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Unfall Passat als unfallfrei beim VW Händler erworben

Themenstarteram 29. Januar 2013 um 21:48

Hallo zusammen,

hatte hier schon einmal berichtet, dass ich den Verdacht hatte, dass mein Passat ein Unfallwagen ist.

Dies hat sich nun bestätigt, habe es hier schwarz auf weiß, was alles gemacht worden ist.

Ein Schaden in Höhe von 3400 Euro.

Es wurde das hintere Seitenteil ausgetauscht und neu lackiert, sowie der kofferboden instand gesetzt, Abdeckung für Stossfänger ersetzt, seitensteil instand gesetzt, Seitwand innen rechts lackiert, sowie noch ein paar kleinere Sachen.

Wenn ich von diesem Vorschaden gewusst hätte, hätte ich das Fahrzeug wohl nicht gekauft, ist ja schon keine Kleinigkeit.

Hatte vor dem Kauf extra noch gefragt, ob es kein Unfallwagen sei, da etwas Nebel oben zu sehen war. Der Verkäufer war dann kurz beim nachschauen und meinte dann, nö es wurde nichts ausgetauscht, war wohl ein Kratzer oder so....

Möchte das Auto aber eigentlich nciht zurück geben, da ich es

1. in die Schweiz exportiert habe

2. eine Standheizung einbauen lassen hab

3. eine Anhängerkupplung angebaut wurde.

Ich würde nun so vorgehen, dass ich dem Geschäftleiter der Autohauses einen eingeschriebenen Brief sende, mit der Bitte um Stellungnahme.

Ich bin mal gespannt, ob die Sache ohne Anwalt über die Bühne geht.

Was meint ihr, wie hoch die Entschädigung ausfallen sollte.

Beste Antwort im Thema

Liebe TE, es ist schon ein bisschen das übliche Muster erkennbar wie du hier herüber kommst.

Du hörst mit deinem Problem nicht das was du gerne hören wolltest (wobei gar nicht so RICHTIG klar wurde was Du nun eigentlich vom Händler willst), und nun fängst Du an jedem anzuzicken, der nicht das sagt was Du willst.

Alle sind gegen dich, jeder ist beleidigend und du meldest dich hier natürlich niieeee mehr weil alle so böse zu dir sind weil du eine Frau bist.

Schnarch, Schnarch...

Damit bist Du nicht allein, das gibts hier andauernd und immer wieder.

Komisch ists trotzdem immer wieder.

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Dei Entschädigung dürfte in der Höhe der Wertminderung liegen. Sprich die Summe die ein Verunfalltes Fahrzeug preislich weniger bringt, als ein gleichwertiges nicht verunfalltes Fahrzeug. Bei einem Schaden von 3400€ dürften ca. 10% drin liegen, also ca. 350€, sofern du das Fahrzeug tatsächlich behalten willst.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Dei Entschädigung dürfte in der Höhe der Wertminderung liegen. Sprich die Summe die ein Verunfalltes Fahrzeug preislich weniger bringt, als ein gleichwertiges nicht verunfalltes Fahrzeug. Bei einem Schaden von 3400€ dürften ca. 10% drin liegen, also ca. 350€, sofern du das Fahrzeug tatsächlich behalten willst.

Naja, wenn die TE es darauf anlegt und dem Händler was an seine Reputation liegt, sollten da ein paar mehr Graupen rausspringen. Ist aber halt ein Glücksspiel.

 

So long

Ghost

Schon klar. Allerdings liefe dies dann wohl zwangsläufig auf einen Prozess hinaus wobei man obendrein noch nachweisen muss das der Händler von dem Schaden wusste. Auch wäre dann die Frage inwieweit man eine Rückabwicklung des Geschäfts ablehnen kann. Natürlich wäre dann in diesem Fall Schadenersatz fällig, allein schon durch die bereits angefallenen Kosten. (Standheizung, Kosten für die Einfuhr, Anmeldung, Transport, etc.) Ich schätze es wird darauf hinauslaufen das der Händler sagt: Ich nehme den Wagen zurück und zahle dir den Ausbau der Standheizung nebst den ganzen anderen Kosten für den Transport und die Zulassung. Weigert man sich dieses Angebot anzunehmen wird es interessant ob man wirklich darauf pochen kann das man den Wagen behalten darf und dafür Summe X als Abfindung haben möchte.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Allerdings liefe dies dann wohl zwangsläufig auf einen Prozess hinaus

Eben nicht. Meine Theorie ist, daß der Händler weiß das er Sche**e gebaut hat, und der Kundin lieber entgegen kommt, anstatt einen Prozess zu riskieren. Aber wie gesagt, das ist eine Lotterie.

