beleuchtete Blinker

Volvo V70 2 (S)

Moin
Ich habe da eine Frage,vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich Suche für meinen Volvo V70 Lampenfassungen für die Blinker und zwar Fassungen in denen eine 21/5W Lampe passt.
So, dass sie mit dem Standlicht mitleuchten.
Ich habe mal bei meinem Volvo nachgesehen und bis zur Lampenfassung kommen drei Drähte an,allerdings sin bei der Fassung nur zwei Kontakte belegt.Vielleicht habt Ihr einen Tip für mich oder besser eine Teilenummer den als ich bei Volvo nachgefragt habe,brauchen die nur Nummern,ohne den geht da wohl gar nix.
dann erst mal vielen Dank im voraus bis denne
Kossi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@T5-Power schrieb am 22. Juni 2019 um 16:27:10 Uhr:



Zitat:

@SirDeedee schrieb am 21. Mai 2015 um 09:45:23 Uhr:


UPDATE für alle gesetzestreuen:
war mit meiner Kuh beim TüV (mit der Standlichtfunktion im Blinker).
Alles OK und keine Probleme... bestanden und Plakette bekommen!

Gruß
Didi

Und was hat eine bestandene HU mit dem generellen Verlust der Betriebserlaubnis durch Veränderung der Beleuchtung zu tun?

Eine Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch und ist dann weg. Das ist ein Verwaltungsakt. Die Betriebserlaubnis kann nur durch die Zulassungsbehörde entzogen werden. Dazu gehört ein Mängelbericht. Und nein, die Versicherung kann sich da nicht "einfach so" querstellen.
1. Muss die Änderung am Fahrzeug ursächlich für den evtl. Unfall sein
2. Muss die Haftpflicht immer erstmal zahlen, kann einen aber dann in Regress nehmen. Der Betrag ist allerdings gedeckelt.

Alles andere sind Ammenmärchen.
Es gibt Autos, die legal mir beleuchteten Blinkern fahren.
Außerdem muss jeder selbst die Verantwortung dafür übernehmen.

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Falsch.

Wenn Du die beleuchtungstechnische Anlage Deines Fahrzeuges änderst,befindet sich Dein Fahrzeug nicht mehr im Zustand,mit dem es ehemals seine BE erlangt hat.
Bitte verbreite hier keinen Unsinn,nachher glaubt das noch Jemand und beruft sich auf Deine Aussage.

Natürlich kann Dich Deine eigene Versicherung nur bis zu einem gedeckelten Betrag in Regress nehmen,aber die Folgen nach so einem Versicherungsfall sind die Kündigung durch den Versicherer und versuch dann mal,wieder einen neuen Versicherer zu finden.

Und nach einem Unfall ist das Fahrzeug schneller bei einem Gutachter,als Dir lieb ist.
Und der nimmt den Wagen notfalls komplett auseinander,und ich weiß,wovon ich spreche.

Die Versicherer leben auch nicht mehr auf den Bäumen und wissen schon,wie sie sich vor Zahlungen drücken können.

Nochmal, die Veränderung muss URSÄCHLICH für den Unfall sein. Wenn du also jemandem hinten drauf fährst, weil der Abstand zu gering war oder du gepennt hast, dann ist es scheißegal ob ein Licht nicht oder anders oder sonstwo ging. Das hat mit dem Unfall nix zu tun.
Und nochmal. Eine BE erlischt nicht! automatisch. Es muss ein Mangel festgestellt werden. Es kann nicht einfach jemand von Polizei oder Versicherung sagen die BE sei erloschen.
Und ich kenne einige Gerichtsurteile dazu.
Das ganze bezieht sich natürlich nur auf die Haftpflichtversicherung!

Zitat:

@hudemcv schrieb am 23. Juni 2019 um 19:01:35 Uhr:


Nochmal, die Veränderung muss URSÄCHLICH für den Unfall sein.

Und wieder ist das falsch.
Eine nicht eingetragene Leistungssteigerung ist Allgemeinen auch nicht ursächlich für einen Unfall,trotzdem veränderst Du das Fahrzeug vom Grundsatz her.

Aber ich würde Dir empfehlen,nicht vom reinen Internetwissen zu zehren,anstatt dessen mal ein paar Jahre in der Versicherungs bzw. Gutachterbranche zu arbeiten.
Dann kannst Du wenigstens mal dieses Halbwissen verbessern.

Ah, auf einmal bist du Fachmann. Schon klar. Guten Abend. 🙂

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Zitat:

@hudemcv schrieb am 23. Juni 2019 um 19:15:40 Uhr:


Ah, auf einmal bist du Fachmann.

Bin zumindest schon seit langen Jahrzehnten in der Branche unterwegs und glaube nicht Jedem,der sein Halbwissen in irgendwelchen Internetforen verbreitet.
Dafür kennt man seine Pappenheimer mittlerweile zu gut und weiß deren Verbalergüsse zu werten.

Zitat:

@T5-Power schrieb am 24. Juni 2019 um 09:22:27 Uhr:



Zitat:

@hudemcv schrieb am 23. Juni 2019 um 19:15:40 Uhr:


Ah, auf einmal bist du Fachmann.

Bin zumindest schon seit langen Jahrzehnten in der Branche unterwegs und glaube nicht Jedem,der sein Halbwissen in irgendwelchen Internetforen verbreitet.
Dafür kennt man seine Pappenheimer mittlerweile zu gut und weiß deren Verbalergüsse zu werten.

Gut. Um mal beim Thema zu bleiben und die Reichsbedenkenträgerei zu vergessen:
Dieses Teil ist die Lösung für das "Problem".

https://www.volvopartswebstore.com/.../30656689.html

Du hast dir Mühe gemacht mit dem Teil - Hut ab!!!

