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fahren ohne kennzeichen

Themenstarteram 13. September 2005 um 13:33

hallo, ich hatte heute lieder probleme mit dem sv grün-weiß

wir wollten ein abgemeldetes auto von der werkstatt (hat dort tüv bekommen) zu mir nach hause bringen. von allen seiten hatten wir gehört, dass fahrten vom/zum tüv und fahrten von der abmeldung/zu der anmeldung ohne kennzeichen zulässig sind, nur die cops waren anderer meinung.

wir hatten alles nötige bei: tüv-bescheid, fahrzeugschein und -brief, doppelkarte, führerschein.

die cops meinten auch, sie können das nicht mal als ordnungswidrigkeit durchgehen lassen, sondern haben gesagt, es wäre eine straftat mit anzeige, vernehmung usw

was könnte mich bestenfalls/schlimmstenfalls an strafen erwarten?

vielen dank schonmal im voraus

Beste Antwort im Thema

Du meinst also, Du darfst ausnahmsweise fahren? Ich denke auch, dass ich heute mal mit vier Bier noch fahren darf - mein Fahrrad ist gerade zugeparkt.

Hammer, was in manchen Köpfen vorgeht.

Mit dieser Einstellung ist Dir ein saftiges Verfahren sicher - es sei Dir gegönnt!

Zitat:

ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)

von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.

Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

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Fahren ohne Zulassung, Ordnungswidrigkeit:

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Gebrauch unversicherter Kraftfahrzeuge

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Ich würde sehr schnell mit meiner Versicherung sprechen.

Aus § 23 StVZO:

Zitat:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere ... sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.

Also ein Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ist Grundvoraussetzung. Da wird sehr genau hingeschaut werden.

Und Versicherungsschutz muss bestehen. Eine unvollständig ausgefüllte Doppelkarte reicht dafür nicht aus.

Hi,

mal ganz nebenher - ihr wolltet das Auto von der Werkstatt nach Hause fahren, richtig?

Dann ist unter Umständen obiger Artikel nicht wirklich erfüllt....

Grüße

Schreddi

Re: fahren ohne kennzeichen

 

Zitat:

Original geschrieben von schmandjochen

...wir wollten ein abgemeldetes auto von der werkstatt (hat dort tüv bekommen) zu mir nach hause bringen.

Wie ist der Wagen denn von dir zu der Werkstatt gekommen?

Die letzen zwei Beiträge haben sich nicht wirklich mit dem Gesetzestext beschäftigt ... ;)

Guten Morgen,

*argh* - jaja, ich vergess immer das "Rückfahrten" - passiert mir jetzt schon das zweite Mal binnen enes Monats ;)

Also - recht hast du :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 14. September 2005 um 9:30

also von mir zur werkstatt haben wir das auto geschleppt, aber die cops meinten, dass selbst das abschleppen verboten wäre, weil das abgemeldete auto auf diese weise ebenfalls am straßenverkehr teilnimmt, was es nicht darf.

 

ich hab in nem anderen forum gelesen, dass as abgeschleppte auto über das "zugfahrzeug" versichert sei

das ist ja eben das problen, dass hier in deutschland viele sachen so zweideutig sind, dass alle sagen: ja das geht, nur die cops sind dann anderer meinung...

Eigentlich ganz einfach.

Nur das glauben, was man selbst gelesen und verstanden hat.

Ganz Wichtig:

Auf Geschwätz Nichts geben.

Da hast du in dem anderen Forum Schwachsinn erzählt bekommen.

Beide Fahrzeugbewegungen (das Schleppen auf dem Hinweg und das Fahren auf dem Rückweg) waren absolut illegal. Was dich an Strafe erwartet, kannst du in madcruisers Beiträgen nachlesen.

Über die Themen dürfte einiges hier über die Suchfunktion zu finden sein (kleiner Hinweis: Schleppen und abschleppen sind nicht das gleiche).

Zitat:

Original geschrieben von schmandjochen

...aber die cops meinten, dass selbst das abschleppen verboten wäre, weil das abgemeldete auto auf diese weise ebenfalls am straßenverkehr teilnimmt, was es nicht darf.

Korrekt.

Abgeschleppen darf man nur Fahrzeuge, die wegen einer Panne liegengeblieben sind, d.h., die vor der Panne regulär (zugelassen und versichert) am Straßenverkehr teilgenommen haben.

Alles andere ist kein "Abschleppen" sondern "Schleppen", und dafür wird eine offizielle Schleppgenehmigung benötigt.

ist ist generell so, dass du nie ein fazg in betrieb (also am öffentlichem verkehr teilnehmen lassen) darfst, dass kein kennzeichen hat.

die grün weißen haben recht und du hast in diesem fall eine straftat begangen! du benötigst auch für eine fahrt von der werkstatt mindestens ein kennzeichen am fahrzeug (auch entstempelt) sowie eine doppelkarte eines versicherers im handschuhfach.

ergo, du hast in dem beschriebenen fall ein wirkliches problem.

Zitat:

Original geschrieben von W210-LPG

sowie eine doppelkarte eines versicherers im handschuhfach.

Zitat:

Original geschrieben von schmandjochen

tüv-bescheid, fahrzeugschein und -brief, doppelkarte, führerschein.

Bestand Versicherungsschutz (Mangels Hinterlegung der "Doppelkarte" bei der Zulassungsbehörde kann dies nur die Versicherung bestätigen), so ist das ohne Kennzeichen nur eine OWI.

also ich hätt mir einfach ein rotes kennzeichen bei ner werkstatt abgeholt. am besten eine, wo man öfters ist und nach feierabend. die machen das meistens. dann kann dir eigentlich nichts passieren. ne doppelkarte brauchste dann auch natürlich

Hallo,

haben auch gerade eine Diskussion übers abschleppen ohne Kennzeichen.

Manche behaupten das man mit Abschleppstange abschleppen dürfte da es wie ein Anhänger währe.

Aber der muss doch auch versichert sein.

Weiß jemand genau ob das absoluter Quatsch ist oder gibt es da wirklich unterschiede?

 

Gruß Andreas

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