Beleuchtung Fahrrad

Hallo zusammen,

mal eine Frage: habe mir seit langem mal wieder ein Mountain Bike gegönnt, nachdem mein Altes vor ein paar Jahren leider gestohlen wurde. Ich meine mich erinnern zu können, dass batteriebetriebene Lampen damals nicht gestattet waren, und als Rückleuchte auch kein permanent blinkendes Licht.

Hat sich da inzwischen was geändert? Sehe überall Bikes mit solchen Lampen. Ein Dynamo ist ja eigentlich auch lächerlich. Lange Rede gar kein Sinn: Bin ich mit batteriebetriebenen "Scheinwerfern" im Sinne von Recht und Gesetz inzwischen verkehrssicher unterwegs, oder ist das immer noch ne Grauzone?

Interessant ist auch, dass Fahrrad LED Lampen inzwischen oft mehr blenden, als Autoscheinwerfer. Regt mich beim joggen immer auf. Wie stellt man die Dinger richtig ein? Gibt's sowas wie "Leuchtkegel soll 5m vorm Fahrrad den Boden erreichen", oder sonst irgend eine Faustformel?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 30. Juni 2016 um 11:22:55 Uhr:


Blenden tun nur nicht zugelassene Lampen (falscher Abstrahlcharakteristik).

Nö. Blenden tun nur zu hoch eingestellte Lampen, egal ob mit oder ohne Zulassung.

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Mach es so und wenn du dann mal einen Unfall hast bei Dunkelheit mit der Taschenlampe bleibst du auf den Kosten sitzen,hoffentlich nicht im Rollstuhl.
Beleuchtung am Fahrrad hat schon seinen Sinn ,obwohl das hier Einige nicht nachvollziehen können.
B19

ja, aber ist echt super, dass Du uns noch einmal drauf hinweist! Danke Dir dafür.

Zitat:

@Mazon3599 schrieb am 3. Juli 2016 um 10:30:02 Uhr:



Zitat:

@HairyOtter schrieb am 3. Juli 2016 um 01:33:45 Uhr:


Im Auto muss das Licht auch immer funktionieren, egal ob die Sonne scheint. Warum soll das beim Fahrrad anders sein?

Hört sich nach jemandem an, der nicht besonders oft Fahrrad fährt. Die Unterschiede zwischen einem Fahrrad und einem Auto und der Art ihrer jeweiligen Benutzung muss ich doch nicht erklären. Ergo, es kann sehr wohl und aus gutem Grund unterschiedliche Regelungen geben.

Ich fahre mit meinem Kind Fahrrad. Der Unterschied zw. Fahrrad und Auto liefert dir also eine Begründung für das Licht. Mir nicht, weil man mit dem Fahrrad nicht permanent im Wald unterwegs ist. Demnach bräuchte ich bei einem Lada Niva auch kein Licht. Ist ja ein Geländewagen. Gleiches gilt für eine Vollcross.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. Juli 2016 um 10:01:28 Uhr:


Ich hab mal n bisschen gegooglet und bei Amazon geschaut. Habe den Eindruck in den letzten 5 Jahren hat sich nix getan bei der Fahrradlichttechnik.

Komisch. Wenn ich google, dann stelle ich fest, dass es vor genau 3 Jahren eine Neuregelung gegeben hat (und ich glaube, das wurde hier auch schon erwähnt), welche komischerweise bspw die Spannung vorschreibt (bzw den Typ der Stromquelle: ob Akku oder nicht).

Inwiefern sich das auf verfügbare Modelle auswirkt, das will ich nicht recherchieren. Fest steht aber, dass man ggf. Beleuchung verwenden sollte, die diesem Stand entspricht.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. Juli 2016 um 10:01:28 Uhr:


Die gleichen Lampen konnte ich irgendwie auch schon damals kaufen. Gibts denn noch keinen Light Assist für das Fernlicht?

Natürlich gibts etwas in der Art.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. Juli 2016 um 10:01:28 Uhr:


Spaß beiseite, ich werd mir irgend ne Billiglampe holen, und die möglichst tief einstellen, so sollte keiner geblendet werden, man mich aber noch gut erkennen können.

"Möglichst tief" ist nicht gut. Auch hier gilt StVZO § 67 als Rechtsgrundlage - in dem Fall Absatz 3:

"Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 Meter Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer"

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Zitat:

@HairyOtter schrieb am 4. Juli 2016 um 17:12:48 Uhr:



Zitat:

@Mazon3599 schrieb am 3. Juli 2016 um 10:30:02 Uhr:


Hört sich nach jemandem an, der nicht besonders oft Fahrrad fährt. Die Unterschiede zwischen einem Fahrrad und einem Auto und der Art ihrer jeweiligen Benutzung muss ich doch nicht erklären. Ergo, es kann sehr wohl und aus gutem Grund unterschiedliche Regelungen geben.

Ich fahre mit meinem Kind Fahrrad. Der Unterschied zw. Fahrrad und Auto liefert dir also eine Begründung für das Licht. Mir nicht, weil man mit dem Fahrrad nicht permanent im Wald unterwegs ist. Demnach bräuchte ich bei einem Lada Niva auch kein Licht. Ist ja ein Geländewagen. Gleiches gilt für eine Vollcross.

