Beratung nach Unfall mit hoher Schadensumme

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen,

vor zwei Tagen ist mir jemand in die Beifahrerseite meines A4 Avant gefahren. Er kam aus seiner Hofeinfahrt und hat mich einfach übersehen. Die Schuld liegt ganz klar beim Unfallgegner.

Schaden an meinem A4:
Komplette Seite verbeult, Kopfairbags und Seitenairbag ausgelöst. (Fotos werde ich später noch posten)

Ich habe heute bereits mit dem Gutachter der Dekra gesprochen, er meinte der Schaden liegt in etwa bei 10.000€. Den Bericht vom Gutachter bekomme ich morgen.

Nun stellt sich mir die Frage ob ich das Fahrzeug noch bei meinem Freundlichen reparieren lassen soll.

Hier mal ein paar Daten meines Fahrzeugs:
- A4 Avant, schwarz, 2,0 TDI, 140PS, 113tkm, Bj 2005
- kleines S-Line Paket mit 17" Alus, Sportsitzen, Sportfahrwerk, S-Line Schriftzügen etc.
- Bi-Xenon
- großes Navi
- Parksensoren
- AHK abnehmbar
- Licht und Elektronikpaket
- Sitzheizung
Sehr gepflegter Zustand!

Gekauft im November 2010 für 16.000€

Wenn ich das Fahrzeug nun für 10.000€ reparieren lassen würde, würde ich keinerlei Wertminderung ausgezahlt bekommen, da das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist und mehr als 100tkm gelaufen hat.
Persönlich finde ich es eine absolute Frechheit, das sowas einfach pauschal auf jedes Fahrzeug angewandt wird.
Meiner Meinung nach kann man z.B. keinen Audi A4 der 100tkm gelaufen hat mit einem Fiat Punto 100tkm vergleichen!!

Damit ich ggf. wenigstens eine kleine "Entschädigung" bekomme, hat mir ein Bekannter geraten mein Fahrzeug bei einer freien Werkstatt reparieren zu lassen. Ggf bleibt dann eine kleine Differenz zwischen dem Gutachten und den Reparaturkosten.

Was meint ihr dazu? Hat jemand evt ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich bin für jede Antwort dankbar!
Porti 🙂

23 Antworten

also mit mobile würde ich ein bischen vorsichtig sein da die versicherung auch problemme machen kann warte lieber ab bis du das geld hast
genau die versicherung kann dir das auto abkaufen für den restpreis informiere dich vorher

Zitat:

Original geschrieben von delikan_li


genau die versicherung kann dir das auto abkaufen für den restpreis informiere dich vorher

hier muss das KANN aber auch betont werden. Dies setzt nämlich vorraus, dass der TE sein Fahrzeug auch für den Restwert an die Versicherung verkauft.

Richtig ist, dass die Versicherung den Restwert des Wracks vom Wiederbeschaffungswert abziehen wird. Wenn der TE einen besseren Preis erzielen kann, dann ist das halt so.

Restwert und Wiederbeschaffungswert ergeben sich aus dem Gutachten.
Da gibt es natürlich ein paar Unterschiede je nach Gutachter. (aber auch hier in engen Grenzen)

Die Zeiten wo das Unfallauto auf nahe wertlos begutachtet wurde und der Schaden riesig groß sind schon lange vorbei.
(Zum Wohle aller Versicherten)

vor ein paar Tagen habe ich das Gutachten erhalten. Hier mal ein paar relevante Daten:

Reparaturkosten: 10.500€
Wiederbeschaffungswert: 14.500€
Restwert: 8.870€ (ermittelt mit Restwertbörse)

jetzt habe ich gestern bei meinem Anwalt angerufen und gefragt ob ich mir auch die Reparaturkosten ohne MwSt auszahlen lassen kann, da ich noch nicht genau weiß was ich mit dem Fahrzeug mache.
Er meinte das wird schwierig da die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert minus Restwert. In der Regel würde ich nur den Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt bekommen. Kann das sein? Da einige von euch hier etwas anderes geschrieben haben, bin ich nun etwas verwirrt... -.-'

Grüße 🙂

Glaubst du deinem Anwalt nicht? Der ist doch vom Fach und hat natürlich auch recht.

Oder hast du dir jetzt vorgestellt, ich lasse mir mal die 10k Reparaturkosten auszahlen und das Wrack verkaufe ich für 9 k
dann habe ich auf einmal statt 14k jetzt 19k.

Anscheinend war dein Gutachter nicht auf deiner Seite da er das Fahrzeug in die Börse eingestellt hat (bei nem Haftpflichtschaden nicht zwingend erforderlich). Damit wurde nun ein recht hoher Restwert erzielt. Es war aber dein Gutachter und damit kannst du das jetzt schlecht in Frage stellen.

