Bekomme ich eine Strafe, wenn der rettungswagen durchgekommen ist???

guten abend,

heute gab es einen brand in unsere straße, der rettungswagen kam zwar durch, aber es musste eine austeigen, mein freund war noch auf socken raus gerannt und wollte mein auto umparken.

zudem muss ich sagen, das eine baustell hinter mir auf der linken seite war, ich habe so geparkt, das jeder dort durch fahren kann, trozdem wurde mir jetzt gesagt, das die polizei mein nummernschild aufgeschrieben hat.

die feuerwehr ist auch durch gekommen, mein freund musste das auto nicht umparken.

habe gelesen, dass es 40 euro einen 1 punkt gibt.

würde mich um eine antwort freuen

danke

Beste Antwort im Thema

Hallole zusammen

Ich hoffe das Du eine Strafe bekommst denn Rettngsfahrzeuge müßen Schnell zur Unfall oder noch schlimmer Brandstelle. Da kommt es auf Sekunden an und seid froh das ich keinem Feuerwehrwagen fahre. Ich bin entsetzt das hier um einige cm Gestritten werden wärend woanderst vieleicht Kinder verbrennen. absolut inakzeptabel..
Ich würde an jeden Löschzug ein Räumschild anschrauben und einfach durchbrettern. Das wegen der Unfähigkeit einzuparken oder Faulheit einige Meter weiter zu laufen Menschenleben gefährdet werden ist obsolutes NO GO. sowas muß bestraft werden und wenn das mehrere Machen kann aus einigen Sekunden schonmal ein par minuten werden und dann ist es häufig zu spät.
Nordländer haben da ( was ich Gut finde) keine Hemmungen , da sind strafen von Vierstelligen Beträgen für Gefährdungen anderer auch indirekter Art wie Parken in Feuerwehrzufahrten so Teuer das sich der Verursacher erstmal das nächste Jahr kein Auto mehr leisten kann.

Tilll Schweiger hat prinziepiell Recht , keine Akzeptanz den Verursachern und da mache ich keinenUnterschied den für den Betroffenen macht es auch keinen....egal um was es hier geht.
Jol.

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Hallole zusammen

Ich hoffe das Du eine Strafe bekommst denn Rettngsfahrzeuge müßen Schnell zur Unfall oder noch schlimmer Brandstelle. Da kommt es auf Sekunden an und seid froh das ich keinem Feuerwehrwagen fahre. Ich bin entsetzt das hier um einige cm Gestritten werden wärend woanderst vieleicht Kinder verbrennen. absolut inakzeptabel..
Ich würde an jeden Löschzug ein Räumschild anschrauben und einfach durchbrettern.
Jol.

Du verlangst vom Bürger das er sich an Gesetze hält, gleichwohl räumst du den Staat aber ein das er Gesetze vorsätzlich missachtet und Sach und Personenschäden duldet.

Seit wann ist die Feuerwehr der Staat?? Rettungskräfen sollten im Ramen ihres Einsatzes einfach mehr Zugeständnisse gemacht werden das ist alles .. Leben Retten ist wichtiger und hat Prorität.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Sind die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugfahrer in solchen Fällen bei Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen nicht durch einen sogenannten "übergesetzlichen Notstand" aus der Haftung 'raus?
Hallole

Würde ich beführworten aber leider ist es nicht so. Sachbeschädigungen in solchen Fällen führen zwar nicht zu rechtlichen Konsequenzen ( Fahrerfluchtermittlungen ) aber der Schaden muß trozdem bezahlt werden. Da ist der Fahrer soweit mir bekannt ist Haftbar .. Jol.

Stell dir vor du verlehst dein Auto an einen Bekannten und er parkt wie beschrieben und dein Auto wird von einem Löschzug gerammt..... nur mal so vorstellen wer dir den Schaden ersetzen soll.

Die Feuerwehr rücke zu einem Einsatz aus weil eine Katze im Baum saß

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Stell dir vor du verlehst dein Auto an einen Bekannten und er parkt wie beschrieben und dein Auto wird von einem Löschzug gerammt..... nur mal so vorstellen wer dir den Schaden ersetzen soll.
Die Feuerwehr rücke zu einem Einsatz aus weil eine Katze im Baum saß

Stell dir mal vor dass ich dann einen Ex- Bekannten hab!

Oder stell dir mal vor ein Bekannter muss wegen so einem Armleuchter sterben!
Dann habe ich auch keinen Bekannten mehr

Aber Fantasie ist wichtiger als Wissen
Weil Wissen immer begrenzt ist
Fantasie ist grenzenlos
stelld ir mal das vor!

Ok tausche Bekannten gegen Bruder oder Schwester Schwager Schwiegervater ect aus.

und nun...???!?

Wenn die Polizei das Kennzeichen notiert hat, wird es schon seinen Grund haben.
Parken mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen sind 40 Euro und 1 Punkt und zu Recht.

