Beitragsnachforderung durch Fehler der Versicherung

Wir haben nach einem Unfall den Schaden der Versicherung der Form halber mitgeteilt. Aufgrund dessen wurde festgestellt, dass kein Vollkaskoschutz bestünde, den wir aber nachweislich versichert haben. Die Vers. hat seit 4 Jahren den Beitrag vom Konto falsch abgebucht.

Die jährliche Beitragsmitteilung sieht wie folgt aus: Vorne steht die Haftpflichtversicherung, es folgt Vollkasko mit 500E Selbstbeteiligung, dann Teilkasko.....auf der Rückseite steht dann der Beitrag der Hapftpflichtvericherung, dann der Beitrag bei Vollkasko und Teilkasko 0€.
Demnach wurde immer nur der Haftpflichtbeitrag abgebucht.

Ich war im guten Glauben, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgebucht werden, da ja eine Einzugsermächtigung gemäß des abgeschlossenen Vertrages vorliegt. Durch einen Computerfehler wurden dann aber sowohl die Beitragsrechnungen Jahr für Jahr fehlerhaft ausgestellt und dementsprechend dann der Beitrag falsch abgebucht. Es ist uns nicht aufgefallen, da wir mehrere Fahrzeuge versichert haben, das eine mal mit jährlicher Zahlung des Beitrags, das andere halbjährlich.

Aufgrund des Totalschadens, den die gegnerische Versicherung beglichen hat, wurde das Auto abgemeldet. Und nun erhalten wir eine Beitragnachforderung des Vollkaskoschutzes der letzten 4 Jahre. Ich bin mir fast sicher, dass das rechtens ist und für uns Pech, aber vielleicht kann mir jemand etwas dazu raten.
Danke fürs Lesen!

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Zitat:

@Lishakind schrieb am 10. Mai 2017 um 11:00:09 Uhr:


Ich bin mir fast sicher, dass das rechtens ist und für uns Pech, aber vielleicht kann mir jemand etwas dazu raten.

Worin besteht das Pech? Man hat dir die Beträge 4 Jahre lang gestundet - schade, dass du daraus zurzeit de facto keinen Zinsvorteil ziehen kannst.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 10. Mai 2017 um 11:29:05 Uhr:


Wenn die Vollkasko versichert haben und das für eine SB von 500 € zum Tarif von 0,0 €uro ist das doch für den VN gut.

Aber es gibt sicher nur noch sehr wenige, die bereit sind, eine empfangene Leistung auch zu bezahlen, wenn sich das durch einen formalen Fehler des Leistungserbringers verhindern lässt. Ist ja nur eine Versicherung, die schwimmen eh im Geld.

Wie die rechtliche Situation ist, weiß ich nicht. Seit Jahren entscheiden ja Gerichte zugunsten der Verbraucher und berücksichtigen dabei das aktuelle Bildungswesen hierzulande. Leuten, denen jahrelang nicht zustehende Renten überwiesen wurden, brauchen das ja auch nicht bemerken.

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Die Frage von ""querys" ist nicht unbegründet.

Die Versicherung hat ihm bestätigt, dass der Beitrag für Kasko 0 Euro ist.
Es wurde also nicht übersehen, einen geforderten Beitrag einzuziehen, sondern es wurde ein unzutreffender Beitrag festgesetzt.
Welche Möglichkeiten hat der Versicherte jetzt, die korrekte Höhe der Nachzahlung zu überprüfen.

O.

Zitat:

Irgendwie nicht oder ich verstehe es nicht als Antwort auf meine Frage.

Der TE hatte irgendwo bereits geschrieben, dass er nach Auskunft über seine RSV (also Anwalt) zur Zahlung verpflichtet sei.

Ich hätte mir ja auch vorstellen können, dass man bei Gericht eine Chance hätte. Die ganze Lebensführung danach ausgerichtet, dass der nicht abgebuchte Betrag zur Verfügung steht - das kann man doch nicht plötzlich ins Gegenteil verkehren.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 11. Mai 2017 um 13:50:25 Uhr:



Welche Möglichkeiten hat der Versicherte jetzt, die korrekte Höhe der Nachzahlung zu überprüfen.

Naja, eine saubere Abrechnung sollte er schon bekommen.

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