Bekifft auto gefahren und erwischt worden
Hallo zusammen,
Bin der Dima, bin 20 und schaffe zurzeit als Leiharbeiter.
Ich bin Anfang Mai letzten Jahres bekifft mitm Auto erwischt worden, musste meinen Führerschein abgeben. Habe bei der Führerscheinstelle meinen Lappen mit einer Verzichtserklärung Ende Juli abgeben. Bin seit November "clean", habe aber noch nichts unternommen, da ich zur Zeit finanziell knapp dran bin. ICh besuche auch regelmäßig die Drogenberartung. Meine Frage(n) jetzt:
Wie kriege ich meinen Lappen wieder? Heißt wie fange ich am effektivsten und schnellsten an ihn wiederzubekommen?
Aufbauseminar, Psychologe oder sonst irgendwelche Möglichkeiten?
LG Dima
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von eugain
warum leider ? 😕Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Die MPU und entsprechende Screenings sind üblich und auch richtig. Leider kostet das ganze richtig ordentlich Geld.
Weil es oftmals, nein: fast immer, die eigentliche Strafe für die Straftat übersteigt. Und weil sich aus der Notwendigkeit eine "Dienstleistungs-Industrie" entwickelt hat, die unangemessene Preise nimmt, weil sie weiß, daß der Betroffene keine andere Wahl hat.
Ich bin der Meinung, daß die Strafe, wie sie von einem Strafrichter in diesen Fällen verhängt wird, tatsächlich auch als Strafe verstanden werden soll, und nicht als Vorgeplänkel für den eigentlichen, richtig widerlichen Teil.
Außerdem verabscheue ich Menschen, die aus der Not anderer, auch wenn es selbstverschuldete Not ist, unangemessen Kapital schlagen wollen.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Auflagen wie MPU und Nachweis der Drogenfreiheit über einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum sind absolut angemessen und sogar absolut notwendig. Aber nicht unbedingt die teilweise sehr überhöhten Kosten (gemessen an anderen, vergleichbaren Laborleistungen), die dafür in Rechnung gesteltl werden. Unangemessen ist auch die bei manchen Führerscheinbehörden zu beobachtende Schikane. Auflagen und strenge Überwachung ja, Schikanen nein.
Die neunmalkluge , oberlehrerhafte Sicht ex post, die geprägt ist von langem, ruhigem Aktenstudium bei vielen Tassen Kaffee, die ist mir zuwider.
91 Antworten
Beim TE handelt es sich nicht um ein Fahrverbot, sondern um eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit entsprechender Sperre für die Wieder- bzw. Neuerteilung.
Bislang vorhandener Besitzstand geht verloren. Der TE fängt bei Null an.
Die Führerscheinbehörde kann (= muss) in einem Fall wie dem des TE entsprechende Auflagen bei einem Antrag auf Wieder- bzw. Neuerteilung der Fahrerlaubnis machen, und die hat der TE alle (!) innerhalb der gesetzten Frist zu erfüllen. Erfüllt er die Auflagen auch nur teilweise nicht, wird der Antrag auf Erteilung der FE abgelehnt.
Die MPU und entsprechende Screenings sind üblich und auch richtig. Leider kostet das ganze richtig ordentlich Geld.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Die MPU und entsprechende Screenings sind üblich und auch richtig. Leider kostet das ganze richtig ordentlich Geld.
warum leider ? 😕
Zitat:
Original geschrieben von eugain
warum leider ? 😕Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Die MPU und entsprechende Screenings sind üblich und auch richtig. Leider kostet das ganze richtig ordentlich Geld.
Weil es oftmals, nein: fast immer, die eigentliche Strafe für die Straftat übersteigt. Und weil sich aus der Notwendigkeit eine "Dienstleistungs-Industrie" entwickelt hat, die unangemessene Preise nimmt, weil sie weiß, daß der Betroffene keine andere Wahl hat.
Ich bin der Meinung, daß die Strafe, wie sie von einem Strafrichter in diesen Fällen verhängt wird, tatsächlich auch als Strafe verstanden werden soll, und nicht als Vorgeplänkel für den eigentlichen, richtig widerlichen Teil.
Außerdem verabscheue ich Menschen, die aus der Not anderer, auch wenn es selbstverschuldete Not ist, unangemessen Kapital schlagen wollen.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Auflagen wie MPU und Nachweis der Drogenfreiheit über einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum sind absolut angemessen und sogar absolut notwendig. Aber nicht unbedingt die teilweise sehr überhöhten Kosten (gemessen an anderen, vergleichbaren Laborleistungen), die dafür in Rechnung gesteltl werden. Unangemessen ist auch die bei manchen Führerscheinbehörden zu beobachtende Schikane. Auflagen und strenge Überwachung ja, Schikanen nein.
