Beleuchtung im Fußraum - Verboten?

Opel Corsa B

Hallo,

darf man eigentlich rote Kaltlichtkathoden für den Fußraum im Straßenverkehr benutzen, oder ist das verboten? Es sind keine Neonröhren!
Habe mir sagen lassen, das wenn man diese Röhren nicht sieht, benutzen darf...sprich unter den Amaturen. Weiss aber nicht ob dies stimmt.
Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Gruß Tino

18 Antworten

Moin,

Die rechtliche Sachlage hat sich in Bezug auf Fahrzeugbeleuchtung massiv geändert. Es ist prinzipiell NICHTS im und am Auto erlaubt, das NICHT den nötigen Erlaubnisstempel besitzt.

Alles was das ERSCHEINUNGSBILD des wahrgenommenen Fahrzeuges verändert ist UNTERSAGT und ein schwerwiegender Mangel. Darunter fällt auch INNENRAUMBELEUCHTUNG, weil ein beleuchtetes Auto als STEHEND angesehen werden kann und somit ein Unfallrisiko darstellt.

Bei den beleuchteten Schaltknäufen ist es eine FRAGE der Intensität des Lichtes. Solange sie die Wahrnehmung des Autos nicht beeinflussen ist es OK, und die Funzeln die werksseitig verbaut sind, sind sehr schwach.

Sowas schwebt euch aber doch kaum vor, richtig ?

Zusatzbeleuchtung an LKW's ist zwar nicht erlaubt, aber es wird meistens toleriert. Aber *g* Bei den MEISTEN Autos wird Zusatzbeleuchtung, sofern nicht übertrieben, ebenfalls toleriert. Was NICHT toleriert wird, ist blaues Licht. Blaues Licht zeigt rechtlich Wegerecht an, über das nur Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr verfügen. Und den Punkt kann Ich verstehen.

Ob Ihr irgendwas verbaut, oder nicht verbaut ... gut, das obliegt eurer Verantwortung. Nur bitte gefährdet bei allem Spaß den Ihr haben wollt, nicht dritte. Ich meine, euch selbst zu gefährden ist die eine Sache, aber einen Unbeteiligten ?

Schönen Gruß und schönes Weekend

Kester

Moin,

Die rechtliche Sachlage hat sich in Bezug auf Fahrzeugbeleuchtung massiv geändert. Es ist prinzipiell NICHTS im und am Auto erlaubt, das NICHT den nötigen Erlaubnisstempel besitzt.

Alles was das ERSCHEINUNGSBILD des wahrgenommenen Fahrzeuges verändert ist UNTERSAGT und ein schwerwiegender Mangel. Darunter fällt auch INNENRAUMBELEUCHTUNG, weil ein beleuchtetes Auto als STEHEND angesehen werden kann und somit ein Unfallrisiko darstellt.

Bei den beleuchteten Schaltknäufen ist es eine FRAGE der Intensität des Lichtes. Solange sie die Wahrnehmung des Autos nicht beeinflussen ist es OK, und die Funzeln die werksseitig verbaut sind, sind sehr schwach.

Sowas schwebt euch aber doch kaum vor, richtig ?

Zusatzbeleuchtung an LKW's ist zwar nicht erlaubt, aber es wird meistens toleriert. Aber *g* Bei den MEISTEN Autos wird Zusatzbeleuchtung, sofern nicht übertrieben, ebenfalls toleriert. Was NICHT toleriert wird, ist blaues Licht. Blaues Licht zeigt rechtlich Wegerecht an, über das nur Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr verfügen. Und den Punkt kann Ich verstehen.

Ob Ihr irgendwas verbaut, oder nicht verbaut ... gut, das obliegt eurer Verantwortung. Nur bitte gefährdet bei allem Spaß den Ihr haben wollt, nicht dritte. Ich meine, euch selbst zu gefährden ist die eine Sache, aber einen Unbeteiligten ?

Schönen Gruß und schönes Weekend

Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Die rechtliche Sachlage hat sich in Bezug auf Fahrzeugbeleuchtung massiv geändert. Es ist prinzipiell NICHTS im und am Auto erlaubt, das NICHT den nötigen Erlaubnisstempel besitzt.

Alles was das ERSCHEINUNGSBILD des wahrgenommenen Fahrzeuges verändert ist UNTERSAGT und ein schwerwiegender Mangel. Darunter fällt auch INNENRAUMBELEUCHTUNG, weil ein beleuchtetes Auto als STEHEND angesehen werden kann und somit ein Unfallrisiko darstellt.

Bei den beleuchteten Schaltknäufen ist es eine FRAGE der Intensität des Lichtes. Solange sie die Wahrnehmung des Autos nicht beeinflussen ist es OK, und die Funzeln die werksseitig verbaut sind, sind sehr schwach.

Sowas schwebt euch aber doch kaum vor, richtig ?

Zusatzbeleuchtung an LKW's ist zwar nicht erlaubt, aber es wird meistens toleriert. Aber *g* Bei den MEISTEN Autos wird Zusatzbeleuchtung, sofern nicht übertrieben, ebenfalls toleriert. Was NICHT toleriert wird, ist blaues Licht. Blaues Licht zeigt rechtlich Wegerecht an, über das nur Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr verfügen. Und den Punkt kann Ich verstehen.

Ob Ihr irgendwas verbaut, oder nicht verbaut ... gut, das obliegt eurer Verantwortung. Nur bitte gefährdet bei allem Spaß den Ihr haben wollt, nicht dritte. Ich meine, euch selbst zu gefährden ist die eine Sache, aber einen Unbeteiligten ?

Schönen Gruß und schönes Weekend

Kester

Zudem hat das auch mit der eigenen Sicht zu tun:

Je heller es bei Dunkelheit im Auto ist, desto weniger sieht man, was draussen passiert.

Das hat mit dem Helligkeitsunterschied zu tun. Ist es drinnen hell, kann man nicht nach draussen schauen.

Wenn es draussen Hell ist, kann man auch nicht von aussen durch Fenster von dunklen Räumen schauen.

Je mehr Leuchtzeug man in der Karre an hat, desto weniger kann man von draussen erkennen.

Hi.

Hab noch mal ne Frage.
Habt ihr für den Fussraum Neonröhren oder Kaltlichtkathoden genommen?

Ich hab vor mir ne FBB auch nächstes Wochenende einzubauen.
Hab auch schon Schalter und mein Onkel macht mir ne Platte dafür.

Reciht es, wenn ich die Röhren bzw Kathoden mit Kabelbindern festmache?

Danke und bis dann!

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