ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Beinahe-Unfall Autobahn

Beinahe-Unfall Autobahn

Themenstarteram 4. Juli 2019 um 11:10

Hallo,

ich hatte vor ein paar Tagen auf der Autobahn einen Beinahe-Unfall. Im Nachhinein ärgere ich mich ziemlich über mein ungeschicktes Verhalten und die Sache lässt mir keine Ruhe.

Ich wäre dankbar wenn mir jemand seine Einschätzung zu der Situation mitteilen könnte!

Folgendes ist passiert:

ich war mit meinem PKW etwa 80-100 km/h auf der Autobahn auf der linken Spur einer langen, ausgebauten zweispurigen Autobahnauffahrt unterwegs. Auf der rechten Spur mit einem gewissen Abstand vor mir fuhr ein LKW. Vor uns lag eine Stelle, an der die rechte Spur wegfiel, sodass nur noch meine linke Spur übrig blieb.

Ich habe den LKW beobachtet und wohl überlegt, ob ich vorbeifahren kann oder nicht, besonders habe ich darauf geachtet, ob er den Blinker setzt. Er hat den Blinker nicht gesetzt, deshalb bin ich links vorbeigefahren. Als ich etwa in der Höhe des Mitte des LKW war hat er doch den Blinker gesetzt.

Im dem Moment wurde mir klar, dass die Situation knapp werden könnte. Bremsen erschien mir keine Option zu sein, also habe ich beschleunigt und bin am LKW vorbeigefahren.

Als ich vorbei war hat der LKW-Fahrer gehupt und ich habe im Rückspiel gesehen, dass der LKW nachdem ich vorbei war auf meine linke Spur wechselte.

Ich denke nun ich hätte den LKW die Spur wechseln lassen sollen, auch wenn er nicht blinkte. Unabhängig von der Frage wer Vorfahrt hatte - denn es ist ja völlig sinnlos auf seiner Vorfahrt zu bestehen, wenn man am Ende der Geschädigte ist, und sogar in Lebensgefahr gerät.

Meine Fragen sind nun:

1) Auch wenn die Frage letztlich nicht wichtig ist würde ich doch gerne wissen wer hier eigentlich Vorfahrt hatte.

2) Kann man aus Erfahrung irgendwie einschätzen, wie gefährlich der Unfall für mich geworden wäre?

Ein möglicher Zusammenstoß wäre ja gewesen, dass mein PKW zwischen LKW und linker Leitplanke eingeklemmt worden wäre, wenn der LKW rübergezogen wäre wäöhrend ich noch neben dem LKW fuhr. Ich könnte mir vorstellen, dass hier natürlich wirtschaftlicher Totalschaden und Vereletzungen abe rnicht unbedingt Lebensgefahr zu erwarten gewesen wäre. Kann man das so sagen?

Ein weiterer Zusammenstoß wäre gewesen, wenn der LKW meinen PKW berührt hätte, also ich schon halb vorbei war. Dann wäre mein Wagen wohl sofort unkontrollierbar ins Schleudern geraten mit unkalklierbearen Folgen.

Für jede Einschätzung wäre ich dankbar!

mit freundlichen Grüßen

Chris

Beste Antwort im Thema

Und wo war der Beinahe-Unfall?

Es war doch absehbar, dass der LKW nach links ziehen muss, ob er blinkt oder nicht.

Daher schnell an ihm vorbei, und nicht mit 80 oder 100 km/h oder man lässt ihn vor.

50 weitere Antworten
Ähnliche Themen
50 Antworten

Zitat:

@jaro66 schrieb am 5. Juli 2019 um 09:33:21 Uhr:

Also hätte der TE gar nicht erst überholen dürfen, da er hinter dem LKW fuhr.

den Text nicht verstanden? Die am Weiterfahren gehinderten Fahrzeuge (hier: der LKW) müssen sich, beginnend nach dem ersten FZ (hier: der TE), auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen. Der TE fuhr auf dem bevorrechtigten Fahrstreifen und hatte auf jeden Fall Vorrang.

Lies seinen Eingangspost, da steht "...fuhr vor mir..."

