Bekomme Fahrwerk und Felgen nicht Eingetragen :-(

Audi A4 B7/8E

Hallo,

Ich habe mal eine Frage und zwar war ich heute beim TÜV bzw. kam der Gutachter zu dem Reifenhändler um mein Fahrwerk und meine Felgen einzutragen... Aufjdenfall habe ich 8,5 ET 30 19 zoll Felgen mit 225/35er Reifen und ein Gewindefahrwerk was schon gut Tiefa aber nicht zu Tief eingestellt ist so dass die Reifen unfgefähr Bündig mit den Kotflügeln abschließen es schleift auch nichts oder sonst irgendwas, fahre die Kombination auch schon seit ca. 10000 Kilometern nur wollte ich es jetzt mal Offiziell machen...

Also dann hat der Prüfer meinen Wagen auf Bocke gestellt um zu gucken Wieviel Platz noch bleibt beim Maximalen Einfedern... Und dann meinte er ich müsste hintern die Kotflügel ziehen weil zu wenig Platz sei...
Und Vorne müsste ich eine Schraube im Radkasten Entfernen da sonst der Reifen Platzen könnte...

Jetzt Frage ich mich wie haben das alle anderen in dieser Kombination eingetragen bekommen und auch noch Leute die ihre A4 noch Tiefer haben?

Habe kein Lust und kein Geld jetzt auch noch die Kotflügel ziehen zu lassen.
Soll ich mir einfach nen anderen Prüfer suchen oder wie seht ir das berechtigt dass ich das nicht eingetragen bekomme? Die Reifen sin komplett vom Radasten abgedeckt und es gibt Leute die fahren sogar 235er Reifen mit dieser Kombi.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber_92


Ok, ja hast recht nur so ein Beitrag ist einfach so unnötig...

Danke für deine Hilfe 🙂

Gruß

Du hast wirklich recht, Dein Beitrag ansich ist wirklich unnötig, denn:

Wenn man solche Umbauten macht, weiß man vorher, dass es Geld kostet.
Du hast dafür ja auch schon Geld in die Hand genommen.

Du warst beim TÜV und dort hat man Dir klar gesagt, was noch zu tun ist.

Entweder hast Du das Geld, das so vernünftig umzusetzen, oder eben nicht.
Dabei ist die Lust dazu völlig unerheblich !

Wenn man das Geld dazu dann nicht haben sollte, sollte einem selbst klar sein, dass man eben aus finanziellen Gründen den Umbau nicht durchführen kann und das Fahrzeug dann entweder original belässt und zukünftig etwas Geld beisetelegt oder eben das bereits soweit umgebaute Fahrzeug bis zur Vollendung des Umbaues nicht mehr nutzt, da Umbau so nicht eingetragen wird.
Aus Kostengründen macht es dann Sinn, auf ein Fahrrad umzusteigen, das das i.A. die geringsten Folgekosten verursacht und man somit mehr Geld monatlich zurücklegen kann.
Je mehr Geld man monatlich zurücklegen kann, umso eher kann man den Umbau vervollständigen.

Dass man mit einem Fahrzeug, was in dem Zustand, den es gerade hat, nicht TÜV-fähig ist und demzufolge auch nicht verkehrssicher ist, nicht am öffentlichen Staßenverkehr teilnehmen sollte, sagt einem normalerweise bereits der menschliche Verstand.

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Zitat:

Original geschrieben von Gekko2



Zitat:

Original geschrieben von Kartomatic


Das müßte der TÜV Prüfer aber durch diagonales einfedern prüfen können (und müssen). Wenn ich mir dein Bild so anschau, müßte der locker TÜV bekommen, das sollte kein Problem darstellen.

Ich hatte auf meinem vorne 9,5x18 ET 32 mit 225/40/18 und hinten 10,5x18 ET 35 mit 255/35/18 mit S-Line FW drauf, ... legal ohne bescheissen oder sonstiges eingetragen!!!

________________________

Was sind denn das für Felgen ?,..net schlecht !

Ich glaube Dir ja,daß Du das eingetragen hast,...aber,....wer trägt denn ne Felgen/Reifen Kombi hinten ein,die geschätzte 3 - 5 cm über den Radkasten übersteht ? ( hätte ich auch gerne )

Sieht aber echt gut aus,..Hut ab !!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von acid burn



Zitat:

Original geschrieben von Gekko2

Vor ein paar tagen ging das so noch ohne weiteres durch. Mittlerweile muss das GESAMTE Rad abgedeckt sein, früher nur die Lauffläche. 
Glaube nicht, dass das heute nochmal jmd so einträgt 🙂

Ich wollt' nur ziteieren... WEIL dieses Phänomen ... ist ein Wahnsinn.. 😁 Passendes Smily wäre jetzte .... Bääääääähhhhhhhhhhhhäääähhhhhhhh

Das sind Kerscher CS Felgen, ...

Die Lauffläche war zureichend abgedeckt, ... war alles kein großes Ding ....

Und eintragen lassen habe ich die letztes Jahr im August ...
Aber ab 01.06.2012 is sowieso komplett vorbei mit solchen Sachen, da die neuen Bestimmungen des TÜV gelten.

Also war jetzt nochmal beim TÜV und der hat gesagt es darf bei voll eingefedertem nichts schleifen aber tut es ja auch nicht bekomme das scheiss fahrwerk nicht eingetragen so jetzt sagt mir bitte hier einer der seine Karre auch Tiefergelegt hat wo der das eingetragen hat da fahre ich auch hin egal wie weit hab die schnauze hier voll von dem scheiss TÜV...

