Bei Verkehrkontrollen nach gebrannten CDs .. was auch immer ;)

Opel Combo B

Mir viel irgendwie keine passende Überschrift ein.

Hab mal gehört das die Polizei mittlerweile bei Verkehrkontrollen nachen den CDs im Handschuhfach gugg, ob die evtl Raubkopiert sein könnten. IS dat war oder wie oder wer? Darfen die das tun? Hier gibts doch n paar Leute deren Väter Polizist sind.

thx euch

56 Antworten

Der Zoll ist schon in Großstädten aktiv, auf der Fahndung nach Firmen die Schwarzarbeiter beschäftigen sind öfter mal Zollbeamte z.B. auf Baustellen unterwegs.

Gruß Oli

also im prinzip gilt das durchsuchen eines fahrzeuges nur dann als rechtlich für polizeibeamte, wenn es um den verdacht auf drogen geht. ansonsten dürfen sie nicht einfach ein auto filzen. wenn also einer versucht einfach so das auto zu untersuchen, dann ist das nicht erlaubt. es sei denn er hat die nötigen papiere der staatsanwaltschaft, die das erlauben. und um die zu bekommen muss es entweder eine frische tat geben oder handfeste beweisen, welche eine illegale handlung belegen, die eine untersuchung des fahrzeuges von nöten macht... wenn das bei uns so ist, dann wird das in deutschland wohl nicht viel anders sein... hoffe ich jedenfalls 😁

Deswegen machen es ja auch die Zollies. Die dürfen nämlich.

*ausgrab*

"Bei der Modernisierung des Urheberrechts hat das Bundeskabinett den Status Quo beim Recht auf eine Privatkopie beibehalten. Eine CD fürs Hören im Auto kopieren oder einem Freund die Lieblingslieder brennen - das soll weiterhin erlaubt bleiben. Aber nur dann, wenn kein Kopierschutz umgangen wird."

So hab ichs heute beim Nachrichtenlesen im Internet gefunden.

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Kannst du mal einen Link dazu reinstellen, ich würde mir das gern noch mal genau durchlesen?

Auf jeden Fall bin ich froh das man beim Urheberrecht noch relativ liberal bleibt und die Lobbyisten aus der Musikindustrie nicht die Oberhand gewonnen haben, so wie in den USA

Gruß Oli

Link

Die Sache ist die - man sollte die passende Original CD dazu dann schon zuhause vorweisen können... 🙂 Zudem ist die Klausel mit dem Kopierschutz total daneben. Man darf CDs also für den Privatgebrauch kopieren. Das darf man aber wiederum nicht, wenn man dabei einen Kopierschutz umgehen würde. Äh?...

Zitat:

Original geschrieben von QPhalanx


Man darf CDs also für den Privatgebrauch kopieren. Das darf man aber wiederum nicht, wenn man dabei einen Kopierschutz umgehen würde. Äh?...

So ist die Gesetzeslage. Daran hat sich auch mit der Novellierung nichts geändert.

Und da man das darf, muss man - logischerweise - nur eine Original-CD vorweisen können, wenn die einem nachweisen, dass für die Erstellung der gefundenen Kopie ein Kopierschutz umgangen wurde. So ein Schwachsinn!

Moin,

Na ... im Grunde einfach 😁 Ein hinreichend wirksamer Kopierschutz ist dann gegeben, wenn du ein spezielles Programm benötigst, um die CD auszulesen. Es reicht jedoch z.B. auch, wenn auf der CD kopiergeschützt steht. In diesem Moment darfst du sie nicht mehr digitalisieren. Was du aber machen kannst, und das ist legal ... du kannst sie mit einem CD Spieler abspielen und analog auf dem Rechner als WAVE aufnehmen und anschließend digitalisieren (Das wäre analog dem Aufnehmen auf Kasette *g*). Die Qualität ist zwar dann etwas gesunken ... aber um die Musik im Auto zu hören, reicht es allemale aus 😁 Davon abgesehen ... wird eh niemand verklagt, weil er zwei Songs von einer eigenen CD kopiert hat, um die im Auto zu hören. Datt lohnt sich nicht. 😉 Ein solches Verfahren würde nahezu immer wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


[...]du kannst sie mit einem CD Spieler abspielen und analog auf dem Rechner als WAVE aufnehmen und anschließend digitalisieren (Das wäre analog dem Aufnehmen auf Kasette *g*). Die Qualität ist zwar dann etwas gesunken [...]

