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Beinahe-Unfall Autobahn

Themenstarteram 4. Juli 2019 um 11:10

Hallo,

ich hatte vor ein paar Tagen auf der Autobahn einen Beinahe-Unfall. Im Nachhinein ärgere ich mich ziemlich über mein ungeschicktes Verhalten und die Sache lässt mir keine Ruhe.

Ich wäre dankbar wenn mir jemand seine Einschätzung zu der Situation mitteilen könnte!

Folgendes ist passiert:

ich war mit meinem PKW etwa 80-100 km/h auf der Autobahn auf der linken Spur einer langen, ausgebauten zweispurigen Autobahnauffahrt unterwegs. Auf der rechten Spur mit einem gewissen Abstand vor mir fuhr ein LKW. Vor uns lag eine Stelle, an der die rechte Spur wegfiel, sodass nur noch meine linke Spur übrig blieb.

Ich habe den LKW beobachtet und wohl überlegt, ob ich vorbeifahren kann oder nicht, besonders habe ich darauf geachtet, ob er den Blinker setzt. Er hat den Blinker nicht gesetzt, deshalb bin ich links vorbeigefahren. Als ich etwa in der Höhe des Mitte des LKW war hat er doch den Blinker gesetzt.

Im dem Moment wurde mir klar, dass die Situation knapp werden könnte. Bremsen erschien mir keine Option zu sein, also habe ich beschleunigt und bin am LKW vorbeigefahren.

Als ich vorbei war hat der LKW-Fahrer gehupt und ich habe im Rückspiel gesehen, dass der LKW nachdem ich vorbei war auf meine linke Spur wechselte.

Ich denke nun ich hätte den LKW die Spur wechseln lassen sollen, auch wenn er nicht blinkte. Unabhängig von der Frage wer Vorfahrt hatte - denn es ist ja völlig sinnlos auf seiner Vorfahrt zu bestehen, wenn man am Ende der Geschädigte ist, und sogar in Lebensgefahr gerät.

Meine Fragen sind nun:

1) Auch wenn die Frage letztlich nicht wichtig ist würde ich doch gerne wissen wer hier eigentlich Vorfahrt hatte.

2) Kann man aus Erfahrung irgendwie einschätzen, wie gefährlich der Unfall für mich geworden wäre?

Ein möglicher Zusammenstoß wäre ja gewesen, dass mein PKW zwischen LKW und linker Leitplanke eingeklemmt worden wäre, wenn der LKW rübergezogen wäre wäöhrend ich noch neben dem LKW fuhr. Ich könnte mir vorstellen, dass hier natürlich wirtschaftlicher Totalschaden und Vereletzungen abe rnicht unbedingt Lebensgefahr zu erwarten gewesen wäre. Kann man das so sagen?

Ein weiterer Zusammenstoß wäre gewesen, wenn der LKW meinen PKW berührt hätte, also ich schon halb vorbei war. Dann wäre mein Wagen wohl sofort unkontrollierbar ins Schleudern geraten mit unkalklierbearen Folgen.

Für jede Einschätzung wäre ich dankbar!

mit freundlichen Grüßen

Chris

Beste Antwort im Thema

Und wo war der Beinahe-Unfall?

Es war doch absehbar, dass der LKW nach links ziehen muss, ob er blinkt oder nicht.

Daher schnell an ihm vorbei, und nicht mit 80 oder 100 km/h oder man lässt ihn vor.

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Falsch. Gemäß Reißverschlussverfahren ist dem LKW das Einscheren nach dem TE zu ermöglichen. Die durchgehende Fahrspur beginnt mit dem Reißverschluss. Der LKW hätte rechtzeitig seine Fahrt verringern können und müssen, um dann hinter dem TE auf die weiterführende Fahrspur zu wechseln.

Sowohl Owirecht als auch Haftungsrecht wären hier bei einem Unfall klar auf Seite des TE gewesen.

Gehupt hat der LKW nur, weil er sich behindert fühlte und die Fahrt verringern musste, was er nicht gemusst hätte, wenn der TE einigermaßen zügig am LKW vorbeigefahren wäre. Lesson learned: nicht lange überlegen, Überholmanöver zügig abschließen.

Der TE war zu Beginn der Szenerie HINTER dem LKW, warum hätte dieser seine Fahrt verringern sollen???

Wie er selbst schon schreibt...ungeschicktes und unerfahrenes Verhalten, seitens des TE.

genau der TE war hinter dem LKW, vorne wurden aus zwei Fahrbahnen eine Fahrbahn, da würde ich gerne mal die Örtlichkeit genauer sehen, wessen Spur da nun wegfiel, wahrscheinlich beide gleichzeitig, weil der Mittelstrich einfach aufhörte.

Wie es dann bei Fahrbahnverengung laufen sollte, wurde ja schon sehr viel im MT diskutiert.

Im Prinzip hat der Vorfahrt, der die Engstelle als erster erreicht.

Vorher überholen und das andere Fahrzeug abdrängen, geht gar nicht.

Google Earth wäre hier hilfreich, wegen der Spuren.

