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Beratung bzgl. Autoverkauf / Käufer will zum Anwalt

Themenstarteram 17. September 2018 um 15:49

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich habe vor einigen Tagen mein Auto verkauft per Privat an jemanden. Alles gut soweit, er hat das Auto angeschaut und ist Probe gefahren und Ihm gefiel es.

Dann wollten wir die Anhängerkupplung (schwenkbar) ausprobieren und sie rastete nicht mehr ein und das Auto piepte die ganze Zeit. Nach 30 Minuten haben wir Sie dann in die Grundposition eingerastet bekommen. Nichts desto trotz hat er das Auto gekauft.

Nun will er zum Anwalt bzw. zum Gutachter, weil der Opel Händler sagt das muss schon vorher gewesen sein, ich soll ihn arglistig getäuscht haben.... Das Auto stand 3 Monate hier rum weil ich es nicht mehr brauchte... Wusste er auch alles. Das Auto ist ja auch schon 4 Jahre alt. Kaufvertrag wurde so ein 0815 aus dem Internet gemacht und gut war für mich.

Was kann ich nun machen?

Bin ja sogar noch etwas vom Preis runtergegangen wg. der Anhängerkupplung und nun bin ich hammer nervös und weiss grad nicht was ich machen soll.

Freue mich auf eure Antworten, danke sehr.

mfg

Beste Antwort im Thema

@ TE, ein Tipp vielleicht noch... laß Dich keinesfalls von so Sachen wie Gutachter oder Anwalt einschüchtern.

Gutachter ist heutzutage jeder der glaubt irgendwie eine Ahnung zu haben... das sind häufig irgendwelche abgehalfterten Leute, von denen sich rausgestellt hat, dass sie in ihrem eigentlichen Job nichts taugen. Dann zahlen se ein paar Kröten, machen nen 3-Tageskurs, bekommen danach ne Urkunde und nen Stempel mit dem se ihrem verzapften oft unhaltbaren Mist Glaubwürdigkeit verleihen.

Und bei Rechtsanwälten siehts nicht besser aus, da laufen genügend am Hungertuch nagenden Wald- und Wiesen-Anwälte rum die ihren Briefkopf auch noch für den idiotischsten Schwachsinn hergeben.

Alles tolle, ehrenwerte Leute, so lange man als Laie keine Ahnung hat oder so lange man nicht anfängt eigene Gechütze aufzufahren und an der Substanz zu kratzen... dann fällt so ein Kartenhaus nämlich meist recht schnell zusammen.

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Im WhatsApp Chat schreibt er, dass er von dem Schaden wusste?

Dann hast du wahrscheinlich Glück. Dass es teurer wird, als er erwartet hätte, ist doch nicht dein Problem. Kannst du schließlich auch nicht wissen.

Klima und Zahnriemen ist doch normaler Verschleiß. Morgen kommt er an und will wegen Kratzern Rabatt? :rolleyes:

Wenn Du der zweite Halter bist, dann hätte im KV eine 1 stehen müssen unter Anzahl der Vorhalter.

Lass Dich vom Käufer nicht über den Tisch ziehen, riecht wieder nach einer vom Käufer avisierten NachRegulierung des Preises. Wenn er beim Kauf die klemmende Ahk bemerkt hat und ihr daraufhin noch was am Preis abgelassen hat, gibt's da keine Annahme der Täuschung. Doof,dass Du keinen Zeugen hast bzw dies im KV festgehalten habt. Die andren Sachen (Zahnriemen etc) hätte der Käufer selber prüfen können. Da weißt Dich auch kein Autohaus drauf hin,dass in 8000 km bspw der Zahnriemen fällig sein wird.

Gruß M

Die Typische nach-Karten Masche. Die Sachmängelhaftung wurde wirksam ausgeschlossen, selbst wenn du Mängel wüsstest und verschwiegen hättest müsste der Käufer beweisen das du Wissen hattest, kaum möglich. Da er die ahK selber getestet hat kann er sich auch nicht nachher beschweren. Solche Typen brauchen direkt Sperrfeuer, maile dem das du Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen wirst wenn der nicht still ist, wenn der weiter meckert stell online Strafanzeige gegen den und schicke dem eine Kopie der Anzeige, dann braucht der ne neue Windel!

Moin,

So ein Quark. Wo liegt denn Betrug vor? Schon mal auf dir Idee gekommen, dass der sich wirklich getäuscht fühlt? Das ist nix, dass verboten ist.

