1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Beinahe-Unfall mit Radfahrer - Anzeige möglich?

Beinahe-Unfall mit Radfahrer - Anzeige möglich?

Hallo, hatte gerade eine etwas brenzlige Situation... Ich wollte aus dem Parkplatz vom Supermarkt rausfahren, war gedanklich schon daheim und hab nur auf die Straße geschaut, leider nicht auf den Radweg. Auf einmal schreit einer "Hallo! Geht's noch! Was soll das?" Ich schau mich um und ein Radfahrer steht da, scheinbar nach einer Vollbremsung. Ich bin ein Stück vorgefahren, er ist hinter mir weitergefahren, ich hab aber gesehen, wie er sich nochmal umgedreht hat, vermutlich um sich mein Kennzeichen zu merken. Meine Frage: Kann ich eine Anzeige bekommen obwohl kein wirklicher Unfall passiert ist? Das war doch sicher irgendwie Gefährdung oder so?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@casper3110 schrieb am 15. Januar 2015 um 19:46:24 Uhr:


Hallo, hatte gerade eine etwas brenzlige Situation... Ich wollte aus dem Parkplatz vom Supermarkt rausfahren, war gedanklich schon daheim und hab nur auf die Straße geschaut, leider nicht auf den Radweg. Auf einmal schreit einer "Hallo! Geht's noch! Was soll das?" Ich schau mich um und ein Radfahrer steht da, scheinbar nach einer Vollbremsung. Ich bin ein Stück vorgefahren, er ist hinter mir weitergefahren, ich hab aber gesehen, wie er sich nochmal umgedreht hat, vermutlich um sich mein Kennzeichen zu merken. Meine Frage: Kann ich eine Anzeige bekommen obwohl kein wirklicher Unfall passiert ist? Das war doch sicher irgendwie Gefährdung oder so?

Ich bin auch Radfahrer....wegen deiner Gedankenlosigkeit hätte der Ärmste jetzt im Krankenhaus liegen können mit gebrochenen Knochen.....vielleicht darüber mal Gedanken machen, als über eine mögliche Anzeige...

Denk mal drüber nach

Gruss aus Kassel

60 weitere Antworten
Ähnliche Themen
60 Antworten

Sich zu Entschuldigen kann ich auch nur empfehlen. Das kann eine mögliche Eskalation verhindern. außerdem sollte das ja wohl selbstverständlich sein, wenn man Misst gebaut hat.
Da es nicht nur dem TE passiert, sondern genau so etwas recht oft, ist es kein Wunder wenn Radfahrer zumindest laut werden. Wie sonst soll man denn darauf aufmerksam machen? Wenn man immer nur bremst und nichts macht, dann merken die meisten ja nicht einmal was für ein gefährliches Fehlverhalten sie da an den Tag legen. So denkt wenigstens evt. mal jemand darüber nach. Schade allerdings, dass es nicht die Tatsache ist, jemanden massiv in Gefahr gebracht zu haben, sondern die Tatsache, ob das nun eine Strafe nach sich ziehen kann. Aber gut zu wissen, das deutliche ablesen des Kennzeichens regt also zum Nachdenken an.
Aber der TE weiß nach dem Nachdenken wahrscheinlich warum es immer mehr Radfahrer gibt, die in der Stadt nicht auf Radwegen fahren wollen.

Zitat:

@casper3110 schrieb am 15. Januar 2015 um 20:32:44 Uhr:


Also der Radfahrer hat alles richtig gemacht, war vorbildlich unterwegs. ...

Das gibt es nicht.

Zumindest nicht hier bei MT.

Konntest du die Profiltiefe der Reifen erkennen?

In welchem Zustand waren Bremsen und Beleuchtung?

;):p:D

mfg

Lange Rede kurzer Sinn:
Selbst WENN er dich anzeigt steht Aussage gegen Aussage.
Du musst nur sagen dass du von nichts weißt.
Jeder macht mal Fehler.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 16. Januar 2015 um 14:12:02 Uhr:


Lange Rede kurzer Sinn:
Selbst WENN er dich anzeigt steht Aussage gegen Aussage.
Du musst nur sagen dass du von nichts weißt.
Jeder macht mal Fehler.

So Pauschal ist das definitiv falsch, auch wenn es immer wieder behauptet wird. Es wurden bei schwereren Verbrechen schon Leute zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, obwohl es nur die Zeugenaussage des Opfers gab. Der Punkt ist die Glaubwürdigkeit. Entgegen landläufiger Meinung ist Aussageverweigerung oder die Behauptung, man wisse von nichts, durchaus nicht immer eine gute Strategie, auch damit kann man sich reinreiten.

