Beleuchtung Kisbee 4T
Hi,
also bisher gab es keine Probleme mehr mit dem Roller. Bin aber bisher auch nur knapp 100 km gefahren und die Tanknadel ist knapp unter den obersten Strich gerutscht. Also alles gut bisher.
Aber zurück zum Threadtitel:
Jeder der den Kisbee kennt weiß, dass das Ablendlicht eher eine Kerze im Nebel ist als wirklich Verkehrstauglich. Ich frag mich ja, wie sowas zugelassen werden darf.
Mein Problem ist folgendes:
Im Heftchen von Peugeot steht HS1, schau ich aber z. B. bei easyparts nach wird mir BA20D vorgegeben.
Dann hatte ich mit den Osram Nightracer 90% geliebäugelt. Die gibts allerdings nur in HS1.
Dann habe ich eine Frage wegen Rücklicht/Bremslicht. Auch da würde ich gerne etwas helleres haben (LED). Laut Heftchen ist gar nichts angegeben. Easyparts gibt widerum 2 Fassungen vor: BA15s und Bay15D
Sind hinten 2 verschiedene Leuchtmittel verbaut?
Und welche LEDs könnt ihr mir da empfehlen?
71 Antworten
Beim gemächlichen Tempo des Rollers reicht das Lichtlein doch locker aus. Die Bedienungsanleitung gibt genau Auskunft über die verbaute Funzel. Die ist maßgeblich...
Zitat:
Beim gemächlichen Tempo des Rollers reicht das Lichtlein doch locker aus.
Auch bei geschmeidigen 25 km/h möchte ich nicht unbedingt jedes Schlagloch oder Ast auf der Straße mitnehmen. Und die Funzel ist wirklich so mies, dass man 5 Meter Straße sehen kann, dahinter ist nix ausgeleuchtet.
Davon ab wäre die hellere Funzel auf für meine Sicherheit, wenn ein Auto aus ner Nebenstraße rauskommt und mich nicht sieht...
Und das Rücklicht ist mir auch definitiv zu schwach auf der Brust mit seinen 5 Watt Bilux-Birnchen.
Ich weiß, dass es hier schon einige Threads gibt, was eine bessere Leuchteinheit für den Kisbee angeht.
Nach Hinweis von @Schlauer Hund hab ich einen HS1. Daher wird es vorne wohl die Osram Nightrace werden. Sofern es da keine Einwände gibt.
Aber was ist mit meinem Brems-/Rücklicht? Ich weiss immer noch nicht, ob beides über eine Birne läuft oder ich 2 separate brauche.
Meine Info ist, nur eine.
Welche LED könnt ihr da empfehlen.
Per Google hab ich letzte Nacht 4 Std lang gesucht. Links sind nicht mehr gültig und Benennungen zu den Links gab es nicht.
In 4 Std hätte ich dir den halben Roller zerlegt und nicht nur die Art der verbauten Glühbirnen bestimmt...
Ist dir das bei der Probefahrt vorher nicht aufgefallen?
Es gibt haufenweise andere Roller mit deutlich schlechterem Licht, glaub mir.
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@TE
Wenn die neue Kisbee 4T eine HS1-Scheinwerferfassung hat und keine mit BA20D wie die ältere Vergaser-Kisbee, bleiben wohl nur die OSRAM-Modelle, wie sie schon erwähnt sind.
Am "unkaputtbaren" Rücklicht brauchst nix zu machen; dieses wurde auf den damaligen über 70.000 km nicht einmal getauscht, im Gegensatz zur Birne des Scheinwerfers.
Hinten LED rein ist nicht zulässig. Dann müsste dort das komplette Rücklicht getauscht werden. Eins mit Serie LED und entsprechend geprüft.
Der Papst hat Recht!
Zitat:
Hinten LED rein ist nicht zulässig.
Also Scheinwerfer kann ich ja verstehen, aber Rück-/Bremslicht?