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Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Stell dir vor du verlehst dein Auto an einen Bekannten und er parkt wie beschrieben und dein Auto wird von einem Löschzug gerammt........ nur mal so vorstellen wer dir den Schaden ersetzen soll.
Stell dir mal vor das ich dann einen Ex- Bekannten hab!

Ok tausche Bekannten gegen Bruder oder Schwester Schwager Schwiegervater ect aus.

Zitat:

Original geschrieben von F213


Also nicht so künstlich aufregen 😉

Na ja, es gibt leider eine ganz spezielle Klientel, deren Lebensinhalt darin besteht sich über die vermeintlichen Verfehlungen anderer Menschen zu erregen und sich selbst dadurch in ein besseres Licht zu rücken. Daß sie sich in Wirklichkeit nur der Lächerlichkeit preisgeben, erschließt sich ihrer schlichten Auffassungsgabe nicht. Wen wunderts, würden sie ansonsten doch effektivere Methoden der Selbstdarstellung wählen.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe



Zitat:

Original geschrieben von F213


Und wie oft hast Du schon die Floriansjünger behindert ?
Tausend Maul wette ich.
Parklücke gefunden, eingeparkt, ausgestiegen und weggegangen.
Aber schon mal daran gedacht, daß Du evtl. auf einem Unterflurhydranten parkst und somit eine Wasserentnahmestelle blockierst ?
Deiner Aussage nach dürfte ich also im Einsatz Dein Auto aufs Dach legen um anden Hydranten zu kommen.
Also nicht so künstlich aufregen 😉

Nicht einmal!!!! denn die Floriansjünger sind Freunde von mir... Ich hätte mit einer solchen Sizuation kein problem wenn auch weh tutn würde . Jeder weis wie er sich zu verhalten hat und nach meinen bisherigen Antworten hier sollte man das bemerkt haben.. Jol.

Das nehme ich mal so hin, auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann.

Denn dann wärst Du der erste PKW-Fahrer in Deutschland, der gezielt nach dem Aussteigen nach einem Hydrantenschild Ausschau hält und den "Freunden" zuliebe lieber 1 km läuft bzw. eine weitere halbe Stunde nach einem Parkplatz sucht.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster 1


Ok tausche Bekannten gegen Bruder oder Schwester Schwager Schwiegervater ect aus.

Stell dir mal vor dass ich dann einen Ex- Bekannten hab!

Oder stell dir mal vor ein Bekannter muss wegen so einem Armleuchter sterben!
Dann habe ich auch keinen Bekannten mehr

Aber Fantasie ist wichtiger als Wissen
Weil Wissen immer begrenzt ist
Fantasie ist grenzenlos
stelld ir mal das vor!

Ok tausche Bekannten gegen Bruder oder Schwester Schwager Schwiegervater ect aus.

und nun...???!?

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


und nun...???!?

Es ging um die Haftungsfrage.

Zitat:

Original geschrieben von F213


Denn dann wärst Du der erste PKW-Fahrer in Deutschland, der gezielt nach dem Aussteigen nach einem Hydrantenschild Ausschau hält...

Warum so kompliziert? Wenn nicht gerade Schnee drauf liegt, sieht man die Deckel auch so, wenn man auf den freien Platz fährt.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Hallole zusammen

Ich hoffe das Du eine Strafe bekommst denn Rettngsfahrzeuge müßen Schnell zur Unfall oder noch schlimmer Brandstelle. Da kommt es auf Sekunden an und seid froh das ich keinem Feuerwehrwagen fahre. Ich bin entsetzt das hier um einige cm Gestritten werden wärend woanderst vieleicht Kinder verbrennen. absolut inakzeptabel..
Ich würde an jeden Löschzug ein Räumschild anschrauben und einfach durchbrettern. Das wegen der Unfähigkeit einzuparken oder Faulheit einige Meter weiter zu laufen Menschenleben gefährdet werden ist obsolutes NO GO. sowas muß bestraft werden und wenn das mehrere Machen kann aus einigen Sekunden schonmal ein par minuten werden und dann ist es häufig zu spät.
Nordländer haben da ( was ich Gut finde) keine Hemmungen , da sind strafen von Vierstelligen Beträgen für Gefährdungen anderer auch indirekter Art wie Parken in Feuerwehrzufahrten so Teuer das sich der Verursacher erstmal das nächste Jahr kein Auto mehr leisten kann.

Tilll Schweiger hat prinziepiell Recht , keine Akzeptanz den Verursachern und da mache ich keinenUnterschied den für den Betroffenen macht es auch keinen....egal um was es hier geht.
Jol.

Sorry, aber ich finde Dein "Machtwort", dass Du gerade von Dir gegeben hast, etwas überzogen.

