Beim Abbiegen überholt worden - Unfall. Teilschuld?
Moin,
folgende Situation: Einkaufsstraße mit mehr Fußweg als Fahrspuren, Tempo 30, Radwege etc. Schwiegermutter biegt nach links in eine Parkbox ein, der Hintermann überholt zeitgleich und fährt ihr in die Fahrertür.
Schwiegermutter, eigene VK-Versicherung und Polizei sagen: Er hat Schuld (Polizei verwarnt mit 35EUR, Ord.Nr. 1).
Ich und gegnerische Versicherung sagen: Sie könnte Teilschuld haben, weil sie erhöhte Aufmerksamkeitspflicht gehabt hatte.
1. Wer hat recht? Und bitte gerne ich nicht!
2. Wegen Schadensabwicklung hier besser gleich mit Anwalt?
76 Antworten
Die Sprache war davon, dass sich die Anwälte freuen, wenn man zum Erstgespräch Internetwissen mit bringt. Also den Anwalt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 15:07:25 Uhr:
Zitat:
@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 15:04:11 Uhr:
Danke, nogel. Das könnte hier sehr gut passen! …Das passt hier überhaupt nicht, weil in dem verlinkten Fall ein Überholverbot bestand und nur aufgrund dessen das Urteil so ausfiel.
Das passt sehr wohl, da hier vermutlich auch Überholverbot ist! Und selbst wenn nicht - da würde kein normaler Mensch überholen, ggf. hilft das Urteil also auch, wenn hier kein "explizites" Überholverbot besteht. Übrigens: Der Verursacher bekam eine 35-EUR-Verwarnung. Vermutlich ja, WEIL da Überholverbot ist - warum sonst bzw. warum dann nicht beide?
Ansonsten macht es schon Sinn, die Teilschuld abzuwenden, um eben nicht die eigene Versicherung nutzen zu müssen. Es entspannt aber, dass man bei einer Teilschuld immerhin noch die eigene Versicherung in der Hinterhand hat.
Im Moment kann er doch gar keine Fehler machen, da noch gar keine Ansprüche gestellt geschweige denn abgewiesen wurden.
Zitat:
@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 15:22:19 Uhr:
Das passt sehr wohl, da hier vermutlich auch Überholverbot ist!
Vermutlich? Was denn nun – ist dort Überholverbot oder nicht?
Zitat:
@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 15:22:19 Uhr:
Und selbst wenn nicht - da würde kein normaler Mensch überholen, ggf. hilft das Urteil also auch, wenn hier kein "explizites" Überholverbot besteht.
Nein, das Urteil behandelt einen anderen Fall und hilft nicht, wenn dort kein Überholverbot ist.
Zitat:
@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 15:22:19 Uhr:
Übrigens: Der Verursacher bekam eine 35-EUR-Verwarnung. Vermutlich ja, WEIL da Überholverbot ist - warum sonst bzw. warum dann nicht beide?
Noch ein "vermutlich", das dich nicht weiterbringt. Das Überholen im Überholverbot kann es nicht sein, da das 70 € kostet.
Zitat:
@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 15:22:19 Uhr:
Ansonsten macht es schon Sinn, die Teilschuld abzuwenden, um eben nicht die eigene Versicherung nutzen zu müssen. Es entspannt aber, dass man bei einer Teilschuld immerhin noch die eigene Versicherung in der Hinterhand hat.
Grundsätzlich macht es immer Sinn, Schuld abzuwehren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist doch aber noch gar nichts strittig, welche Teilschuld soll denn abgewehrt werden?
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Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 15:07:25 Uhr:
Zitat:
@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 15:04:11 Uhr:
Danke, nogel. Das könnte hier sehr gut passen! …Das passt hier überhaupt nicht, weil in dem verlinkten Fall ein Überholverbot bestand und nur aufgrund dessen das Urteil so ausfiel.