Dann sollten die Gesetzgeber mal die HS1 auch verbieten, da kann man auch fast ohne Licht fahren. Mehr als 5 Meter schemenhaft beleuchtet ist es nicht.
Also eine stärkere Glühbirne darf ich reinkloppen hinten aber keine 360 Grad LED? Über die Sinnhaftigkeit bitte jetzt nicht diskutieren. 🙂
Zitat:
Ist dir das bei der Probefahrt vorher nicht aufgefallen?
Es gibt haufenweise andere Roller mit deutlich schlechterem Licht, glaub mir.
Nein, ich hatte kein Probefahrt damals gemacht und selbst wenn such ich mir den Roller nicht nach dem Scheinwerfer aus zumal meistens Probefahrten bei Tag gemacht werden.
Es gibt bestimmt haufenweise Roller mit besserem Licht. Gibt aber bestimmt auch Fahrräder mit besserem Licht. Soll ich jetzt nen Fahrrad kaufen?
Zitat:
Am "unkaputtbaren" Rücklicht brauchst nix zu machen; dieses wurde auf den damaligen über 70.000 km nicht einmal getauscht,
Mir gings nicht darum, etwas solideres zu haben, sondern etwas, das besser/heller leuchtet. Denn die Rückleuchte Standlicht ist wie der Scheinwerfer... fürn Ars...
Die Zeitschrift CHIP hatte mal LED-Scheinwerfer für Fahrräder getestet und der beste leuchtet offenbar gut und ca. 30 m weit. Wäre es denn in D zulässig, so etwas am Motorroller zusätzlich zu montieren/betreiben?
Ggf. müßte man noch für die Stromversorgung direkt von der Rollerbatterie sorgen.
Zitat:
@RemingtonSteele schrieb am 17. Dezember 2019 um 12:48:36 Uhr:
Zitat:
Hinten LED rein ist nicht zulässig.
Also Scheinwerfer kann ich ja verstehen, aber Rück-/Bremslicht?
Dann sollten die Gesetzgeber mal die HS1 auch verbieten, da kann man auch fast ohne Licht fahren. Mehr als 5 Meter schemenhaft beleuchtet ist es nicht.Also eine stärkere Glühbirne darf ich reinkloppen hinten aber keine 360 Grad LED? Über die Sinnhaftigkeit bitte jetzt nicht diskutieren. 🙂
Zitat:
@RemingtonSteele schrieb am 17. Dezember 2019 um 12:48:36 Uhr:
Zitat:
Ist dir das bei der Probefahrt vorher nicht aufgefallen?
Es gibt haufenweise andere Roller mit deutlich schlechterem Licht, glaub mir.
Nein, ich hatte kein Probefahrt damals gemacht und selbst wenn such ich mir den Roller nicht nach dem Scheinwerfer aus zumal meistens Probefahrten bei Tag gemacht werden.
Es gibt bestimmt haufenweise Roller mit besserem Licht. Gibt aber bestimmt auch Fahrräder mit besserem Licht. Soll ich jetzt nen Fahrrad kaufen?
Zitat:
@RemingtonSteele schrieb am 17. Dezember 2019 um 12:48:36 Uhr:
Zitat:
Am "unkaputtbaren" Rücklicht brauchst nix zu machen; dieses wurde auf den damaligen über 70.000 km nicht einmal getauscht,
Mir gings nicht darum, etwas solideres zu haben, sondern etwas, das besser/heller leuchtet. Denn die Rückleuchte Standlicht ist wie der Scheinwerfer... fürn Ars...
Falscher Ansatz. Bei den Rollern bzw deren Zulassung geht es nicht darum, dass du was siehst, sondern dass du gesehen wirst... Und bevor der Aufschrei kommt, denke daran was ein Fahrrad haben kann (minimal gesehen). Entsprechend muss der Gesetzgeber nichts verbieten, der Käufer kann auch in Eigeninteresse ein Fahrzeug kaufen, dass seinen Ansprüchen genügt...
