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Beitragsnachforderung durch Fehler der Versicherung
Wir haben nach einem Unfall den Schaden der Versicherung der Form halber mitgeteilt. Aufgrund dessen wurde festgestellt, dass kein Vollkaskoschutz bestünde, den wir aber nachweislich versichert haben. Die Vers. hat seit 4 Jahren den Beitrag vom Konto falsch abgebucht.
Die jährliche Beitragsmitteilung sieht wie folgt aus: Vorne steht die Haftpflichtversicherung, es folgt Vollkasko mit 500E Selbstbeteiligung, dann Teilkasko.....auf der Rückseite steht dann der Beitrag der Hapftpflichtvericherung, dann der Beitrag bei Vollkasko und Teilkasko 0€.
Demnach wurde immer nur der Haftpflichtbeitrag abgebucht.
Ich war im guten Glauben, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgebucht werden, da ja eine Einzugsermächtigung gemäß des abgeschlossenen Vertrages vorliegt. Durch einen Computerfehler wurden dann aber sowohl die Beitragsrechnungen Jahr für Jahr fehlerhaft ausgestellt und dementsprechend dann der Beitrag falsch abgebucht. Es ist uns nicht aufgefallen, da wir mehrere Fahrzeuge versichert haben, das eine mal mit jährlicher Zahlung des Beitrags, das andere halbjährlich.
Aufgrund des Totalschadens, den die gegnerische Versicherung beglichen hat, wurde das Auto abgemeldet. Und nun erhalten wir eine Beitragnachforderung des Vollkaskoschutzes der letzten 4 Jahre. Ich bin mir fast sicher, dass das rechtens ist und für uns Pech, aber vielleicht kann mir jemand etwas dazu raten.
Danke fürs Lesen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lishakind schrieb am 10. Mai 2017 um 11:00:09 Uhr:
Ich bin mir fast sicher, dass das rechtens ist und für uns Pech, aber vielleicht kann mir jemand etwas dazu raten.
Worin besteht das Pech? Man hat dir die Beträge 4 Jahre lang gestundet - schade, dass du daraus zurzeit de facto keinen Zinsvorteil ziehen kannst.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 10. Mai 2017 um 11:29:05 Uhr:
Wenn die Vollkasko versichert haben und das für eine SB von 500 € zum Tarif von 0,0 €uro ist das doch für den VN gut.
Aber es gibt sicher nur noch sehr wenige, die bereit sind, eine empfangene Leistung auch zu bezahlen, wenn sich das durch einen formalen Fehler des Leistungserbringers verhindern lässt. Ist ja nur eine Versicherung, die schwimmen eh im Geld.
Wie die rechtliche Situation ist, weiß ich nicht. Seit Jahren entscheiden ja Gerichte zugunsten der Verbraucher und berücksichtigen dabei das aktuelle Bildungswesen hierzulande. Leuten, denen jahrelang nicht zustehende Renten überwiesen wurden, brauchen das ja auch nicht bemerken.
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17 Antworten
Die letzten drei Jahre wirst du wohl nachzahlen müssen, das vierte könnte verjährt sein wenn du Glück hast.
Wenn die Vollkasko versichert haben und das für eine SB von 500 € zum Tarif von 0,0 €uro ist das doch für den VN gut.
Was steht denn im Vers. Antrag? Da die das so mehrfach abgeboucht haben, haben die doch die Konditionen so anerkannt. Der Vers. umfang steht vorne, die Preise hinten. Ich würd mal einen Vers. Vertrags - Anwalt fragen, könnt sich lohnen.
Zitat:
@Lishakind schrieb am 10. Mai 2017 um 11:00:09 Uhr:
Ich bin mir fast sicher, dass das rechtens ist und für uns Pech, aber vielleicht kann mir jemand etwas dazu raten.
Worin besteht das Pech? Man hat dir die Beträge 4 Jahre lang gestundet - schade, dass du daraus zurzeit de facto keinen Zinsvorteil ziehen kannst.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 10. Mai 2017 um 11:29:05 Uhr:
Wenn die Vollkasko versichert haben und das für eine SB von 500 € zum Tarif von 0,0 €uro ist das doch für den VN gut.
Aber es gibt sicher nur noch sehr wenige, die bereit sind, eine empfangene Leistung auch zu bezahlen, wenn sich das durch einen formalen Fehler des Leistungserbringers verhindern lässt. Ist ja nur eine Versicherung, die schwimmen eh im Geld.
