Beratung bzgl. Autoverkauf / Käufer will zum Anwalt
Guten Tag liebe Gemeinde,
ich habe vor einigen Tagen mein Auto verkauft per Privat an jemanden. Alles gut soweit, er hat das Auto angeschaut und ist Probe gefahren und Ihm gefiel es.
Dann wollten wir die Anhängerkupplung (schwenkbar) ausprobieren und sie rastete nicht mehr ein und das Auto piepte die ganze Zeit. Nach 30 Minuten haben wir Sie dann in die Grundposition eingerastet bekommen. Nichts desto trotz hat er das Auto gekauft.
Nun will er zum Anwalt bzw. zum Gutachter, weil der Opel Händler sagt das muss schon vorher gewesen sein, ich soll ihn arglistig getäuscht haben.... Das Auto stand 3 Monate hier rum weil ich es nicht mehr brauchte... Wusste er auch alles. Das Auto ist ja auch schon 4 Jahre alt. Kaufvertrag wurde so ein 0815 aus dem Internet gemacht und gut war für mich.
Was kann ich nun machen?
Bin ja sogar noch etwas vom Preis runtergegangen wg. der Anhängerkupplung und nun bin ich hammer nervös und weiss grad nicht was ich machen soll.
Freue mich auf eure Antworten, danke sehr.
mfg
Beste Antwort im Thema
@ TE, ein Tipp vielleicht noch... laß Dich keinesfalls von so Sachen wie Gutachter oder Anwalt einschüchtern.
Gutachter ist heutzutage jeder der glaubt irgendwie eine Ahnung zu haben... das sind häufig irgendwelche abgehalfterten Leute, von denen sich rausgestellt hat, dass sie in ihrem eigentlichen Job nichts taugen. Dann zahlen se ein paar Kröten, machen nen 3-Tageskurs, bekommen danach ne Urkunde und nen Stempel mit dem se ihrem verzapften oft unhaltbaren Mist Glaubwürdigkeit verleihen.
Und bei Rechtsanwälten siehts nicht besser aus, da laufen genügend am Hungertuch nagenden Wald- und Wiesen-Anwälte rum die ihren Briefkopf auch noch für den idiotischsten Schwachsinn hergeben.
Alles tolle, ehrenwerte Leute, so lange man als Laie keine Ahnung hat oder so lange man nicht anfängt eigene Gechütze aufzufahren und an der Substanz zu kratzen... dann fällt so ein Kartenhaus nämlich meist recht schnell zusammen.
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56 Antworten
Moin,
OMG ...
Das ganz am Anfang quasi der Vorsatz steht - hast du schon bemerkt, oder? Ich wünsche viel Vergnügen, diesen Nachzuweisen. Der Käufer müsste über irgendetwas aktiv Täuschen. Der Mangel ist aber bekannterweise DA - über den muss niemand täuschen. Ergo läuft der Betrug ziemlich ins Leere...jeder Staatsanwalt der das liest wird es als das erkennen, was es ist - ein Konflikt über einen Preis bei einer gebrauchten Sache.
Das einzige, dass hier entscheidend ist - ist ... Ist der Gewährleistungsausschluss wirksam oder nicht. Alles andere sind Hirngespinste. Und daran wird es sich am Ende aufhängen - ist er wirksam passiert nix. Ist er nicht wirksam - aus welchem Grund auch immer - dann wird es spannend.
LG Kester
Moin,
Deshalb ist Geduld eine Tugend 😉
LG Kester
Zitat:
@Tomsche65 schrieb am 18. September 2018 um 13:37:16 Uhr:
Ein ganz gut gemeinter Rat, biete dem Käufer an er könne vom Vertrag zurücktreten, du gibst ihm sein Geld wieder und verkaufst das Auto erneut. Dann aber das Ding mit der Anhängerkupplung in dem Vertrag vermerken. Da der Käufer zu zweit erschien, wirst vor Gericht wenig Chancen haben um den Vorfall darzustellen.Ich denke, er will einfach nur nochmal Geld rausschinden. Biete ihm die Wandlung an. Mal schauen was passiert.
Das ist kein gut gemeinter Rat sondern völliger Unfug. Warum sollte er das tun? Der Käufer ist am Zug!
????????? Hast du wirklich richtig gelesen?
Durch den Rückzug könnte er sich viel Ärger ersparen und eventuelle Konsequenzen die man nicht vorhersehen kann. Er hatte ja zusammen mit dem Käufer das Problem erkannt und der Käufer hat es in Kauf genommen. Nun klagt der Käufer gerade dieses Problem an, das Problem wurde nicht im Vertrag erwähnt, der Käufer hat einen Zeugen, der TE hat keine Zeugen. Die guten Karten liegen nicht auf der Seite vom TE.
Ich würde das Angebot zur Rücknahme machen und mich freuen das es gut ausgehen könnte. Danach überlegt und mit Plan den erneuten verkauf anstreben. Aber jeder wie er möchte und Nerven hat.
Gruß Tom
Ja, habe ich.
Es gibt keinen Ärger, da der Käufer einen vorsätzlich verschwiegenen Mängel beweisen muss. Spätestens mit der Whattsapp Nachricht hat der Käufer sehr schlechte Karten.