Doch das paßt sogar wunderbar,
- weil hier die Problematik an sich erläutert wird
- weil hier die gängige Regelung der Haftung besprochen wird
- weil darauf eingegangen wird, daß es unter gewissen Voraussetzungen Abweichungen von der gängigen Regel gibt.
Eins zu eins ist ein Gerichtsurteil sowieso nie übertragbar.
(Edit: ob an der betreffenden Stelle Überholverbot ist oder andere Gründe gegen ein Überholen sprechen, läßt sich ja leicht nachprüfen)
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 15:32:01 Uhr:
Grundsätzlich macht es immer Sinn, Schuld abzuwehren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist doch aber noch gar nichts strittig, welche Teilschuld soll denn abgewehrt werden?
irgendwie wird die Mutter ja auch ihre eigenen Ansprüche gegen die Gegnerin durchsetzen müssen. Einfach abwarten wird da nicht helfen. Auf keinen Fall sollte man naiv erst einmal versuchen, das selbst zu regulieren und dann abwarten, bis Dinge "strittig" werden.
Wenn der Gegner Ansprüche stellt, kann man das der eigenen Haftpflichtversicherung überlassen, die ist für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Januar 2021 um 15:48:29 Uhr:
Wenn der Gegner Ansprüche stellt, kann man das der eigenen Haftpflichtversicherung überlassen, die ist für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig.
Naja, die Versicherung läßt sich evtl. auf eine Teilschuld ein und holt sich das Geld wieder durch die gestiegene Prämie wegen SF-Rückstufung.
Ich würde schon darauf dringen, daß der "Gegner" die volle Haftung zugesprochen bekommt.
Intention vom Post war ja, herauszufinden, ob das hier eindeutig ist oder ob man besser von vornherein einen Anwalt nimmt (was ich persönlich nur tue, wo es nötig ist. Wer heute "ich geb das meinem Anwalt" sagt, hat im Sandkasten früher auch immer "das sag ich meiner Mutti" gesagt - nicht meine Welt!).
Ob da Überholverbot ist, weiß ich aktuell nicht, ich kenne nicht alle Wege meiner Schwiegermutter...
Und Urteile helfen sehr wohl, wenn sie ähnlich sind, denn nur so kann Recht fortgeschrieben werden. So entstehen dann neue, weiterführende Urteile. Gleichwohl halte ich diesen Fall nicht für so spektakulär, dass er in die Rechtsgeschichte eingehen wird.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Januar 2021 um 15:48:29 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 15:32:01 Uhr:
Grundsätzlich macht es immer Sinn, Schuld abzuwehren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist doch aber noch gar nichts strittig, welche Teilschuld soll denn abgewehrt werden?
irgendwie wird die Mutter ja auch ihre eigenen Ansprüche gegen die Gegnerin durchsetzen müssen. Einfach abwarten wird da nicht helfen. Auf keinen Fall sollte man naiv erst einmal versuchen, das selbst zu regulieren und dann abwarten, bis Dinge "strittig" werden.
Dazu braucht sie keinen Anwalt. Dass sie "einfach abwarten" soll, hat niemand gesagt. Sie soll ihre Ansprüche geltend machen und erst wenn die gegnerische Versicherung diese ablehnt, ist es Zeit, einen Anwalt einzuschalten. Naiv wäre zu glauben, dass ein Anwalt einem die Arbeit abnimmt.
Zitat:
@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 15:54:46 Uhr:
Intention vom Post war ja, herauszufinden, ob das hier eindeutig ist oder ob man besser von vornherein einen Anwalt nimmt
Jeder Fall ist anders, eine Eindeutigkeit gibt es nie.
Zitat:
@3dition schrieb am 5. Januar 2021 um 15:54:46 Uhr:
Und Urteile helfen sehr wohl, wenn sie ähnlich sind, denn nur so kann Recht fortgeschrieben werden. So entstehen dann neue, weiterführende Urteile. Gleichwohl halte ich diesen Fall nicht für so spektakulär, dass er in die Rechtsgeschichte eingehen wird.
