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Beruflicher Neustart mit dem LKW-Führerschein

Themenstarteram 8. November 2007 um 17:33

Hallo zusammen!

Ich hätte da mal einige Fragen zum Beruf LKW-Fahrer/in.

Ich möchte mich beruflich komplett verändern und wollte mal wissen, wie es aussieht in der Welt eines Berufskraftfahrers.

Hierzu einige Fragen:

Wie teuer ist der LKW-Führerschein in Deutschland und kann man den auch abbezahlen?

Muss man den Schein innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolvieren?

Was sind das genau für ärztliche Untersuchungen, die da auf einen zukommen?

Hat man mit einer leichten Sehschwäche schon keine Chance mehr in diesem Beruf?

Wie sieht es aus auf dem Arbeitsmarkt? Hätte ich da mit 31 Jahren überhaupt noch eine Chance?

Habe ich Vorteile, wenn ich noch den alten Führerschein Klasse 3 habe (seit 12 Jahren), oder spielt das keine Rolle?

Fragen über Fragen....wäre für jede Info dankbar.

Viele Grüße

Lisabeth

Beste Antwort im Thema

hallo , ich fahre seit 1987 lkw und hatte am anfang echt probleme , als frau nen job zu kriegen . mittlerweile fahre ich seit 10 jahren schwertransporte . ich bin zwar immer noch die einzige frau bei uns , aber ich beiße mich durch , in dieser männerwelt .

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Zitat:

Original geschrieben von kerstin n.

hallo , ich fahre seit 1987 lkw und hatte am anfang echt probleme , als frau nen job zu kriegen . mittlerweile fahre ich seit 10 jahren schwertransporte . ich bin zwar immer noch die einzige frau bei uns , aber ich beiße mich durch , in dieser männerwelt .

Hallo Kerstin,

Wohnst Du in der Nähe von Paderborn, und arbeitest in der gleichen Fa. wie Dein Mann, der auch Schwertransporte fährt? Dann kann es sein, dass wir uns 2000 im Urlaub in Bodrum getroffen haben.

Gruß Lothar

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

ich bin erschrocken darüber wie oft ich lesesn muss dassa jeder 2. denkt der EU-Kraftfahrer hätte was mit dem Berufskraftfahrer zu tun

Das eine ist lediglich eine Grundqualifikation wo hingegen der BKF ein Lehrberuf ist in dem der EU-Kraftfahrer enthalten ist.

Die Weiterbildungen treffen jeden der beruflich LKW fahren will

Ich habe gerade für C 1180,-€ und für CE 1496,-€ bezahlen dürfen

Das Amt kann sowohl einer Umschulung zum BKF zustimmen aber auch nur den Führerschein zahlen. Beides hängt vom Sachbearbeiter und den Voraussetzungen des Antragsstellers ab.

Wenns nur um den Führerschein geht gibts auch mehrere Möglichkeiten wie der gefördert werden kann.

Fahrschulen halten nichts vom Abstottern, warum auch - wenn derjenige der darum bittet Kreditwürdig währe würde dieser ja bei seiner Hausbank das Geld dafür holen können.

Hallo AndyRe

Sorry was du da schreibst ist nicht ganz Richtig. Der EU-Kraftfahrer entspricht der gleichen Qualifikation eines BKF!!!

Um in den Gewerblichen Lastverkehr arbeiten zu wollen muß man ab 2009 einen BKF oder EU-Kraftfahrer haben. (Habe gestern extra bei einem Fahrlehrer für C-CE nachgefragt) Also wird das Amt auch nicht nur den Schein bezahlen sondern auch die Ausbildung. Denn was nützt dem Amt das, das es den Schein zahlt und er trotzdem Arbeitslos bleibt weil er diese Qualifikation nicht hat.

Und das mit den 2009 hat mir mein Chef auch gesagt.

Das Fahrschulen nichts vom abstottern halten, halte ich für ein Gerücht! Ich kenne bereits 6 Fahrschulen in Deutschland die so etwas machen und bei einer von diesen 6 Habe ich so auch meinen B-Schein gemacht. Und Kreditwürdig bin ich schon, aber wenn man es Zinslos machen kann warum soll man es nicht bei der FS?