 

So long

Ghost

am 29. Januar 2013 um 23:42

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Schon klar. Allerdings liefe dies dann wohl zwangsläufig auf einen Prozess hinaus wobei man obendrein noch nachweisen muss das der Händler von dem Schaden wusste. Auch wäre dann die Frage inwieweit man eine Rückabwicklung des Geschäfts ablehnen kann. Natürlich wäre dann in diesem Fall Schadenersatz fällig, allein schon durch die bereits angefallenen Kosten. (Standheizung, Kosten für die Einfuhr, Anmeldung, Transport, etc.) Ich schätze es wird darauf hinauslaufen das der Händler sagt: Ich nehme den Wagen zurück und zahle dir den Ausbau der Standheizung nebst den ganzen anderen Kosten für den Transport und die Zulassung. Weigert man sich dieses Angebot anzunehmen wird es interessant ob man wirklich darauf pochen kann das man den Wagen behalten darf und dafür Summe X als Abfindung haben möchte.

Erstmal ist für dich völlig irrelevant, ob der Händler davon wusste. Wusste er nichts davon, muss er sich an dem Vorbesitzer schadlos halten. Es stellen sich nur die Fragen: Wurde der Wagen als unfallfrei verkauft? Bzw. war der Schaden offenbarungspflichtig, wovon ich mal ausgehe?

Rückabwicklung? - Kommt auf die Zumutbarkeit an.

Er muss sich deine Kosten anrechnen lassen und Du dir den Gebraucsvorteil.

Du musst ihm angeben, welcher schaden dir entstanden ist und dann kannst Du quasi eine Abfindung aushandeln. Oder halt zurückgeben.

am 29. Januar 2013 um 23:44

Ich würde den Vorbesitzer anschreiben und anfragen, ob er dem Verkäufer den Wagen als unfallfrei verkauft hat, oder ob der Händler vom Schaden wußte; diesen vielleicht sogar selber beseitigte.

Wäre dieses der Fall, so würde ich dann die Angelegenheit der Justiz übergeben, denn dann hat der Händler betrogen. Hat der Vorbesitzer den Wagen als Unfallfrei verkauft und den Schaden verschwiegen, so würde ich diesen zur Kasse bitten.

Allerdings wäre es sehr weltfremd, wenn der Händler diesen Vorschaden nicht bemerkt hätte, denn einen Lackstärkemesser, mit dem sich prüfen läßt, ob der Lack original ist, hat fast jeder Händler.

Ist es ein angeschlossener Händler, so würde ich auch den Konzern darüber informieren, was für "Geschäfte" unter seinem Markenzeichen ablaufen.

am 29. Januar 2013 um 23:50

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Ich würde den Vorbesitzer anschreiben und anfragen, ob er dem Verkäufer den Wagen als unfallfrei verkauft hat, oder ob der Händler vom Schaden wußte; diesen vielleicht sogar selber beseitigte.

Kann man machen, ist aber nicht wichtig. Vertragspartner ist der Händler nicht der Vorbesitzer

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Wäre dieses der Fall, so würde ich dann die Angelegenheit der Justiz übergeben, denn dann hat der Händler betrogen. Hat der Vorbesitzer den Wagen als Unfallfrei verkauft und den Schaden verschwiegen, so würde ich diesen zur Kasse bitten.

1. ist wenn, dann eine arglistige Täuschung, mehr nicht

2. Vorbesitzer zur Kasse bitten - geht nicht, da dieser nicht der Vertragspartner des TE ist

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Ist es ein angeschlossener Händler, so würde ich auch den Konzern darüber informieren, was für "Geschäfte" unter seinem Markenzeichen ablaufen.

Kommt ziemlich sicher nix bei rum. Händler wird bestreiten, davon gewusst zu haben.

