Berechtigter Grund zur Skepsis (Autoverkauf)

Folgender Sachverhalt:

Ein Bekannter von mir möchte sein Auto verkaufen,

1. ein Händler meldet sich bei ihm bekundet Interesse am Fahrzeug,
2. der Händler kommt vorbei, möchte den Wagen kaufen
3.1. der Händler hat aber angeblich keinen deutschen Führerschein und will das Auto später holen
3.2. es wird kein Kaufvertrag geschlossen, trotzdem überweist er 50% des Kaufpreises als Anzahlung

Soweit die Fakten (die restlichen 50% sollen angeblich auch noch vor Abholung überwiesen werden)

Mir kommt das sehr unseriös vor, warum geht der Verkäufer diese Risiken ein

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich bin im Auslandszahungsverkehr tätig und ich kann Euch sagen, dass es viel schwieriger ist Geld aus dem Ausland wieder zurückzufordern, als innerhalb Deutschlands. Es gilt ja immer die Rechtssituation des Ziellandes. Ebenso ist es logischerweise umgekehrt.

Was aber im geschilderten Fall noch überhaupt nicht klar ist, ist die Frage, ob die Zahlung ihren Ursprung überhaupt im Ausland hat?! Es wird lediglich erwähnt, dass der Käufer keinen deutschen Führerschein hat.

Ich habe es bereits weiter oben versucht zu erklären und versuche es erneut - etwas ausführlicher -.

Meine (wohlgemerkt) Vermutung ist wie folgt:

Mittels einer, wie auch immer, gefälschten, manipulierten Überweisung wurde das Konto eines Unbekannten belastet, welcher dies noch nicht bemerkt hat und der Betrag wurde an den Autoverkäufer geleitet. Ebenso der zweite Zahlungseingang, warscheinlich von einem anderen Überweisungsbetrug.

In den nächsten Tagen meldet sich der vermeintliche Käufer, cancelt den geplanten Autokauf und fordert die eingegangenen Beträge an eine bestimmte Person zu überweisen, warscheinlich per Western Union.

Der Verkäufer macht sich damit unwissentlich zum Finanzagenten/ Geldwäscher.

Es läuft im Prinzip wie bei den E-Mails mit folgendem Inhalt: Wir sind einer der grössten Finanzdienstleister in Deutschland. Um unseren Zahlungsverkehr abzuwickeln benötigen wir ihre Hilfe. Wenn sie x Stunden in der Woche Zeit haben...(usw). Als Provison erhalten Sie x% vom transverierten Betrag.

Falls das Geld von einem deutschen Konto angewiesen wurde, stehen in nächster Zeit die Ermittlungsbehörden vor der Tür.

Deshalb mein dringender Rat, zu seiner Bank zu gehen und das Geld auf dem gleichen Weg an den Auftraggeber zurückzugeben, da er den Betrag nicht unterbringen kann.

Wir haben häufig solche Betrugsversuche ( insbesondere beim Onlinebanking) in immer neuern Varianten. Ich sage Euch, ich habe die rosarote Brille schon lange abgenommen.

Und noch etwas ( bitte nicht missverstehen), aber ich habe eine gewisse 'Achtung' vor den Ideen der Betrüger.

Einen Schönen Abend noch.

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Die Betrügereien werden immer dreister.
Da macht echt keinen Spaß mehr.
Die Ehrlichen bleiben auf der Strecke....
Selbst bei Cash muss man das noch von der Bank prüfen lassen...

so es gibt Neuigkeiten, heute ist die 2. Rate eingegangen.
Morgen soll die Übergabe stattfinden, ich hab erstmal dringend von dem Geschäft abgeraten. Ich glaub jetzt wirds schon schwer aus der Nummer wieder rauszukommen. Ich denke das mit solche Leute, keinen Spass verstehen.

Normalerweise, würd ich jetzt fast sagen die Sache an die Kripo weiterzuleiten.

Moin,

Genau das ist auch das einzige, was du da noch machen kannst (Kripo). ICh könnte mir auch noch vorstellen, dass jemand vorbei kommt ... dir sagt, er nimmt das Auto nicht ... das Geld in Bar von dir fordert ... und es dann doppelt weg ist. Dann ist der Vogel nicht einmal mehr verfolgbar :-D

Zitat:

Original geschrieben von mark29


auf Kesters Art könntest du die Anzahlung auch "retten" ... Neues Konto- da kann doch keiner was zurückbuchen ?

Nö - Geld das nicht existiert holt sich die Bank von dir wieder. Ausser du wanderst vielleicht auch nach Nigeria aus.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von opel_rulez



Normalerweise, würd ich jetzt fast sagen die Sache an die Kripo weiterzuleiten.

Das sollte man nun wirklich als erstes machen.

Wenn es schon Opfer dieser Masche gibt, dürfte die Kripo doch erfreut sein endlich mal einen von den Brüdern zu schnappen.