Berufskraftfahrer:

Ausbildungsberufsbild § 3 BKV [Bearbeiten]

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Tätigkeiten und Kenntnisse:

* 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

* 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

* 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

* 4. Umweltschutz

* 5. Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge

* 6. Vorbereiten und Durchführen der Beförderung

* 7. Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen

* 8. Rechtsvorschriften im Straßenverkehr

* 9. Kundenorientiertes Verhalten

* 10. Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen

* 11. Betriebliche Planung und Logistik

* 12. Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung

* 13. Qualitätssichernde Maßnahmen

* 14. Fachgerechte Sicherung der Ladung

* 15. Einhalten der zulässigen Maße und Gewichte

EU-Kraftfahrer:

Grundqualifikation und Weiterbildung in der Europäischen Union

Gegenstand der neuen Grundqualifikation für BKF sind spätestens ab den 10. September 2009, Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse bzw. dem erforderliche Niveau hinausgehen. Hier eine sehr kurze und vereinfachte Darstellung:

1. Kenntnis der technischen Merkmale

2. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

3. Gewährleistung der Sicherheit der Ladung sowie der Fahrgäste

4. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

5. Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw. den Personenkraftverkehr

6. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

7. Vorbeugung der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer

8. Sensibilisierung für Körper, Geist, Ernährung, Alkohol, Müdigkeit, Stress usw.

9. Richtige Einschätzung und Verhalten bei Notfällen

10. Positives Image und Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens

11. Umfeld des Güterkraftverkehrs usw.

dann erklär mir mal wieso das aus deinen Augen gleichgestellt sein sollte?

Führerschein plus 1 Monat Grundqualifikation ersetzen also 3 Jahre Ausbildung - alles klar

Und es ist nicht so dass man entweder oder braucht sondern jeder der das fahren will braucht den EU-Kraftfahrer auch die mit dem Ausbildungsabschluß Berufskraftfahrer zwar nicht die Grundquali aber die Weiterbildungen alle 5 Jahre.

ok ich hätte schreiben sollen "Fahrschulen halten IN DER REGEL nichts vom Abstottern"

Vielmehr ist es sogar so das Fahrstunden direkt zu begleichen sind oder nach 5 Fahrten und wenn dann kein Geld kommt gibts keine neuen Termine.

Für das Amt besteht derzeit noch kein Handlungsbedarf den EU-Kraftfahrer zu finanzieren da jeder der aktuell noch den Führerschein macht die Weiterbildung erst bis 2014 nachzuweisen hat. Das ergibt sich aus der Besitzstandswahrung die für alle LKWführerscheine vor 10. September 2009 gemacht wurden und werden. Erst danach stimmts dass es keinen Sinn mehr macht den Schein ohne die Quali finanziert zu bekommen

Zitat:

Original geschrieben von twinsplitter

Zitat:

Original geschrieben von kerstin n.

hallo , ich fahre seit 1987 lkw und hatte am anfang echt probleme , als frau nen job zu kriegen . mittlerweile fahre ich seit 10 jahren schwertransporte . ich bin zwar immer noch die einzige frau bei uns , aber ich beiße mich durch , in dieser männerwelt .

Hallo Kerstin,

Wohnst Du in der Nähe von Paderborn, und arbeitest in der gleichen Fa. wie Dein Mann, der auch Schwertransporte fährt? Dann kann es sein, dass wir uns 2000 im Urlaub in Bodrum getroffen haben.

Gruß Lothar

hallo lothar ... ja ich komme aus der nähe von paderborn und war auch in bodrum (ora holiday village). wie klein die welt doch ist . melde dich mal wieder . gruß , kerstin .

"EU-Kraftfahrer" und Berufskraftfahrer"

Hintergründe:

Die EU wollte eine Annäherung der Qualifizierungsstandards für Kraftfahrer um damit u.a. die Verkehrssicherheit zu erhöhen und eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen zu erreichen.

Ähnliche Qualitätsstandards so zu sagen.

Den Forderungen der Länder mit relativ hohem Standard konnt nicht entsprochen werden, da die Länder, bei denen die Ausbildung recht locker gehandelt wird, da nicht hätten heran kommen können.

Ergebnis:

Die "halbgare Lösung", die wir jetzt haben.

Ab 10/2008 (Bus) und 10/2009 (LKW) braucht es beim Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis noch eine Zusatzqualifikation, um die Fahrerlaubnis gewerblich nutzen zu können.

Möglichkeiten:

1. Grundqualifikation:

- Keine Unterrichtspflicht.

- Prüfung vor der IHK, Dauer: mehrere Stunden, praktisch und schriftlich.

- Kosten dieser Prüfung (ohne Führerschein): ca. 1400,-- EUR.