Da würde ich aufpassen!

So gesehen umgehst du da immer noch den Kopierschutz, wodurch du dich strafbar machen würdest... Es ist ne Grauzone wo viele noch streiten...

Als IT-Student, bin ich entsprechend etwas auf dem laufenden, was dies angeht. Solange alles in einem kleinen Rahmen bleibt und du nicht komerziell kopierst, wirst du kaum mit einer Strafe rechnen müssen, da dies (noch) unter der Bagetellklausel fällt. Wie lange die noch erhalten bleibt, ist ne andere Frage...

Das schärfste was mir kontrolltechnisch untergekommen ist war vor 2 Jahren als hier in der Stadt gradn großes Weinfest war (ich trinke so ziemlich nie Allohol und wenn ich fahre auf keinen Fall). Naja hab die Kelle gesehen, die mich aufn Parkplatz gewunken hat. Ich fahr da lang und musste mich erstmal anstellen -.- Also 15 Minuten gewartet und dann gings los. Zuerst gings damit los, dass sie Papiere, FS, Warndreieck und V-Kasten sehen wollten. Soweit so gut. Dann ist ihnen (es waren insgesamt 6 Beamte an der Zahl an 3 Autos parallel) der böse Blick aufgefallen (sonst ist ALLES am Auto original - außer der Anlage halt). Ok ich noch die ABE ausgekramt udn gut war. Allerdings hatten die Jungs dann Blut geleckt und ich musste mit meinem Corsachen auf so Rampen drauffahren die ca 60cm hoch sind, dass man sich drunterlegen kann. Die haben dann allesamt mit 6 Leuten mein gesamtes Auto "auseinander" genommen. Sprich Fahrwerk, Auspuff, Motorraum einfach ALLES genauestens inspiziert ob nicht doch was eingebaut ist, was nicht eingetragen sei... Da dacht ich ich werd zum Elch. Das war dann auch die Stelle, an der ich ein wenig... grantig wurde (vorher bin ich immer freundlich geblieben aber ich war allein schon von der Warterei angepisst). Es war 2 Uhr nachts, es war kalt, ich müde und ich wollte ins Bett. Da ham die nix besseres zu tun als mich komplett zu "filzen"...

Ansonsten bin ich mit Freundlichkeit bei Kontrollen immer gut gefahren. Immer schön sitzen bleiben (angeschnallt - sonst können se dir daraus was drehen, wenn se doof drauf sind). Und immer schön nett sein und die Papiere dabei haben 😉 Dann passiert nix

ich möchte mich an dieser Stelle mal darüber beschweren, dass die Gesetzgebung in dieser Hinsicht dem Normalbürger, wie mir total undurchsichtig und unbekannt ist. Warum kann man als Legislative Deutschlands nicht mal nen Info-Flyer entwerfen, auf dem man ersehen kann, was jetzt erlaubt ist und was nicht...

Aber nein, statt Aufklärung zu bieten, werden Werbungen gestartet, von wegen Raubkopierer sind Verbrecher... 😮 *kopfschüttel*

irgendwas läuft da schief.... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von manloeste


Warum kann man als Legislative Deutschlands nicht mal nen Info-Flyer entwerfen, auf dem man ersehen kann, was jetzt erlaubt ist und was nicht...

Das hat Spiegel-Online für uns erledigt, siehe Link:

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,407467,00.html

Zitat:

Original geschrieben von Blitzcrieg


Was ist wenn die gebrannten CDs von Interpreten sind, die nur in der düstersten Death Metal Underground Szene...

@ Blitzcrieg: Eisregen is eh net wirklich legal :-p

Bin ja auch jemande der sowas hört, bzw. viel Gothic, dass ja nicht wiklich musikstil-gebunden ist... hab dann immer meine mp3-cds mit so ca. 130 liedern drauf im auto...
wie gesagt: private kopien sind erlaubt, auch für freunde...
Solange KEIN KOPIERSCHUTZ UMGANGEN WIRD!!!
sonst einfach brennen und fertig! DIE müssen dir immerhin was beweisen können!!! und wenn sie das net können, ARSCHLECKEN!! 😁

MFG

Hi,
stimmt es eigentlich das Polizisten die alleine unterwegs sind dich niemals alleine nach einem Ausweis fragen dürfen?

hab das so mal aufgeschnappt weil angeblich die gefahr zu groß sei das man ne Waffe zieht und ein Polizist allein darauf nicht vorbereitet sein...oder sowas..

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