Beim Kaufland Baum kaputtgefahren

Moin !

Wir waren heute in aller Frühe auf dem Grundstück des KAUFLAND in Offenburg, dort ist ein Geldautomat, also das Kaufland selber war noch nicht offen.

Beim Wiederausparken hab ich einen Baum beschädigt, kein großer, ca. 3 Meter Höhe. Der brach zwar nicht ab, aber der überlebt das nicht, das sieht man.

Polizei war da, hab ich selber geholt: ich mußte pusten und sie haben alles fotografiert und notiert. Ziemlich eselig, das Ganze.

Ich bin jetzt aber gerade dort gewesen und sie sagten, es kann sein, daß der Baum einfach ersatzlos weggemacht wird. Also konnte man mir nichts sagen, was nun weiter geschieht. Soweit die Aussage des Marktleiters.

Muß ich das der Versicherung nun sofort melden ? Aber ich kann ja somit nichts Konkretes mitteilen, wie nun die Schadenslage ist. Zudem würde ich gerne, falls sich das Kaufland mit einer Schadensforderung meldet, den Schaden gerne direkt und unter Umgehung der Versicherung melden, sofern es nicht so teuer ist.

Soll ich nun die Versicherung anrufen ? Ich habe auch keine Ahnung, was ein Baum kosten könnte.....also wenn die das Ding ersetzen lassen.

Mfg Martin

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@martinkarch
Ich finde das super von dir "nur" für einen Baum die Polizei zu holen. Andere machen das nicht Mal wenn sie in Autos reinfahren!

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Passierte mir auch schon einmal beim baumarkt.
Wurde ein Tag vorher neugepflanzt, sogar mit preisschild noch dran.

Das wichtigste wurde ja schon gesagt, meine Erfahrung war aber - die Dinger kosten nicht viel und man zahlt es lieber selber.

War bei mir 150 Euro ca und mehr wollten die nicht haben. War ja auch schon ausgehoben der Baum - musste nur noch der neue eingesetzt werden.

hättest halt gleich einen Gummibaum pflanzen lassen....

Zitat:

Da du das jetzt deiner Versicherung gemeldet hast, ist erst mal dein Vertrag belastet.
M.W. wirst du dann auch bei der nächsten Hauptfälligkeit hochgestuft.
Falls du das jetzt selbst regulierst oder Kaufland auf Schadensersatz verzichtet, solltest du das deiner Versicherung auch mitteilen, damit dein Vertrag wieder entlastet wird.

Du bist tatsächlich ne Gummikuh, denn es WURDE ja bereits mitgeteilt !

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:34:59 Uhr:


Aber zu deinem Fall:
Da du das jetzt deiner Versicherung gemeldet hast, ist erst mal dein Vertrag belastet.
M.W. wirst du dann auch bei der nächsten Hauptfälligkeit hochgestuft.
Falls du das jetzt selbst regulierst oder Kaufland auf Schadensersatz verzichtet, solltest du das deiner Versicherung auch mitteilen, damit dein Vertrag wieder entlastet wird.

Was genau soll denn da belastet werden? Eine Hochstufung erfolgt nicht, ohne dass die Versicherung eine Zahlung leisten musste.

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Keine Angst, Du wirst erst hochgestuft, wenn die Vers. Geld gezahlt hat. Nur die reine Meldung hat keine Konsequenzen.
Manche Vers. bieten Dir bei Geringfügigkeit sogar an, dich frei zu kaufen, quasi Du bezahlst den Schaden und behältst Deinen Rabatt.
Gibt auch Vers. bei denen Du 'n "Freischuss" hast.

"Falls du das jetzt selbst regulierst oder Kaufland auf Schadensersatz verzichtet, solltest du das deiner Versicherung auch mitteilen, damit dein Vertrag wieder entlastet wird."

"Du bist tatsächlich ne Gummikuh, denn es WURDE ja bereits mitgeteilt !"

Da muss ich widersprechen, denn ob du selbst regulierst oder Kaufland auf Schadenersatz verzichtet, weißt du doch noch nicht. Und genau das sollst du - wenn du es weißt - der Versicherung mitteilen.

Nun, die meisten Versicherungen stufen bei Eingang einer Schadensmeldung (ganz korrekt) den Vertrag als nicht mehr schadensfrei ein, berücksichtigen das bei der nächsten Hauptfälligkeit und so kann es durchaus zu einer höheren Prämie kommen. Ist die Hauptfälligkeit der 1.1. vergehen ja noch einige Tage und so sollte bis zum Ende 2019 geklärt sein, ob Zahlungen von der Versicherung geleistet werden.

Schadenersatz für ruinierte Bäume ist nicht zwingend niedrig. Da gibt es wunderbare Berechnungsformeln.

Für die Unwissenden hier mal der Passus in den Versicherungsbedingungen:

Schadenbelasteter Verlauf
Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen.
Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.

