Bekifft auto gefahren und erwischt worden
Hallo zusammen,
Bin der Dima, bin 20 und schaffe zurzeit als Leiharbeiter.
Ich bin Anfang Mai letzten Jahres bekifft mitm Auto erwischt worden, musste meinen Führerschein abgeben. Habe bei der Führerscheinstelle meinen Lappen mit einer Verzichtserklärung Ende Juli abgeben. Bin seit November "clean", habe aber noch nichts unternommen, da ich zur Zeit finanziell knapp dran bin. ICh besuche auch regelmäßig die Drogenberartung. Meine Frage(n) jetzt:
Wie kriege ich meinen Lappen wieder? Heißt wie fange ich am effektivsten und schnellsten an ihn wiederzubekommen?
Aufbauseminar, Psychologe oder sonst irgendwelche Möglichkeiten?
LG Dima
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von eugain
warum leider ? 😕Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Die MPU und entsprechende Screenings sind üblich und auch richtig. Leider kostet das ganze richtig ordentlich Geld.
Weil es oftmals, nein: fast immer, die eigentliche Strafe für die Straftat übersteigt. Und weil sich aus der Notwendigkeit eine "Dienstleistungs-Industrie" entwickelt hat, die unangemessene Preise nimmt, weil sie weiß, daß der Betroffene keine andere Wahl hat.
Ich bin der Meinung, daß die Strafe, wie sie von einem Strafrichter in diesen Fällen verhängt wird, tatsächlich auch als Strafe verstanden werden soll, und nicht als Vorgeplänkel für den eigentlichen, richtig widerlichen Teil.
Außerdem verabscheue ich Menschen, die aus der Not anderer, auch wenn es selbstverschuldete Not ist, unangemessen Kapital schlagen wollen.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Auflagen wie MPU und Nachweis der Drogenfreiheit über einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum sind absolut angemessen und sogar absolut notwendig. Aber nicht unbedingt die teilweise sehr überhöhten Kosten (gemessen an anderen, vergleichbaren Laborleistungen), die dafür in Rechnung gesteltl werden. Unangemessen ist auch die bei manchen Führerscheinbehörden zu beobachtende Schikane. Auflagen und strenge Überwachung ja, Schikanen nein.
Die neunmalkluge , oberlehrerhafte Sicht ex post, die geprägt ist von langem, ruhigem Aktenstudium bei vielen Tassen Kaffee, die ist mir zuwider.
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
....
Und schwupp, wird der Täter zum Opfer...Jeder hat es höchstselbst in der Hand ob er jemals besoffen oder bekifft am Steuer erwischt wird oder nicht. Beziehe das doch bitte in deine Überlegungen mit ein, bevor du den Staat zum Monster und den besoffenen/bekifften Fahrer zum Unschuldslamm stilisiert und dazu auch noch den armen Nietzsche vergewaltigst...
Das ist genau das, was ich meine... 🙄 dieses neunmalkluge Daherreden
"hätte er sich ja früher überlegen können"und die rhetorisch mittlerweile sehr abgedroschene, beim Volk aber immer noch wirksame Polemik "
Täter wird zum Opfer" bzw. "
Täterschutz geht in Deutschland ja wohl vor Opferschutz".
So reden nur Leute, die entweder einigermaßen selbstgefällig sind, denen jede distanzierte Selbstkritik fehlt oder die das ganze niemals zu Ende gedacht haben.
Ich halte es für müßig, das auf dieser Ebene weiter zu diskutieren - jeder möge für sich selber entscheiden, ob er ein Hardliner sein will. Bliebt nur zu hoffen, daß er selber niemals in eine entsprechende Situation kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Alle reden hier von viel Geld, warum eigentlich?
