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Beifahrersitzverstellung TüV relevant?

Ich fahre einen Yaris mit 2 Türen und 5 Sitzen. Normalerweise kann man den Beifahrersitz auch vor und zurück verschieben wenn man den Hebel an der Sitzseite zum Umklappen bedient um auf die Rückbank zu kommen. Diese Funktion ist allerdings bei mir irreparabel kaputt. Man kann den Beifahrersitz nur noch umklappen wenn man den Seitenhebel betätigt. Das vor und zurück Verschieben funktioniert nur noch wenn man den Hebel unter dem Sitz bedient. Man muss also zwei Hebel gleichzeitig bedienen um den Sitz so weit nach vorne zu verschieben und umzuklappen so dass man auf die Rückbank kommt.

Ist es TüV relevant wenn diese 2-in-1 Funktion (umklappen + vor/zurück schieben) nicht mehr funktioniert? Es ist prinzipiell kein Problem auszusteigen selbst wenn der Beifahrersitz ganz nach hinten fahren würde, da man ihn ja noch immer umklappen kann.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 11. Mai 2020 um 13:54:41 Uhr:


Am einfachsten ist es vorher mal anzurufen und zu fragen!
Dann hast du uns wir ne klare Aussage!

Wofür schlafende Hunde wecken?

Zumindest wenn nicht ständig einer hinten sitzt, ist das doch nicht weiter störend. Wenn der Platz hinten regelmäßig genutzt wird, lohnt sich vielleicht doch die Reparatur.

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Zitat:

@Drakonomikon schrieb am 11. Mai 2020 um 19:01:00 Uhr:


Solche Anfragen kann man zwar machen, die verlangen aber Name, Adresse, Seriennummer und Kennzeichen. Das lasse ich lieber sonst landet noch eine Notiz beim Prüfer.

So unterschiedlich kann es sein.
Hab letztens erst wegen meinem Mazda bei der Dekra angerufen.
Der hat sowas nicht wissen wollen.

Ich äußere mich mal dazu auch.

Also, es ist schon wichtig, dass die Beifahrersitzverstellung ordnungsgemäß funktioniert. Aus meiner Sicht kann es als geringer Mangel eingestuft werden, so dass eine Plakettenvergabe problemlos erfolgt.

Ich habe irgendwo mal aufgeschnappt, dass sich auch die Fenster auf und ab bewegen müssen. Nur mal als Vergleich. Ob es nun wirklich so ist kann jeder Prüfer selbst entscheiden.

Es gibt Prüfer, die vergeben keine Plakette, wenn nur ein Leuchtmittel nicht funktioniert, dann geht´s halt zu der Nachuntersuchung. Also, je nach Prüfer und je nachdem, ob dieser gut gelaunt ist, oder nicht.

Bei Fahrwerkskomponenten, wie Spiel in der Lenkung etc. ist es meist eindeutig, da hat auch der Prüfer keinen Spielraum, als den Mangel als erheblich einzutragen.

Bei meinem zweitürigen Focus wurde vom TÜV(bzw GTÜ) die nicht mehr funktionierende Umklappfunktion des Beifahrersitzes bemängelt und musste repariert werden.
Da konnte man den Sitz von hinten aber auch gar nicht mehr umklappen/verschieben.

Zitat:

@Drakonomikon schrieb am 11. August 2020 um 12:25:57 Uhr:


. Der Wagen ist trotzdem durchgefallen: Kennzeichenbeleuchtung defekt, Scheinwerfer vorne zu hoch.

Und das hat die Werkstatt nicht gleich gemacht ?

Wieso fährt man mit defekter Beleuchtung zum TÜV? Das verstehe ich nicht, das kann jeder sehen und beurteilen. Aber bei so vielen Subjekten im Straßenverkehr, die mit defekter Beleuchtung durch die Gegend fahren, wundert mich auch nichts mehr. Leider nur noch traurig

Zitat:

@Drakonomikon schrieb am 11. August 2020 um 12:25:57 Uhr:


Es war nicht TüV relevant. Jedenfalls hat der Prüfer es nicht angemerkt. Der Wagen ist trotzdem durchgefallen: Kennzeichenbeleuchtung defekt, Scheinwerfer vorne zu hoch.

Danke für die Rückmeldung.
Aber das mit der Beleuchtung hättest du dir ersparen können!😉

Ich hatte die Beleuchtung überprüft, bis auf die Kennzeichenleuchte. An die habe ich nicht gedacht. Deren Beleuchtungsstärke ist auch eher homöopathisch. Ob die nun funktioniert oder nicht, das kann man selbst Nachts bei dem Fahrzeug kaum unterscheiden. Ich habe das nicht in der Werkstatt reparieren lassen, das habe ich selbst gemacht. Kostet mich so nur 50Cent anstatt 50€.

