Bei gelb durchgefahren - trotzdem Bußgeld
Hallo,
Ich habe eben eine etwas unfaire Situation gehabt.
War mit ein paar Freunden auf dem Weg um etwas zu essen. An einer Kreuzung wollte ich nach links abbiegen. Die Ampel war genau zu dem Zeitpunkt wo ich auf den linken Fahrstreifen gefahren bin von grün auf gelb gewechselt. Ich dachte mir, ich schaffe es noch drüber und so war es auch.
Leider standen links ein BMW und die Polizei. Daraufhin wurde ich angehalten und auf meine ‚Ordnungswidrigkeit‘ hingewiesen.
Ich sei länger als eine Sekunde über Rot gefahren und laut dem Beamten hatte der BMW vor ihnen grün bekommen und ist daraufhin losgefahren. Es sei mit 100€ und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
Der Beamte meinte dann, man könne es umgehen indem ich direkt vor Ort 50€ in bar bezahlen würde und die Sache wäre dann erledigt...
Ich habe mich direkt beschwert, dass es nicht sein kann und die Ampel noch zu 100% gelb gewesen ist. Sogar meine Freunde haben es gesehen. Der Beamte wurde daraufhin sehr sauer und wollte nicht diskutieren und meinte entweder vor Gericht und klären oder 50€ Bezahlen und gut ist...
Daraufhin bin ich dann Geld holen gegangen und dann ab auf die Wache. Dort stellte man mir eine Quittung aus und gut ist.
Ich bin noch auf die Toilette gegangen und da habe ich das Gespräch der Beamten mitverfolgt.
Beamter: Wie viel?
Beamte: 50
Beamter: Gib mir 20...
Frechheit sowas. Leider kann ich da, denke ich, nicht vorgehen da die Richter oder wer auch immer eher den Beamten glauben als mir.
Ich bin danach zur Kreuzung des Geschehens gefahren und habe mir die Ampelschaltung mal angeschaut. Die Ampeln springen beide von gelb-rot bei mir und von rot-gelb auf der Seite der Beamten.
Ich habe keine Ahnung, was ich dazu noch sagen soll :/
Beste Antwort im Thema
Die story glaube ich erst mal nicht.
A) Der Tatbestand würde Bestechlichkeit erfüllen mit den entsprechenden Konsequenzen - für lausige 50 Ocken?
B) Davon anderen Beamten auch noch zu erzählen???
C)Um 50 € zu löhnen extra auf die Wache? Das kann direkt vor Ort erfolgen.
D) Das ganze Spiel sogar vor mehreren Zeugen aus dem Freundeskreis des Betroffenen?
E) Das Ding wird ausdiskutiert und die Beute geteilt, während der Genatzte noch im Revier ist?
Entweder hier wird eine fürchterliche Münchhausen-Geschichte erzählt oder die Begebenheit trug sich irgendwo im tiefen Dschungel zu
188 Antworten
Zitat:
@twindance schrieb am 17. Juli 2018 um 14:52:14 Uhr:
Deal - ich werde bis morgen warten und auf weitere Beiträge oder Richtigstellungen (gern auch als PN) des TE @vlnr warten. Anschließend werde ich je nach Verlauf entscheiden, ob ich eine Verlinkung des Threads an die betreffende Dienststelle in einer email mit der Bitte um Stellungnahme sende.DAS würde mich jetzt doch sehr interessieren.
Das finde ich gut. 🙂
Auf der Polizeistation Heusenstamm arbeiten übrigens 16 Beamte (Stand Ende 2017) und wenn es nicht gerade zwei Beamte mit dem selben Nachnamen gibt, dann ist Herr W. in Wahrheit Frau W.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 17. Juli 2018 um 16:48:20 Uhr:
Die Bildersuche ergibt dieses:
https://www.co2air.de/thema/68432-zu-schnell-gefahren/
Das ist der, bei uns ehemalige, richtige Block. Vergleich den mal mit dem Foto des TE...Schon alleine der schwache Druck links ist sehr merkwürdig.
Das ist halt eine Summe, die für den "Täter" irrelevant ist und somit ausgegraut. Vielleicht einfach eine neuere Auflage.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 17. Juli 2018 um 12:46:51 Uhr:
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 17. Juli 2018 um 12:31:25 Uhr:
Kann doch sein, dass Beamte während der Arbeit auch Spaß haben.
Womöglich ist das Geld in die passende Kasse gewandert und die Kollegen haben nur ein Späßle gemacht.ich weiß ja nicht, in welchem Rechtssystem du lebst, sollte an der Räuberpistole auch nur ein Wort stimmen, hat das mit "Späßle" nichts aber auch garnichts zu tun.
Wieso?