Was in diesem Fall die Sache noch etwas verkompliziert ist die Tatsache das der TE seinen Wohnsitz offenbar in der Schweiz hat. Jetzt stellt sich mir die Frage: Welches Recht gilt hier? Deutsches oder Schweizerisches?

am 29. Januar 2013 um 23:51

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Was in diesem Fall die Sache noch etwas verkompliziert ist die Tatsache das der TE seinen Wohnsitz offenbar in der Schweiz hat. Jetzt stellt sich mir die Frage: Welches Recht gilt hier? Deutsches oder Schweizerisches?

Deutsches, weil hier gekauft

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Deutsches, weil hier gekauft

Könnte es nicht sein, das zwar Deutsches Recht für den Vertrag gilt, es aber die Möglichkeit gibt den Händler trotzdem in der Schweiz zu irgendwas zu verurteilen? Ich meine in diesem Fall wäre natürlich die Vollstreckung ohne hiesige Rechtshilfe praktisch kaum möglich.

am 30. Januar 2013 um 0:00

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Deutsches, weil hier gekauft

Könnte es nicht sein, das zwar Deutsches Recht für den Vertrag gilt, es aber die Möglichkeit gibt den Händler trotzdem in der Schweiz zu irgendwas zu verurteilen? Ich meine in diesem Fall wäre natürlich die Vollstreckung ohne hiesige Rechtshilfe praktisch kaum möglich.

Nein. Im Zivilrecht gilt der Gerichtsstand des Händlers, der kann ihn innerhalb Deutschlands frei wählen, aber nicht darüber hinaus. Auch Strafrechtlich ginge in diesem Falle nix in CH, da falls eine Straftat vorliegen würde, diese DE begangen wurde.

Interessant! Das wusste ich bisher noch nicht. Trotzdem bleibe für mich noch die Frage ob man als Käufer ein Angebot seitens des Verkäufers für eine Rückabwicklung nebst Finanziellem Ausgleich ablehnen kann, weil man doch lieber das Fahrzeug weiter nutzen möchte.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

... wobei man obendrein noch nachweisen muss das der Händler von dem Schaden wusste.

Unerheblich.

Er ist Fachmann, hat entsprechende Kenntnis, auch Prüfpflichten und ist immer in der Haftung.

 

Zitat:

Auch wäre dann die Frage inwieweit man eine Rückabwicklung des Geschäfts ablehnen kann.

Der Käufer hat ausschließlich Anspruch auf Rückabwicklung. Man kann sich gemeinsam einigen, aber kann man das nicht, bleibt nur die Rückabwicklung. Ein Minderpreis ist nicht durchsetzbar.

 

Zitat:

Natürlich wäre dann in diesem Fall Schadenersatz fällig, allein schon durch die bereits angefallenen Kosten. (Standheizung , Kosten für die Einfuhr , Anmeldung, Transport , etc .)

Der Verkäufer hat nur die Kosten zu erstatten, die üblicherweise anfallen und das ist ausschließlich Zulassung und Kennzeichenherstellung; ggf. noch Inspektionskosten, sofern sie durch die Herstellerangaben vorgesehen waren und notwendige Reparaturen von üblichem Verschleiß und Alterung.

Einbaukosten für Zubehör oder unübliche Dinge wie Einfuhrkosten in das Ausland, Transportkosten, Kraftstoffkosten weil der Käufer weit entfernt wohnt, ... liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers und werden nicht gegen gerechnet.

 

Zitat:

Weigert man sich dieses Angebot anzunehmen wird es interessant ob man wirklich darauf pochen kann das man den Wagen behalten darf und dafür Summe X als Abfindung haben möchte.

Pochen kann auf vieles, aber bekommen wird man es nicht. Dafür fehlt die notwendige Rechtsgrundlage.

 

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Meine Theorie ist, daß der Händler weiß das er Sche**e gebaut hat, und der Kundin lieber entgegen kommt, anstatt einen Prozess zu riskieren.

Es gibt hier kein Prozessrisiko. Es gibt nur Rückgabe oder nichts.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Interessant! Das wusste ich bisher noch nicht. Trotzdem bleibe für mich noch die Frage ob man als Käufer ein Angebot seitens des Verkäufers für eine Rückabwicklung nebst Finanziellem Ausgleich ablehnen kann, weil man doch lieber das Fahrzeug weiter nutzen möchte.

Natürlich kann man als Käufer eine Rückabwicklung ablehnen und den Wagen weiter nutzen. Aber die Rückabwicklung ist das Einzige, auf das der Käufer einen Rechtsanspruch hätte.

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