Das einzige das Relevant ist, ist dass der Kaufvertrag gültig ist, weder im Kaufvertrag noch der Anzeige eine möglicherweise falsche Angabe/Zusicherung gemacht wurde. Das ist das einzige, dessen man sich sicher sein muss, sei es durch eigenes Knowhow oder das eines Fachmannes.

Anzumerken ist dabei - bist du dir nicht sicher, dann musst du dir eben eine belastbare Meinung holen. Das Gebiet ist relativ dynamisch - deshalb ist eine Einschätzung z.B. eines Forums ggf. nicht maßgeblich - die meisten hier sind diesbezüglich nämlich bestenfalls interessierte Laien.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 18. September 2018 um 06:28:49 Uhr:

So ein Quark. Wo liegt denn Betrug vor? Schon mal auf dir Idee gekommen, dass der sich wirklich getäuscht fühlt? Das ist nix, dass verboten ist.

Laut der derzeitigen Schilderung nicht, da der Käufer ja offenbar alle Möglichkeiten hatte, sich das Auto anzuschauen und diverse Sachen bereits durch Kaufpreisveringerung akzeptiert hat.

Selbst wenn man keine Ahnung hat (sowohl aus Käufer als auch als Verkäufer), besteht die Möglichkeit zu ner Werkstat oder zum Tüv zu fahren. Diese Möglichkeit wurde ja gegeben, aber nicht genutzt.

Zahnriemen und Verschleißteile sollte man bei der Laufleistung IMMER beachten. Das zeigt dir JEDER Kaufguide.

Sowas zu überprüfen bedarf auch kein Hexenwerk, sofern man lesen kann. Bei anderen Verschleißteilen nimmt man halt jemanden mit, der Ahnung hat, sofern man einen Neuwagen bei der Laufleistung und dem Preis erwartet.

Moin,

Und? Was möchtest du damit jetzt sagen? Das der Käufer sich nicht getäuscht fühlen darf, weil Du es besser weißt als er? Das der Verkäufer den Käufer wegen Betruges anzeigen soll?

Ein GEFÜHL ist unabhängig davon was man weiß. Selbst wenn OBJEKTIV ein eigenverschulden vorliegt, kann man sich trotzdem schlecht behandelt oder abgelenkt fühlen usw.

Viele Menschen kaufen Autos und bereiten sich nicht vor. Die meisten Käufer haben sehr wenig Ahnung, was sie da überhaupt machrn. Deshalb kann der Käufer sich durchaus getäuscht fühlen. Entscheidend ist - wurde er getäuscht oder wurde er nicht getäuscht bzw. hatber Ansprüche oder nicht.

Mir ging es bei meinem Kommentar auch nicht darum HIER irgendwas zu werten (ich war nicht dabei, ich kenne nur eine Schilderung, ich kann mir egal wie sehr ich mich bemühe keine objektive Meinung bilden) - sondern es bezog sich auf den Vorschlag doch den Käufer anzuzeigen. Das ist nämlich hochgradiger Blödsinn, weil nicht begründbar. Merke - auch wenn ALLES rechtlich in Ordnung ist, alles super ist - kann man sich trotzdem getäuscht fühlen - das ist nämlich ziemlich unabhängig von der reinen rechtlichen, ethischen und moralischen Situation.

Das sollte eigentlich beim ruhigen Lesen ziemlich KLAR sein.

LG Kester

Themenstarteram 18. September 2018 um 7:31

Zitat:

@DerBasse schrieb am 17. September 2018 um 22:14:02 Uhr:

Im WhatsApp Chat schreibt er, dass er von dem Schaden wusste?

Dann hast du wahrscheinlich Glück. Dass es teurer wird, als er erwartet hätte, ist doch nicht dein Problem. Kannst du schließlich auch nicht wissen.

Klima und Zahnriemen ist doch normaler Verschleiß. Morgen kommt er an und will wegen Kratzern Rabatt? :rolleyes:

Sehe ich genauso, nun dank WhatsApp habe ich ja auch schriftlich den Beweis das er wusste, dass etwas mit der AHK nicht stimmte.

 

 

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. September 2018 um 22:22:15 Uhr:

Wenn Du der zweite Halter bist, dann hätte im KV eine 1 stehen müssen unter Anzahl der Vorhalter.

Lass Dich vom Käufer nicht über den Tisch ziehen, riecht wieder nach einer vom Käufer avisierten NachRegulierung des Preises. Wenn er beim Kauf die klemmende Ahk bemerkt hat und ihr daraufhin noch was am Preis abgelassen hat, gibt's da keine Annahme der Täuschung. Doof,dass Du keinen Zeugen hast bzw dies im KV festgehalten habt. Die andren Sachen (Zahnriemen etc) hätte der Käufer selber prüfen können. Da weißt Dich auch kein Autohaus drauf hin,dass in 8000 km bspw der Zahnriemen fällig sein wird.