Um Fehler machen geht es hier doch gar nicht, geschenkt! Es geht um Leute, die andere wissentlich, also vorsätzlich gefährden.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 16. Januar 2015 um 14:20:14 Uhr:


Um Fehler machen geht es hier doch gar nicht, geschenkt! Es geht um Leute, die andere wissentlich, also vorsätzlich gefährden.

darum ging es im Ausgangspost in keiner Weise. Ein blöder Fehler des TE, nichts weiter.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Januar 2015 um 14:29:15 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 16. Januar 2015 um 14:20:14 Uhr:


Um Fehler machen geht es hier doch gar nicht, geschenkt! Es geht um Leute, die andere wissentlich, also vorsätzlich gefährden.

darum ging es im Ausgangspost in keiner Weise. Ein blöder Fehler des TE, nichts weiter.

Stimmt, falscher Thread! Der Rest meiner Ausführungen ist aber korrekt.

Zitat:

...
- Fuhr der Radfahrer mit angemessener Geschwindigkeit?
...

Tempolimit auf dem Fahrradweg? In diesem Zusammenhang ist seine Geschwindigkeit auf jeden Fall völlig egal.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 16. Januar 2015 um 08:17:02 Uhr:


...
Ein kurzes " Entschuldigung" hätte die Wut des Radfahrers die er die nächsten Minuten auf Autofahrer hatte sicher deutlich reduziert. ...

Gute Idee, es sollte aber eine ernst gemeinte Entschuldigung sein. Ein hingenuscheltes Irgendwas, am besten noch mit einem dummen Grinsen im Gesicht, führt genau zum Gegenteil.

Im Übrigen sind Anzeigen, auch wenn sie ohne Strafe enden, nicht wirklich vergessen, die bleiben vermerkt. Wenn jemand öfters angezeigt wird, erhöht das die Glaubwürdigkeit des Angezeigten natürlich nicht.

Zitat:

@Rocket2 schrieb am 16. Januar 2015 um 15:40:41 Uhr:



Zitat:

...
- Fuhr der Radfahrer mit angemessener Geschwindigkeit?
...


Tempolimit auf dem Fahrradweg? In diesem Zusammenhang ist seine Geschwindigkeit auf jeden Fall völlig egal.

Nein, stimmt so nicht ganz. Du musst auch mit dem Fahrrad so fahren, dass Du stets auf Sichtweite anhalten kannst. Zudem wird Dir mit mehr als 25km/h eigentlich grundsätzlich unangepasste Geschwindigkeit vorgeworfen, wenn etwas passiert und man Dir das Tempo auch nachweisen kann. Ist im hier beschriebenen Fall dann tatsächlich nicht relevant, weil das Verschulden des Autofahrers deutlich schwerer wöge, dann käme noch die Betriebsgefahr hinzu, man wäre also sicher bei 100/0 Schadenaufteilung. Wenn Du da aber mit 30km/h einen unachtsamen Fußgänger umnietest, könnte das anders aussehen.

Ausgelegt sind Radwege übrigens für die horrende Geschwindigkeit von 16km/h, und das sieht man vielen Exemplaren auch an. Ein weiterer Grund, sie als halbwegs fitter Fahrer wenigstens innerorts zu meiden, wo es nur geht.

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 15. Januar 2015 um 20:44:37 Uhr:


Wenn ich jeden Auto-/Radfahrer anzeigen würde, der etwas falsch macht, dann hätte ich pro Tag so einiges zu tun.
Anzeigen kann dich der Radfahrer natürlich. Selbst ich kann dich anzeigen, obwohl ich dich (höchwahrscheinlich) nicht kenne ;)
Die Frage ist immer, was aus der Anzeige wird. Deswegen würde ich mir vorab keine Gedanken machen, sondern erst, wenn dann irgendwann Post kommen sollte.

Naja, wie man in diversen anderen Threads hier im Forum sehen gibt, gibt es solch Pfeifen, die jeden wegen Allem gleich anzeigen.

Es ist (in diesem Fall) nichts passiert, und es ist gut wenn der Threadersteller einen Schreck bekommen hat. Dann passt er in Zukunft besser auf, und alles ist gut. Hauptsache man zieht seine Lehren daraus.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 16. Januar 2015 um 17:25:44 Uhr:



Zitat:

@Rocket2 schrieb am 16. Januar 2015 um 15:40:41 Uhr:



Tempolimit auf dem Fahrradweg? In diesem Zusammenhang ist seine Geschwindigkeit auf jeden Fall völlig egal.

Nein, stimmt so nicht ganz. Du musst auch mit dem Fahrrad so fahren, dass Du stets auf Sichtweite anhalten kannst.

Das ist mit dem Fahrrad das kleinste Problem.

