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Beleuchtung Fahrrad

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 9:18

Hallo zusammen,

mal eine Frage: habe mir seit langem mal wieder ein Mountain Bike gegönnt, nachdem mein Altes vor ein paar Jahren leider gestohlen wurde. Ich meine mich erinnern zu können, dass batteriebetriebene Lampen damals nicht gestattet waren, und als Rückleuchte auch kein permanent blinkendes Licht.

Hat sich da inzwischen was geändert? Sehe überall Bikes mit solchen Lampen. Ein Dynamo ist ja eigentlich auch lächerlich. Lange Rede gar kein Sinn: Bin ich mit batteriebetriebenen "Scheinwerfern" im Sinne von Recht und Gesetz inzwischen verkehrssicher unterwegs, oder ist das immer noch ne Grauzone?

Interessant ist auch, dass Fahrrad LED Lampen inzwischen oft mehr blenden, als Autoscheinwerfer. Regt mich beim joggen immer auf. Wie stellt man die Dinger richtig ein? Gibt's sowas wie "Leuchtkegel soll 5m vorm Fahrrad den Boden erreichen", oder sonst irgend eine Faustformel?

Beste Antwort im Thema
am 30. Juni 2016 um 11:17

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 30. Juni 2016 um 11:22:55 Uhr:

Blenden tun nur nicht zugelassene Lampen (falscher Abstrahlcharakteristik).

Nö. Blenden tun nur zu hoch eingestellte Lampen, egal ob mit oder ohne Zulassung.

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5m vor dem Fahrrad, bei höheren Geschwindigkeiten gerne etwas höher stellen. Kommt auch drauf an, ob Du direkt vor Dir die Straße erkennen musst.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 30. Juni 2016 um 13:28:07 Uhr:

Da wird es doch sicher irgendwo Empfehlungen geben?

http://www.bumm.de/.../Einstellung_Scheinwerfer_BUMM.pdf

PS: Geil, da ham die Sesselpfurzer mal wieder 100,00% Schwachsinn geliefert:

http://www.adfc.de/.../teil-3-sind-ansteckbare-leuchten-jetzt-erlaubt

Gruß Metalhead

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 12:31

N großer Akt sollte das jetzt hier auch nicht werden Leute, dachte halt nur ich frag mal nach Erfahrungen. :cool:

unter 10 Seiten geht aber nicht - wobei es ok ist, wenn sich der TE auf Seite 3 ausklinkt.

Aus der Montageanleitung meiner LED-Fahrradleuchte (Frontlampe):

"Stellen Sie die Fahrradlampe so ein, dass die Mitte des Lichtkegels in einer Entfernung von 5 m nur noch halb so hoch ist wie die Oberkante der Frontlampe."

Einstellung nach vorstehender Vorgabe würde bedeuten das die Ausleuchtung nach etwa 10-12 Metern enden würde. Bei Geschwindigkeiten teilweise über 25 km/h doch arg wenig.

Ganz ehrlich, so einen Aufriss habe ich noch nie darum gemacht, da ich die Leuchte beim "Fremdparken" immer abnehme, sich die Leuchtweite bei der folgenden Montage immer wie wieder verändert und eine neue Schnelljustierung immer zwangsläufig vonnöten ist.. Habe die Halterung aber auch mit Absicht nicht so statisch angezogen, da ich somit auch während der Fahrt und veränderter Geschwindigkeit mal entsprechend nachregulieren kann.

Einstellung nach Gefühl und Verstand vornehmen und gut ist's.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Juni 2016 um 11:42:11 Uhr:

beim Mountainbike mit artgerechter Haltung ist der Nabendynamo aber auch keine Alternative: zu schwer und zu anfällig. Elektrolampen sind nach wie vor nur geduldet, die versprochene Gesetzesänderung noch nicht umgesetzt.

Wie jetzt? Kerzen?, oder Öllampe? :D:D:D

 

Wie, die aufsteckbaren Lampen sind nicht erlaubt?

Komischerweise habe mit son Ding, war schon beim Kauf original mit bei, bei einem Fahrradevent von der Polizei ein ADAC Prüfzeichen ans Fahrrad geklebt bekommen.

grübelnder Kopfkratzsmilie

also dynamo pflicht ist seit 1. August 2013 hinfällig.

seitdem dürfen alle fahrräder akku betrieb haben.

was aber wichtig ist das die lampen eine zulassung haben wie die beleuchtung am motorrad oder pkw auch.

steht auch auf den leuchten drauf ob se zugelassen sind

 

diese Blinkfunktionen der Rückleuchten sind eigentlich in deutschland und Schweiz nicht erlaubt!

rotes blinklicht ist rettungsfahrzeugen und Feuerwehr vorbehalten.

blinkende Frontleuchten sind meines wissens nach auch net erlaubt.

nicht alles was verkauft wird ist auch wirklich in der funktion erlaubt

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 30. Juni 2016 um 19:11:11 Uhr:

[...]

