Bekomme Fahrwerk und Felgen nicht Eingetragen :-(
Hallo,
Ich habe mal eine Frage und zwar war ich heute beim TÜV bzw. kam der Gutachter zu dem Reifenhändler um mein Fahrwerk und meine Felgen einzutragen... Aufjdenfall habe ich 8,5 ET 30 19 zoll Felgen mit 225/35er Reifen und ein Gewindefahrwerk was schon gut Tiefa aber nicht zu Tief eingestellt ist so dass die Reifen unfgefähr Bündig mit den Kotflügeln abschließen es schleift auch nichts oder sonst irgendwas, fahre die Kombination auch schon seit ca. 10000 Kilometern nur wollte ich es jetzt mal Offiziell machen...
Also dann hat der Prüfer meinen Wagen auf Bocke gestellt um zu gucken Wieviel Platz noch bleibt beim Maximalen Einfedern... Und dann meinte er ich müsste hintern die Kotflügel ziehen weil zu wenig Platz sei...
Und Vorne müsste ich eine Schraube im Radkasten Entfernen da sonst der Reifen Platzen könnte...
Jetzt Frage ich mich wie haben das alle anderen in dieser Kombination eingetragen bekommen und auch noch Leute die ihre A4 noch Tiefer haben?
Habe kein Lust und kein Geld jetzt auch noch die Kotflügel ziehen zu lassen.
Soll ich mir einfach nen anderen Prüfer suchen oder wie seht ir das berechtigt dass ich das nicht eingetragen bekomme? Die Reifen sin komplett vom Radasten abgedeckt und es gibt Leute die fahren sogar 235er Reifen mit dieser Kombi.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schrauber_92
Ok, ja hast recht nur so ein Beitrag ist einfach so unnötig...Danke für deine Hilfe 🙂
Gruß
Du hast wirklich recht, Dein Beitrag ansich ist wirklich unnötig, denn:
Wenn man solche Umbauten macht, weiß man vorher, dass es Geld kostet.
Du hast dafür ja auch schon Geld in die Hand genommen.
Du warst beim TÜV und dort hat man Dir klar gesagt, was noch zu tun ist.
Entweder hast Du das Geld, das so vernünftig umzusetzen, oder eben nicht.
Dabei ist die Lust dazu völlig unerheblich !
Wenn man das Geld dazu dann nicht haben sollte, sollte einem selbst klar sein, dass man eben aus finanziellen Gründen den Umbau nicht durchführen kann und das Fahrzeug dann entweder original belässt und zukünftig etwas Geld beisetelegt oder eben das bereits soweit umgebaute Fahrzeug bis zur Vollendung des Umbaues nicht mehr nutzt, da Umbau so nicht eingetragen wird.
Aus Kostengründen macht es dann Sinn, auf ein Fahrrad umzusteigen, das das i.A. die geringsten Folgekosten verursacht und man somit mehr Geld monatlich zurücklegen kann.
Je mehr Geld man monatlich zurücklegen kann, umso eher kann man den Umbau vervollständigen.
Dass man mit einem Fahrzeug, was in dem Zustand, den es gerade hat, nicht TÜV-fähig ist und demzufolge auch nicht verkehrssicher ist, nicht am öffentlichen Staßenverkehr teilnehmen sollte, sagt einem normalerweise bereits der menschliche Verstand.
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chefkoch1984
Das gilt aber noch nach dem alten Punktesystem oder?
Ja, natürlich.
Die Änderung gilt ja ab 01.06.2012 und das neue Punktesystem ist ja noch nicht durch die parlamentarischen Gremien durch.
Zitat:
Original geschrieben von Schrauber_92
Kreis NRW...Gruß
Also Wenn du aus NRW kommst dann kann ich dir einen kleinen Tuner und Gutachter bei uns um die Ecke empfehlen. JL-Tuning mal Googlen
Da kommt immer ein TÜV-Nord Prüfer und wenn wirklich bei der Diagonalprüfung nichts aneckt oder am Fahrwerk und anderen Teilen auf der Innenseite schleift oder schleifen könnte dann trägt der das auch ein. Nur belüg dich nichts selbst nur weil du unbedingt diese Felgen eingetragen haben möchtest. Es bedeutet nicht nur weil 10000km nichts schleift weil du normal fährst dass bei einer Notbremsung und einem Ausweichen dein Reifen nicht aufgeschltzt wird und du dich und andere in Gefahr bringst. Bei der dieagonalprüfungs wird der Reifen nicht so verformt wie bei Tempo 100 oder mehr und vollem Lenkeinschlag. Der Prüfer muss schon verantworten was er abnimmt.
Komm nach Dinslaken schau beim Jörg vorbei und der sagt die ob das geht oder du lieber was machst. Wobei ich der Meinung bin dass jeder Tuner um die ecke dir mit seiner Erfahrung genau so helfen kann. Ich würde nie direkt zum TÜV fahren oder wenn dann vorher um mit einem Prüfer vorab zu klären ob er da bedenken hat. Die mobilen Prüfer haben eher die Erfahrung mit so was als eine Prüfstelle.
Zitat:
Original geschrieben von hoernertee
Der Prüfer muss schon verantworten was er abnimmt.
Nicht nur der Prüfer.
Halter und Fahrzeugführer stehen hier ebenso in der Verantwortung.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nicht nur der Prüfer.Zitat:
Original geschrieben von hoernertee
Der Prüfer muss schon verantworten was er abnimmt.Halter und Fahrzeugführer stehen hier ebenso in der Verantwortung.
Ja klar das meinte ich mit "belüg dich nicht selbst".
Man möchte vieles und einige Sachen muss man auch nicht verstehen.
Beispiel: Beim Auto darf nichts abstehen und beim Quad sind die Reifen so gut wie frei. Hat nicht immer was mit Logik zu tun. Nur wenn ich Felgen kaufe dann frag ich den Händler auch ob das funzt oder lass mir von ihm etwas empfehlen was ohne Ziehen und Bördeln passt.