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also jetzt mal ganz ehrlich.
Hier wird eine ganz normale Transaktion zu einer Räuberstory gepusht.
Wenn man nicht mehr auf bargeldlose Transaktionen vertrauen darf, dann müsste jeder Handwerker sich nur noch bar bezahlen lassen. Ich habe auch bei einer Bank gearbeitet und dort war ein Überweisungsrückruf nur noch möglich, wenn das Geld noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben, also noch auf dem Giroweg war.

Im Übrigen hat der Empfänger das Geld in gutem Glauben erhalten und aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung. Wie sollte also ein Rechtsanspruch gegen den TE aussehen, der die Herausgabe des Geldes fordert, das möchte ich mal wissen.

ersteinmal zu der sache falls ein scheck eingereicht wurde,
dafür gib es zwar ein rückrufsrecht und deswegen sollte man darauf achten das über das geld verfügt werden kann

ich hab jetzt nochmal in unserer rechtsabteilung nachgefragt,
sobald man über das geld verfügen kann, darf es auch nicht mehr ohne einverständnis des empfängers zurück gegeben werden.
der nächste schritt vor gericht ist dann nicht mehr so eindeutig, man hätte in diesem fall zwar gutgläubig gehandelt und die chancen stehen sehr gut das man das geld behalten kann, aber zwischen recht haben und recht kriegen ist dann oft noch ein unterschied

von daher bei zug um zug geschäften am besten cash

Zitat:

von daher bei zug um zug geschäften am besten cash

Und bei Falschgeld? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe



Zitat:

von daher bei zug um zug geschäften am besten cash

Und bei Falschgeld? 😁

dann hast die a-karte 😁

Zitat:

Original geschrieben von ck1987ck


ersteinmal zu der sache falls ein scheck eingereicht wurde,
dafür gib es zwar ein rückrufsrecht und deswegen sollte man darauf achten das über das geld verfügt werden kann

TE hat mitgeteilt, dass der Kaufpreis überwiesen wurde, er also keinen Scheck erhalten hat.

Im übrigen wird ein Scheck durch den Zahlungsempfänger eingelöst und nicht durch den Aussteller des Schecks.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von ck1987ck


ersteinmal zu der sache falls ein scheck eingereicht wurde,
dafür gib es zwar ein rückrufsrecht und deswegen sollte man darauf achten das über das geld verfügt werden kann
TE hat mitgeteilt, dass der Kaufpreis überwiesen wurde, er also keinen Scheck erhalten hat.
Im übrigen wird ein Scheck durch den Zahlungsempfänger eingelöst und nicht durch den Aussteller des Schecks.

O.

es ging mir dabei nur um das was rotherbach gesagt hatte,

ich werde mich jetzt auch aus dem thread verabschieden, wurde ja genug zu gesagt

cu

Es gibt einige Händler aus Afrika die in Deutschland ein zwei Wochen eine Shopping Tour durchführen. Es werden mehrere Autos gekauft und alle werden dann erst am Ende der Tour abgeholt. Daher kann es sein das der Käufer auch mal das Geld überweist.
Ich würde direkt zu Bank und das Geld an der Kasse auszahlen lassen, wenn ich mich nicht Irre kann dann nichts mehr passieren.

Bei solchen unsicheren Dingen, neues Konto einrichten, Kohle runter holen, Konto wieder löschen.
MfG aus Bremen

Zitat:

Ich würde direkt zu Bank und das Geld an der Kasse auszahlen lassen, wenn ich mich nicht Irre kann dann nichts mehr passieren.

Du irrst dich.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

Ich würde direkt zu Bank und das Geld an der Kasse auszahlen lassen, wenn ich mich nicht Irre kann dann nichts mehr passieren.

Du irrst dich.

Ist das dein ernst, ich meine wie sollen sie das Geld zurückbuchen wenn nichts mehr auf dem Konto ist und man nicht minus machen kann.

Ich verstehe das alles nicht, wenn ich bei ebay was ersteigere und das Geld überweise besteht auch nicht mehr die Möglichkeit das Geld zurück zu verlangen.

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727


Ist das dein ernst, ich meine wie sollen sie das Geld zurückbuchen wenn nichts mehr auf dem Konto ist und man nicht minus machen kann.

dann bekommst du ein forderungsschreiben von der bank bzw. ein mahnbescheid.

das fehlende geld (auch ohne dispo) musst du selber zurückzahlen.

(unabhängig von der überweisungsgeschichte betrachtet).

mitm käufer zur bank, bargeld direkt aufs konto einzahlen und gut ist.
so kann man sicher sein, kein falschgeld anzunehmen und es kann einem auch keiner mehr nehmen.

auf irgendwelche überweisungsgeschäfte oder teilzahlungen (hallo - 5200€....es geht hier nicht um 20-50t€) nehme ich persönlich nie an, verkauft habe ich trotzdem ohne probleme.

grüße

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