ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Autoverkaufen für Anfänger !Bitte um hilfe?

Autoverkaufen für Anfänger !Bitte um hilfe?

Themenstarteram 3. September 2015 um 9:02

Hallo zusammen,

Ich brauche dringend euren Rat und zwar kommt einer mein AUTO anzusehen und würde auch gleich mitnehmen.

Meine Fragen wären..

1. Warauf muss ich beachten ,ein Kaufvertrag von Mobile.de druck ich aus und werde mit ihn ausfüllen ...

2. Und was ist mit Versicherung ,muss ich da auch was ausfüllen oder reicht es wenn ich der Versicherung mitteile ,das ich auto verkauft habe ,was muss ich denen abgeben ?????

 

3. Meine auto ist alles einwandfrei keine schäden dran, deswegen möchte auch keine garantie geben oder später ärgern mi dem Käufer haben ,falls er mich verklagen will ,wegen dem schaden das vorher gar nicht da war ?????

was kann ich im Vertrag eintragen ,damit die Garantie ausgeschlossen wird im Vertrag

4. gibt es rücknahmepflicht ??????

5.Was habe ich vergessen ,worauf muss ich noch beachten ???

Ich danke euch

mfg

jack

Beste Antwort im Thema

Ich würde mein Auto nur abgemeldet verkaufen, bzw. übergeben.

9 weitere Antworten
Ähnliche Themen
9 Antworten

Ich würde mein Auto nur abgemeldet verkaufen, bzw. übergeben.

NUR abgemeldet übergeben. Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Hi,

mit dem Kaufvertrag z.b. von mobile bist du auf der sicheren Seite. Dort wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

Da kann der Käufer dir nachträglich nur noch Ärger machen wenn er dir Nachweisen kann das du von evtl. vorhandenen Mängeln wußtest und du sie absichtlich verschwiegen hast. Meldung an Versicherung und Zulassungsstelle solltest du nur machen wenn du das Auto angemeldet übergibst, wie schon gesagt nicht unbedingt empfehlenswert, auch wenn ich persönlich damit noch keine Probleme hatte.

Ich würde mir an deiner Stelle ein extra Sim Karte fürs Handy zulegen und nach dem verkauf ausschalten.

Gruß Tobias

Ich habe vor kurzem erst unseren Zweitwagen verkauft, daher folgende Tipps:

- Verkauf nur an vertrauenswürdige Personen. Das erspart schon mal den größten Ärger.

- Käufer des Autos muss selbst anwesend sein und den Vertrag unterschreiben. Personalien mittels Ausweis kontrollieren. Nicht auf Vollmacht o. ä. einlassen.

- Auto kann ruhig angemeldet sein. In den üblichen Kaufverträgen verpflichtet sich der Käufer, das Fahrzeug innerhalb weniger Tage ab- bzw. umzumelden. Trotzdem Mitteilung an die eigene Versicherung. Falls keine Abmeldung erfolgt, Mitteilung an die Zulassungsstelle.

- Geldübergabe nur unter Zeugen. Bei größeren Summen am besten zur Bank fahren und sofort einzahlen. Dabei kann überprüft werden, ob Falschgeld darunter ist.

- Gewährleistung ausschließen, alle Fehler angeben, keine schriftlichen Garantien geben.

Viel Spaß beim Verkaufen. Ich habe interessante Gespräche geführt :D

Und wenn der Käufer nicht ab- oder umeldet hast du die Arschkarte. Dann zahlst du weiter Versicherung und Steuern.

Abmelden und fertig, alles andere ist russisches Roulette.

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 3. September 2015 um 16:31:29 Uhr:

Und wenn der Käufer nicht ab- oder umeldet hast du die Arschkarte. Dann zahlst du weiter Versicherung und Steuern.

Abmelden und fertig, alles andere ist russisches Roulette.

Das Zauberwort ist "Veräußerungsanzeige". Ein Kaufvertrag alleine muss nicht akzeptiert werden.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Veräußerungsanzeige

Vordruck hab ich von meiner Versicherung bekommen.

@Alien2012

Schreibe bitte keine Halbwahrheiten.

Deine "Veräußerungsanzeige" muß erstmal vom eine "Beamten" anerkannt werden. So einfach ist das.

Abgemeldet verkaufen, Probleme im voraus vermeiden, ist das so schwer?

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 3. September 2015 um 20:12:39 Uhr:

@Alien2012

Schreibe bitte keine Halbwahrheiten.

Deine "Veräußerungsanzeige" muß erstmal vom eine "Beamten" anerkannt werden. So einfach ist das.

Abgemeldet verkaufen, Probleme im voraus vermeiden, ist das so schwer?

Das ist genau das, was anerkannt werden muss auch von den Herren Beamten in der Zulassung, wohin gegen ein Kaufvertrag nicht zwangsläufig anerkannt werden muss.

Themenstarteram 4. September 2015 um 15:19

Hallo Leute vielen Dank ,

 

Ich habe es bereits verkauft unter Ausschluss der Gewährleistung bzw Gewährleistung ausgeschlossen.

ADAC Muster Vertrag genommen .im Vertrag steht unverzüglich ummelden ........

Auto ist gestern verkauft ,Geld ok, muss nur noch Montag Bescheid geben ,weil heute Freitag ist.......

 

Mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Autoverkaufen für Anfänger !Bitte um hilfe?