Beitragserhöhung per Mail nicht erhalten - Sonderkündigung ?
Hallo,
meine Versicherung hat eine (wenn auch geringe) Tariferhöhung vorgenommen, weshalb ich meinen Vertrag (läuft nicht 01.01.-31.12) sonderkündigen wollte.
Meine Versicherung schreibt hierzu:
"Diese (Info Beitragserhöhung) haben wir Ihnen mit unserer Beitragsrechnung per DocuSign-Email am 08.10.2018 nachweislich zukommen lassen."
Der Ablauf bei dem System ist folgender: Man erhält auf seine hinterlegte Email eine Email der Versicherung: "Information zu Ihrem Vertrag .." .. In der Email kann man ein Dokument anklicken bzw. freischalten und bekommt dies angezeigt.
Mit dem Klicken ist das Dokument dann auch automatisch auf dem Portal der Versicherung frei geschaltet. Man kann es dann dort direkt nach dem Kundenlogin auch ansehen.
Ich habe von der Versicherung seinerzeit die Unterlagen per mail und auch vor einigen Tagen noch mehrere Mails zu meinen gefahrenen Kilometer erhalten. Also ist es auszuschließen, dass genau diese eine Email im SPAM- Ordner gelandet ist.
Auch auf dem Portal der Versicherung ist ersichtlich, dass ich dieses Dokument noch nicht freigeschaltet habe.
Die Versicherung hat mich nach meinem Rechtsverständnis also NICHT per email über die Beitragserhöhung informiert. Daher habe ich ein Sonderkündigungsrecht.
Gibt es hier bereits Erfahrungen ??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 31. Januar 2019 um 16:53:19 Uhr:
...wollten die auf einmal den Kilometerstand haben. Der stünde ja im Kaufvertrag. Kleiner Lachanfall meinerseits und dann ging das NAchfolgefahrzeug wieder anderswo hin. Schon klar, was die wollten, der lag nämlich deutlich oberhalb der Kilometerleitung, die die mir zubilligten, da wollten die nachträglich noch was kassieren. Der hatte übrigens bei der Abgabe 425.000km.
...
wow, das ist ja eine echte Heldengeschichte.
Ist aber auch echt eine Frechheit dass dir die Versicherung vorschreibt wieviel du fahren darfst - Unerhört.
Andere sind offenbar viel blöder als du - die geben korrekte km an und bezahlen ihre Beiträge auch dementsprechend.
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67 Antworten
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 22. November 2018 um 14:00:25 Uhr:
Hi celica, wäre interessant wenn ich das mal irgendwo nachlesen könnte. Gibt es das irgendwo im Gesetzt oder wo würde man das finden.AKB hab ich von mir grad nicht zur Hand da meine Ordner gerade gesichtet werden zwecks Optimierung.
Zwar nicht celica, aber guckst du hier!
Danke, sehr interessant. Da hatte ich wohl immer falsche Flöhe im Ohr. Ok, hab ich mich geirrt.
Um so besser.
Jetzt kommt es bei ihm nur noch auf diesen Passus an: Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
Was gilt bei solchen Mails als zugegangen/zugestellt? Reicht das wenn der Versicherer das rein auf seinem Portal veröffentlicht? Ich meine nein.
Aber auch da fehlen mir die rechtlichen Grundlagen.
Bin gespannt wie es weiter geht da ich mal so einen ähnlichen Fall bei einem Stromanbieter hatte.
update:
"Email wurde am 08.10.2018 um 08.05 Uhr an Ihre Emailadresse versandt und nachweislich zugestellt. Wäre bei der Übermittlung ein Fehler aufgetreten, wäre ein solcher Vermerk für uns einsehbar. Dieser liegt jedoch nicht vor. Damit gilt die Nachricht als übermittelt."