Fürs Kiffen hats vorher auch jeden Tag gereicht. Da der TE jetzt nicht mehr Kifft, kann das Geld ja nun gut gespart werden für die fälligen Untersuchungen, oder?@TE
Ich finde es Klasse, das du jetzt mit dem Kiffen aufgehört hast und deinen Führerschein wiederbekommen möchtest. Ich wünsche dir, das das Thema Kiffen dann auch komplett durch ist.
Nur im Bezug auf die Folgekosten hält sich mein Mitleid in Grenzen.MFG Thomas
Der TE scheint seinen Fehler erkannt zu haben - Hut ab insoweit.
Hinsichtlich des gesparten Geldes kann man das sicherlich in die fälligen Folgekosten investieren.
[offtopic] Irgendwie fällt mir grad der Bettler in der Fußgängerzone ein, der seinen Hut vor sich stehen hat, aber nebenbei seine zig Zigaretten am Tag verqualmt. Da hab ich dann allerdings aus wirtschaftlichen Aspekten auch kein Mitleid, weil wenn der noch Geld für Zigaretten (und ggf. Alk.) hat, scheints ja noch nicht schlimm genug zu sein. Wobei ich aber andererseits auch wieder nachvollziehen kann, dass Tabak wohl noch der einzige "Luxus" sein dürfte, den der noch hat ... [/offtopic]
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Das ist genau das, was ich meine... 🙄 dieses neunmalkluge Daherreden "hätte er sich ja früher überlegen können" und die rhetorisch mittlerweile sehr abgedroschene, beim Volk aber immer noch wirksame Polemik "Täter wird zum Opfer" bzw. "Täterschutz geht in Deutschland ja wohl vor Opferschutz".So reden nur Leute, die entweder einigermaßen selbstgefällig sind, denen jede distanzierte Selbstkritik fehlt oder die das ganze niemals zu Ende gedacht haben.
Ich halte es für müßig, das auf dieser Ebene weiter zu diskutieren - jeder möge für sich selber entscheiden, ob er ein Hardliner sein will. Bliebt nur zu hoffen, daß er selber niemals in eine entsprechende Situation kommt.
Mag ja sein, dass "hätte er sich früher überlegen können" neunmalklug ist, aber was ist daran falsch?
Du kannst mir doch nicht erzählen, dass jemand entweder unwissentlich oder nicht mindestens grob-fahrlässig (gar vorsätzlich) bekifft deutlich betrunken ein Kfz führen kann?
Natürlich möchte man selbst nie betroffen sein - aber wenn, dann sollte man die Größe haben, zu seinen Fehlern zu stehen. Wie gesagt: unwissentlich bekifft fahren ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
... Wie gesagt: unwissentlich bekifft fahren ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Das stimmt, doch darauf kommt es nicht an. Er wird bestraft, er verliert doie Fahrerlaubnis, er kann sie erneut beantragen, wenn auch mit erheblichem Aufwand und nur mit dem Nachweis, daß er seit geraumer Zeit clean ist. Das reicht.
Für Häme oder weitergehende "Sanktionen" ist kein Raum. Jeder soll die Chance auf einen Neuanfang haben. Wenn jemand wiederholt bekifft oder sturzbetrunken Auto fahrend angetroffen wird, sind die Sanktionen deutlich härter, zu Recht, und da gelingen dann auch die für eine Neuerteilung notwendigen Nachweise nicht mehr. Ich bin der Meinung, die Rechtslage ist völlig ausreichend.
Menschen, die sich so unversöhnlich und selbstgerecht geben wie manche in diesem Zusammenhang, die sind mir zutiefst zuwider. Vielleicht reagiere ich dadurch etwas überreizt, mag sein - sollte das so empfunden werden, bitte ich hiermit um Entschuldigung.
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Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Das stimmt, doch darauf kommt es nicht an. Er wird bestraft, er verliert doie Fahrerlaubnis, er kann sie erneut beantragen, wenn auch mit erheblichem Aufwand und nur mit dem Nachweis, daß er seit geraumer Zeit clean ist. Das reicht.Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
... Wie gesagt: unwissentlich bekifft fahren ist meiner Meinung nach nicht möglich.