Zitat:

@jaro66 schrieb am 5. Juli 2019 um 09:37:22 Uhr:

Lies seinen Eingangspost, da steht "...fuhr vor mir..."

aber auf dem nachrangigen Fahrstreifen.

Das ist doch egal, der TE hätte einfach nur den Gasfuß etwas lupfen brauchen und den LKW einscheren lassen, da wäre alles gut gewesen, aber er musste sich ja auf den letzten Meter noch vorbei quetschen.

wozu er jedes Recht hatte (auch wenn es vielleicht dämlich war)

am 5. Juli 2019 um 8:17

Einfach ein bisschen vorausschauend fahren. Hast du selber im nachhinein ja gemerkt. ¨

 

Da passiert trotzdem nicht gleich ein Unfall mit Toten, der LKW-Fahrer hat ja auch Augen und darf und wird dich nicht in die Leitplanke drücken. Er war halt etwas genervt, dass du so lahm an ihm vorbeigeschlichen bist, obwohl klar war, dass seine Spur endet. Vielleicht auch, weil er dein Geschleiche nicht richtig eingeschätzt hat und im nachhinein gedacht hat, er hätte sich besser vor Dich gesetzt.

 

Da passieren echt ganz andere Dinge jeden Tag... .

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 09:34:30 Uhr:

Die am Weiterfahren gehinderten Fahrzeuge (hier: der LKW) müssen sich, beginnend nach dem ersten FZ (hier: der TE), auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen.

Naja Theorie und Praxis, erinnert mich an 'nen alten Witz:

Klein Fritzchen steht an der Straße und weint. Von einem Passant angesprochen was den los sei antwortet klein Fritzchen: "Meine Mama hat mir erklärt daß man erst über die Straße laufen darf wenn das Auto vorbei gefahren ist". Der Passant: "Ja und?", darauf klein Fritzchen: "Jetzt stehe ich hier schon eine halbe Stunde und es kommt keines". :D

Sorry, jetzt off-topic, aber vermutlich kann man auch den Paragraphen hier nicht unbedingt in jeder Situation so wörtlich interpretieren. ;)

Der LKW hätte natürlich vor dem TE rüber gedurft, aber vermutlich hat er noch genug Abstand gesehen und nicht gedacht daß das Auto auf Höhe von ihm einschläft (da hätte ich auch gelichthupt).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 09:39:13 Uhr:

Zitat:

@jaro66 schrieb am 5. Juli 2019 um 09:37:22 Uhr:

Lies seinen Eingangspost, da steht "...fuhr vor mir..."

aber auf dem nachrangigen Fahrstreifen.

Sogar in einem "gewissen Abstand" fuhr der LKW vor dem TE. Für mich ließt sich das so, dass der LKW mit ausreichendem Sicherheitsabstand sofort vor dem TE einscheren hätte können.

Ich denke, der TE wird seine Lektion gelernt haben. Es ist nie gut lange neben einem LKW zu fahren, insbesondere wenn es eng wird. Ich kann auch nie verstehen, wie manche Leute Minuten lang in einer Baustelle neben einem LKW fahren. Entweder ich kann sofort zügig überholen oder ich warte hinter dem LKW bis vorne genug Platz zum zügigem Überholen ist.

(da hätte ich auch gelichthupt).

Hätte ich auch - als PKW-Fahrer hinter ihm und ihm signalisiert, dass er fahren soll. Den hab ich doch Sekunden später auf der BAB überholt, also kann ich ihn ruhig vorlassen.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 5. Juli 2019 um 10:53:55 Uhr:

Sogar in einem "gewissen Abstand" fuhr der LKW vor dem TE. Für mich ließt sich das so, dass der LKW mit ausreichendem Sicherheitsabstand sofort vor dem TE einscheren hätte können.

hätte er vermutlich. Aber wenn der TE zügig überholt hätte, ware es sich auch ausgegangen, wenn er hinter dem TE rüberfährt. So war wohl auch der Plan und dann hat sich der LKW-Fahrer halt beschwert, weil der TE so rumgeschnarcht ist. Kann man nachvollziehen.

