Benz abgemeldet und TÜV abgelaufen - was tun?
Hallo!
Ich habe seit längeren meinen Benz stillgelegt. TÜV ist gerade im Mai 2009 abgelaufen.
Zur HU kann ich ohne Zulassung nicht fahren, oder ?
Eine Zulassung dürfte ohne TÜV wohl auch schwierig werden ?
Was tun? Rote Kennzeichen ...... ?
Für so einen Fall muss es doch irgendeine Lösung geben auser den Wagen mit dem Abschleppseil zum TÜV bringen?
Danke 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von andi.r
So ist es: Kennzeichen ist reserviertZitat:
Dies ist nur zulässig wenn Du das Kfz. nach der Einführung der neuen FZV abgemeldet hast und die Kennzeichen auch für Dein Kfz. reserviert hast !!!
Dann ist das rechtlich kein Problem. Entstempelte Kennzeichenschilder drauf und mit der Deckungszusage der Versicherung ab zum TÜV und dann zur Zulassungssstelle. Das Wichtige ist nur dass die Fahrten in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Beim TÜV und der Zulassung selbst ist das der Fall.
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
http://bundesrecht.juris.de/fzv/__10.html
Wenn Du es so machst ist das rechtlich gesehen einwandfrei 😁
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schadstoffarm
Moin,
stimmt, ohne Kennzeichen ist wohl gennerell nicht zulässig. Auch für Fahrzeuge unter 6KM/h und im Schrittempo?
Soll ich Dir die ganze FZV erklären ? 🙄
Hier kannste mit § 1 anfangen 😁
http://bundesrecht.juris.de/fzv/
Zitat:
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere ..." Wenn das Verfahren bzw. der VA offiziell eingeleitet ist!?
Und was willste uns jetzt damit genau sagen ?
Das Kennzeichen wurde dem Kfz. füher bereits durch VA zugeteilt und ist es durch die Reservierung noch immer - also ???
Hallo!
Ich denke Nachhilfe im Verwaltungsrecht brauche ich nicht 😁
Wenn du der Überzeugung und der glaubhaft juristischen Sicherheit obliegst, dass eine Wiederzulassung kein neuer VA ist, dann ist doch alles gut so, wie es von dir formuliert wurde.
Ich bin mir nur nicht sicher, was passiert, wenn an diesem Tag, aus welchen Gründen auch immer, die Wiederzulassung bzw. der Vollzug des VA nicht stattfinden kann.
Gruß
Schadstoffarm
Zitat:
Original geschrieben von Schadstoffarm
Hallo!
Ich denke Nachhilfe im Verwaltungsrecht brauche ich nicht 😁Wenn du der Überzeugung und der glaubhaft juristischen Sicherheit obliegst, dass eine Wiederzulassung kein neuer VA ist, dann ist doch alles gut so, wie es von dir formuliert wurde.
Ich bin mir nur nicht sicher, was passiert, wenn an diesem Tag, aus welchen Gründen auch immer, die Wiederzulassung bzw. der Vollzug des VA nicht stattfinden kann.
Gruß
Schadstoffarm
Hm, bist Du nicht der Meinung dass das ganze "was-wäre-wenn" Spielchen den TE nur verunsichert ?
Für genau solche Fälle wie sie der TE geschildert hat gibt es den § 10 (4) FZV.
Und ob die Wiederzulassung ein neuer VA ist oder nicht - das ist hier für diesen Sachverhalt völlig schnuppe. Das Kennzeichen wurde dem Kfz. vorab zugeteilt. FERTIG-ENDE-AUS 😁
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Hallo,Besorge Dir ein Kurzeitkennzeichen Beim Ordnugsamt oder Zulassungsstelle !!! Gültigkeit 5 Tage und Dein Problem ist behoben !!! MfG m.binder
Zitat:
Original geschrieben von m.binder
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Nochmal:
Das ist unnötige Geld- und Zeitverschwendung. Die Rechtslage ist klar 😉
Zitat:
Original geschrieben von Esprit ATP Tour
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Zitat:
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Zitat:
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Danke für Deine Erläuterung. Ich dachte schon an VolksArmee 😁😛