Zitat:
@MENA-C schrieb am 17. Dezember 2019 um 14:42:45 Uhr:
Die Zeitschrift CHIP hatte mal LED-Scheinwerfer für Fahrräder getestet und der beste leuchtet offenbar gut und ca. 30 m weit. Wäre es denn in D zulässig, so etwas am Motorroller zusätzlich zu montieren/betreiben?
Ggf. müßte man noch für die Stromversorgung direkt von der Rollerbatterie sorgen.
Die wichtigen Knackpunkte kannst du gleich mal beantworten...
Ist ein E-Zeichen drauf?
Ist der Scheinwerfer als Abblendlicht zugelassen?
2x Ja, dann kaufen!
nur 1x oder kein Mal Ja, dann toll um den Nachbarn zu blenden...
Zitat:
@RemingtonSteele schrieb am 17. Dezember 2019 um 02:33:59 Uhr:
Nach Hinweis von @Schlauer Hund hab ich einen HS1.
Hab ich nicht gesagt. Hier mal der Front-"Scheinwerfer" von meinem Überwinterungsgast MJ2017 4-T-Euro-4-Kisbee:
Zitat:
@RemingtonSteele schrieb am 16. Dezember 2019 um 16:57:12 Uhr:
Laut Heftchen ist gar nichts angegeben. Easyparts gibt widerum 2 Fassungen vor: BA15s und Bay15D
Sind hinten 2 verschiedene Leuchtmittel verbaut?
Das eine ist eine Zweifadenlampe, die dürfte für das Rück- und Bremslicht sein, könnte das andere für den Blinker sein? Ist der im Rücklicht integriert?
Zitat:
@Papstpower schrieb am 17. Dezember 2019 um 15:42:49 Uhr:
Zitat:
@MENA-C schrieb am 17. Dezember 2019 um 14:42:45 Uhr:
Die Zeitschrift CHIP hatte mal LED-Scheinwerfer für Fahrräder getestet und der beste leuchtet offenbar gut und ca. 30 m weit. Wäre es denn in D zulässig, so etwas am Motorroller zusätzlich zu montieren/betreiben?
Ggf. müßte man noch für die Stromversorgung direkt von der Rollerbatterie sorgen.Die wichtigen Knackpunkte kannst du gleich mal beantworten...
Ist ein E-Zeichen drauf?
Ist der Scheinwerfer als Abblendlicht zugelassen?2x Ja, dann kaufen!
nur 1x oder kein Mal Ja, dann toll um den Nachbarn zu blenden...
Laut Hersteller sind alle Scheinwerfer der Firma nach StVO zugelassen und können als Fahrradbeleuchtung verwendet werden. Nach Fernlicht vs Abblendlicht wird beim Fahrrad nicht unterschieden. Wo kein Radweg, können Fahrradfahrer die Straße im Rahmen der StVO benutzen, auch mit solchen Scheinwerfern. Ich gehe davon aus, daß die Angabe des Herstellers stimmt. Wer so etwas in D mit einem Motorroller als Zusatzbeleuchtung verwenden will, muß sich halt noch einmal spezifisch vergewissern, daß es auch legal ist. Der Originalscheinwerfer des Rollers mit Abblend- und Fernlicht bleibt in diesem Fall erhalten.
In Südeuropa kräht da kein Hahn danach. Ich werde mit meiner Werkstatt mal besprechen, ob mit etwas Zusatzaufwand eine Montage denkbar ist, die sich ins Gesamtbild des Rollers einigermaßen einfügt.
Das Bild der Fahrbahnausleuchtung sieht schon gut aus, auch wenn es in der Realität dann etwas weniger sein dürfte.
https://www.bumm.de/.../164rtsndi-01-schwarz-164rtsndi-silber%20.html