Die neunmalkluge , oberlehrerhafte Sicht ex post, die geprägt ist von langem, ruhigem Aktenstudium bei vielen Tassen Kaffee, die ist mir zuwider.
sorry, aber das ist definitiv zu pasuchal. ich bin auch ein heftiger gegner der abzocke durch behörden, aber.....
ja, ich kenne eine verkehrspsychologin sehr gut 🙂 und was man da so erfährt über mpu-kandidaten, da ziehts dir alles aus. da sind die kosten eher noch zu gering.
wie gesagt, pauschalurteile sind wie immer zu vermeiden 🙂
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warum leider?????
doppelte bestrafung ist eigentlich verboten laut Gesetz
man zahlt die Strafe und dann hat man noch mal locker das 3 bis x fache an Kosten um jemals wieder fahren zu dürfen
ganz klar eine Doppelbestrafung meiner Meinung nach
(dazu noch die Bußen im Beruf durch den Entzug)
Zitat:
Original geschrieben von eugain
r.....ja, ich kenne eine verkehrspsychologin sehr gut 🙂 und was man da so erfährt über mpu-kandidaten, da ziehts dir alles aus. da sind die kosten eher noch zu gering.
...
Wieso, sind die Tarife als "Schmerzensgeld" zu verstehen? 😉
Wenn einer partout nicht clean ist oder wird, oder wenn einer partout von seiner Einstellung her nicht geeignet und auch nicht willens ist, ein Fahrzeug ohne Drogen zu führen, dann besteht er eben nicht. Auch wenn er dreißig mal kommt. Aber der Durchschnittskandidat, der muß seinen Test ohne Abzocke bekommen können.
Ich kenne die "Szene" auch... keine Sorge. Und ich mache mir da schon so mein Bild.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Aber der Durchschnittskandidat, der muß seinen Test ohne Abzocke bekommen können.
Dir ist schon klar, dass man erst in den Genuss einer MPU kommt, wenn man stinkbesoffen (1,1 oder gar 1,6 Promille) erwischt wurde oder? Da kann man froh sein, dass der Gesetzgeber einem die Möglichkeit gibt den Lappen überhaupt nochmal zu erlangen. Man könnte auch einfach sagen, weg ist er und das wars dann...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Dir ist schon klar, dass man erst in den Genuss einer MPU kommt, wenn man stinkbesoffen (1,1 oder gar 1,6 Promille) erwischt wurde oder? Da kann man froh sein, dass der Gesetzgeber einem die Möglichkeit gibt den Lappen überhaupt nochmal zu erlangen. Man könnte auch einfach sagen, weg ist er und das wars dann...Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Aber der Durchschnittskandidat, der muß seinen Test ohne Abzocke bekommen können.
Mir ist das alles klar. Und dir ist hoffentlich klar, daß es in diesem Fred ums Kiffen ging... Und wenn du erst mal liest, worauf sich eine Antwort bezieht, dann verstehst du vielleicht auch, was gemeint ist.
Und, nein - ich bin kein Vertreter der "Kopf-ab"-Mentalität. Sicher, bekifft fahren (oder, um in deinem Beispiel zu beliben, mit mindestens 1,6 Promille BAK fahren - 1,6 ist richtig, nicht 1,1...) ist kein Kavaliersdelikt und mit absoluter Berechtigung auch Anlaß für eine MPU. Aber die Forderungen nach "Nie mehr Führerschein für Säufer" und so weiter, das ist, mit Verlaub, dumme Polemik.
Ich sehe es durchaus als Problem, dass Cannabis-Konsumenten stets sofort schwerste Abhängigkeit usw. unterstellt, wohingegen bei Alkohol bis 1,1 Promillei nur mal kurz "Du du du, mach das nicht wieder" gemacht wird...
Ich erkenne daran im Übrigen keine dumme Polemik, denn du beschreibst die gegenwärtige Situation. Ein Säufer, der sein Verhalten nach Verlust des Führerscheines nicht ändert, wird ihn nie wieder zurückbekommen, denn er besteht mangels den entsprechenden Nachweisen (Blutbild usw.) niemals die MPU...
Sollte man sich geändert haben, so erhält man den Führerschein zurück. Das muss allerdings nachgewiesen werden und das ist (nicht ganz zu Unrecht) kostspielig...
Und auch das ist nicht selbstverständlich, sondern führt auf unser Rechtssystem zurück, welches jedem Täter die Chance gibt, sich zu bessern und wieder einzugliedern. Eine Tatsache, die oft genug in anderem Zusammenhang unter schweres Feuer genommen wird. Insofern spar dir bitte deine Polemik-Unterstellungen 😉
Vieles von dem, was der TE wissen möchte, sollte eigentlich in dem schriftlichen Dingens stehen, worin er aufgefordert wurde, den Führerschein abzugeben.
Bei Fahren unter Drogeneinfluss wird doch idR eine Anzeige geschrieben und es kommt zur Gerichtsverhandlung?
Dann müsste erst recht eindeutig schriftlich festgehalten sein, ob der TE überhaupt und wenn ja wann/wie die Fahrerlaubnis zurückbekommt.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
....Ich erkenne daran im Übrigen keine dumme Polemik, denn du beschreibst die gegenwärtige Situation. Ein Säufer, der sein Verhalten nach Verlust des Führerscheines nicht ändert, wird ihn nie wieder zurückbekommen, denn er besteht mangels den entsprechenden Nachweisen (Blutbild usw.) niemals die MPU...