Wie die rechtliche Situation ist, weiß ich nicht. Seit Jahren entscheiden ja Gerichte zugunsten der Verbraucher und berücksichtigen dabei das aktuelle Bildungswesen hierzulande. Leuten, denen jahrelang nicht zustehende Renten überwiesen wurden, brauchen das ja auch nicht bemerken.
Danke für den Hinweis, mein Rechtsempfinden hat mich nicht getäuscht, leider....wir müssen zahlen. wie gut, dass wir Rechtschutz versichert sind und mal eben nachfragen können.
Ich find's in Ordnung. Die Leistung wurde doch auch gern genommen. Schön, wenn mal Rechtsprechung und Rechtsempfinden deckungsgleich sind. Ist ja nicht immer so.
Für eine solche Nachfrage braucht's übrigens weder ein Forum noch eine RSV. Sehr viele sind ja Mitglied eines führenden Automobilklubs - da ist das inkl. (Rechtsauskunft von Fachjuristen (!!!!!) am Telefon oder E-Mail und ggf. eine Erstberatung durch einen Anwalt nahe deiner Wohnadresse).
Zitat:
@situ schrieb am 10. Mai 2017 um 12:50:08 Uhr:
Ich find's in Ordnung. Die Leistung wurde doch auch gern genommen. Schön, wenn mal Rechtsprechung und Rechtsempfinden deckungsgleich sind. Ist ja nicht immer so.
Für eine solche Nachfrage braucht's übrigens weder ein Forum noch eine RSV. Sehr viele sind ja Mitglied eines führenden Automobilklubs - da ist das inkl. (Rechtsauskunft von Fachjuristen (!!!!!) am Telefon oder E-Mail und ggf. eine Erstberatung durch einen Anwalt nahe deiner Wohnadresse).
Ja, das geht klar, da die Versicherung die Leistung im Zweifel zur Verfügung gestellt hätte, bzw. hätte leisten müssen, durch die Belegbarkeit des Vertrages.
Ein führender Automobilclub erhebt auch Beiträge, die Rechtsauskunft vom Fachjuristen ist bei einer RSV ebenfalls kostenlos, oder beim Anwalt um die Ecke ;-). Also gehoppst wie gehübbelt.
Die Frage ist hier eher, ob wenn der Beitrag für die Vollkasko nicht ordentlich entrichtet wurde, die Vollkasko überhaupt bestand gehabt hätte. Oft finden sich so Klauseln in den Verträgen, dass wenn nicht bezahlt, kein Kaskoschutz.
Das würde dann heißen, dass ihr den Kaskoschutz nicht gehabt hättet, weil ihr den nicht bezahlt habt.
Demnach würde eine Nachforderung des Beitrages heißen, dass ihr einen Kaskoschutz bezahlen müsstet, den ihr nicht gehabt hättet. Das könnte ein sittenwiedriges Rechtsgeschäft sein, wenn jemand anderes auf Grund seines Computerfehlers zum erlöschen des Kaskoschutzes führt, aber den Beitrag dann doch nachfordert für eine Leistung von der er sich vorher in den Versicherungsbedinungen freistellt
Ein guter Rechtsverdreher handelt einen Vergleich über 50/50 raus und rechnet den auf Rechtsschutz ab :d
Wenn Lastschrift vereinbart wurde gibt es keine Bringschuld.
Ich frage mich, wenn ich eine Rechnung für Vollkasko über 0 Euro erhalte, ob ich dann überhaupt zahlungspflichtig bin.
Zitat:
@querys schrieb am 11. Mai 2017 um 09:29:09 Uhr:
Ich frage mich, wenn ich eine Rechnung für Vollkasko über 0 Euro erhalte, ob ich dann überhaupt zahlungspflichtig bin.
Darfst dich ja gerne selber fragen. Der TE hat diese Frage aber nach Rechtsauskunft von Leuten, die sich mit so was auskennen, bereits beantwortet.
Zitat:
@situ schrieb am 11. Mai 2017 um 10:04:39 Uhr:
Darfst dich ja gerne selber fragen. Der TE hat diese Frage aber nach Rechtsauskunft von Leuten, die sich mit so was auskennen, bereits beantwortet.Zitat:
@querys schrieb am 11. Mai 2017 um 09:29:09 Uhr:
Ich frage mich, wenn ich eine Rechnung für Vollkasko über 0 Euro erhalte, ob ich dann überhaupt zahlungspflichtig bin.
Irgendwie nicht oder ich verstehe es nicht als Antwort auf meine Frage.