Gruß M

Mich wundert es einfach, er und seine Frau kamen mit ganz bodenständig und normal vor, mir sowas hätte ich jetzt echt nicht gerechnet. Ich habe ihm nun auch nicht mehr geantwortet bei WhatsApp, wenn er was will soll er übern anwalt gehen. Bzgl. der Verschleißteile sehe ich es genauso. Wenn er erwartet das dass Auto 100% fit ist, hätte er paar 1.000 mehr bezahlen sollen und zum Händler gehen soll. mh......

 

Zitat:

@audi4never schrieb am 17. September 2018 um 22:50:37 Uhr:

Die Typische nach-Karten Masche. Die Sachmängelhaftung wurde wirksam ausgeschlossen, selbst wenn du Mängel wüsstest und verschwiegen hättest müsste der Käufer beweisen das du Wissen hattest, kaum möglich. Da er die ahK selber getestet hat kann er sich auch nicht nachher beschweren. Solche Typen brauchen direkt Sperrfeuer, maile dem das du Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen wirst wenn der nicht still ist, wenn der weiter meckert stell online Strafanzeige gegen den und schicke dem eine Kopie der Anzeige, dann braucht der ne neue Windel!

Ok, danke für den Rat aber zum Anwalt möchte ich jetzt nicht direkt gehen. Denke Abwarten was passiert ist das beste momentan, wobei er ja auch heute zum Gutachter will. Ich weiss aber auch nicht wie ein Gutachter beweisen will, dass die AHK vorher zum defekt war. Erstmal haben wir immer damit unsere Wohnwagen gezogen und zweitens hat er ja wegen einen Defekt an der AHK sogar noch einen Preisnachlass erhalten.

 

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 18. September 2018 um 06:28:49 Uhr:

Moin,

So ein Quark. Wo liegt denn Betrug vor? Schon mal auf dir Idee gekommen, dass der sich wirklich getäuscht fühlt? Das ist nix, dass verboten ist.

Das einzige das Relevant ist, ist dass der Kaufvertrag gültig ist, weder im Kaufvertrag noch der Anzeige eine möglicherweise falsche Angabe/Zusicherung gemacht wurde. Das ist das einzige, dessen man sich sicher sein muss, sei es durch eigenes Knowhow oder das eines Fachmannes.

Anzumerken ist dabei - bist du dir nicht sicher, dann musst du dir eben eine belastbare Meinung holen. Das Gebiet ist relativ dynamisch - deshalb ist eine Einschätzung z.B. eines Forums ggf. nicht maßgeblich - die meisten hier sind diesbezüglich nämlich bestenfalls interessierte Laien.

LG Kester

Im Kaufvertrag steht nichts falsches drin, und ja ich würde mich an seiner Stelle auch enttäuscht fühlen, kann ich auch verstehen aber leider kann ich doch auch nichts dafür, dass es nun angeblich so teuer ist. Habe ja nichts verschwiegen, er hat die Probefahrt gemacht, konnte sich ausgiebig mit dem Auto auseinandersetzen. Ja danke für den Tipp, aber ich denke ich warte nun erstmal ab was er mir bzgl. der Gutachtens schreibt und gucke dann. Werden mich dann mit Sicherheit nochmal an euch wenden.

Moin,

Nehmen wir mal an, dass du einen wie auch immer gearteten Fehler gemacht hast und du für die AHK verantwortlich wärst (ich geh davon jetzt nicht spontan aus - aber es ist ja durchaus möglich) - wenn du das jetzt rausbekommst und dann auf den Käufer zugehen würdest, dann wird es billiger als wenn er ein Gutachten durchgeführen lässt.

Know How gewinnen - heißt nämlich auch - seinen eigenen potentiellen Schaden zu minimieren oder komplett auszuschließen. Da ich nun überhaupt nicht weiß, was du dazu weißt, kann ich nunmal nicht sicher sein, dass alles gut ist. Deshalb lieber der Hinweis, es sich genau anzusehen. Wie du dein Know How einstufst - musst du entsprechend selbst bewerten.

Komplett raus wärst du ja bereits - wenn du den Mangel der nicht einrastenden AHK als Mangel in den Vertrag geschrieben hättest.