- Prüfungsanforderungen: mindestens Vergleichbar mit denen, der Abschlußprüfung zum "Berufskraftfahrer", welcher bekanntermaßen anerkannter Lehrberuf ist, und 3 Jahre Ausbildungszeit beinhaltet.

Weiter Möglichkeit, diese "Grundqualifikation" nachzuweisen:

Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" (für den Personenverkehrsbereich).

2. Beschleunigte Grundqualifikation:

- 140 Zeitstunden Unterricht zusätzlich zum Führerschein, einschl. 10 Stunden Praxis

- Prüfung vor der IHK - rein schriftlich über 90 Minuten

Sowohl Grundqualifikation, als auch beschleunigte Grundqualifikation berechtigen dann zur gewerblichen Nutzung der Fahrerlaubnis.

Eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist deutlich umfangreicher als beispielsweise die "beschleunigte Grundqualifikation", und daher braucht der, der diese Ausbildung macht, auch keine zusätzliche Prüfung abzulegen. Er ist ja sowieso deutlich höher qualifiziert.

Zu beachten sind hierbei auch die Anforderungen an das Mindestalter:

Während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer darf beispielsweise schon mit 18 Jahren C/CE gefahren werden...

 

Grüßles

der neigschmeggde

Fahrlehrer - Kraftverkehrsmeister - Mitglied Prüfungsausschuß IHK

aber was ist denn mit den bestehenden führerscheinen ? müssen wir jetzt alle damit rechnen , ab 10/2009 arbeitslos zu werden , damit führerscheinneulinge mit qualifikation unsere jobs übernehmen ? wann sollen wir denn diese lehrgänge alle machen ? am wochenende ? dafür muß es doch auch eine regelung geben , sonst stehen doch letztendlich alle speditionen demnächst ohne fahrer da .

naja natürlich an 5 Samstage a 7 Stunden in 5 Jahren, wird doch wohl für jeden machbar sein und arbeitslos wirst du ohne die Schulung erst 2014

wie gesagt Besitzstandswahrung, da wird nur die Weiterbildung benötigt von 35 Stunden

am 15. April 2008 um 17:50

Hallo

Was soll denn dieser Lehrgang kosten??? 200€ pro Tag?? Dann sind das ja allein 1000€ für den Lehrgang und dann noch alle 5 Jahre zum Artz....Führerscheinverlängerung.... Hallo ?? Da sind wir ja dann locker bei 1300€ !!! Die haben doch alle einen Stich. Oder soll der sogar 1400 Kosten wie die Grundqualli ?

Die günstigsten mir bekannten Angebote liegen derzeit bei 89,--EUR pro Tagesseminar.

am 15. April 2008 um 18:48

Hm 89€.... Davon abgesehn fällt mir jetzt kein Beruf ein in dem mal dafür Zahlen muss das man ihn ausüben/arbeiten darf.

also meine firma bietet diese lehrgänge kostenlos für seine fahrer an . werden auch bei uns im betrieb durchgeführt .

Ui da gibts aber ne ganze Menge Berufe, wo das der Fall ist.

z.B. müssen Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer jeweils Mitglieder der entsprechenden Kammern sein, was natürlich nicht kostenlos ist.

Und da gibts sicherlich ne ganze Menge mehr Berufe.

Auf der anderen Seite, die ganzen Schulungsmaßen sind doch Kosten, die normalerweise der Arbeitgeber übernehmen müsste.

Ok wer sich natürlich frisch vom Fußgänger selbständig machen möchte, den trifft es am härtesten.

Zitat:

Original geschrieben von Actros1857

Hm 89€.... Davon abgesehn fällt mir jetzt kein Beruf ein in dem mal dafür Zahlen muss das man ihn ausüben/arbeiten darf.

am 16. April 2008 um 0:08

Hallo Lisabeth,

mein Bruder hat auch letztes Jahr den Schein für den LKW gemacht und auch ca 2500.--€ bezahlt.

Wie gesagt, dass mit dem ärztlichem Attest, Augenarzt, Hausarzt usw. brauchen auch wir alle fünf Jahre. Denn der Schein hat ja nur noch eine Gültigkweit von 5 Jahren. Wenn Du das Attest bringst und der Zulassungsstelle zeigst, wird er verlängert. Aber, was auch alles mit Kosten verbunden ist. Aber nicht die Welt.

Viel Glück mit der Planung und danach willkommen im Kapitänsberuf der Straße. :-)

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