Bereifung H statt V ?

Volvo S60 1 (R)

Gutentag alle zusammeMeine frage ist undzwar
ich fahre volvo s60 2.4 2002
auf dem Zulassungsschein steht 205 55 16 87V
kann ich auch 205 55 16 91H Oder W sowie andere buchstaben reifen benutzen ?

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Volvo.s60


schwarzes Haar heisst stress mit den bullen auch wenn man nix macht wird man wegen der haarfarbe durchsucht ;-)

Nur Geduld. Das Problem fällt mit der Zeit aus.😁

Ich spreche aus Erfahrung.🙁

Grüße vom Ostelch

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power



Was ist denn an den Erklärungen oben missverständlich ausgedrückt?😕

"W" ist höher als "V" und somit zulässig.

"V" statt "W" ist NICHT zulässig.

Martin

Hallo Martin,

da muß ich Dir widersprechen.

Volvo möchte für meinen Elch W-Reifen haben.

Bei einer Höchstgeschwindigkeit von eingetragenen

220 km/h reichen aber V-Reifen.

Nachzulesen ist das auf der TÜV-Bescheinigung im Anhang.

Als Faustformel gilt da: eingetragene Höchstgeschw. + 9 km/h.

Das wären also 229 km/h, und da reichen V-Reifen.

Das sah der TÜV-Nord im Dezember genauso, und der

Elch bekam die begehrte Plakette.

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von frankman61



Hallo Martin,

da muß ich Dir widersprechen.

Volvo möchte für meinen Elch W-Reifen haben.

Bei einer Höchstgeschwindigkeit von eingetragenen

220 km/h reichen aber V-Reifen.

Nachzulesen ist das auf der TÜV-Bescheinigung im Anhang.

Als Faustformel gilt da: eingetragene Höchstgeschw. + 9 km/h.

Das wären also 229 km/h, und da reichen V-Reifen.

Das sah der TÜV-Nord im Dezember genauso, und der

Elch bekam die begehrte Plakette.

Gruß, Frank

Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, der mich ein wenig ratlos macht: Für meinen S80 T5 ist in den Papieren eine Höchstgeschwindigkeit von 245 km/h und nur Reifen mit dem Format 225/50R17 92

V

eingetragen. Die sind aber nur bis 240 km/h zugelassen. nach der "Faustformel" müssten sie aber sogar für 254 km/h reichen. Es müssten also eigentlich W-Reifen sein! Rätsel über Rätsel!

Grüße vom Ostelch

Zitat:

Original geschrieben von Volvo.s60


Gutentag alle zusammeMeine frage ist undzwar
ich fahre volvo s60 2.4 2002
auf dem Zulassungsschein steht 205 55 16 87V
kann ich auch 205 55 16 91H Oder W sowie andere buchstaben reifen benutzen ?

Hallo,

zusammenfassende Antwort für 205/55R16

>Load-Index (LI)
87 gibt es nicht, also ist 91 zugelassen

> Geschwindigkeits-Index (GSI)
a) V (91V) ist zulässig für Vmax> 240 km/h
-> bei einer höchsten Achslast von 1119 kg
- > bei Vmax 230 km/h = höchste Achslast 1156 kg
-> bei Vmax 220 km/h = höchste Achslast 1193 kg

b) W (91W) ist erforderlich für Vmax> 270 km/h
- > bei einer höchsten Achslast von 1046 kg
- > bei Vmax 210 km/h bis Vmax 240 km/h
= höchste Achslast 1230 kg

Winterreifen+Allwetter-/Ganzjahres-Reifen
>tragen die Kennung M+S

und sind mit einem "km/h-Aufkleber"
dauerhaft sichtbar im Blickfeld des Fahrer´s angebracht

auch mit GSI T > 190 km/h; H > 210 km/h zugelassen.

Die "Faustformel + 9 km/h" ist nicht mehr aktuell 😉

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

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Zitat:

Original geschrieben von frankman61



Zitat:

Original geschrieben von T5-Power



Was ist denn an den Erklärungen oben missverständlich ausgedrückt?😕

"W" ist höher als "V" und somit zulässig.

"V" statt "W" ist NICHT zulässig.

Martin

Hallo Martin,

da muß ich Dir widersprechen.

Volvo möchte für meinen Elch W-Reifen haben.

Bei einer Höchstgeschwindigkeit von eingetragenen

220 km/h reichen aber V-Reifen.

Nachzulesen ist das auf der TÜV-Bescheinigung im Anhang.

Als Faustformel gilt da: eingetragene Höchstgeschw. + 9 km/h.

Das wären also 229 km/h, und da reichen V-Reifen.

Das sah der TÜV-Nord im Dezember genauso, und der

Elch bekam die begehrte Plakette.

Gruß, Frank

Die "9 Kmh-Additionsregel" gibt es nicht mehr bzw. wurde aufgehoben.

Entscheidend ist,was in Deinen Papieren steht.

Wenn Dein TÜVler das durchgehen lässt,ist das sein Problem.
Rechtlich zulüssig ist es nicht,auch wenn es technisch Sinn macht.

Martin

Das habe ich nicht gewusst,

und der TÜV-Murkel anscheinend auch nicht...😎

Danke für die Info!

Gruß, Frank

Doppelpost

Zitat:

Original geschrieben von frankman61



Zitat:

Original geschrieben von T5-Power



Was ist denn an den Erklärungen oben missverständlich ausgedrückt?😕

"W" ist höher als "V" und somit zulässig.

"V" statt "W" ist NICHT zulässig.

Martin

Hallo Martin,

da muß ich Dir widersprechen.

Volvo möchte für meinen Elch W-Reifen haben.

Bei einer Höchstgeschwindigkeit von eingetragenen

220 km/h reichen aber V-Reifen.

Nachzulesen ist das auf der TÜV-Bescheinigung im Anhang.

Als Faustformel gilt da: eingetragene Höchstgeschw. + 9 km/h.

Das wären also 229 km/h, und da reichen V-Reifen.

Das sah der TÜV-Nord im Dezember genauso, und der

Elch bekam die begehrte Plakette.

Gruß, Frank

Hi!

Hier im Anhang zur Klarstellung noch einmal die Freigaben von Volvo für den V 70 II.
Es sind bei 16+17 Zoll jeweils V UND W-Reifen zulässig,je nach Felge und Reifenbreite.

Martin

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