Was wohl noch geht ist die Reparatur, da die Kosten für die Wiederbeschaffung nur geringfügig durch die Reparatur überschritten würden. (da gibts wohl ne 130 % Regel)

EDIT gerade gesehen, da bist du auch schon locker drüber.

Du könntest natürlich mit Eigenleistung die 2 Türen und einen Kotflügel besorgen. Das Seitenteil geht bestimmt auch ohne Austausch noch zu retten. Teuer wirds trotzdem da die ganzen Airbags ja ersetzt werden müssen.
Da die aufgegangen sind wird es wohl auch ordentlich gekracht haben, falls außer den genannten Teilen noch Sachen beschädigt sind wie Schweller, Türholm etc. würde ich persönlich die Kiste verkaufen.

Ähnliche Themen

das ich meinem Anwalt nicht glaube, habe ich nie geschrieben!
Ich wollte mir lediglich nur nochmal andere Meinungen dazu reinholen.

Zu dem Gutachter:
Er hat mir gesagt er MUSS das Fahrzeug in eine Restwerbörse einstellen, da das die Versicherungen bei hohen Reparaturkosten voraussetzen.

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


So ist es!
Ich hatte damals bei meinem A4 mit Unfall auf Mobile:

74 ANRUFE IN ABWESENHEIT innerhalb 30 Minuten -.-
-> "Isch Audi noch zu kaufen? Du sagen Preis... Ich kaufen auf alle Fälle. Schon jemand anderes angerufen? Ich zahlen mehr!"

Nervig, aber was solls 😉

Hammer 😁 ...ganz klar, du brauchst eine Telefonistin 😁 Gut jedenfalls zu Wissen, nie, aber auch niemals da ohne Prepaid Karte einzustellen.

Die Bilder des TE Erstellers sehen eigentlich gar nicht so dramatisch aus. Wundet mich dass da gleich die Air Bags ausgelöst haben.
Glaube schon dass dieses eines der teuersten Faktoren darstellt. Sei`s drum, ist ärgerlich dass da eine "Schnarchnase" nicht richtig guckt ..frei nach "hoppla...jetzt komme ich" und einem dass Fahrzeug sprichwörtlich in`s Aus katapultiert.

Zitat:

Original geschrieben von Portii


Zu dem Gutachter:
Er hat mir gesagt er MUSS das Fahrzeug in eine Restwerbörse einstellen, da das die Versicherungen bei hohen Reparaturkosten voraussetzen.

Der muss den Restwert ermitteln. Dies kann auch durch das Einholen von mehreren Angeboten gemacht werden.

In die Börse muss das nicht gestellt werden. Ist aber natürlich die einfachste Geschichte. Aber hier bieten halt recht viele aus dem osteuropäischen Ausland.

Denn hier kommt man sehr preiswert zu den passenden Ersatzteilen..🙄

Zitat:

Original geschrieben von 1.9tdipd


Aber hier bieten halt recht viele aus dem osteuropäischen Ausland.
Denn hier kommt man sehr preiswert zu den passenden Ersatzteilen..🙄

Ja ja...wo die wohl herkommen mögen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Portii


vor ein paar Tagen habe ich das Gutachten erhalten. Hier mal ein paar relevante Daten:

Reparaturkosten: 10.500€
Wiederbeschaffungswert: 14.500€
Restwert: 8.870€ (ermittelt mit Restwertbörse)

jetzt habe ich gestern bei meinem Anwalt angerufen und gefragt ob ich mir auch die Reparaturkosten ohne MwSt auszahlen lassen kann, da ich noch nicht genau weiß was ich mit dem Fahrzeug mache.
Er meinte das wird schwierig da die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert minus Restwert. In der Regel würde ich nur den Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt bekommen. Kann das sein? Da einige von euch hier etwas anderes geschrieben haben, bin ich nun etwas verwirrt... -.-'

Grüße 🙂

Dann mach das so ,ergibt bei mir 5630,- Euro besorg Dir die Teile beim Verwerter Rest in einer guten Karosseriewerkstatt und Lackierung (wenn nicht schon einige Teile in Deinem Lack zu bekommen sind) dann machen lassen wenn Geld wieder in der Kriegskasse ist.

Machen ja schließlich Millionen von Fahranfängern/Unfallgeschädigte die überhaupt kein Geld von Versicherrungen bekommen.

Hier interressiert nur ein Faktor "Willst Du das Fahrzeug behalten" Ja Du willst es behalten,es fährt und es gibt außer ein zerschnittendes ausgebrantes Fahrzeug kein Fahrzeug was nicht repariert werden kann.

Um ehrlich zu sein hättest Du mal ein gesammt Foto von der Heckpartie reinstellen sollen ,ich sehe so nah auch nur Chaos .

Deine Antwort
Ähnliche Themen