Entweder sie ist bei dir im Spamordner gelandet oder du hast sie einfach als Werbung wahrgenommen und gelöscht. Beides aber unerheblich, denn sie wurde dir ordnungsgemäß zugestellt. Ist übrigens ein Grund weshalb ich bei Versicherungen auf postalische Zusendung bestehe. Zudem weiß ich ja wann die Versicherung abläuft und wann mit einem Schreiben zu rechnen ist.
So ein kleinwenig Mitdenken sollte man schon im Leben😉
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 22. November 2018 um 14:53:43 Uhr:
Entweder sie ist bei dir im Spamordner gelandet oder du hast sie einfach als Werbung wahrgenommen und gelöscht. Beides aber unerheblich, denn sie wurde dir ordnungsgemäß zugestellt. Ist übrigens ein Grund weshalb ich bei Versicherungen auf postalische Zusendung bestehe. Zudem weiß ich ja wann die Versicherung abläuft und wann mit einem Schreiben zu rechnen ist.
So ein kleinwenig Mitdenken sollte man schon im Leben😉
Das ist so, weil sie es behaupten ??
Sollen dir den Zustellnachweis erbringen.
Außerdem, sind solche Vorgehensweisen per Mail überhaupt schon gerichtsverwertbar und somit zulässig.
Ich höre hin und wieder das einige Gerichte sowas ablehnen.
Könnte aber mittlerweile auch Usus sein.
Ich gebe aber eins zu bedenken, auch auf postalischem Wege wird der Zusender/Absender wohl schwerlich einen Zustellbeweis führen können. Wenn er denn überhaupt muss.
Bei uns auf dem Land kommt das öfter mal vor das Briefe nicht ordnungsgemäß zugestellt werden und spurlos verschwinden. Aber bisher hat sich noch keiner meiner Versicherer angepisst und hat mich in den alten Stand versetzt.
Aha, jetzt müssen sie dir nur noch die Zustellung nachweisen.
Dieser zitierte Vergleichsbeitrag ist mir in den ganzen Jahren nie aufgefallen.
Es ist doch die Pflicht der versicherer das auszuweisen oder hab ich das falsch verstanden.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 22. November 2018 um 16:07:48 Uhr:
Aha, jetzt müssen sie dir nur noch die Zustellung nachweisen.
Wenn die mit Outlook arbeiten ist das die leichteste Übung. Meines ist auch so eingestellt, dass ich eine Zustellbestätigung und noch eine Lesebestätigung erhalte.
Das ist doch heute alles kein Problem mehr.
Aber nur wenn die Gegenseite Outlook oder ähnliches nutzt und das Programm das automatisch eingestellt bestätigt oder der Empfänger das manuell macht.
Ich nutze auch Outlook und setzte die Anforderung so gut wie immer aber bekomme nur in den seltensten Empfängern eine Zustell oder Lesebestätigung..
Kannst knicken, ist kein verlässlicher Nachweis und ich wette die Arbeiten nicht mit Outlook.
Bei meinem dienstlichen Outlook funktioniert das einwandfrei. Möglicherweise gibt es da Varianten wie z. B. diese:
Ich mag jetzt nicht über Outlook diskutieren aber ich nutze es schon seid dem es auf den Markt gekommen ist und es funzt leider nicht so wie du dir das wünscht, zumindest nicht immer.
Wir können das ja gerne mal persönlich ausprobieren. Meine Mail ist jukast@gmx.de
Muss nur genau wissen wann du die versendest das ich Outlook vorher abschalten kann.
Würde mich jetzt auch interessieren.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 22. November 2018 um 17:43:05 Uhr:
Ich mag jetzt nicht über Outlook diskutieren aber ich nutze es schon seid dem es auf den Markt gekommen ist und es funzt leider nicht so wie du dir das wünscht, zumindest nicht immer.Wir können das ja gerne mal persönlich ausprobieren. Meine Mail ist jukast@gmx.de
Muss nur genau wissen wann du die versendest das ich Outlook vorher abschalten kann.
Würde mich jetzt auch interessieren.
Na hoffentlich hat der Käpt`n einen zuverlässigen SPAM-Filter 🙂😉😁🙄