Es ist falsch so zu parken, dass nur erschwertes durchkommen bis gar nicht durchkommen zulässt (unabhängig ob es nun BOS-Fahrzeuge oder zivile sind)

Dennoch ist es doch komisch, dass die Feuerwehr mit den Grossfahrzeugen, wie beschrieben, ohne Probleme diese Stelle passieren konnte.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


und nun...???!?

Es ging um die Haftungsfrage.

JA da kann man dir nicht helfen.

Wie ist es denn wenn derjenige eine Fahrerflucht macht?

Wer haftet da!

Wer ist als erstes dran? DU (- Ok du kannst das dann weiterschieben aber zuerst DU)

Motorräder Auto´s und Frauen verleiht man nicht!

Wenn doch ist mit den zu erwartenden Konsequenzen zu rechnen!

BEim Kolbenfresser angefangen über einer Delle in der Tür bis zu angebrannten Torte

im Bett ist alles drin!

Fakt ist wenn du betroffen bist und du auf den Rettungsdienst Feuerwehr oder ähnliches wartest
wird deine Toleranzgrenze gegen "Ich hab ja einen Parkplatz Egoisten" auch
deutlich nach unten korrigiert werden!
Wenn der dann im Weg steht wirst du dem auch nicht ein Dankschreiben zusenden!

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Stell dir vor du verlehst dein Auto an einen Bekannten und er parkt wie beschrieben und dein Auto wird von einem Löschzug gerammt..... nur mal so vorstellen wer dir den Schaden ersetzen soll.

Die Feuerwehr rücke zu einem Einsatz aus weil eine Katze im Baum saß

Ohje, jetzt wirds aber doch polemisch.

Wegen einer Katze im Baum wird kein normaler Fahrer wilde Fahrmanöver veranstalten (einige wenige Dorffeuerwehrwehren mit geringem Einsatzaufkommen ausgenommen). Bei dem Verdacht auf Menschenleben in Gefahr gilt allerdings der Grundsatz: Wenn man schnell genug fährt passt es...

Ich musste übrigens noch keinen einzigen abgefahrenen Aussenspiegel persönlich bezahlen, das hat immer die Stadt übernommen. Um her persönlich in die Haftung genommen zu werden, muss man es schon gewaltig mit der Verhältnismäßigkeit übertreiben.

Gruß, Hannes

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Stell dir vor du verlehst dein Auto an einen Bekannten und er parkt wie beschrieben und dein Auto wird von einem Löschzug gerammt..... nur mal so vorstellen wer dir den Schaden ersetzen soll.

Die Feuerwehr rücke zu einem Einsatz aus weil eine Katze im Baum saß

Ohje, jetzt wirds aber doch polemisch.

Mache ich ja absichtlich😉 Es ging mir darum mal die Verhältnismäßigkeit ins Spiel zu bringen, wenn jemand gleich mit Rammböcken an Einsatzwagen kommt und dieses nur mit einem leichten Einsatz begründet.

Verhältnismäßigkeit

Bei der Prüfung, ob eine Rechtfertigung wegen allgemeinen Notstandes vorliegt kommt es – im Gegensatz etwa zur Notwehr – ganz wesentlich darauf an, dass die Notstandshandlung auch verhältnismäßig war. Dies setzt voraus, dass bei einer Abwägung eines objektiven Dritten das durch die Notstandslage beeinträchtigte Rechtsgut erkennbar schwerer wiegt, als das durch die Notstandshandlung beeinträchtigte Rechtsgut. So wäre zum Beispiel bei einem schweren Krankheitsanfall, der das Leben des Kranken bedroht, ein Diebstahl des Medikamentes gerechtfertigt, wenn der Eigentümer - und sei es gegen ein angemessenes Entgelt - dieses nicht herausgeben will. Das Rechtsgut Eigentum weicht insofern dem Rechtsgut Leben.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Verhältnismäßigkeit

Bei der Prüfung, ob eine Rechtfertigung wegen allgemeinen Notstandes vorliegt kommt es – im Gegensatz etwa zur Notwehr – ganz wesentlich darauf an, dass die Notstandshandlung auch verhältnismäßig war. Dies setzt voraus, dass bei einer Abwägung eines objektiven Dritten das durch die Notstandslage beeinträchtigte Rechtsgut erkennbar schwerer wiegt, als das durch die Notstandshandlung beeinträchtigte Rechtsgut. So wäre zum Beispiel bei einem schweren Krankheitsanfall, der das Leben des Kranken bedroht, ein Diebstahl des Medikamentes gerechtfertigt, wenn der Eigentümer - und sei es gegen ein angemessenes Entgelt - dieses nicht herausgeben will. Das Rechtsgut Eigentum weicht insofern dem Rechtsgut Leben.

Das Problem hierbei ist aber, dass die Staatsanwaltschaft hinter tagelang Zeit hat, die Situation zu analysieren und auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen, während der Einsatzleiter / Fahrer die gleiche Situation in Sekunden bis Minuten beurteilen muss. Dass da auch mal Fehleinschätzungen vorkommen, ist zwangsläufig.

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