Danke und Gruß

Also ein Bekannter von mir meinte, wenn er Probleme bei Eintragungen hat, fährt er immer nach Wertheim in Baden-Württemberg, da kriegt man wohl ziemlich alles eingetragen.

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Zitat:

Original geschrieben von Kartomatic


Das sind Kerscher CS Felgen, ...

Die Lauffläche war zureichend abgedeckt, ... war alles kein großes Ding ....

Und eintragen lassen habe ich die letztes Jahr im August ...
Aber ab 01.06.2012 is sowieso komplett vorbei mit solchen Sachen, da die neuen Bestimmungen des TÜV gelten.

Was besagen denn die neuen regelungen so? Hast da irgendwie nähere infos? Oder was zum lesen? 

Nur so interresse halber 🙂

@TE
wo kommst denn her? Oder gib mal ne grobe Richtung an. Musst ja nich quer durch Deutschland kurven um son popeliges Fahrwerk einzutragen 😁

Kreis NRW...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber_92


Kreis NRW...

Gruß

uoaaaaa das ist ja ganz weit weg 🙂 Sorry da kann ich dir nicht weiter helfen.

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber_92


Also war jetzt nochmal beim TÜV und der hat gesagt es darf bei voll eingefedertem nichts schleifen aber tut es ja auch nicht bekomme das scheiss fahrwerk nicht eingetragen so jetzt sagt mir bitte hier einer der seine Karre auch Tiefergelegt hat wo der das eingetragen hat da fahre ich auch hin egal wie weit hab die schnauze hier voll von dem scheiss TÜV...

Und was nutzt dir eine solche Gefälligkeitseintragung, die dann jede Polizeistreife anzweifeln darf, weil sie nicht den Richtlinien des KBA entspricht? 😕

Eine solche Eintragung ist nicht mal das Papier wert, auf der sie gedruckt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber_92


Also war jetzt nochmal beim TÜV und der hat gesagt es darf bei voll eingefedertem nichts schleifen aber tut es ja auch nicht bekomme das scheiss fahrwerk nicht eingetragen...

Ich höre immer nur "der TÜV hat GESAGT" oder "er meint"!!

Hat der TÜV denn schon mal das ganze gedöns BEGUTACHTET und Maßnahmen zur Prüfung der Freigängigkeit ergriffen??? Wenn nein, dann sollte er mal seine Arbeit machen und beginnen das zu prüfen ...

Hast du Gutachen für Felgen und Fahrwerk?? Dann fahr doch mal zur Dekra, oder einer anderen Prüfeinrichtung.

Zitat:

Original geschrieben von Kartomatic


Hat der TÜV denn schon mal das ganze gedöns BEGUTACHTET und Maßnahmen zur Prüfung der Freigängigkeit ergriffen???

Nach Aussage des TE fand eine Begutachtung statt.

Ja schon, aber wenn eine Diagonlae Belastung der Räder stattgefunden hätte, hätte der Prüfer merken können, das alles passt (laut Aussage des TE streift nix).
Ich lese nicht heraus, das sowas schon gemacht wurde. Begutachten und Prüfen sind 2 paar Schuhe, ... es gibt Prüfer, die gehen nur ums Auto und sagen von Haus aus "das trag ich so ned ein", ohne einen Finger gekrümmt zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Kartomatic


<span class="Apple-style-span" style="display: inline; ">es gibt Prüfer, die gehen nur ums Auto und sagen von Haus aus "das trag ich so ned ein", ohne einen Finger gekrümmt zu haben.</span>

das kann ich bestätigen 😁

Zitat:

Original geschrieben von PhantomB7


Fakt ist, dass jeder so und sovielte Tuning Fahrzeug hier in Deutschland, mit erloschener Betriebserlaubnis rum fährt!

Man muß sich hier auch mal klarmachen, was das für Fahrer und Halter des Fahrzeugs bedeutet. Aktuell sieht es folgendermaßen aus:

Änderungen des Bußgeldkatalogs ab 01.06.2012; Erlöschen der Betriebserlaubnis:

Das „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ wird wieder in den Bußgeldkatalog aufgenommen

Bei Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit und/oder der Umwelt (z.B. Änderungen an der Schalldämpferanlage, Vergaser, Abgasverhalten etc) wird es teuer:

Als Fahrzeughalter 135 Euro und einen Punkt

Als Fahrzeugführer: 90 Euro und 3 Punkte (!)

Fahrer = Halter (Tateinheit) 135 Euro und 3 Punkte.

Das gilt aber noch nach dem alten Punktesystem oder?

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber_92


Also war jetzt nochmal beim TÜV und der hat gesagt es darf bei voll eingefedertem nichts schleifen aber tut es ja auch nicht bekomme das scheiss fahrwerk nicht eingetragen so jetzt sagt mir bitte hier einer der seine Karre auch Tiefergelegt hat wo der das eingetragen hat da fahre ich auch hin egal wie weit hab die schnauze hier voll von dem scheiss TÜV...

Danke und Gruß

Am besten kaufst du dir einfach mal ein Satz Federwegs begrenzer für die VA und auch did HA die sind 10-12mm dick somit verringert sich dein maximale Einfderung um diesen Wert. Die werdene auf den Kolben des Stoßdämpfers geschoben und sind eintragungsfrei. Ich habe bei mir auch welche vom MHW Verbaut weil in Verbindung mit meinen Federn und den Spurplatten der Reifen vorn die Schraube und hinten das Filz berührt hat. Hab dann auch alles eingetragen bekommen und zwar von einem PRüfer der bei uns im LAndkreis extrem genau und streng ist.

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