bei roter Ampel geblitzt worden..
Hallo..
Ich habe mal ne Frage an Euch. Vielleicht hat jemand auch schon Erfahrungen damit gemacht. Ich bin gestern mit meinem schönen Mondeo in Düsseldorf auf einer sehr unübersichtlichen Kreuzung geblizt worden. Unübersichtlich da ich als Linksabbieger in die Kreuzung bei grün reingefahren bin und in der Mitte wartete bis kein Gegenverkehr mehr kam. Dann bin ich und ein anderes Fahrzeug links über die Kreuzung in eine (es gab zwei Möglichkeiten zum links abbiegen) Strasse aus der Kreuzung gefahren wo eine rote Ampel zusätlich stand und mich dann blitzte. Da ich in der Mitte gewartet habe und die andere Ampel gar nicht gesehen habe könnte diese auch schon Ewigkeiten rot gewesen sein kann. Das wäre dann natürlich ein 4 wöchiges Fahrverbot. Nun meine Frage. Da ich im Aussendienst arbeite bin ich beruflich auf den Führerschein angewiesen. Habe mal was gelesen das man dann das Bussgeld erhöht und keine 4 Wochen bekommt. Hat jemand schon diese Erfahrung gemacht?
Danke für Eure Antworten
P.S bin nicht vorbelastet, 0 Punkte in Flensburg und noch nie den Führerschein abgegeben
Beste Antwort im Thema
Hallo Christoph55,
Ich kenne diese Stelle mit der Rotlichtblitze, ist es die an der Herzogstraße Ecke Corneliusstraße? Die ist gemein!
Ich sollte auch mal 4 Wochen meinen Lappen abgeben, aber nicht wegen Rotlicht Blitze.
Ich habe auch erst abgewartet bis ich den Bescheid bekommen habe.
Wenn du einen Firmenwagen fährst, solltest du darauf achten das deine Firma den Anhörungsbogen bekommt. Viele Firmen (Fuhrpark) nehmen das Schreiben und füllen es mit deinen Daten als Fahrzeugführer aus und senden es zurück. Generell ist das auch richtig. Meistens ist aber kein Foto dabei. Wenn deine Firma nun anhand deines Kennzeichens den Verstoß mit deinen Daten zugibt hast du ein Problem.
Besser ist es aber wenn du den Anhörungsbogen erst einmal deinem Anwalt vorlegst.
Er hat die Möglichkeit Akteneinsicht zu bekommen, um zu ermitteln ob du auf dem Foto einwandfrei zu erkennen bist. Wenn du auf dem Foto nicht zu erkenne bist hast du eh schon gewonnen.
Aber jetzt zu deinem Problem mit Außendienst und 4 Wochen Führerschein abgeben.
Ja es ist richtig das man eine doppelte Geldstrafe bekommen kann, anstatt 4 Wochen Lappen abzugeben.
Ich habe damals über meine Rechtschutz meinen Anwalt beauftragt sich um die Sache zu kümmern. Ich war auf dem Foto leider sehr gut zu erkennen. Ich war selber in Außendienst und Bereitschaftsdienst hatte ich damals auch noch.
Ich habe mit meiner Firma gesprochen, die mir dann eine Bescheinigung ausgestellt haben.
In der Bescheinigung stand: Außendienstmitarbeiter mit Einsatzwechseltätigkeit und alle 2-3 Wochen 24 Stunden Rufbereitschaft. Unser Mitarbeiter ist beruflich auf den Führerschein angewiesen und die Firma würde sich vorbehalten mich, bei 4 Wochen Verlust des Führerscheins zu kündigen......
Das mit der Kündigung war natürlich übertrieben, aber es hat geholfen.
Ich musste dann die doppelte Geltstrafe bezahlen und der Fall wahr gegessen.
Das ganze wird dadurch begünstigt das du noch nicht vorbelastet bist (0 Punkte in Flensburg. Wenn du nicht einen total beschissenen Richter hast, wird es klappen.
Wenn du allerdings in den nächsten 2 Jahren einen ähnlichen Verstoß begehst (Rotlicht, zu schnell oder Abstand) kommst du um ein Fahrverbot nicht mehr drum rum.
So, hoffe das diese Zeilen dir etwas helfen.
Wenn du den Namen meines Anwaltes brauchst, sag Bescheid. Er ist echt Gut. Verkehrsrechtler, hat mir schon öfter geholfen J
Alles Gute
Mondi74
16 Antworten
Ich denke, daß die Chancen, daß sich da etwas tun könnte gering sind. Das dürfte keine schlechte Einnahmequelle für die Stadt sein. Aber gefährlich ist die Kreuzung bestimmt. Ich möchte nicht wissen, wie oft es da knallt.
So etwas von völlig falsch p r o g r a m m i e r t e r Ampelschaltung habe ich noch nie gesehen! Bei uns in Österreich werden Kreuzungen mit Straßenbahn meist automatisch so geschaltet, dass die sich nähernde Straßenbahn grün erhält (bzw. haben die meist eigene weiße Signale mit drei Lichtern) und gleichzeitig der g e s a m t e Kreuzungsverkehr rotes Licht erhält - nicht nur der Querverkehr! Es dürfte also niemals vorkommen, dass Fahrzeuge einer bestimmten Fahrspur gleichzeitig grüne und rote Signale erhalten, denn es gibt nur eine einzige zuständige Ampel für diese Spur. Außerdem werden aus einer Kreuzung nicht zwei, nur weil in der Mitte Schienen verlaufen. Diese gelten nur als besondere Fahrspur für Schienenfahrzeuge.
Den Prozess sollte man jedenfalls durch alle möglichen gerichtlichen Instanzen durchziehen...