Zum Thema Scheinwerfer: Der TÜV Prüfer hat die elektronische Regelung auch auf 0 gestellt. Dann sind sie zu hoch. Aber auf Stufe 3 (so wie es eingestellt war), sind die nicht zu hoch. Aber scheinbar stört dem TÜV Prüfer wohl, dass man theoretisch Stufen einstellen kann bei denen es zu hoch ist. Ich weiß aber dann nicht wozu es diese elektronische Höhenverstellung gibt, wenn es am Ende immer falsch ist. Nun sind die Scheinwerfer so eingestellt, dass auf Stufe 0 es nicht zu hoch ist. Auf Stufe 3 scheinen die direkt 5m vor einem auf den Boden.

Das ist doch der Sinn der Höhenregulierung.
Bei unbelasteten Fahrzeug, muss die zulässige Neigung eingehalten sein.

Wird das Fahrzeug nun im Kofferraum beladen, wird die hell/dunkel Grenze nach oben wandern, also blenden.
Je nach Beladung kann nun die Leuchtweite wieder nach unten korrigiert werden, um niemand zu blenden.

Die Leuchtweitenregulierung ist allerdings eine aussterbende Rasse. Moderne Fahrzeuge haben zunehmend LED, welche (nicht alle) eine automatische LWR benötigen.
Ich bin der Meinung, eine automatische LWR sollte Vorschrift werden, weil 90% der Kraftfahrzeugführer diese nicht richtig benutzen. Selbst die meisten Fahrschulfahrzeuge haben keine manuelle mehr...somit lernen die zukünftigen das ohnehin nicht, und setzen sich dann in die günstige Anfängerkarre, wo nur Halo funzeln verbaut sind.

Zitat:

Zum Thema Scheinwerfer: Der TÜV Prüfer hat die elektronische Regelung auch auf 0 gestellt. Dann sind sie zu hoch. Aber auf Stufe 3 (so wie es eingestellt war), sind die nicht zu hoch. Aber scheinbar stört dem TÜV Prüfer wohl, dass man theoretisch Stufen einstellen kann bei denen es zu hoch ist. Ich weiß aber dann nicht wozu es diese elektronische Höhenverstellung gibt, wenn es am Ende immer falsch ist. Nun sind die Scheinwerfer so eingestellt, dass auf Stufe 0 es nicht zu hoch ist. Auf Stufe 3 scheinen die direkt 5m vor einem auf den Boden.

Pack mal bei Stellung 3 zwei Sack Zement in den Kofferraum.
Und schau mal, ob die Scheinwerfer dann immer noch 5 Meter vor dem Auto auf den Boden leuchten?

In Stellung null hast Du mit schwerem Gepäck nachts plötzlich viele Freunde die Dich fröhlich mit der Lichthupe begrüßen, weil sie geblendet werden.

Gruß Jürgen

Ja gut, daran hatte ich nicht gedacht. Das erklärt warum der TÜV die Regelung auf 0 stellt und erst dann prüft. Vor zwei Jahren war das noch kein Problem und die Einstellung war schon immer auf 3. Danke für die Erklärung.

Die Einstellung der Lichtregulierung haben bislang meine Prüfer immer mal eben selbst vorgenommen.

Zitat:

@Drakonomikon schrieb am 14. August 2020 um 20:43:44 Uhr:


..... und die Einstellung war schon immer auf 3. Danke für die Erklärung.

Warum fährt man immer mit einer Leuchtweiteneinstellung auf Stufe 3 ?!? 😕
Eigentlich will man doch Nachts so weit wie möglich sehen.

Zitat:

@torre01 schrieb am 17. August 2020 um 07:59:20 Uhr:



Zitat:

@Drakonomikon schrieb am 14. August 2020 um 20:43:44 Uhr:


..... und die Einstellung war schon immer auf 3. Danke für die Erklärung.

Warum fährt man immer mit einer Leuchtweiteneinstellung auf Stufe 3 ?!? 😕
Eigentlich will man doch Nachts so weit wie möglich sehen.

Na ein Grund könnte ja sein dass das Auto permanent den Kofferraum voll hat.
Da leuchtet man mit 0 oder 1 den Himmel an und blendet vor allem den Gegenverkehr.
Nicht wirklich gut.

Das Problem war, dass der Aktuator für die Leuchtweitenregulierung nicht korrekt in der Führung im Scheinwerfer war, sondern außerhalb. Das führte dazu dass das Abblendlicht auch dann zu hoch war, wenn man es maximal nach unten verstellt hat. Werkstatt wollte mir natürlich gleich neue Scheinwerfer einbauen. Die Reparatur des Problems hat mich 10min gekostet.

Zur eigentlichen Frage: Beifahrersitzverstellung war kein Problem beim TÜV und auch kein Problem bei der Dekra während der Nachprüfung. Thread kann geschlossen werden.

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