Beleuchtung Fahrrad
Hallo zusammen,
mal eine Frage: habe mir seit langem mal wieder ein Mountain Bike gegönnt, nachdem mein Altes vor ein paar Jahren leider gestohlen wurde. Ich meine mich erinnern zu können, dass batteriebetriebene Lampen damals nicht gestattet waren, und als Rückleuchte auch kein permanent blinkendes Licht.
Hat sich da inzwischen was geändert? Sehe überall Bikes mit solchen Lampen. Ein Dynamo ist ja eigentlich auch lächerlich. Lange Rede gar kein Sinn: Bin ich mit batteriebetriebenen "Scheinwerfern" im Sinne von Recht und Gesetz inzwischen verkehrssicher unterwegs, oder ist das immer noch ne Grauzone?
Interessant ist auch, dass Fahrrad LED Lampen inzwischen oft mehr blenden, als Autoscheinwerfer. Regt mich beim joggen immer auf. Wie stellt man die Dinger richtig ein? Gibt's sowas wie "Leuchtkegel soll 5m vorm Fahrrad den Boden erreichen", oder sonst irgend eine Faustformel?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 30. Juni 2016 um 11:22:55 Uhr:
Blenden tun nur nicht zugelassene Lampen (falscher Abstrahlcharakteristik).
Nö. Blenden tun nur zu hoch eingestellte Lampen, egal ob mit oder ohne Zulassung.
56 Antworten
Der Polizei ist es ziemlich egal was für ein Licht du am Rad hast. Hauptsache es hat eins. Die haben wichtigeres zu tun.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 1. Juli 2016 um 18:31:50 Uhr:
Zitat:
@Himeno schrieb am 1. Juli 2016 um 17:47:54 Uhr:
gab sogar mal ne reglung gar keine batterie betriebene egal welches fahrrad.
Ich muss mich übrigens korrigieren, die Grenze ist wohl 11 Kilo.
und: die Regelung, Stecklicht für Räder ab 11 Kilo aufwärts zu erlauben, ist bereits 2010 erstmals angepasst worden. Das generelle Verbot von Batterielicht muss wohl schon wirklich lange her sein.
ja ist länger her etwa wo die ersten batterie lichter aufkamen.
da waren se komplett nicht erlaubt
Zitat:
@Provaider schrieb am 1. Juli 2016 um 18:40:31 Uhr:
Der Polizei ist es ziemlich egal was für ein Licht du am Rad hast. Hauptsache es hat eins. Die haben wichtigeres zu tun.
ja auf nen 5m breiten leeren fussweg radfahrer anhalten das die laufen sollen.
ist mir mal passiert
Ich finde es eher traurig dass man sogar tagsüber ein Licht an seinem Fahrrad montiert haben muss. Sowas ist einfach realitätsfremd.
Genau. Es gibt in der Stadt ja auch keine schlecht beleuchtete Tunnel und Unterführungen, überall ist’s immer strahlend hell.
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Zitat:
@birscherl schrieb am 02. Juli 2016 um 09:0:25 Uhr:
Genau. Es gibt in der Stadt ja auch keine schlecht beleuchtete Tunnel und Unterführungen, überall ist’s immer strahlend hell.
Für diese Bereiche könnte man ja eine “Lichtpflicht” einführen. Ich sehe es jedenfalls nicht ein, ein Licht an meinem Mountainbike zu montieren, mit dem ich lediglich bei strahlendem Sonnenschein in den Wiesen und Wäldern unterwegs bin.
Es geht mir um den Grundsatz “immer montiert”. Man könnte es auch einfach so handhaben, dass man dann ein Licht braucht, wenn man da fährt wo es dunkel ist.
Stecklichter sind erlaubt. Sie müssen nicht montiert bleiben, aber mitgeführt werden.
(ich hab allerdings den Überblick verloren, ob das nun immer so ist oder nur bei Fahrrädern bis 11 Kilo, zumal ich eh keine Räder habe, die nicht als Sportgeräte gelten)
Wenn ich zum Feierabend auf eine Rennrad Runde gehe, dann habe ich tats ein Rücklicht in der Trikot Tasche dabei, falls ich in die Dämmerung rein komme. Es wird dann bei Bedarf am Rahmen angeschnallt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 2. Juli 2016 um 09:00:25 Uhr:
Genau. Es gibt in der Stadt ja auch keine schlecht beleuchtete Tunnel und Unterführungen, überall ist’s immer strahlend hell
In der Tat ist es in der Stadt tagsüber kaum mal so dunkel, dass eine Fahrradbeleuchtung Abhilfe schaffen würde.
Andererseits könnte man ja - wenn man tats so einem regelrechten "schwarzen Loch" begegnet und kein Licht dabei hat, absteigen und schieben oder einen anderen Weg nehmen.
Durch Tunnel radeln ist vermutlich sowieso ekelig und mit dem Rad unangenehm zu befahren - jedenfalls werden Leute, die radeln, um den Körper mit Sauerstoff zu fluten, das so sehen.
Und wer in der Stadt von A nach B muss, der hat hoffentlich ohnehin ein entsprechend vorbereitetes Rad bzw. kennt etwaige Besonderheiten (Tunnel) auf dem Weg.
Zitat:
@Mazon3599 schrieb am 2. Juli 2016 um 09:08:42 Uhr:
Ich sehe es jedenfalls nicht ein, ein Licht an meinem Mountainbike zu montieren, mit dem ich lediglich bei strahlendem Sonnenschein in den Wiesen und Wäldern unterwegs bin.Zitat:
@birscherl schrieb am 02. Juli 2016 um 09:0:25 Uhr:
Genau. Es gibt in der Stadt ja auch keine schlecht beleuchtete Tunnel und Unterführungen, überall ist’s immer strahlend hell.