Man muss sich nicht mal das Kabel bestellen. Ich bin damals zu Schrott und hab mir vom Ford Focus Mk1 den Stecker fürs Radio abgeschnitten. Ein Kabel davon ausgepinnt und beim Volvo eingepinnt. Dann mit Posi Taps ans Standlicht abgeklemmt. Fertig. Funktioniert seit 4 Jahren. Bisher auch 2 Mal TÜV und 3 Polizeikontrollen ohne Probleme.

Zitat:

@RonPut schrieb am 24. Juni 2019 um 17:43:04 Uhr:


Man muss sich nicht mal das Kabel bestellen. Ich bin damals zu Schrott und hab mir vom Ford Focus Mk1 den Stecker fürs Radio abgeschnitten. Ein Kabel davon ausgepinnt und beim Volvo eingepinnt. Dann mit Posi Taps ans Standlicht abgeklemmt. Fertig. Funktioniert seit 4 Jahren. Bisher auch 2 Mal TÜV und 3 Polizeikontrollen ohne Probleme.

Guter Einwand. Ich war mir eben nicht sicher welchen Pin ich genau brauche und welche Größe dieser hat.
Klar, ich könnte auch einfach irgendeinen anderen, vom Schrott, auspinnen. Danke
Parallel zum Standlicht gibt es keine Mucken vom Steuergerät?

ich bin etwas irritiert, weil die Verwendung von 21/5 Blinkerbirnen von Volvo schon seit längerem nicht mehr auf dem US Markt vorgesehen ist. Zumindest bei meinem S60 Facelift Modell - wurden nur noch "normale" Blinkerbirnen eingesetz. Die in US vorgeschriebenen Sidemarker liegen neben den Blinker, und haben eine gelbe Streuscheibe. Sie leuchten aber nicht mehr nach vorne und sind deshalb auch auf den Europäischen Markt einsetzbar. Bei meinem S80 aus den USA ist es ebenso.

Übrigens geht es nicht nur darum dass bei den bisher beschriebenen Umbauten die Betriebserlaubnis erlischt wegen der Veränderung an sich, sondern darum, dass in der EU nach vorne nur weißes Licht scheinen darf (Ausnahme Nebelscheinwerfer). Damit sind Fahrzeuge mit solchen Umbauten für den Verkehr in der EU grundsätzlich nicht zugelassen. Da ist es auch kein Gegenargument, dass es der TÜV oder der Verkehrspolizist nicht bemängelt hat.

Zitat:

@S80_Fahrer schrieb am 25. Juni 2019 um 11:11:55 Uhr:



sondern darum, dass in der EU nach vorne nur weißes Licht scheinen darf (Ausnahme Nebenscheinwerfer). Damit sind Fahrzeuge mit solchen Umbauten für den Verkehr in der EU grundsätzlich nicht zugelassen. Da ist es auch kein Gegenargument, dass es der TÜV oder der Verkehrspolizist nicht bemängelt hat.

Dann sind ja SÄMTLICHE Fahrzeuge mit nach vorn gerichteten gelben Blinkern Illegal?! 😕

Golf 1, Golf 2, Audi 100/200 etc p.p.

Diese Vorschrift erkläre mir mal bitte.

Zitat:

@Ambutilon schrieb am 25. Juni 2019 um 11:19:21 Uhr:



Zitat:

@S80_Fahrer schrieb am 25. Juni 2019 um 11:11:55 Uhr:



sondern darum, dass in der EU nach vorne nur weißes Licht scheinen darf (Ausnahme Nebenscheinwerfer). Damit sind Fahrzeuge mit solchen Umbauten für den Verkehr in der EU grundsätzlich nicht zugelassen. Da ist es auch kein Gegenargument, dass es der TÜV oder der Verkehrspolizist nicht bemängelt hat.

Dann sind ja SÄMTLICHE Fahrzeuge mit nach vorn gerichteten gelben Blinkern Illegal?! 😕

Golf 1, Golf 2, Audi 100/200 etc p.p.

Diese Vorschrift erkläre mir mal bitte.

Nein, er hat recht. Ein Blinker ist keine Positionsleuchte, wie das Standlicht.
Standlicht darf nur weiß leuchten. Blinker natürlich orange.

Und nur orange! Das waren die ersten drei Punkte meines Lebens, für rote Blinker am Roller. Hat ne gute Stunde gedauert, bis er die bemängelt hat, nachdem er sonst nichts finden konnte... 😁

Zitat:

@Ambutilon schrieb am 25. Juni 2019 um 11:19:21 Uhr:



Zitat:

@S80_Fahrer schrieb am 25. Juni 2019 um 11:11:55 Uhr:



sondern darum, dass in der EU nach vorne nur weißes Licht scheinen darf (Ausnahme Nebenscheinwerfer). Damit sind Fahrzeuge mit solchen Umbauten für den Verkehr in der EU grundsätzlich nicht zugelassen. Da ist es auch kein Gegenargument, dass es der TÜV oder der Verkehrspolizist nicht bemängelt hat.

Dann sind ja SÄMTLICHE Fahrzeuge mit nach vorn gerichteten gelben Blinkern Illegal?! 😕

Golf 1, Golf 2, Audi 100/200 etc p.p.

Diese Vorschrift erkläre mir mal bitte.

Es geht natürlich um Beleuchtung und nicht um die Fahrtrichtungsanzeiger. Geregelt in der STVZO §50(1) und §51(1).

Nachdem wir das nun zum wiederholten Male geklärt haben, können wir uns ja weiter mit der Umsetzung beschäftigen. 😉

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