Sollte man sich geändert haben, so erhält man den Führerschein zurück. Das muss allerdings nachgewiesen werden und das ist (nicht ganz zu Unrecht) kostspielig...
Und auch das ist nicht selbstverständlich, sondern führt auf unser Rechtssystem zurück, welches jedem Täter die Chance gibt, sich zu bessern und wieder einzugliedern. Eine Tatsache, die oft genug in anderem Zusammenhang unter schweres Feuer genommen wird. Insofern spar dir bitte deine Polemik-Unterstellungen 😉
Du schriebst
Zitat:
Man könnte auch einfach sagen, weg ist er und das wars dann...
und ich schrieb, dies (und entsprechende Parolen) hielte ich für dumme Polemik. Denn richtigerweise ist es so, daß jeder die Chance auf "Resozialisierung" hat (wenn ich den Besitz einer Fahrerlaubnis in der heutigen Mobilitätsgesellschaft mal hierunter fassen darf).
Da sind mir radikale Thesen wie "soll froh sein, daß er überhaupt die Chance hat, ihn wiederzubekommen..." schlichtweg zuwider.
Dieses hier in MT-V&S immer wieder gehörte, unversöhnliche law-and-order-Gezeter ist unerträglich.
Jeder soll froh und glücklich sein, wenn er niemals in eine Situation kommt, wo ein Behörden- oder Staatsapparat über ihn zu urteilen hat. Dann nämlich wird er sehr schnell feststellen, was Friedrich Nietzsche meinte, als er sagte "Der Staat ist das kälteste aller Ungeheur". (*)
Ich habe es weiter oben bereits erwähnt: Mir ist die altkluge Sicht ex post verhasst, die man so oft auf Amtsstuben und auch bei Richtern, speziell bei Wirtschaftsstrafkammern antrifft. Monatelanges geruhsames und ausgiebiges Aktenstudium schafften hier Parallelwissen vieler Fakten, die dann ex cathedra vorgehalten werden, oft genug mit süffisantem Grinsen.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
....
Bei Fahren unter Drogeneinfluss wird doch idR eine Anzeige geschrieben und es kommt zur Gerichtsverhandlung?Dann müsste erst recht eindeutig schriftlich festgehalten sein, ob der TE überhaupt und wenn ja wann/wie die Fahrerlaubnis zurückbekommt.
Das Gericht entzieht nur die Fahrerlaubnis und legt die Sperrfrist für die Wiedererteilung fest. Alles andere ist Sache der Führerscheinbehörde (reines Amtsverfahren).
--------------
(*) Also sprach Zarathustra
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Jeder soll froh und glücklich sein, wenn er niemals in eine Situation kommt, wo ein Behörden- oder Staatsapparat über ihn zu urteilen hat.
Und schwupp, wird der Täter zum Opfer...
Jeder hat es höchstselbst in der Hand ob er jemals besoffen oder bekifft am Steuer erwischt wird oder nicht. Beziehe das doch bitte in deine Überlegungen mit ein, bevor du den Staat zum Monster und den besoffenen/bekifften Fahrer zum Unschuldslamm stilisiert und dazu auch noch den armen Nietzsche vergewaltigst...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Und schwupp, wird der Täter zum Opfer...Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Jeder soll froh und glücklich sein, wenn er niemals in eine Situation kommt, wo ein Behörden- oder Staatsapparat über ihn zu urteilen hat.Jeder hat es höchstselbst in der Hand ob er jemals besoffen oder bekifft am Steuer erwischt wird oder nicht. Beziehe das doch bitte in deine Überlegungen mit ein, bevor du den Staat zum Monster und den besoffenen/bekifften Fahrer zum Unschuldslamm stilisiert und dazu auch noch den armen Nietzsche vergewaltigst...
Hat er doch gar nicht!!??? Es ist alles klar und eindeutig nachvollziehbar. Man kann durch bestimmte Umstände (gerechtfertigt oder auch nicht) selbst mit dem Staat im Konflikt geraten und man erfährt genau das was Nietzsche schön formuliert hat...
Und was genau hat das mit dem Anfangspost zu tun?????
HTC
Alle reden hier von viel Geld, warum eigentlich?
Fürs Kiffen hats vorher auch jeden Tag gereicht. Da der TE jetzt nicht mehr Kifft, kann das Geld ja nun gut gespart werden für die fälligen Untersuchungen, oder?
@TE
Ich finde es Klasse, das du jetzt mit dem Kiffen aufgehört hast und deinen Führerschein wiederbekommen möchtest. Ich wünsche dir, das das Thema Kiffen dann auch komplett durch ist.
Nur im Bezug auf die Folgekosten hält sich mein Mitleid in Grenzen.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Jeder hat es höchstselbst in der Hand ob er jemals besoffen oder bekifft am Steuer erwischt wird oder nicht.
Kann ich mich nur voll und ganz anschließen.
Wer trinkt, kifft oder sonstwie unter Einfluss von Rauschmitteln steht, lässt das Kfz stehen.
Wer trotzdem fährt und gepackt wird, ist einfach nur und ausschließlich selbst schuld. Da muss dann auch keiner jammern oder meckern.