Dann viel Glück mit dieser Einstellung. Die Rechtsprechung funktioniert anders, aber das wirst du ja noch feststellen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 15:55:52 Uhr:
Sie soll ihre Ansprüche geltend machen und erst wenn die gegnerische Versicherung diese ablehnt, ist es Zeit, einen Anwalt einzuschalten. Naiv wäre zu glauben, dass ein Anwalt einem die Arbeit abnimmt.
das ist der blödste Fehler, den man machen kann. Wenn dann die Versicherung 75% reguliert, läuft man den restlichen 25% hinterher, hat aber jetzt einen Streitwert, der so gering ist, dass es kein Anwalt mehr gerne übernimmt. Außerdem vergisst man gerne Dinge, wenn man sich nicht auskennt.
Entweder regelt man das von Anfang bis Ende selbst, was nur in ganz glasklaren Fällen empfehlenswert ist. oder man gibt es gleich einem Anwalt.
Und ein glasklarer Fall liegt hier nicht vor, daher ab zum Anwalt oder wie von mir geschrieben den eigenen Schaden über die VK-Versicherung regulieren, dann kann die die eigenen Ansprüche geltend machen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 15:55:52 Uhr:
Dazu braucht sie keinen Anwalt. Dass sie "einfach abwarten" soll, hat niemand gesagt. Sie soll ihre Ansprüche geltend machen und erst wenn die gegnerische Versicherung diese ablehnt, ist es Zeit, einen Anwalt einzuschalten. Naiv wäre zu glauben, dass ein Anwalt einem die Arbeit abnimmt.
Besonders bei Bestehen eine RSV ist das falsch, ein gängiger Irrtum übrigens.
Wenn die gegnerische Versicherung anbietet, z.B. 80% des Schadens zu regulieren, man will aber 100% haben, so ist der Streitwert 20 %. Und danach bemißt sich das Anwaltshonorar.
Schaltet man sofort den Anwalt ein, ist der Streitwert 100 %.
Und rate mal, in welchem Fall sich der Anwalt mehr reinhängen wird......
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Januar 2021 um 15:55:52 Uhr:
Naiv wäre zu glauben, dass ein Anwalt einem die Arbeit abnimmt.
Warum? Genau dafür ist der doch da!
Bei der letzen Karamolage hat sich der Verursacher dumm gestellt und die Versicherung hat sich in 4 Wochen überhaupt nicht bewegt.
Dann hab ich's zum Anwalt und nach einer Woche hatte ich mein Geld.
Es gibt Versicherungen die wollen das so (wenn sich nur 50% verarschen/abspeisen/kürzen lassen ist das immer noch ein Geldvorteil für die).
Was da im Endeffekt raus kommt bleibt abzuwarten (mit fast absoluter Sicherheit wird es für jeden einen Schuldanteil geben).
Hängt davon ab was die Versicherungen machen (vermutlich für beide Versicherungen einfach billiger sich auf eine Schuldaufteilung zu einigen und von beiden Versicherungsnehmern die Prämien hochzusetzen, das ist unterm Strich lukrativer als lange rumzustreiten nur um 1000,- zu sparen).
Im Bekanntenkreis hab ich auch schon einen Unfall beim überholen mit 'nem Abbieger gehabt. Der Abbieger war sich auch sicher daß er keine Schuld hat und am Ende hatte er 100% 😉
Das war aber außerorts und Abbiegen in einen Feldweg, also ein komplett anderer Fall.
Mein Fazit: Wenn ich eine RSV zahle dann benutze ich die im Zweifelsfall auch und schlage mich nicht mit irgendwelchen Sachbearbeitern von Versicherungen herum.
PS. Zum Thema Abwarten und sehen was die Versicherung zahlt: Das Anwaltsgehalt richtet sich nach Streitwert (welcher aktuell bei der vollen Schadenshöhe liegt). Wenn später beispielsweise nur um 500,- gekürzt wird ist nur noch das der Streitwert und die Motivation des Anwalts ist direkt proportional zum möglichen Ertrag. 😉
Gruß Metalhead