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Bei gelb geblitzt

Themenstarteram 10. November 2023 um 14:38

Hallo zusammen, folgendes

Ich wollte heute links abbiegen und die Ampel stand auf gelb, also noch kurz drüber. Ich weiß nicht gerade toll. Dann in der Mitte der Kreuzung löste der Blitzer aus. 2 mal. Rotlicht-Blitzer. Hinter mir ist auch noch einer gefahren.

Es war definitiv gelb.

So sieht die Kreuzung aus. Siehe Bild

Galt das jetzt mir, oder dem Hintermann?

Grüße

Foto der Ampel Kreuzung
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27 Antworten

Oder es ist einfach ein Gelblicht Verstoß.

 

Gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO ordnet Gelb an, dass Sie vor der Kreuzung auf das nächste Signal warten müssen.

Diese Owi wird mit 10€ geahndet.

Zitat:

Galt das jetzt mir, oder dem Hintermann?

Das Forenorakel ist gerade im Sabbatjahr, du musst noch 8 Monate warten, bis es zurück ist.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. November 2023 um 12:12:05 Uhr:

Oder es ist einfach ein Gelblicht Verstoß.

 

Gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO ordnet Gelb an, dass Sie vor der Kreuzung auf das nächste Signal warten müssen.

Diese Owi wird mit 10€ geahndet.

Der so genannte Gelblichtverstoss ist rein theoretischer Natur, da in der Praxis de facto nicht nachweisbar. Es gibt auch keine Gelb-Blitzer. Wenn also der TE die Ampel bei Gelb passiert hat, kann er sich entspannt zurücklehnen.

Zitat:

@Melosine schrieb am 12. November 2023 um 19:26:35 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. November 2023 um 12:12:05 Uhr:

Oder es ist einfach ein Gelblicht Verstoß.

Gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO ordnet Gelb an, dass Sie vor der Kreuzung auf das nächste Signal warten müssen.

Diese Owi wird mit 10€ geahndet.

Der so genannte Gelblichtverstoss ist rein theoretischer Natur, da in der Praxis de facto nicht nachweisbar.

das würde ich nicht so unterschreiben, braucht nur ein karrieregeiler Schupo in der Nähe zu stehen, der anderer Meinung ist, dann kanns auch schonmal anders laufen,

Zitat:

@audijazzer schrieb am 12. November 2023 um 20:01:24 Uhr:

 

das würde ich nicht so unterschreiben, braucht nur ein karrieregeiler Schupo in der Nähe zu stehen, der anderer Meinung ist, dann kanns auch schonmal anders laufen,

Das Überfahren einer Ampel bei Gelb ist in erster Linie nicht verboten. Es gibt eine theoretische Situation in der das geahndet werden könnte. Und diese Situation kann niemandem nachgewiesen werden.

wieso denn nicht? Der Schupo behauptet, "Fahrer hat Gas gegeben, hätte stattdessen locker bremsen können".

Zitat:

@audijazzer schrieb am 12. November 2023 um 20:55:00 Uhr:

wieso denn nicht? Der Schupo behauptet, "Fahrer hat Gas gegeben, hätte stattdessen locker bremsen können".

Glaubst du ernsthaft, dass aufgrund einer subjektiven Einschätzung ein Bußgeld oder gar ein Verfahren zustande kommt?

wegen so ner Lappalie in aller Regel nicht, aber ausschließen kann mans auch nicht.

Und, gibt es eine Auflösung?

@Neu198989

Das wäre aber ziemlich viel verlangt :rolleyes: :D.

I.d.R. kommt doch nach den Fragen von Gelegenheitsusern keine Auflösung derselben.

Na ja, immerhin war der TE am 18.01.24 online.

Themenstarteram 17. Februar 2024 um 13:18

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 2. Februar 2024 um 08:41:02 Uhr:

Das wäre aber ziemlich viel verlangt :rolleyes: :D.

I.d.R. kommt doch nach den Fragen von Gelegenheitsusern keine Auflösung derselben.

Bis jetzt ist nichts gekommen:)

Na, geht doch :). Zitterst du noch oder chillst du schon? :D

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