Für Häme oder weitergehende "Sanktionen" ist kein Raum. Jeder soll die Chance auf einen Neuanfang haben. Wenn jemand wiederholt bekifft oder sturzbetrunken Auto fahrend angetroffen wird, sind die Sanktionen deutlich härter, zu Recht, und da gelingen dann auch die für eine Neuerteilung notwendigen Nachweise nicht mehr. Ich bin der Meinung, die Rechtslage ist völlig ausreichend.Menschen, die sich so unversöhnlich und selbstgerecht geben wie manche in diesem Zusammenhang, die sind mit zutiefst zuwider.
Mit diesen Infos von dir muss ich sagen, wir stimmen überein in unseren Meinungen. Chancen auf einen Neuanfang ja, Wiederholungstäter haben es völlig zu Recht schwerer.
Mir scheint (wie so oft), dass die Texte von Blubber nicht komplett gelesen werden, sondern nur (un)passende Passagen zum "verrupfen" rausgepflückt werden.
Ich teile die Meinung von Blubber und finde sie wurde gut rübergebracht.
Grüße nach S aus WN 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ PiKaPo und ichtyos:aus meiner Sicht spielt es eben KEINE Rolle welche FS-Klasse der TE wieder haben möchte!
Er har durch die Behörde Auflagen erhalten die er erfüllen muss.
Die können diese Auflagen m.M.n. auch bei der Erteilung einer Mofaprüfbescheinigung auferlegen!Wenn dem TE die Auflagen zu groß erscheinen muss er dagegen vorgehen, wobei hier die Einspruchsfrist gegen den Bescheid um ist und er nunmehr an die Bedingungen gebunden sein sollte.
Die Anforderungen sind in der FeV abschließend geregelt. Da kann keine Behörde ihr eigenes Süppchen kochen.
Und die Behörde bekommt von einer Mofaprüfung gar nichts mit.
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
warum leider?????
doppelte bestrafung ist eigentlich verboten laut Gesetz
man zahlt die Strafe und dann hat man noch mal locker das 3 bis x fache an Kosten um jemals wieder fahren zu dürfenganz klar eine Doppelbestrafung meiner Meinung nach
(dazu noch die Bußen im Beruf durch den Entzug)
Mit der berauschten Fahrt hat man halt den Vertrauensvorschuss, verspielt, den jeder Fahrerlaubnisbewerber zuerst erhält.
Screenings und MPU sind halt notwendig, um das Vertrauen wieder herzustellen. Das ist keine Strafe.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Ich sehe es durchaus als Problem, dass Cannabis-Konsumenten stets sofort schwerste Abhängigkeit usw. unterstellt, wohingegen bei Alkohol bis 1,1 Promillei nur mal kurz "Du du du, mach das nicht wieder" gemacht wird...
Da unterliegst Du einem Irrtum. Ich zitiere mal aus den
Beurteilungsrichtlinien:
Zitat:
Wer regelmäßig (täglich oder gewohnheitsmäßig) Cannabis konsumiert, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Konsum und Fahren getrennt werden und wenn keine Leistungsmängel vorliegen.
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen und wenn keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.
Wer von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, z. B. Tranquilizer12, bestimmte Psychostimulanzien, verwandte Verbindungen bzw. deren Kombinationen (Polytoxikomanie), abhängig ist, wird den gestellten Anforderungen beim Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht (zur Abhängigkeit wird auf die Definition in Kapitel 3.11.2 hingewiesen).
Da wird durchaus ein Unterschied gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Vieles von dem, was der TE wissen möchte, sollte eigentlich in dem schriftlichen Dingens stehen, worin er aufgefordert wurde, den Führerschein abzugeben.Bei Fahren unter Drogeneinfluss wird doch idR eine Anzeige geschrieben und es kommt zur Gerichtsverhandlung?