Dennoch hat der TE natürlich das Recht, auf seinem bevorrechtigten Fahrstreifen seine Geschwindigkeit selbst zu wählen und nötigenfalls muss der LKW-Fahrer halt abbremsen.

Einer aus der Reihe: mit genug Erfahrung wäre das nicht passiert.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 10:59:01 Uhr:

Dennoch hat der TE natürlich das Recht, auf seinem bevorrechtigten Fahrstreifen seine Geschwindigkeit selbst zu wählen und nötigenfalls muss der LKW-Fahrer halt abbremsen.

Nö, für Überholvorgänge sind schon Mindestgeschwindigkeitsdifferenzen vorgegeben.

Gruß Metalhead

Denke der LKW-Fahrer hat ihn schon gesehen und dann den Blinker gesetzt um damit dem Fz-Fahrer zu zeigen "mach endlich vörwärts" nachdem der gemächlich auf der linken Spur daher kam.... Es gab nur 2 Möglichkeiten: der Fz-Fahrer beschleunigt oder bremst. Leider hat sich der Fz-Fahrer für die unfreundlichere Variante entschieden und deshalb die Reaktion des LKW-Fahrers.

Solche Fälle passieren jeden Tag, gehen nicht immer so gut aus wie in diesem Fall.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 09:34:30 Uhr:

Zitat:

@jaro66 schrieb am 5. Juli 2019 um 09:33:21 Uhr:

Also hätte der TE gar nicht erst überholen dürfen, da er hinter dem LKW fuhr.

den Text nicht verstanden? Die am Weiterfahren gehinderten Fahrzeuge (hier: der LKW) müssen sich, beginnend nach dem ersten FZ (hier: der TE), auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen. Der TE fuhr auf dem bevorrechtigten Fahrstreifen und hatte auf jeden Fall Vorrang.

In der StVO steht aber nicht, das man erst mal ein Fahrzeug auf dem durchgehenden Streifen vorbeifahren lassen muss, bevor sich dann der Rest reißverschlussmäßig eingeordnet darf.

Das würde ja bedeuten, wenn sich zB. mehere Fahrzeuge auf der endenden Spur befinden und hinter ihnen eines auf den durchgehenden, das die erst mal den einen bis ganz vor lassen müssen, damit man sich dann hinter dem ersten Fahrzeug auf der durchgehenden Spur regelkonform einordnen kann.

Der Satz bedeutet lediglich, das die Fahrzeuge auf der enden Spur nicht an dem ersten Fahrzeug, auf der durchgehenden Spur, vorbeifahren dürfen. Aber ganz bestimmt nicht, das der erste auf der durchgehenden Spur, erst mal an alle Fahrzeuge auf der endenden, vorbeifahren darf, muss, soll, bevor der Reißberschluss beginnen darf.

 

 

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 5. Juli 2019 um 15:09:14 Uhr:

Der Satz bedeutet lediglich, das die Fahrzeuge auf der enden Spur nicht an dem ersten Fahrzeug, auf der durchgehenden Spur, vorbeifahren dürfen. Aber ganz bestimmt nicht, das der erste auf der durchgehenden Spur, erst mal an alle Fahrzeuge auf der endenden, vorbeifahren darf, muss, soll, bevor der Reißberschluss beginnen darf.

er bedeutet aber eben auch, dass die Fahrzeuge auf der durchgehenden Spur weiter Vorfahrt haben gegenüber den Spurwechslern von der endenden Spur. Wer die Spur wechselt, darf den Verkehr auf der anderen Spur nicht behindern oder gefährden.

jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können bedeutet genaugenommen, das nach jeweils einem Fahrzeug auf der durchgehenden Spur, jeweils ein Fahrzeug von der nichtdurchgehenden Spur in die durchgehende wechseln soll. Ebend weil die durchgehende Spur keine Vorfahrt hat.

Dieser Satz hat NULL KOMMA ÜBERHAUPT KEINEN Bezug auf das erste Fahrzeug in der durchgehenden Spur.

Deine Antwort
Ähnliche Themen