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646 Beiträge
fahren ohne kennzeichen
Themenstarter
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hallo, ich hatte heute lieder probleme mit dem sv grün-weiß
wir wollten ein abgemeldetes auto von der werkstatt (hat dort tüv bekommen) zu mir nach hause bringen. von allen seiten hatten wir gehört, dass fahrten vom/zum tüv und fahrten von der abmeldung/zu der anmeldung ohne kennzeichen zulässig sind, nur die cops waren anderer meinung.
wir hatten alles nötige bei: tüv-bescheid, fahrzeugschein und -brief, doppelkarte, führerschein.
die cops meinten auch, sie können das nicht mal als ordnungswidrigkeit durchgehen lassen, sondern haben gesagt, es wäre eine straftat mit anzeige, vernehmung usw
was könnte mich bestenfalls/schlimmstenfalls an strafen erwarten?
vielen dank schonmal im voraus |






47,9 Cent/l & kaum CO
Fahren ohne Zulassung, Ordnungswidrigkeit:
50 EUR, 3 Punkte
+
Gebrauch unversicherter Kraftfahrzeuge
Straftat Gelbuße oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr 6 Punkte
Ich würde sehr schnell mit meiner Versicherung sprechen.
2x47,9 Cent/l & kaum CO
Aus § 23 StVZO:
Also ein Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ist Grundvoraussetzung. Da wird sehr genau hingeschaut werden.
Und Versicherungsschutz muss bestehen. Eine unvollständig ausgefüllte Doppelkarte reicht dafür nicht aus.
2xModerator
Hi,
mal ganz nebenher - ihr wolltet das Auto von der Werkstatt nach Hause fahren, richtig?
Dann ist unter Umständen obiger Artikel nicht wirklich erfüllt....
Grüße
Schreddi
Buddy-Master
Re: fahren ohne kennzeichen
Wie ist der Wagen denn von dir zu der Werkstatt gekommen?
1x47,9 Cent/l & kaum CO
fahren ohne kennzeichen
Die letzen zwei Beiträge haben sich nicht wirklich mit dem Gesetzestext beschäftigt ...
2xModerator
Guten Morgen,
*argh* - jaja, ich vergess immer das "Rückfahrten" - passiert mir jetzt schon das zweite Mal binnen enes Monats
Also - recht hast du
Grüße
Schreddi
also von mir zur werkstatt haben wir das auto geschleppt, aber die cops meinten, dass selbst das abschleppen verboten wäre, weil das abgemeldete auto auf diese weise ebenfalls am straßenverkehr teilnimmt, was es nicht darf.
ich hab in nem anderen forum gelesen, dass as abgeschleppte auto über das "zugfahrzeug" versichert sei
das ist ja eben das problen, dass hier in deutschland viele sachen so zweideutig sind, dass alle sagen: ja das geht, nur die cops sind dann anderer meinung...
47,9 Cent/l & kaum CO
Eigentlich ganz einfach.
Nur das glauben, was man selbst gelesen und verstanden hat.
Ganz Wichtig:
Auf Geschwätz Nichts geben.
Da hast du in dem anderen Forum Schwachsinn erzählt bekommen.
Beide Fahrzeugbewegungen (das Schleppen auf dem Hinweg und das Fahren auf dem Rückweg) waren absolut illegal. Was dich an Strafe erwartet, kannst du in madcruisers Beiträgen nachlesen.
Über die Themen dürfte einiges hier über die Suchfunktion zu finden sein (kleiner Hinweis: Schleppen und abschleppen sind nicht das gleiche).
2xBuddy-Master
fahren ohne kennzeichen
Korrekt.
Abgeschleppen darf man nur Fahrzeuge, die wegen einer Panne liegengeblieben sind, d.h., die vor der Panne regulär (zugelassen und versichert) am Straßenverkehr teilgenommen haben.
Alles andere ist kein "Abschleppen" sondern "Schleppen", und dafür wird eine offizielle Schleppgenehmigung benötigt.
2xist ist generell so, dass du nie ein fazg in betrieb (also am öffentlichem verkehr teilnehmen lassen) darfst, dass kein kennzeichen hat.
die grün weißen haben recht und du hast in diesem fall eine straftat begangen! du benötigst auch für eine fahrt von der werkstatt mindestens ein kennzeichen am fahrzeug (auch entstempelt) sowie eine doppelkarte eines versicherers im handschuhfach.
ergo, du hast in dem beschriebenen fall ein wirkliches problem.
47,9 Cent/l & kaum CO
Bestand Versicherungsschutz (Mangels Hinterlegung der "Doppelkarte" bei der Zulassungsbehörde kann dies nur die Versicherung bestätigen), so ist das ohne Kennzeichen nur eine OWI.
1xalso ich hätt mir einfach ein rotes kennzeichen bei ner werkstatt abgeholt. am besten eine, wo man öfters ist und nach feierabend. die machen das meistens. dann kann dir eigentlich nichts passieren. ne doppelkarte brauchste dann auch natürlich
1xHallo,
haben auch gerade eine Diskussion übers abschleppen ohne Kennzeichen.
Manche behaupten das man mit Abschleppstange abschleppen dürfte da es wie ein Anhänger währe.
Aber der muss doch auch versichert sein.
Weiß jemand genau ob das absoluter Quatsch ist oder gibt es da wirklich unterschiede?
Gruß Andreas