Beratung bzgl. Autoverkauf / Käufer will zum Anwalt
Guten Tag liebe Gemeinde,
ich habe vor einigen Tagen mein Auto verkauft per Privat an jemanden. Alles gut soweit, er hat das Auto angeschaut und ist Probe gefahren und Ihm gefiel es.
Dann wollten wir die Anhängerkupplung (schwenkbar) ausprobieren und sie rastete nicht mehr ein und das Auto piepte die ganze Zeit. Nach 30 Minuten haben wir Sie dann in die Grundposition eingerastet bekommen. Nichts desto trotz hat er das Auto gekauft.
Nun will er zum Anwalt bzw. zum Gutachter, weil der Opel Händler sagt das muss schon vorher gewesen sein, ich soll ihn arglistig getäuscht haben.... Das Auto stand 3 Monate hier rum weil ich es nicht mehr brauchte... Wusste er auch alles. Das Auto ist ja auch schon 4 Jahre alt. Kaufvertrag wurde so ein 0815 aus dem Internet gemacht und gut war für mich.
Was kann ich nun machen?
Bin ja sogar noch etwas vom Preis runtergegangen wg. der Anhängerkupplung und nun bin ich hammer nervös und weiss grad nicht was ich machen soll.
Freue mich auf eure Antworten, danke sehr.
mfg
Beste Antwort im Thema
@ TE, ein Tipp vielleicht noch... laß Dich keinesfalls von so Sachen wie Gutachter oder Anwalt einschüchtern.
Gutachter ist heutzutage jeder der glaubt irgendwie eine Ahnung zu haben... das sind häufig irgendwelche abgehalfterten Leute, von denen sich rausgestellt hat, dass sie in ihrem eigentlichen Job nichts taugen. Dann zahlen se ein paar Kröten, machen nen 3-Tageskurs, bekommen danach ne Urkunde und nen Stempel mit dem se ihrem verzapften oft unhaltbaren Mist Glaubwürdigkeit verleihen.
Und bei Rechtsanwälten siehts nicht besser aus, da laufen genügend am Hungertuch nagenden Wald- und Wiesen-Anwälte rum die ihren Briefkopf auch noch für den idiotischsten Schwachsinn hergeben.
Alles tolle, ehrenwerte Leute, so lange man als Laie keine Ahnung hat oder so lange man nicht anfängt eigene Gechütze aufzufahren und an der Substanz zu kratzen... dann fällt so ein Kartenhaus nämlich meist recht schnell zusammen.
Ähnliche Themen
56 Antworten
Sollte das vor Gericht landen, wird es deutlich teurer wie die technische Behebung des Problems (die kommt sowieso oben drauf, wenn der TE vor Gericht verliert)
Zitat:
@Tomsche65 schrieb am 18. Sep. 2018 um 17:40:27 Uhr:
Wie auch immer, für mein Empfinden stehen die Karten für den TE schlecht, keine Zeugen,
Vielleicht hast du meine Frage überlesen. Was genau gedenkst du, kann die Gegenpartei bezeugen?
Dass es einen Sachmangel gibt? Das dürfte außer Frage stehen, wenn der Käufer nicht die übliche Nachträglichpreisdrückmasche abzieht.
Dass der Sachmangel bei übergabe nicht vorhanden war? Kommt tagtäglich tausendfach vor.
Oder gar, dass er vorhanden war? Mit Verlaub, das wäre dämlich.
Das wichrigste kann der Zeuge jedenfalls nicht beweisen: Dass der TE vom Mangel wusste und diesen arglistig verschwiegen hat. Die Whatsapp ist da mindestens ein Indiz.
Was aber eher nicht anerkannt wird.
Kann ja jeder machen wie er möchte.
Schade, dass du scheinbar keine fundierte Antwort liefern kannst...
Genau wegen solchen Spinner Käufer habe ich meine letzen Autos immer als Bastlerwagen verkauft, selbst wenn die nur drei Jahre alt waren, die Begründung das ich keine Lust auf Nachverhandlungen habe, hat bislang jeder Käufer akzeptiert.
Zitat:
@audi4never schrieb am 18. Sep. 2018 um 23:48:25 Uhr:
meine letzen Autos immer als Bastlerwagen verkauft
Das nützt leider nichts und kann dir bisweilen durchaus sogar zum Nachteil ausgelegt werden.
Moin,
Da der Begriff Bastlerwagen doch sehr abstrakt ist - zieht der nicht. Genauso wenig, wie mal jemand das ganze Auto als Defekt beschrieb oder ein anderer es mal damit probierte, dass Autos nir für maximal 6 Jahre und 100.000 km gebaut würden.