Ok, soll man dann auch gleich noch eine HU, eine Pflichtversicherung und eine Helmpflicht einführen für Fahrräder?
Ich bin sehr dafür dass man nachts bzw. bei Dunkelheit und schlechter Sicht eine Beleuchtung an seinem Fahrrad haben muss, aber in diesem Fall die gleiche Regelung wie bei Autos zu haben ist übertrieben. Das gilt besonders dann, wenn das Fahrrad für sportliche Zwecke genutzt wird (welche äußerst selten nachts stattfinden - wer hätte es gedacht).

Zum Glück sind sich auch Polizisten der Unsinnigkeit solcher Regelungen bewusst und “Verstöße” diesbezüglich werden - wenn überhaupt - höchstens auf dem morgendlichen Schulweg kontrolliert, aber nie sanktioniert.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 4. Juli 2016 um 21:17:21 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. Juli 2016 um 10:01:28 Uhr:


Spaß beiseite, ich werd mir irgend ne Billiglampe holen, und die möglichst tief einstellen, so sollte keiner geblendet werden, man mich aber noch gut erkennen können.

"Möglichst tief" ist nicht gut. Auch hier gilt StVZO § 67 als Rechtsgrundlage - in dem Fall Absatz 3:
"Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 Meter Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer"

Häh? 😁

Lampe fünf Meter vor Wand.
Licht an.
Lampe soweit verstellen bis Mitte Leuchtkreis an Wand auf halber Scheinwerferhöhe ist.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 30. Juni 2016 um 11:22:55 Uhr:


Blenden tun nur nicht zugelassene Lampen (falscher Abstrahlcharakteristik).

Die bekommst du auch so eingestellt dass diese blenden... Und du wirst auf Anhieb Fahrradfahrern finden die sonstwohin, nur nicht auf die Straße leuchten...

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 30. Juni 2016 um 13:35:17 Uhr:


PS: Geil, da ham die Sesselpfurzer mal wieder 100,00% Schwachsinn geliefert:
http://www.adfc.de/.../teil-3-sind-ansteckbare-leuchten-jetzt-erlaubt

Das tut weh wenn man das ließt. Diese Sesselfurzer. Am ende kommt noch der Fahrrad TüV für nur 50€ Pro prüfung.

Nutzlose gesetze, die so unpraktisch sind dass die nicht befolgt werden, nur um was getan zu haben und dann sich die taschen zu stopfen! Zum kotzen.

Ich bin als Autofahrer froh wenn der radler ÜBERHAUPT ein Licht hat. Ob das jetzt mit 3, 4, 6 oder 12 V läuft ist mir WUMPE.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 30. Juni 2016 um 13:28:07 Uhr:


Also ein Dynamo egal welcher Art kommt mir nicht ans Fahrrad, insofern bleiben nur die batteriebetriebenen Lampen. Mir gings halt um die richtige Einstellung. Da wird es doch sicher irgendwo Empfehlungen geben? Wie gesagt, so etwas wie in welchem Abstand der Lichtkegel auf den Asphalt trifft. Da ich als Jogger wirklich regelmäßig von Fahrradfunzeln geblendet werde, möchte ich es selbst richtig machen. Aber das Licht auf den Vorderreifen zu lenken kanns ja auch nicht sein. 😉

Ich bin den umgekehrten Weg gegangen. Ich habe mein damals illegales cat eye auf Dynamobetrieb umgebaut.

Eine neue felge mit Radnabendynamo günstig bekommen, kabel gelegt und das tut wunderbar.
trotz glühbirnchen spürt man den widerstand nicht und widerstand ist extra training...
Ich will halt den Dynamo als reserve haben, weil ich kenne mich, die batterien oder akkus sind dann leer wenn ich radeln will und in die nacht fahre. - Oder es geht mitten im wald aus.

Da ist die 60€ Nabendynamo-Felgencombo eine super sache.
Geplant ist noch ein schalter für den Leerlauf tagsüber.

Ja als jogger kenne ich das, ich blende dann mit meiner 400lm Taschenlampe (umgebaute maglite) zurück.
Und als Radler blende ich halt ab, wenn mir einer entegegen kommt, lampe kurz senken, und dann wieder hochstellen.

Zitat:

@GandalfTheGreen schrieb am 6. Juli 2016 um 13:26:39 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 30. Juni 2016 um 11:22:55 Uhr:


Blenden tun nur nicht zugelassene Lampen (falscher Abstrahlcharakteristik).

Die bekommst du auch so eingestellt dass diese blenden... Und du wirst auf Anhieb Fahrradfahrern finden die sonstwohin, nur nicht auf die Straße leuchten...

Gut, das ist klar. Aber wenn man will kann man die Einstellen daß man selber was sieht und der Gegenverkehr auch noch.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Mazon3599 schrieb am 4. Juli 2016 um 22:44:20 Uhr:


Zum Glück sind sich auch Polizisten der Unsinnigkeit solcher Regelungen bewusst und “Verstöße” diesbezüglich werden - wenn überhaupt - höchstens auf dem morgendlichen Schulweg kontrolliert, aber nie sanktioniert.

Dann komm du mal in meine Stadt. 😛

Zitat:

@Mazon3599 schrieb am 4. Juli 2016 um 22:44:20 Uhr:


Ok, soll man dann auch gleich noch eine HU, eine Pflichtversicherung und eine Helmpflicht einführen für Fahrräder?
..

Nein, soll man nicht. Wir waren beim Licht. Mit einer HU kann ich die Straße nicht beleuchten.

Büchel Leuchtturm
oder
Büchel Leuchtturm Pro.

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