Benz abgemeldet und TÜV abgelaufen - was tun?
Hallo!
Ich habe seit längeren meinen Benz stillgelegt. TÜV ist gerade im Mai 2009 abgelaufen.
Zur HU kann ich ohne Zulassung nicht fahren, oder ?
Eine Zulassung dürfte ohne TÜV wohl auch schwierig werden ?
Was tun? Rote Kennzeichen ...... ?
Für so einen Fall muss es doch irgendeine Lösung geben auser den Wagen mit dem Abschleppseil zum TÜV bringen?
Danke 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von andi.r
So ist es: Kennzeichen ist reserviertZitat:
Dies ist nur zulässig wenn Du das Kfz. nach der Einführung der neuen FZV abgemeldet hast und die Kennzeichen auch für Dein Kfz. reserviert hast !!!
Dann ist das rechtlich kein Problem. Entstempelte Kennzeichenschilder drauf und mit der Deckungszusage der Versicherung ab zum TÜV und dann zur Zulassungssstelle. Das Wichtige ist nur dass die Fahrten in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Beim TÜV und der Zulassung selbst ist das der Fall.
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
http://bundesrecht.juris.de/fzv/__10.html
Wenn Du es so machst ist das rechtlich gesehen einwandfrei 😁
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von curcar
doch ohne zulassung darfst du aif dem direkten weg zur zulassungsstelle und zur werkstat fahren
Und wie rechnet man dann einen evtl. passierenden Unfall ab?
Ohne TÜV gibts keine Zulassung.
Wie du das Auto zum Tüv bekommst ist dein Problem, ohne Kennzeichen fahren darfst du m.E. nicht, auch nicht mit Versicherungsdoppelkarte.
Eine Lösung wären 5Tageskennzeichen, dazu brauchts auch eine Versicherungsdoppelkarte, bei der Zulassung bekommt man dann ein Kennzeichen das 5Tage lang gültig ist.
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Lass es die (freie) Werkstatt regeln, die den TÜV macht, das ist am einfachsten und kostet u.U. nicht mal was extra.
Wenn es weiter weg ist, dann am billigten auf einem Leihanhänger hinbringen. Führerschein Klasse BE oder 3 ist dabei mindestens nötig, denn der Anhänger wird mit Zuladung wahrscheinlich schwerer als das Leergewicht des ziehenden PKW (wenn es ein solcher ist).
s.a.
Der Weg ist: Versicherungsdoppelkarte holen- alte Kennzeichen dranschrauben- zum Tüv fahren- Auto anmelden.
Man darf also ohne angemeldeten Fahrzeug zum Tüv.......
Laut Kfz-Zulassungsstelle!
Zulassung ohne HU geht natürlich nicht !!!
Ansonsten kannst Du mit ner gültigen "Versicherungskarte" zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle fahren. Wobei es die klassischen Doppelkarten ja so nicht mehr gibt.
Ansonsten musst Du auf der Fahrt die zuletzt zugeteilten Kennzeichenschilder anbringen.
Aber:
Dies ist nur zulässig wenn Du das Kfz. nach der Einführung der neuen FZV abgemeldet hast und die Kennzeichen auch für Dein Kfz. reserviert hast !!!
Ansonsten kann es nämlich sein dass Dein Kennzeichen wieder freigegeben und einen anderen Kfz. zugeteilt wurde. Ohne entsprechende Reservierung würdest Du einen Kennzeichenmissbrauch begehen, da das Kennzeichen nicht mehr Deinem Kfz. zugeteilt ist 😉
In diesem Fall würde ich Dir raten sog. Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu holen. Dafür brauchst Du aber eine gesonderte Deckungskarte der Versicherung. In der Regel kostet dieser "Kurzzeitschutz" durch die Versicherung ein paar Euro (ca. 50 €). Wenn Du Dein Kfz. aber dann bei dieser Versicherung versicherst wird der Betrag in der Regel mit Deinem Versicherungsbeitrag verrechnet.
Gruß
Zitat:
Dies ist nur zulässig wenn Du das Kfz. nach der Einführung der neuen FZV abgemeldet hast und die Kennzeichen auch für Dein Kfz. reserviert hast !!!
So ist es: Kennzeichen ist reserviert
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man jemanden kennt, der einem auf die Schnelle nen Satz rote 06er-Nummern (Händler/Werkstatt) ausborgen kann... auf jeden Fall günstiger als die blöden Kurzzeitkennzeichen, da kommt mit Prägung und hierhin- und dorthinlaufen mindestens ein Hunderter zusammen, das muss ja nicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von andi.r
So ist es: Kennzeichen ist reserviertZitat:
Dies ist nur zulässig wenn Du das Kfz. nach der Einführung der neuen FZV abgemeldet hast und die Kennzeichen auch für Dein Kfz. reserviert hast !!!
Dann ist das rechtlich kein Problem. Entstempelte Kennzeichenschilder drauf und mit der Deckungszusage der Versicherung ab zum TÜV und dann zur Zulassungssstelle. Das Wichtige ist nur dass die Fahrten in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Beim TÜV und der Zulassung selbst ist das der Fall.
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
http://bundesrecht.juris.de/fzv/__10.html
Wenn Du es so machst ist das rechtlich gesehen einwandfrei 😁
Meine juristische Interpretation:
1. "Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette" ->ist klar, da das KFZ für diesen Tag noch zugelassen (versichert&versteuert) ist.
2. "wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat -> Zulassung ist erfolgt, und nicht nicht mit Kennzeichen "reserviert" gleichzusetzen. 😉 Vgl. ->Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette
3. Fahrten, auf dem direkten Weg, zum Schrotti gehen m.E. auch ohne Kennzeichen 😁
Gruß
Schadstoffarm
wo kommst du her? wenn du aus nähe hannover bist, leihe ich dir umsonnst (kiste bier) rote nr.schilder... mfg zs
Zitat:
Original geschrieben von Schadstoffarm
Meine juristische Interpretation:
1. "Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette" ->ist klar, da das KFZ für diesen Tag noch zugelassen (versichert&versteuert) ist.
Jepp.
Zitat:
2. "wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat -> Zulassung ist erfolgt, und nicht nicht mit Kennzeichen "reserviert" gleichzusetzen. 😉 Vgl. ->Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette
Vielleicht solltest Du einen Gesetzestext mal richtig lesen 😁
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere ...
Die Anbringung der Stempelplakette ist eines der Beispiele, welche im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Ned mehr und ned weniger.
Außerdem ist das Kennzeichen durch die Reservierung dem Kfz. vorab zugeteilt. Da gibts nix zu interpretieren.
Zitat:
3. Fahrten, auf dem direkten Weg, zum Schrotti gehen m.E. auch ohne Kennzeichen 😁
Fahrten ohne Kennzeichen und ohne Kennzeichenschilder sind generell nicht zulässig.
Moin,
stimmt, ohne Kennzeichen ist wohl gennerell nicht zulässig. Auch für Fahrzeuge unter 6KM/h und im Schrittempo?
"Außerdem ist das Kennzeichen durch die Reservierung dem Kfz. vorab zugeteilt. Da gibts nix zu interpretieren."
Wenn du das so genau weißt; OK 😉
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere ..." Wenn das Verfahren bzw. der VA offiziell eingeleitet ist!?
Gruß
Schadstoffarm