An der Stelle frage ich mich, wenn du in den Wiesen und Wäldern unterwegs bist, ob du überhaupt im Bereich der StVO unterwegs bist. Auf den sogenannten "Wirtschaftswegen" kann ich mir das noch vorstellen, aber bei normalen Wegen nur für Fußgänger und Radfahrer kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand sagen kann, dass man unbedingt Licht am Fahrrad haben muss. Wenn man dann ganz kleinkariert ist, setzt es dann voraus, dass du das Rad vom Haus bis zum Wald nur schiebst, weil es ja nicht StVZO konform ist.
die Fahrradbeleuchtung dient im Hauptzweck nicht dazu die Fahrbahn auszuleuchten.
Von Ihr geht mehr eine Sinalwirkung so ,dass man dich nicht übersieht.
Deshalb habe ich schon aus Eigenschutz eine Beleuchtung verbaut.
B 19
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 2. Juli 2016 um 11:10:58 Uhr:
die Fahrradbeleuchtung dient im Hauptzweck nicht dazu die Fahrbahn auszuleuchten.
Von Ihr geht mehr eine Sinalwirkung so ,dass man dich nicht übersieht.
Deshalb habe ich schon aus Eigenschutz eine Beleuchtung verbaut.
Danke. Das ist bekannt. Aber "Beleuchtung verbaut" / "Beleuchtung nicht (fest) verbaut" und "StVZO/StVO- widrig ohne Licht gefahren" sollte man nicht durcheinander bringen.
Tagsüber und dort, wo kein Kraftverkehr stattfindet, da relativiert sich jedenfalls die Signalwirkung. Deshalb ist es im echten Leben schon nicht unwichtig, wer/wie/wo das Rad benutzt und welche Art von Beleuchtung ggf zum Einsatz kommt.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 30. Juni 2016 um 14:31:54 Uhr:
N großer Akt sollte das jetzt hier auch nicht werden Leute, dachte halt nur ich frag mal nach Erfahrungen. 😎
Falls du dich doch noch nicht hier ausgeklinkt hast: kommt drauf an, was du mit deinem MTB fährst. Trails im dunklen ist mit keiner Lampe mit Zulassung angenehm, Waldautobahn geht schon noch.
Ich fahre im dunklen nur ein wenig letzteres und überwiegend asphaltierte Radwege neben Landstraßen mit der Sigma Lightster. Für mich geht das schon noch klar, weniger Licht würde ich aber nicht haben wollen.
Solltest du nur in der Stadt fahren: kauf dir eine Lampe mit Zulassung, die dir gefällt. Gesehen wirst mit allen.
Im Auto muss das Licht auch immer funktionieren, egal ob die Sonne scheint. Warum soll das beim Fahrrad anders sein?
Weil sich Fahradführer sich recht gerne im rechtsfreien Raum bewegen ,zumindest hier in Berlin.
B 19
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 3. Juli 2016 um 01:33:45 Uhr:
Im Auto muss das Licht auch immer funktionieren, egal ob die Sonne scheint. Warum soll das beim Fahrrad anders sein?
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 3. Juli 2016 um 06:15:37 Uhr:
Weil sich Fahradführer sich recht gerne im rechtsfreien Raum bewegen ,zumindest hier in Berlin.
Die Frage wurde ja ganz offensichtlich gerade deshalb gestellt, um sich
nicht"im rechtsfreien Raum" zu bewegen 🙄🙄
und es ist nunmal Fakt, dass die StV(Z)O die Beleuchtung für Fahrräder anders regelt als für Kraftfahrzeuge, nämlich im § 67 StVZO.
Ausserdem gibt es für Radler durchaus sinnvolle Tips, abseits der StVZO, aber trotzdem legal: bspw. zusätzliche Beleuchtungselemente an der Kleidung anzubringen (*hier* auf die Spitze getrieben, gibts aber in zahlreichen Varianten), für Autofahrer vermutlich weniger relevant.
Dazu kommt noch, dass man -gerade mit Mountainbikes- u.U. abseits von Strassen unterwegs ist, wo die StVZO garnicht greift.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 3. Juli 2016 um 01:33:45 Uhr:
Im Auto muss das Licht auch immer funktionieren, egal ob die Sonne scheint. Warum soll das beim Fahrrad anders sein?
Hört sich nach jemandem an, der nicht besonders oft Fahrrad fährt. Die Unterschiede zwischen einem Fahrrad und einem Auto und der Art ihrer jeweiligen Benutzung muss ich doch nicht erklären. Ergo, es kann sehr wohl und aus gutem Grund unterschiedliche Regelungen geben.
Zitat:
@Mazon3599 schrieb am 2. Juli 2016 um 08:50:31 Uhr:
Ich finde es eher traurig dass man sogar tagsüber ein Licht an seinem Fahrrad montiert haben muss. Sowas ist einfach realitätsfremd.
Also ich fahre noch ohne Licht durch die Gegend. An meinen MTBs hatte ich eigentlich auch nie Licht, höchstens eben mal so Batteriefunzeln. Und erfahrungsgemäß macht die Polizei da nix. Wäre auch Quatsch. Nachts sollte man aber natürlich schon beleuchtet durch die Gegend radeln.
Ich hab mal n bisschen gegooglet und bei Amazon geschaut. Habe den Eindruck in den letzten 5 Jahren hat sich nix getan bei der Fahrradlichttechnik. Die gleichen Lampen konnte ich irgendwie auch schon damals kaufen. Gibts denn noch keinen Light Assist für das Fernlicht? 😁
Spaß beiseite, ich werd mir irgend ne Billiglampe holen, und die möglichst tief einstellen, so sollte keiner geblendet werden, man mich aber noch gut erkennen können.