Das einzige, dass funktioniert ist genau aufzählen, welche Mängel bekannt sind, sofern es sich nicht um normale Gebrauchsspuren handelt.
Insofern eher Glück gehabt, dass die Autos wohl entweder in Ordnung waren oder der Käufer OK war und wusste was er da kauft.
LG Kester
Um was geht es hier eigentlich? So wie ich das verstehe, hält sich der Käufer an der Aussage eines FOH auf, der einfach mal in den Raum geworfen hat, dass die Sache mit der Anhängerkupplung schon "länger" gewesen sein muss. Und wenn schon? Du hast das mit der AHK ja nicht verschwiegen, es ist euch beiden aufgefallen und war dem Käufer somit bekannt. Da will jemand auf Basis fadenscheiniger Argumente den Kaufpreis im Nachinhein drücken bzw. sich den vorher akzeptierten Mangel von dir finanziell abgeleten lassen. Fall auf sowas nicht herein!
Du hast im Kaufvertrag zwar nicht angegeben, dass die AHK defekt ist (was besser gewesen wäre), hast aber genausowenig schriftlich garantiert, dass sie funktionstüchtig sei.
Du haftest nur für schriftlich garantierte Eigenschaften und für Mängel welche dir vorher bekannt waren aber arglistig verschwiegen wurden. Es wurde deinerseits nichts verschwiegen. Soll der Käufer dir erstmal nachweisen. Da ändert auch die Vermutung eines Opelhändlers nichts dran.
Zitat:
Er sagt wenn er ein Auto für 10.000 euro kauft erwartet er das es i.O. ist.
Tja, dann hätte er deinen Wagen, nachdem das mit der AHK ja offensichtlich war, für das Geld nicht kaufen sollen, hat ihn ja niemand dazu gezwungen...
Viel heiße Luft um nichts. Ich würde da abwarten und mir erst wieder Gedanken machen wenn etwas belastbares kommt. Ansonsten soll der Käufer weiter fantasieren aber dich in Ruhe damit lassen!
Wenn alles nur so einfach wäre.
Jura ist nicht umsonst eine Ausbildung mit Studium und Staatsexamen. Es gibt eine Menge Fallstricke, einfach zurück lehnen sollte man sich in keinem Fall.
Meiner Ansicht nach hat der Käufer ausgiebig geprüft, und den Preis noch einmal nach unten justiert. Damit muss er alle einigermaßen offen erkennbaren Mängel akzeptieren, also auch die defekte AHK.
Was er nicht erkannt hat - sein Problem. Nach Rechtsprechung muss man einen sach- und fachkundigen Berater mitbringen, wenn man sich selbst nicht auskennt.
BTW: Was ist da eigentlich so teuer daran? Eine Nachrüst-Kupplung kostet 200 Euro, teuer ist dann nur der Einbau. 🙄
Aber egal, bin nur Laie 😁
verstehe das Problem nicht...
1. alles was im Kaufvertrag nicht als defekt ausgewiesen wird, gilt als funktionstüchtig.
2. Käufer hat per Whatsapp(schriftlich) mitgeteilt, dass er bei Kauf von der defekten AHK wusste
3. Käufer versucht nun Verschleißteile ersetzt zu bekommen.
Und nun? Das einzige was ich hier sehe ist, dass er für sich Kosten generiert, da der Käufer nicht der Cleverste zu sein scheint. Jeder ordentliche RA wird ihn diesbezüglich beraten und seine nicht vorhandenen Erfolgsausichten aufzeigen, kostet bei nicht vorhandener Rechtsschutz ca. 200€ für ihn.
Selbst beim Händler wird es gerichtlich schwierig Verschleißteile innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf ersetzt zu bekommen.
Auf keinen Fall eine nachträgliche Preisminderung anbieten, das wird gerne als Eingeständnis gesehen. Und vor allem ist dann plötzlich am Auto noch viel mehr defekt.
Zurücklehnen und Bierchen trinken.
Meiner Erfahrung nach ist es so, daß jemand der richtig
angepisst ist zum Anwalt GEHT und nicht vorher groß
rumlabert. Ich würde ihn sogar aktiv darum bitten,
dies zu tun.
Leute, die mit dem Anwalt drohen, wollen eher die Gegen-
partei einschüchtern und in Deinem Fall wohl Geld raus-
schinden.
Lehn Dich zurück, genieße entspannt das noch schöne
Wetter und harre der Dinge, meist kommt außer großen
Sprüchen nicht viel....
Sollte ein anwaltliches Schreiben bei Dir eingehen, kannst
Du ja immer noch selbst einen Anwalt bemühen.