Z.B. wurden manche Gewährleistungsausschlüsse für Teile von Autos schon kassiert, wenn z.B. in der Anzeige garantiert super Motor stand, der dann aber nach 3 Monaten kaputt war. Deshalb fehlen hier einfach zuviele Infos.

LG Kester

am 18. September 2018 um 8:32

Hier ist erstmal kein Anwalt notwendig. Noch hat ja nicht mal der Käufer einen beauftragt, sondern nur gedroht. Bevor kein anwaltliches Schreiben kommt (wahrscheinlich wird keins kommen), würde ich nicht reagieren. Nicht dass Du noch etwas sagst / schreibst, was gegen Dich ausgelegt werden kann.

Wenn wirklich ein Schreiben seines Anwaltes kommt, hast Du immer noch Zeit zu reagieren.

Der Käufer hat sich einfach nur verschätzt was die Investitionen angeht und möchte es jetzt von Verkäufer bezahlt bekommen. Das ist aber sein Problem.

Vor ein paar Jahren war ich auch einmal so ein Käufer. Das Misstrauen des völlig problemlosen Kaufs wurde erst durch eine falsche Behauotung einer Fachwerkstatt geweckt, es handle sich um einen Unfallwagen. Das war am Ende nicht so.

Ich gehe daher davon aus, dass die Werkstatt dem Käufer die Flausen in den Kopf gesetzt hat.

Rechtlich dürftest du unangreifbar sein.

Zitat:

@audi4never schrieb am 17. September 2018 um 22:50:37 Uhr:

...

Solche Typen brauchen direkt Sperrfeuer, maile dem das du Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen wirst wenn der nicht still ist, wenn der weiter meckert stell online Strafanzeige gegen den und schicke dem eine Kopie der Anzeige, dann braucht der ne neue Windel!

Ja, der Käufer versucht -wenn auch mit Nebelkerzen ala Gutachter & Anwalt- Druck aufzubauen und den Verkäufer entgegen der rechtlichen Tatsachen / rechtlichen Gegebenheiten dazu zu bewegen / (laienhaft ausgedrückt) zu erpressen den Kaufpreis oder Teile davon zu erstatten.

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

...

Wäre bestimmt mal interessant, die Situation bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft einmal zu schildern und Strafanzeige zu erstatten... spätestens, wenn der Käufer Post von der Staatsanwaltschaft erhält dürften die Windeln voll sein.

Und wenn da tatsächlich wider Erwarten mehr als eine Einstellung des Verfahrens bei rauskommen sollte wäre das vielleicht mal ne Medizin gegen diese "Erpressermasche".

Themenstarteram 18. September 2018 um 10:32

Echt, vielen Dank für die zahlreichen Antworten, ihr habt mir sehr geholfen. Ich warte nun mal ab was kommt und berichte dann was der Gutachter sagt, bzw. ob ich Post vom Anwalt erhalte oder oder oder.......

@ TE, ein Tipp vielleicht noch... laß Dich keinesfalls von so Sachen wie Gutachter oder Anwalt einschüchtern.

Gutachter ist heutzutage jeder der glaubt irgendwie eine Ahnung zu haben... das sind häufig irgendwelche abgehalfterten Leute, von denen sich rausgestellt hat, dass sie in ihrem eigentlichen Job nichts taugen. Dann zahlen se ein paar Kröten, machen nen 3-Tageskurs, bekommen danach ne Urkunde und nen Stempel mit dem se ihrem verzapften oft unhaltbaren Mist Glaubwürdigkeit verleihen.

Und bei Rechtsanwälten siehts nicht besser aus, da laufen genügend am Hungertuch nagenden Wald- und Wiesen-Anwälte rum die ihren Briefkopf auch noch für den idiotischsten Schwachsinn hergeben.

Alles tolle, ehrenwerte Leute, so lange man als Laie keine Ahnung hat oder so lange man nicht anfängt eigene Gechütze aufzufahren und an der Substanz zu kratzen... dann fällt so ein Kartenhaus nämlich meist recht schnell zusammen.

Ein ganz gut gemeinter Rat, biete dem Käufer an er könne vom Vertrag zurücktreten, du gibst ihm sein Geld wieder und verkaufst das Auto erneut. Dann aber das Ding mit der Anhängerkupplung in dem Vertrag vermerken. Da der Käufer zu zweit erschien, wirst vor Gericht wenig Chancen haben um den Vorfall darzustellen.

Ich denke, er will einfach nur nochmal Geld rausschinden. Biete ihm die Wandlung an. Mal schauen was passiert.

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