Es gibt drei Möglichkeiten:
a) Der TE fuhr über rot. Ihm wurde eine Verwarnung angeboten, er hat auf der Wache bezahlt, eine Quittung bekommen. Wäre dann sehr im Sinne des TE oder etwa nicht? Das Geld ist natürlich auch in die entsprechende Kasse gewandert.
b) Der TE fuhr über gelb. Entweder hat sich der Polizist verschaut oder ihm hat das "Auftreten" des TE nicht gepasst, wir waren nicht dabei. Nun gut, roter Golf GTD, voll mit jungen Männern, mit Vollgas angeschossen, bei gelb mit Vollgas am Polizeiwagen drüberpfeifen... wer kennt sie nicht diese Kandidaten... wie auch immer, nicht 100 % korrekt, geht natürlich nicht, darf nicht sein... aber siehe a), Verwarnung, das Geld ist in die entsprechende Kasse gewandert.
c) Der TE fuhr über gelb, der Polizist hat ihn erpresst. Aber ihn dann auf die Wache mitnehmen, ihm eine Quittung ausstellen und das Geld wiederum in die eigene Tasche stecken? Sehr unwahrscheinlich.
Und nun zum Späßle - ich erläutere es:
Der Polizist hat die 50 € kassiert, den Vorgang notiert, das Geld in die entsprechende Kasse gelegt. Der Kollege hat ihn gefragt: "Wie viel?" Der Polizist daraufhin: "50" Der Kollege: "Gib mir 20" 😉 😁
Sofern die beiden das Geld nicht selbst eingesteckt haben, kann ich mir gut vorstellen, dass diese Räuberpistole der Wahrheit entspricht, nur der TE tendentiell seine Sichtweise erzählt und das "Späßle" falsch verstanden hat bzw. viel zu viel hinein interpretiert.
Hier ist also wahrscheinlich weder eine Erpressung oder Amtsmissbrauch oder was auch immer zu sehen, noch wird der TE hier jemanden verleumden wollen - er hat´s nur falsch aufgegriffen.
Und ja, sollte ich mich irren, es sich um c) handeln, dann doch einfach Beschwerde einlegen. Der "Polizei-Apparat" wird das dann (hoffentlich) regeln. Intern, extern, wie auch immer. Es gibt die Quittung, es gibt Zeugen, zumindest das Geld verbleibt dann nicht in der Tasche des Polizisten oder dieser ominöse Abreißblock wird abgeschafft. Nochmal würde das wohl nicht passieren.
Man kann dem illegalen Treiben (sofern vorhanden) also sicherlich ein Ende setzen.
Der TE hätte seine Beschwerde aber gleich schreiben sollen und nicht vorher einen Thread aufmachen. Jetzt besteht Vertuschungsgefahr.
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Ich schätze eher, da wurde was kopiert.....Zweifarbige Drucke hat es nie gegeben. Viel zu viel Aufwand.
In Landshut fuhr die Polizei bis vor zwei (?) Jahren noch BMW E39 Kombi in grün-weiß. Vielleicht fährt der sogar noch immer.
Dürfte es sowas geben? Ich denke nicht, von daher wird´s vielleicht diesen Block hier tatsächlich geben und der tatsächlich auf dieser Wache auch genutzt werden.
Spekulationen... ruft doch mal endlich jemand an. 🙂
Welcher Verstoß, der etwas mit Gelb oder Rot einer Ampel zu tun hat, würde eigentlich 50 Euro kosten? Mir fällt keiner ein.
Die Polizisten waren einfach nett und wollten auch sich selbst Schreibarbeit sparen. Blöderweise gingen die aufgrund der raschen Ampelschaltung jedoch davon aus, dass der TE bei Rot gefahren sein muss.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 17. Juli 2018 um 18:24:47 Uhr:
Welcher Verstoß, der etwas mit Gelb oder Rot einer Ampel zu tun hat, würde eigentlich 50 Euro kosten? Mir fällt keiner ein.
Tja, da bin mal einer Meinung. Mir auch nicht. Rot sind entweder 90 oder 200, je nach Zeit...
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. Juli 2018 um 18:13:17 Uhr:
Ich schätze eher, da wurde was kopiert.....Zweifarbige Drucke hat es nie gegeben. Viel zu viel Aufwand.
Es ist zwar schon lange her das ich geblitzt und gleich angehalten wurde.
Ca 10 Jahre her und mit 36 am Ende der Tempo 30 Zone beim vorzeitigen beschleunigen erwischt worden.
Damals gab es genau diese zweifarbigen Blöcke und ich hab die 10 € in Bar bezahlt.
Also ist der Block prähistorisch......😁 Die angeblichen 50 Tacken erklärt das aber immer noch nicht. Edit. Ein "Gelblichtverstoß" kostet wohl 10 Teuros. Passt also auch nicht.....
Vielleicht ist es ja bis dato niemanden aufgefallen....
Was mich jetzt da ehrlich gesagt etwas stutzig macht ist folgendes (fett):
Zitat:
@vlnr schrieb am 17. Juli 2018 um 02:48:01 Uhr:
Beamter: Wie viel?
Beamte: 50
Beamter: Gib mir 20...
Zitat:
@Florian333 schrieb am 17. Juli 2018 um 16:59:40 Uhr:
Auf der Polizeistation Heusenstamm arbeiten übrigens 16 Beamte (Stand Ende 2017) und wenn es nicht gerade zwei Beamte mit dem selben Nachnamen gibt, dann ist Herr W. in Wahrheit Frau W.