Zitat:

Zudem wird Dir mit mehr als 25km/h eigentlich grundsätzlich unangepasste Geschwindigkeit vorgeworfen, ...

Warum das denn ? Mit der Sichtweite und dem Anhalteweg kann das nichts zu tun haben.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 16. Januar 2015 um 17:25:44 Uhr:


Nein, stimmt so nicht ganz. Du musst auch mit dem Fahrrad so fahren, dass Du stets auf Sichtweite anhalten kannst.

Das gilt aber nicht für Verletzungen der Vorfahrt. Wenn dies so wäre müsste grundsätzlich jedes Fahrzeug an jede Kreuzung/Einmündung mit Schritttempo heran fahren.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Januar 2015 um 21:40:43 Uhr:



Das ist mit dem Fahrrad das kleinste Problem.

Ist in der Regel so, ja.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Januar 2015 um 21:40:43 Uhr:



Zitat:

Zudem wird Dir mit mehr als 25km/h eigentlich grundsätzlich unangepasste Geschwindigkeit vorgeworfen, ...


Warum das denn ? Mit der Sichtweite und dem Anhalteweg kann das nichts zu tun haben.

Nein, damit nicht. Aber es wird als angemessene Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder auf Radverkehrsanlagen betrachtet. Das ist natürlich völlig weltfremd, denn dieses Tempo erreicht man selbst mit dem Stadtrad schnell einmal. So wird aber heute noch geplant und dann mit Unverständnis reagiert, wenn Radfahrer solche Wege nicht nutzen wollen.

Warum ich das weiss? Weil ich nicht nur Autofahrer bin, sondern pro Jahr auch noch etwa 10'000 km auf dem Rad sitze und die entsprechenden Foren kenne...

Zitat:

@gruni1984 schrieb am 16. Januar 2015 um 22:39:55 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 16. Januar 2015 um 17:25:44 Uhr:


Nein, stimmt so nicht ganz. Du musst auch mit dem Fahrrad so fahren, dass Du stets auf Sichtweite anhalten kannst.

Das gilt aber nicht für Verletzungen der Vorfahrt. Wenn dies so wäre müsste grundsätzlich jedes Fahrzeug an jede Kreuzung/Einmündung mit Schritttempo heran fahren.

Nun, die Vorfahrtsverletzung passiert ja in der Regel in weit weniger grossem Abstand als Sichtweite. Natürlich ist primär der schuld, der diese begangen hat - obwohl man die Vorfahrt auch nicht erzwingen darf (das ist jetzt völlig unabhängig vom Verkehrsmittel). Aber wie gesagt, klarer Fall: Hätte es hier gekracht, wäre der Autofaher schuld gewesen (sagt er ja selber) und hätte höchstwahrscheinlich zu 100% bezahlen müssen.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 17. Januar 2015 um 00:41:14 Uhr:



Zitat:

@gruni1984 schrieb am 16. Januar 2015 um 22:39:55 Uhr:



Das gilt aber nicht für Verletzungen der Vorfahrt. Wenn dies so wäre müsste grundsätzlich jedes Fahrzeug an jede Kreuzung/Einmündung mit Schritttempo heran fahren.

Nun, die Vorfahrtsverletzung passiert ja in der Regel in weit weniger grossem Abstand als Sichtweite. Natürlich ist primär der schuld, der diese begangen hat - obwohl man die Vorfahrt auch nicht erzwingen darf (das ist jetzt völlig unabhängig vom Verkehrsmittel). Aber wie gesagt, klarer Fall: Hätte es hier gekracht, wäre der Autofaher schuld gewesen (sagt er ja selber) und hätte höchstwahrscheinlich zu 100% bezahlen müssen.

Vorfahrt erzwingen kann nur derjenige, der sie nicht hat.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 17. Januar 2015 um 10:08:53 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 17. Januar 2015 um 00:41:14 Uhr:



Nun, die Vorfahrtsverletzung passiert ja in der Regel in weit weniger grossem Abstand als Sichtweite. Natürlich ist primär der schuld, der diese begangen hat - obwohl man die Vorfahrt auch nicht erzwingen darf (das ist jetzt völlig unabhängig vom Verkehrsmittel). Aber wie gesagt, klarer Fall: Hätte es hier gekracht, wäre der Autofaher schuld gewesen (sagt er ja selber) und hätte höchstwahrscheinlich zu 100% bezahlen müssen.

Vorfahrt erzwingen kann nur derjenige, der sie nicht hat.

Ne, wenn ich Vorfahrt habe, sehe das sie mir aber nicht gewährt wird, ich trotsdem drauf bestehe, drauf zu halte, habe ich sie mir auch erzwungen.

Darf man auch nicht, ist leider oft der Fall das so vermeidbare Unfälle provoziert werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen