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Benzinfilter - Neuwagengarantie

Kia
Themenstarteram 18. Dezember 2012 um 20:47

Hatte eine Panne mit meinem Carnival auf der Autobahn. Lt. Werkstatt war es der undichte Benzinfilter. Dieser wurde auf meine Kosten ausgetauscht, obwohl ich noch bis Ende des Jahres Neuwagengarantie habe?! Wir haben uns zwar die Kosten geteilt ich den Benzinfilter und die Werkstatt die Einbaukosten. Trotzdem halte ich dies für einen Garantiefall, oder ?????

Beste Antwort im Thema

Da so ein Benzinfilter normalerweise ewig hält (auf jeden Fall länger als die Garantiezeit), hätte man ja auch einfach mal den Kunden glücklich machen und ein positives Zeichen setzen können. Aber naja, Kundenfreundlichkeit wird bei Kia leider nach wie vor nicht besonders groß geschrieben. Da braucht man schon sehr viel Glück mit seiner Werkstatt.

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Zitat:

Wenn der Benzinfilter innerhalb 2 Jahren undicht wird, dann ist das ganz klar ein Garantiefall. Egal was Kia sagt.

wieder einer, der den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistungspflicht und "freiwilliger" Herstellergarantie nicht kennt

Zitat:

Original geschrieben von swift81

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Nochmal: KIA kann für jedes x-beliebige Teil die Garantie ausschließen.

Nein das können sie in den ersten 2 Jahren nicht. In der Anschluss Garantie (3 oder 5 Jahre) können sie es, weil die sind freiwillig.

Wenn der Benzinfilter innerhalb 2 Jahren undicht wird, dann ist das ganz klar ein Garantiefall. Egal was Kia sagt.

 

Wenn man jetzt nicht mal das Bj der Auto kennt und um welche Garantie es geht ... kann man natürlich nict dazu sagen.

Hier werden wieder gleiche mehrere Dinge in totaler rechtlicher Unkenntnis durcheinander geworfen.

 

1. Die Sachmängelhaftung nach §§ 434 ff BGB, die beim Verbrauchsgüterkauf ( §§ 475 ff BGB ) nicht ausgeschlossen werden kann und bei Neuwagen 2 Jahre beträgt. Der Mangel muss bei Gefahrübergang  vorliegen, wobei dies bei Auftreten innerhalb der ersten 6 Monate widerlegbar vermutet wird.

 

2. Die Herstellergarantie nach § 443 BGB, die nach Art und Umfang  eine freiwillige Leistung darstellt, wobei der Gesetzgeber nach § 477 BGB nur fordert, dass eine etwaige Garantieerklärung einfach und verständlich abgefasst sein muss und außerdem ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass die gestzliche Sachmängelhaftung dadurch nicht berührt wird.

 

3. Die Anschlussgarantie. Sie greift nach Ablauf der Herstellergarantie ein und beruht in der Regel auf einem kostenpflichtigen, gesondert abzuschließenden Versicherungsvertrag, umfasst meist nur einige Baugruppen und enthält regelmäßig  zahlreiche Einschränkungen hinsichtlich der Laufleistung des Fahrzeugs und auch prozentuale Kostenbeteiligungen.

 

Die 7-jährige Garantie von KIA ist eine durchgängige Herstellergarantie. Eine zeitliche Aufteilung in eine 2-jährige  Hersteller- und 5-jährige  Anschlussgarantie ist totaler Unsinn.

 

In der Garantieerklärung vo KIA sind Verschleißteile von der Garantie ausgenommen. Was unter Verschleißteile fällt ist  beispielhaft aufgeführt. Darunter fallen auch die Filter. Im Wege der Auslegung kann man jetzt darüber diskutieren, ob ein solches namentlich genannten Bauteil stes von der Garantie ausgenommen ist oder nur, wenn tatsächlich ein Verschleiß vorliegt. Ich neige zu der ersten Auslegungsmöglichkeit, aber darüber kann man streiten.

 

am 19. Dezember 2012 um 18:24

Und wenn wir jetzt noch das Baujahr und die Km-Laufleistung wüssten, wäre noch so einiges klarer.

Aber der Verfasser hüllt sich da immer noch in Schweigen ;-)

Themenstarteram 20. Dezember 2012 um 7:05

super, vielen Dank für die Beiträge ;-)

Mein Carnival hat 38.000 Km und ist EZ 27.12.2009, also noch in der Neuwagengarantie. Damals gab es von Kia 3 Jahre.

 

Na ja, damit sieht die Sache völlig anders aus (jedenfalls für mich). Nach 40tkm und 3 Jahren ist doch logisch, dass man ihn nicht kostenlos ersetzt bekommt, wenn die Ursache wie angegeben tatsächlich Verschleiß ist und kein Baufehler.

Bei 4tkm und 3 Monaten wäre es vielleicht anders.

Lächerlich. In über 20 Jahren hab ich noch keinen Benzinfilter gehabt, der nach so kurzer Zeit "verschlissen" ist. Bei meinem letzten Wagen hab ich den mal nur zum Spaß nach 10 Jahren bei 150Tkm das 1. Mal gewechselt und ihn seziert. Der sah innen drin noch aus wie neu, hätte wohl nochmal 10 Jahre gehalten.

EDIT: Grad mal in den Wartungsplan vom ceed geschaut: Kraftstofffilter ersetzen alle 60Tkm oder 4 Jahre. Und da solche Intervalle ja immer früher als nötig angesetzt werden, bleib ich dabei, dass das oben ein Garantiefall hätte sein müssen.

Zitat:

Original geschrieben von der_fette_Moench

... bleib ich dabei, dass das oben ein Garantiefall hätte sein müssen

Das sehe ich anders.

Das hab ich inzwischen schon mitbekommen ;)

@TE: Welches Wechselintervall steht denn in deinem Handbuch im Wartungsplan?

Zitat:

Original geschrieben von player495

Zitat:

Wenn der Benzinfilter innerhalb 2 Jahren undicht wird, dann ist das ganz klar ein Garantiefall. Egal was Kia sagt.

wieder einer, der den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistungspflicht und "freiwilliger" Herstellergarantie nicht kennt

doch den verstehe ich gut. In der Gesetzlichen müssen die sogut wie alles machen und in de freiwillige kann man in die Tonne tretten. Dabei liegt in den ersten 6 MOnaten die beweispflicht bei Händler und danach bei dem Besitzer.

Wenn der Filte in den ersten 2 Jahren den undicht wird, dann geht das auf Garantie 100%. Wenn der wegen schlechten Benzin / Diesel verstopft, dann natürlich nicht.

Nach den 2 Jahren also bei Anschlussgarantie kann der Hersteller machen was er will.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Na ja, damit sieht die Sache völlig anders aus (jedenfalls für mich). Nach 40tkm und 3 Jahren ist doch logisch, dass man ihn nicht kostenlos ersetzt bekommt, wenn die Ursache wie angegeben tatsächlich Verschleiß ist und kein Baufehler.

Bei 4tkm und 3 Monaten wäre es vielleicht anders.

sehe ich genau so.

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Zitat:

Original geschrieben von swift81

 

Nein das können sie in den ersten 2 Jahren nicht. In der Anschluss Garantie (3 oder 5 Jahre) können sie es, weil die sind freiwillig.

Wenn der Benzinfilter innerhalb 2 Jahren undicht wird, dann ist das ganz klar ein Garantiefall. Egal was Kia sagt.

Wenn man jetzt nicht mal das Bj der Auto kennt und um welche Garantie es geht ... kann man natürlich nict dazu sagen.

Hier werden wieder gleiche mehrere Dinge in totaler rechtlicher Unkenntnis durcheinander geworfen.

1. Die Sachmängelhaftung nach §§ 434 ff BGB, die beim Verbrauchsgüterkauf ( §§ 475 ff BGB ) nicht ausgeschlossen werden kann und bei Neuwagen 2 Jahre beträgt. Der Mangel muss bei Gefahrübergang  vorliegen, wobei dies bei Auftreten innerhalb der ersten 6 Monate widerlegbar vermutet wird.

2. Die Herstellergarantie nach § 443 BGB, die nach Art und Umfang  eine freiwillige Leistung darstellt, wobei der Gesetzgeber nach § 477 BGB nur fordert, dass eine etwaige Garantieerklärung einfach und verständlich abgefasst sein muss und außerdem ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass die gestzliche Sachmängelhaftung dadurch nicht berührt wird.

3. Die Anschlussgarantie. Sie greift nach Ablauf der Herstellergarantie ein und beruht in der Regel auf einem kostenpflichtigen, gesondert abzuschließenden Versicherungsvertrag, umfasst meist nur einige Baugruppen und enthält regelmäßig  zahlreiche Einschränkungen hinsichtlich der Laufleistung des Fahrzeugs und auch prozentuale Kostenbeteiligungen.

Die 7-jährige Garantie von KIA ist eine durchgängige Herstellergarantie. Eine zeitliche Aufteilung in eine 2-jährige  Hersteller- und 5-jährige  Anschlussgarantie ist totaler Unsinn.

In der Garantieerklärung vo KIA sind Verschleißteile von der Garantie ausgenommen. Was unter Verschleißteile fällt ist  beispielhaft aufgeführt. Darunter fallen auch die Filter. Im Wege der Auslegung kann man jetzt darüber diskutieren, ob ein solches namentlich genannten Bauteil stes von der Garantie ausgenommen ist oder nur, wenn tatsächlich ein Verschleiß vorliegt. Ich neige zu der ersten Auslegungsmöglichkeit, aber darüber kann man streiten.

was soll diese bla bla rauskopiert.

Alles was ich geschrieben steht genau so da drin.

erste 2 Jahre Garantie. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflich bei Händler danach bein Käufer. So ist da bei so gut wie allen dingen.

Bei Anschluss Garantie usw. kann der Hersteller machen was er will.

Genau so steht da drin. Was habe ich da falsch verstanden?

Dieser 2 Absatz, dass: "die nach Art und Umfang eine freiwillige Leistung darstellt" ... ist so eine Sache. Man kann nicht einfach Sache "Verschleißteile gehören nicht zu garantie". Man hat auf jedes Teil 2 Jahre Garantie wenn man nach 6 Monaten beweisen kann, dass es ein Herstellungsfehler ist. Auch wenn der Hersteller schreibt, dass der darauf keine Garantie gibt.

Wenn ein Filter in den ersten 2 Jahren undicht wird, dann bekommt man den 100% ersetzt. Naja es kommt auch auf die Km Leistung an.

Themenstarteram 20. Dezember 2012 um 11:02

Hatte ja schon mitgeteilt, dass es mir nicht um das Geld geht sondern um´s Prinzip.

Was soll man da beim Händler diskutieren, bringt eh nichts.

Euch allen vielen Dank für die Beiträge, bin auf jeden Fall schlauer.

Frohes Fest :-)

Schon klar, dass es um's Prinzip geht. Man sollte aber auch die kulante Art des Händlers nicht unerwähnt lassen.

Zitat:

Original geschrieben von smer200

Hatte ja schon mitgeteilt, dass es mir nicht um das Geld geht sondern um´s Prinzip.

Was soll man da beim Händler diskutieren, bringt eh nichts.

Euch allen vielen Dank für die Beiträge, bin auf jeden Fall schlauer.

Frohes Fest :-)

jo mir geht es (leider) auch oft um Prinzip ;)

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