beleuchtete Blinker

Volvo V70 2 (S)

Moin
Ich habe da eine Frage,vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich Suche für meinen Volvo V70 Lampenfassungen für die Blinker und zwar Fassungen in denen eine 21/5W Lampe passt.
So, dass sie mit dem Standlicht mitleuchten.
Ich habe mal bei meinem Volvo nachgesehen und bis zur Lampenfassung kommen drei Drähte an,allerdings sin bei der Fassung nur zwei Kontakte belegt.Vielleicht habt Ihr einen Tip für mich oder besser eine Teilenummer den als ich bei Volvo nachgefragt habe,brauchen die nur Nummern,ohne den geht da wohl gar nix.
dann erst mal vielen Dank im voraus bis denne
Kossi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@T5-Power schrieb am 22. Juni 2019 um 16:27:10 Uhr:



Zitat:

@SirDeedee schrieb am 21. Mai 2015 um 09:45:23 Uhr:


UPDATE für alle gesetzestreuen:
war mit meiner Kuh beim TüV (mit der Standlichtfunktion im Blinker).
Alles OK und keine Probleme... bestanden und Plakette bekommen!

Gruß
Didi

Und was hat eine bestandene HU mit dem generellen Verlust der Betriebserlaubnis durch Veränderung der Beleuchtung zu tun?

Eine Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch und ist dann weg. Das ist ein Verwaltungsakt. Die Betriebserlaubnis kann nur durch die Zulassungsbehörde entzogen werden. Dazu gehört ein Mängelbericht. Und nein, die Versicherung kann sich da nicht "einfach so" querstellen.
1. Muss die Änderung am Fahrzeug ursächlich für den evtl. Unfall sein
2. Muss die Haftpflicht immer erstmal zahlen, kann einen aber dann in Regress nehmen. Der Betrag ist allerdings gedeckelt.

Alles andere sind Ammenmärchen.
Es gibt Autos, die legal mir beleuchteten Blinkern fahren.
Außerdem muss jeder selbst die Verantwortung dafür übernehmen.

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Zitat:

@rille2 schrieb am 27. April 2015 um 21:11:46 Uhr:


@SirDeedee
Ich weiß ja nicht, wo du immer parkst... Ich habe bisher noch kein Parklicht gebraucht 😉

ich..??

hm... wo wohl...am A.. der Welt - da ist immer dunkel... da gibt es kein Pardon... da brauchst immer LICHT, sogar um 12.00 Mittags.. 🙂

Zitat:

@KJ121 schrieb am 27. April 2015 um 15:49:28 Uhr:


Sprechen wir von Standlicht, oder von Parklicht?😕

...kommt nicht aufs Gleiche raus???

Wenn die Birne durch ist dann leuchtet sie weder beim Parklicht noch beim Standlicht - richtig??

Und wenn ich da zwei habe und nur eine durch ist, dann leuchtet sie sowohl beim Standlich wie auch beim Parklicht - richtig???

Na also...!

...der Schuß mit dem kleinlich sein ist wohl nach hinten gegangen... 🙂

Wer ist nach hinten gegangen?😕
... und bringt der dann neues Bier von hinten mit?😁

UPDATE für alle gesetzestreuen:
war mit meiner Kuh beim TüV (mit der Standlichtfunktion im Blinker).
Alles OK und keine Probleme... bestanden und Plakette bekommen!

Gruß
Didi

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Zitat:

UPDATE für alle gesetzestreuen:
war mit meiner Kuh beim TüV (mit der Standlichtfunktion im Blinker).
Alles OK und keine Probleme... bestanden und Plakette bekommen!

Gruß
Didi

Hi, ich hab mir für meinen MY05 S60 die Fassungen mit Glühlampe 21/5W besorgt und eingebaut. Leider leuchten sie nicht. Muss da noch irgendwas geändert werden?
Am Stecker kommen drei Kabel an, aber anscheinend am 5:Watt Draht keine Spannung.
Blinken funktioniert.

Vielen Dank

Miss doch ob an dem Stecker der Strom ankommt...

