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beleuchtete Audi Ringe hinten

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 16. April 2019 um 9:58

Kann mir einer sagen wie ich beleuchtete Audi Ringe über TÜV bekomme????

Lässt sich das nicht irgendwie eintragen als zusätzliche Bremslicht wenn es rot leuchtet?

Leider mein TÜV Typ will mir keine Ratschläge geben stellt sich nur quer:/

Beste Antwort im Thema

Zum Glück ist so etwas vom Gesetz her verboten :-)

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Zitat:

@Audibitdi schrieb am 16. April 2019 um 19:23:49 Uhr:

Also diese Regelung man darf es haben aber nicht benutzen gibt es glaube ich nicht mehr der TÜV sieht es jetzt so was am Auto ist muss auch funktionieren

Haben darf mans, man darf sich damit nur nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Egal ob eingebaut oder ein-/ausgeschaltet. Das ist in meinem vorherigen Posting mitunter nicht richtig rübergekommen.

Zitat:

@Audibitdi schrieb am 16. April 2019 um 19:23:49 Uhr:

Also diese Regelung man darf es haben aber nicht benutzen gibt es glaube ich nicht mehr der TÜV sieht es jetzt so was am Auto ist muss auch funktionieren

Es funktioniert ja, dann müsste es der TÜV auch abnehmen..:D

Dann auf zum DEKRA, vielleicht lassen die es ja DRAN.... ;)

Tatü tata...bin mal gespannt, was der TE da raus bekommt...

Editha:

Moment mal: Paragraph 53 sagt aber folgendes:

Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1.000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. 11Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.

http://www.lexsoft.de/.../justizportal_nrw.cgi?...

Der TE sprach ja von hinten.;)

Da sollte es machbar sein.

Das möchte ich doch bezweifeln. Leider kann man nicht irgend eine Lampe ans Auto pappen und sagen, das ist jetzt meine zweite Bremsleuchte. Das Ding muss als Bremsleuchte bauartgeprüft und abgenommen sein. Ansonsten wünsche ich viel Spass bei dem lichttechnischen Gutachten...

Es geht um die 3. bzw. 4. bremsleuchte (die anscheinend zusätzlich montiert werden dürfen).

Eine Einhaltung der Punkte in der Verordnung und eine Einzelabnahme beim TÜV/Dekra vorausgesetzt, sollte dem nichts im Wege stehen.

Wie gesagt, es geht hier uns dürfen, wenn alle Auflagen eingehalten sind.

Der TE hat was gefragt und ich glaube diese Antwort wird ihm bisher am ehesten helfen. Anstatt alles nieder zu walzen, kann man ja auch einfach versuchen zu helfen.

Ob er es tatsächlich schafft, steht in ein anderen Buch.

@Milfrider: das Ding hat bestimmt keine E-Kennzeichung. Ich hoffe es wird auch kein bekommen.

Die Rennleitung ahndet dieses mit einem ordentliche Bußgeld. U. Umständen wird sogar eine ausserbetriesetzung des Fahrzeugs veranlasst.

Ich weiß wovon ich spreche, ich hatte mal zu meiner Jugendzeit ein VW Scirocco gekauft bei dem zwischen den Rückleuchten ein rote Plastikblende mit den Scirocco-Schriftzug mit eingebauten Leuchten befand. Fand die Rennleitung nicht besonders lustig. War noch im letzten Jahrtausend, geändert hat sich an der Gesetzeslage weiter nichts. Doch, die Preisgelder sund gestiegen und Punkt gibt es noch dazu.

Wenn jeder an seinen Fzg bunte Lichter verbaut, wo kommen wir dann hin. Und ob das damit dann sicherer ist, ist auch eher Fraglich.

Tun wir das mal in die Tunerkiste für 18-Jährige ... - und nicht für ein A6.

Wird wohl Zeit das ich meinen bald wieder verkaufen muß.

Mir ist es völlig bums, ob rot leuchtende Audi-Ringe eine Zulassung bekommen oder net. Ich finde es nur fahrlässig, einem Fragesteller zu sagen, dass das schon irgendwie gehen wird, weil man ja zusätzliche Bremsleuchten montieren darf. Ganz so einfach ist es nun mal nicht.

am 17. April 2019 um 20:56

Warten wir bis die ersten Hersteller das Serienmäßig einführen dann kommt das auch zum nachrüsten

Nun mal ruhig Blut. Die Wischblinker für die Aussenspiegel, die sich hier einige aus China haben kommen lassen, haben sicher auch kein E-Zeichen.

Da sind einige auch einfach zum TÜV und die haben nichts bemängelt.

Es geht ja darum, wenn es ihm eine Prüforganisation abnimmt und alles korrekt ist, dann lasst ihn seinen Spass.

Muss ja jeder selbst wissen was er tut.

Bei einigen von euch steigt die Gesichtsröte schon nach oben, wenn man Dinge auch nur ausspricht.

Wie beim Pfaffer, wenn man über Masturbation redet.

Was ist ein Pfaffer?

Ist jetzt gut. Ich denke, wir warten das Ergebnis ab und können dieses dann auch kommentieren.

 

OT zerstört den Thread und das eigentliche Anliegen.

Ja, warten wir es ab. Das ist das Beste, alles andere führt zu nichts!

OT:

@tommy1181

Statt „r“ am Ende sollte ein „n“ stehen...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pfaffe

Das Ergebnis kann ich euch schon jetzt mitteilen, da ich selbst vor einigen Jahren sowas verbaut hatte (jedoch vorne). Einige Polizisten fanden es nicht lustig und hat mich somit 10€ gekostet.

Daraufhin habe ich es geändert, sodass es nur beim Auf- und Verschließen leuchtete und das hat natürlich keinen mehr gestört. Ansonsten ist das von außen gar nicht erkennbar, ob das Emblem beleuchtet ist oder nicht, da die LEDs im Plastik eingegossen sind.

Zur Optik: Ist halt Geschmackssache

Eintragungsfähig ist sowas nicht und zulässig im öffentlichen Verkehrsraum natürlich auch nicht, wobei die Leuchtkraft meist so gering ist, dass das wirklich keinen stört.

Lies dir mal die Verordnung durch. Vorne und hinten sind 2 Paar Schuhe.

Vorne dürfen nur 2 Leuchten sein.;)

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