Mit dem Rückabwicklungsangebot würde der TE unnötig offene Flanken aufmachen (Schadenersatz etc.)
Zumindest hat er einen Zeugen, wieviele hat der TE?
Zitat:
@Tomsche65 schrieb am 18. Sep. 2018 um 17:10:17 Uhr:
Zumindest hat er einen Zeugen, wieviele hat der TE?
Was hat er denn für einen Zeugen? Einen nutzlosen. Oder was soll der Zeuge deiner Meinung nach bezeugen, was Nachteilig für den TE wäre?
Zeugen werden nicht gegeneinander aufgerechnet... ggf. zählt wie glaubwürdig eine Aussage ist und nicht mehr.
Und die eigene Frau als Zeugin kannste in der Pfeife rauchen... wenn die Unfug erzählt hat, anschließend von einem richtigen Rechtsanwalt vor einem Gericht in die Zange genommen wird und du Pech hast nimmt die spätestens wenn ihr § 153 StGB & 5 Jahre Haft vorgehalten werden alles zurück, behauptet das Gegenteil und läuft heulend davon.
Vor einem Gericht eine falsche Aussage machen und daran festzuhalten... da muß man schon äußerst abgebrüht sein.
Da kannste mit 10 Zeugen vor Gericht auflaufen, wenn nur sinnloses unplausibles Gestammel bei rauskommt und man als Gegenpartei eine saubere plausible möglichst objektive Schilderung abliefert.
In dem Ausschnitt wurde ja leider angekreuzt, dass nur folgende Beschädigungen (Heckschürze) bestehen. Hätte man diesen Haken nicht gesetzt, würde es doch viel besser aussehen für den TE. Leider ist er gesetzt und der Käufer stellt sich jetzt dumm und fragt nun, warum mehr schäden am Kfz sind und sieht es nicht ein. Klar geht es nur ums Geld.
Zitat:
@Christian-320d schrieb am 18. September 2018 um 17:26:49 Uhr:
In dem Ausschnitt wurde ja leider angekreuzt, dass nur folgende Beschädigungen (Heckschürze) bestehen. Hätte man diesen Haken nicht gesetzt, würde es doch viel besser aussehen für den TE. Leider ist er gesetzt und der Käufer stellt sich jetzt dumm und fragt nun, warum mehr schäden am Kfz sind und sieht es nicht ein. Klar geht es nur ums Geld.
Also ja einerseits stimme ich dir zu, aber für mich waren Beschädigungen Kratzer oder so. Ich kann doch beweisen dass er von dem Schaden wusste, er schreibt mir ja auch nur, dass es viel teurer ist als den gegebenen Preisnachlass von 500 Euro. Aber was kann ich denn für seine Unwissenheit. Also hätte ich unter Beschädigungen alles aufschreiben müssen (jeden Kratzer an jeder Seite usw.). Das denke ich ist zuviel. Es ist ein Gebrauchtwagen und wenn man einen Gebrauchtwagen kaufen will und zu 100% sicher gehen will das damit nichts ist, dann sollte man beim Händler kaufen.....
... Und genau hat daher hat der Gesetzgeber die Hürden, einen Sachmängelanspruch durchzusetzen bzw nachzuweisen, auch so hoch gelegt. Für mich wäre die Sache klar. Füße hoch und abwarten. Mehr als das allgemeine Lebensrisiko sehe ich hier nicht.
Natürlich. Und gerade aus diesem Grund würde ich dem Käufer die Wandlung anbieten. Diese möchte er wahrscheinlich gar nicht haben, ihm geht es darum das Auto nachträglich nochmals um einen Betrag X günstiger zu bekommen.
Wie auch immer, für mein Empfinden stehen die Karten für den TE schlecht, keine Zeugen, nichts im Vertrag vermerkt .......Dummerweise hat der Käufer auch noch einen Zeugen. Ob Nachrichten von Whatsapp vom Gericht anerkannt werden bezweifle ich gerade auch noch (lasse mich aber gerne belehren).
"Ich" wäre glücklich wenn ich das Auto zurücknehmen könnte und einen erneuten Versuch starten könnte.
Wobei mir gerade einfällt, das Auto wurde ja vom Käufer bestimmt angemeldet. Was ja wieder negativ für den Preis wäre.
Es bleibt schwierig und ich bin froh nicht in der Situation vom TE zu stecken.
Gruß Tom
Wieso soll WhatsApp nicht gelten? Da schreibt der Käufer anscheinend, dass die Reparatur der Anhängerkupplung ja teurer ausfällt, als bei der Preisverhandlung gedacht.
Moin,
Aber ein ggf. Defekte AHK ist auch kein Kratzer oder ne Lapalie. Die hättest du erwähnen sollen. Dann würden wir hier nicht diskutieren. Die WhatsApp Nachrichten haben manchmal nicht den Wert, den man ihnen vielleicht zurechnen mag.
Aber - agieren musst du nur, um dich schlau zu machen. Auf den Käufer musst du jetzt eigentlich erst reagieren, wenn etwas vom Gericht kommen sollte. Nur - du solltest dir halt bewusst sein, dass wirklich alles im grünen Bereich für dich ist. Wenn da irgendwas schief gegangen ist - kann es natürlich schief gehen.
LG Kester