Dann müsste erst recht eindeutig schriftlich festgehalten sein, ob der TE überhaupt und wenn ja wann/wie die Fahrerlaubnis zurückbekommt.
Nö - einzig die Sperrfrist wird von der Justiz festgelegt. Oft geht das ohne Verhandlung per Strafbefehl.
Den Rest regelt die Fahrerlaubnisbehörde. Und zwar erst, nachdem das Urteil / der Strafbefehl rechtskräftig ist.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö - einzig die Sperrfrist wird von der Justiz festgelegt. Oft geht das ohne Verhandlung per Strafbefehl.Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Vieles von dem, was der TE wissen möchte, sollte eigentlich in dem schriftlichen Dingens stehen, worin er aufgefordert wurde, den Führerschein abzugeben.Bei Fahren unter Drogeneinfluss wird doch idR eine Anzeige geschrieben und es kommt zur Gerichtsverhandlung?
Dann müsste erst recht eindeutig schriftlich festgehalten sein, ob der TE überhaupt und wenn ja wann/wie die Fahrerlaubnis zurückbekommt.
Den Rest regelt die Fahrerlaubnisbehörde. Und zwar erst, nachdem das Urteil / der Strafbefehl rechtskräftig ist.
😁 Ja, aber das haben wir doch schon viel weiter oben durchgekaut... 😉
Stimmt, aber da es hier keine Multizitat-Funktion gibt, habe ich die Beiträge erst gelesen, als meine Antwort schon geschrieben war. 😉
Genau so sehe ich das auch. Wer sche.ße baut, muss auch dafür gerade stehen. Und wenns halt "etwas" mehr kostet den Führerschein wieder zu erlangen dann ist das eben so. Strafe muss sein und jeder sollte sich bewusst sein das kiffen (oder trinken) mit anschließendem am Straßenverkehr teilnehmen nicht zu vereinbaren ist.
Gut finde ich es aber auch, daß der TE aufgehört hat mit dem kiffen.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Alle reden hier von viel Geld, warum eigentlich?
Fürs Kiffen hats vorher auch jeden Tag gereicht. Da der TE jetzt nicht mehr Kifft, kann das Geld ja nun gut gespart werden für die fälligen Untersuchungen, oder?@TE
Ich finde es Klasse, das du jetzt mit dem Kiffen aufgehört hast und deinen Führerschein wiederbekommen möchtest. Ich wünsche dir, das das Thema Kiffen dann auch komplett durch ist.
Nur im Bezug auf die Folgekosten hält sich mein Mitleid in Grenzen.MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ PiKaPo und ichtyos:
Wenn dem TE die Auflagen zu groß erscheinen muss er dagegen vorgehen, wobei hier die Einspruchsfrist gegen den Bescheid um ist und er nunmehr an die Bedingungen gebunden sein sollte.
Es gab eh keine Widerspruchsfrist. Gegen derlei Bescheide kann man ausschließlich vorm Verwaltungsgericht klagen, ohne aufschiebende Wirkung, versteht sich.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Es gab eh keine Widerspruchsfrist. Gegen derlei Bescheide kann man ausschließlich vorm Verwaltungsgericht klagen, ohne aufschiebende Wirkung, versteht sich.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ PiKaPo und ichtyos:
Wenn dem TE die Auflagen zu groß erscheinen muss er dagegen vorgehen, wobei hier die Einspruchsfrist gegen den Bescheid um ist und er nunmehr an die Bedingungen gebunden sein sollte.
Zur Info, da obige Aussagen nichtganz zutreffend:
1.Vor dem Verwaltungsgericht kann erst geklagt werden, wenn Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt eingelegt und dieser abgelehnt wurde.
2. Gegen die Anordnung, eine MPU beizubringen, kann nicht geklagt werden, da dies kein selbständiger Verwaltungsakt ist. Geklagt werden kann nur gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder gegen die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis.
In diesen Klagen wird dann die Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU mitverhandlt.
O.