Als vorsichtiger Kaufleute bilden die Versicherungen halt Rückstellungen für gemeldete Schäden und damit ist der Vertrag nicht mehr schadenfrei.

... und um genau diesem Stress bei der nächsten Hauptfälligkeit zu entgehen, sollte man auch melden wenn sich die Geschichte erledigt hat.

Was die Kostenhöhe angeht, würde ich ganz einfach bei einem lokalen GaLabau Betrieb anrufen, was die so ganz grob für das Ersetzen des Baumes veranschlagen würden. Die werden auch schon ungefähr wissen, was da für Bäume gepflanzt werden.

Allerdings, Grade bei einem Konzern wie Kaufland muss man sehr vorsichtig sein.
Bin beruflich öfters auf Supermarktbaustellen u.ä. unterwegs, die großen Ketten vergeben Aufträge etwas anders, nicht unbedingt an lokale Firmen, eher deutschlandweit über Ausschreibungen. Da könnte einiges an Anfahrt dazu kommen!

Allgemein sind die Kosten für das ausbuddeln von auch nem noch so kleinen Baum relativ hoch, von Hand macht das auch keiner. Die Rücken dafür mit Minibaggern an... das Wurzelwerk ist nicht ohne und muss zum ersetzen ja zweifelsfrei raus.

Und explizit Kaufland hat eh nen Ratsch im Kappes. Da fliegen die Obergurus mit dem Heli zur Marktbesichtigung (selbst miterlebt!), Für die Leerung einer Müllpresse geht der Auftrag erstmal zum vertraglich vereinbarten Hauptentsorger, der gibt das an seinem regionalen sub weiter, der es wiederum weitergibt.(auch selbst miterlebt) Am Ende der Kette stehen horrende Kosten, die ausser Kaufland keiner bezahlt.
Auf normalen Menschenverstand oder wirtschaftlich sinnvolle Lösungen würde ich bei denen wahrlich nicht hoffen.

Und nein ich hab nichts gegen Kaufland, Kauf da selbst gern ein. Nur auf geringe Kosten, die man selbst erstatten kann, würde ich mich da echt nicht verlassen.

Es bleibt leider nicht bei den Kosten "ausbuddeln, neuer Baum rein und gut ist". Stand da ein 20 Jahre alter Baum, dann wird für Jahre noch hochgerechnet.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. Januar 2019 um 13:34:40 Uhr:


... und um genau diesem Stress bei der nächsten Hauptfälligkeit zu entgehen, sollte man auch melden wenn sich die Geschichte erledigt hat.

Du wusstest das, ich wusste das - aber der TE nicht und hat dich scheinbar total missverstanden. Der arme Dosenfahrer weiß nicht einmal, was eine Gummikuh ist 🙄.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:34:59 Uhr:


Aber zu deinem Fall:
Da du das jetzt deiner Versicherung gemeldet hast, ist erst mal dein Vertrag belastet.
M.W. wirst du dann auch bei der nächsten Hauptfälligkeit hochgestuft.
Falls du das jetzt selbst regulierst oder Kaufland auf Schadensersatz verzichtet, solltest du das deiner Versicherung auch mitteilen, damit dein Vertrag wieder entlastet wird.

Solange die Versicherung den Fall nicht reguliert hat, passiert gar nichts! Selbst wenn die Versicherung eine Entschädigung zahlt, kannst du bis zur nächsten Hauptfälligkeit noch selbst übernehmen. I. D. R. teilt die Versicherung das auch entsprechend mit.

@gummikuh72
...hab das mal gegoogelt...muss zugeben ich hatte bisher ein vollkommen anderes Bild im Kopf...*grins*

Zitat:

@polofreund123 schrieb am 7. Januar 2019 um 14:20:42 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. Januar 2019 um 12:34:59 Uhr:


Aber zu deinem Fall:
Da du das jetzt deiner Versicherung gemeldet hast, ist erst mal dein Vertrag belastet.
M.W. wirst du dann auch bei der nächsten Hauptfälligkeit hochgestuft.
Falls du das jetzt selbst regulierst oder Kaufland auf Schadensersatz verzichtet, solltest du das deiner Versicherung auch mitteilen, damit dein Vertrag wieder entlastet wird.

Solange die Versicherung den Fall nicht reguliert hat, passiert gar nichts! Selbst wenn die Versicherung eine Entschädigung zahlt, kannst du bis zur nächsten Hauptfälligkeit noch selbst übernehmen. I. D. R. teilt die Versicherung das auch entsprechend mit.

Selbst wenn noch nicht reguliert wurde und der fall schwebend ist, kann die Versicherung hochstufen, da entsprechende Rücklagen verbucht werden.

Gib's auf, selbst der Hinweis auf die Vertragsbedingungen reicht bei manchem nicht.

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