Wie jetzt? Kerzen?, oder Öllampe? :D:D:D

Karbidlampe;)

am 30. Juni 2016 um 20:30

Es gibt gute Cree Leds, die etliche Meter leuchten. Ob die in Verbindung mit Reflektoren erlaubt sind, weiß ich aber nicht.

Hallo,

für die Fahrradbeleuchtung würde ich LED Leuchtmittel verwenden, sie haben einen höheren Wirkungsgrad und daraus resultiert eine längere Akkulaufzeit. Ich würde auch immer Geräte mit fest verbautem Akku und einer Ladebuchse kaufen, anstatt die Akkus immer rauszunehmen und an einem extra Ladegerät zu laden. Einfach ans Ladegerät hängen ist nicht so umständlich, wie alles auseinander zu nehmen. Dynamos sind nicht mehr Pflicht, allerdings brauchst du entweder einen Dynamo, oder einen elektrischen Energiespeicher.

Man muss aber tatsächlich vorsichtig mit LED Scheinwerfern sein, weil LEDs extrem grell weiß sind. Wenn ein Autofahrer entgegen kommt und geblendet wird, passen sich seine Augen natürlich an und er sieht nichts mehr außer den Scheinwerfer. Aber man kann die Autofahrer damit sehr gut dazu bewegen, das Fernlicht auszumachen. :D

Ob eine Ansteckleuchte StVZO zulässig ist, steht meist drauf, und das sind die meisten sowieso. Darüber hinaus gibt es noch alles Mögliche an Vorschriften, in welcher Höhe und in welchem Winkel alles strahlen muss, was für Reflektoren man haben muss, und so weiter.

Zitat:

@Himeno schrieb am 30. Juni 2016 um 20:11:37 Uhr:

also dynamo pflicht ist seit 1. August 2013 hinfällig.

seitdem dürfen alle fahrräder akku betrieb haben.

Davor gab es eine Ausnahmeregelung für Räder/Sportgeräte, die unter 12 Kilo wiegen.

Wie oben schon verlinkt, hat die "Neuregelung" leider nicht alle Unklarheiten beseitigt (freundlich ausgedrückt).

Zitat:

@lars789852 schrieb am 30. Juni 2016 um 23:26:08 Uhr:

Ich würde auch immer Geräte mit fest verbautem Akku und einer Ladebuchse kaufen, ...

Ich kaufe immer mit Wechsleakkus (Mignon).

Erstens hab ich davon massig wegen der Digicam, zweitens kann ich wechseln wenn leer und muß nicht 24h aufs Radfahren verzichten weil der Akku leer ist. Außerdem kann man Ersatzakkus/Batterien mitnehmen. Wenigefahrer tut sich mit Akkus auch keinen Gefallen, weil die auch selber leer werden ohne daß das Licht an war.

Aber das muß jeder selber entscheiden.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. Juli 2016 um 07:27:31 Uhr:

Zitat:

@Himeno schrieb am 30. Juni 2016 um 20:11:37 Uhr:

also dynamo pflicht ist seit 1. August 2013 hinfällig.

seitdem dürfen alle fahrräder akku betrieb haben.

Davor gab es eine Ausnahmeregelung für Räder/Sportgeräte, die unter 12 Kilo wiegen.

Wie oben schon verlinkt, hat die "Neuregelung" leider nicht alle Unklarheiten beseitigt (freundlich ausgedrückt).

gab sogar mal ne reglung gar keine batterie betriebene egal welches fahrrad.

Zitat:

@lars789852 schrieb am 30. Juni 2016 um 23:26:08 Uhr:

Ich würde auch immer Geräte mit fest verbautem Akku und einer Ladebuchse kaufen, ...

... wobei die Zellen in so einem LED Rücklicht derart lange halten, dass sich Akkus praktisch nicht lohnen. Da ist ja die Selbstentladung höher als der Stromverbrauch :p

Zitat:

@Himeno schrieb am 1. Juli 2016 um 17:47:54 Uhr:

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. Juli 2016 um 07:27:31 Uhr:

Davor gab es eine Ausnahmeregelung für Räder/Sportgeräte, die unter 12 Kilo wiegen.

Wie oben schon verlinkt, hat die "Neuregelung" leider nicht alle Unklarheiten beseitigt (freundlich ausgedrückt).

gab sogar mal ne reglung gar keine batterie betriebene egal welches fahrrad.

Ich muss mich übrigens korrigieren, die Grenze ist wohl 11 Kilo.

und: die Regelung, Stecklicht für Räder ab 11 Kilo aufwärts zu erlauben, ist bereits 2010 erstmals angepasst worden. Das generelle Verbot von Batterielicht muss wohl schon wirklich lange her sein.

 

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