Obwohl es in Deutschland sehr beliebt ist, sich um Kopf und Kragen auf Paragraphen zu berufen, sollte man lieber auf seinen Selbsterhaltungsinstinkt hören. Dies bedeutet, dass man ungeachtet eigener Meinung und/oder fachlich korrekter Position zwecks Weiterlebens doch lieber den LKW fahren lassen sollte.

Die einzigen, die das partout nicht verstehen wollen, sind die Jan-Ulrichs-für-Arme und ganz nach Darwin landen die folgerichtig regelmäßig unter großen Michelins oder Goodyears. Das möchtest und solltest du natürlich vermeiden ;)

Zitat:

da würde ich gerne mal die Örtlichkeit genauer sehen, wessen Spur da nun wegfiel, wahrscheinlich beide gleichzeitig, weil der Mittelstrich einfach aufhörte.

Es ging dabei um sowas:

einer "langen, ausgebauten zweispurigen Autobahnauffahrt"

 

Wie hier schon von einigen erwähnt, angedeutet.

Da hilft vorausschauendes Fahren. Der LKW muss ja irgendwann nach links wechseln. Entweder man überholt ihn noch ausreichend, bevor die rechte Spur endet, oder man bleibt einfach hinter ihm, gibt eventuell mal kurz Lichthupe, um den Fahrer zu signalisieren, das er die Spur wechseln kann.

Das ändert alles nichts daran, dass die durchgehende Fahrspur Vorrang hat.

...steht dann auf seinem Grabstein...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Juli 2019 um 19:34:58 Uhr:

Das ändert alles nichts daran, dass die durchgehende Fahrspur Vorrang hat.

Bist du dir da so sicher.

Es handelt sich um zwei gleichrangige Spuren der Auffahrt, von denen eine früher endet. Da sollte eigentlich der Reißverschluss zur Geltung kommen.

Das, worauf du hinweist, ist die Regelung zw. Auffahrtspur und rechter AB-Spur.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 04. Juli 2019 um 18:0:47 Uhr:

Dieser Benutzer ist auf Deiner Ignorier-Liste. Um diesen Beitrag zu sehen öffne die Web-Version.

Wolltest du MIR irgendwas mitteilen?

Ich verstehe nicht, warum immer so zaghaft mit dem Blinker umgegangen wird. Der LKW-Fahrer im Falle des TE hätte ja auch schon 200m vor dem Ende seiner Spur blinken können, dann wäre die Situation gar nicht erst entstanden. In vielen Köpfen hat sich leider verankert, nur zu blinken, wenn man tatsächlich die Spur wechselt. Der Blinker ist aber auch zur vorherigen Ankündigung gedacht.

Ist ja die Frage, ob er sich nicht ganz sicher war, was der PKW da knapp hinter ihm macht und erst mal abwartet.

Und so, wie im Eröffnungsbeitrag geschrieben, hat er nicht mit dem Spurwechsel geblinkt.

Dann hätte er nämlich den TE zur Seite geschoben, weil dieser sich zu diesem Zeitpunkt genau neben den LKW befand.

Mache ich übrigens auch öfters, das ich zu Blinken beginne, wenn sich das überholende Fahrzeug genau neben mir befindet, weil ich die Lücke hinter jenem zum Spurwechsel nutzen möchte und dann direkt hinter dem Überholenden die Spur wechsel.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 4. Juli 2019 um 21:50:07 Uhr:

In vielen Köpfen hat sich leider verankert, nur zu blinken, wenn man tatsächlich die Spur wechselt. Der Blinker ist aber auch zur vorherigen Ankündigung gedacht.

Dazu gibt es einen netten Spruch:

Blinken ist eine Absichtserklärung, keine Vollzugsmeldung!

am 5. Juli 2019 um 5:47

Ich bin auch ein Blinker fan.. - leider wird viel zu sehr auf einen Applaus meinerseits verzichtet!

Und jetzt im Ernst:

Der TE hat genau gesehen was kommt!

Klar hätte der LKW blinken müssen!

ABER - wie dämlich ist es, dann plötzlich überrascht zu sein, wenn man alles vorher gesehen und Wahrgenommen hat!??

Sollte der LKW seine Flügel auspacken und einen STartversuch machen?

Die Wahrscheinlichkeit, dass der LKW seine Bremsen mal wieder saubermachen und auf Anschlag bremsen will tendieren gen Null...

Aber wie so oft!

Sehenden Auges in das Unglück...

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 4. Juli 2019 um 20:35:26 Uhr:

Wolltest du MIR irgendwas mitteilen?

nein. Nur für alle Anderen Deinen Beitrag korrigieren.

Zitat:

@Chris87a schrieb am 4. Juli 2019 um 13:10:45 Uhr:

Vor uns lag eine Stelle, an der die rechte Spur wegfiel, sodass nur noch meine linke Spur übrig blieb.

eindeutig Vorfahrt der durchgehenden Fahrspur. Der LKW muss seine Geschwindigkeit verringern und sich hinter dem TE einordnen. Auch wenn er sich beschwert, bis der TE da ausgetrudelt ist.

Der Reißverschluss (ggf.) beginnt erst hinter dem TE, denn in der Vorschrift heißt es:

Zitat:

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

§7 Abs. 4 StVO

Also hätte der TE gar nicht erst überholen dürfen, da er hinter dem LKW fuhr.

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