Dazu fehlt mir gerade das Equipment. Was müsste ich denn ändern, wenn keine Spannung ankäme?
Ich dachte das wäre Plug and Play. War wohl nix. 🙂

Kann ich nicht aus dem ff sagen - bei mir war plug&Play... Wenn nix ankommt musst suchen.
Ganz am anfang kam bei mir vor, dass die hauptstandlichter ab und zu nicht getan haben...
Ganz von alleine. Es lag nicht am Wackler - vermute eher das steuergerät.
Versuche mal vielleicht - wenn du kein Messgerät hast - eine Standardstandlichtbirnevrauszunehmen, ob dann der Blinker nicht anfängt doch zu tun...

Das hab ich versucht. Aber nur auf einer Seite. Also die normale Standlichtlampe raus. Licht an. Nix, im Blinker. Vielleicht müssen beide Seiten raus. Kann ich heute nicht mehr probieren.

Ganz blöde Frage: bist du sicher, dass due neue Fassung 3 Anschlüsse hat??

Haha, viel lustiger. Ich hab heute morgen nochmal genau hingesehen.
Die Fassung hat drei Pins, der Stecker am Auto auch, aber der Stecker am Auto hat nur 2 Kabel.
Also muss ich wohl Kabel verlegen. Ich hab da gestern im Halbdunkel garnicht drauf geachtet, weil ich mir "sicher" war, dass da drei Kabel dran sein müssen.
Naja, mal sehen, wie ich das nun gelöst bekomme.

Zitat:

@SirDeedee schrieb am 21. Mai 2015 um 09:45:23 Uhr:


UPDATE für alle gesetzestreuen:
war mit meiner Kuh beim TüV (mit der Standlichtfunktion im Blinker).
Alles OK und keine Probleme... bestanden und Plakette bekommen!

Gruß
Didi

Und was hat eine bestandene HU mit dem generellen Verlust der Betriebserlaubnis durch Veränderung der Beleuchtung zu tun?

Zitat:

@hudemcv schrieb am 21. Juni 2019 um 06:28:18 Uhr:


Haha, viel lustiger. Ich hab heute morgen nochmal genau hingesehen.
Die Fassung hat drei Pins, der Stecker am Auto auch, aber der Stecker am Auto hat nur 2 Kabel.
Also muss ich wohl Kabel verlegen. Ich hab da gestern im Halbdunkel garnicht drauf geachtet, weil ich mir "sicher" war, dass da drei Kabel dran sein müssen.
Naja, mal sehen, wie ich das nun gelöst bekomme.

Ist der Stecker aber nicht vergossen?
Ich glaube, Kabel nachrüsten wird nicht ohne sein... (des Steckers wegen...)
Drücke die Daumen...

Vielleicht passt der Kabelbaum vom Vor FL Modell. Da könnte das Kabel bereits dran sein.

Zitat:

@T5-Power schrieb am 22. Juni 2019 um 16:27:10 Uhr:



Zitat:

@SirDeedee schrieb am 21. Mai 2015 um 09:45:23 Uhr:


UPDATE für alle gesetzestreuen:
war mit meiner Kuh beim TüV (mit der Standlichtfunktion im Blinker).
Alles OK und keine Probleme... bestanden und Plakette bekommen!

Gruß
Didi

Und was hat eine bestandene HU mit dem generellen Verlust der Betriebserlaubnis durch Veränderung der Beleuchtung zu tun?

Eine Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch und ist dann weg. Das ist ein Verwaltungsakt. Die Betriebserlaubnis kann nur durch die Zulassungsbehörde entzogen werden. Dazu gehört ein Mängelbericht. Und nein, die Versicherung kann sich da nicht "einfach so" querstellen.
1. Muss die Änderung am Fahrzeug ursächlich für den evtl. Unfall sein
2. Muss die Haftpflicht immer erstmal zahlen, kann einen aber dann in Regress nehmen. Der Betrag ist allerdings gedeckelt.

Alles andere sind Ammenmärchen.
Es gibt Autos, die legal mir beleuchteten Blinkern fahren.
Außerdem muss jeder selbst die Verantwortung dafür übernehmen.

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