Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge
Hallo,
bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.
Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.
Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.
Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).
Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?
B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.
Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.
Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.
Beste Antwort im Thema
Hi,
wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉
Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.
Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.
240 Antworten
@mk28
Die Elektronik reguliert doch sanft wieder auf den richtigen Abstand, außerdem kommt man, wenn der Abstand (halber Tacho) stimmt, nicht so schnell in den "Straftatbestand" wenn sich einer reinschlängelt.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Mai 2019 um 11:24:51 Uhr:
Deswegen gebe ich auch gern den Tipp, die Standspur zum Überholen zu verwenden 😉 , ist absurderweise noch billiger...
Überholen über die Standspur kann aber auch mit Verkehrsgefährdung geandet werden und dann ist die Karte gelocht. Billig ist es nur wenn es als Rechtsüberholen geahndet wird
Mein Kommentar:
- im deutschen Straßenverkehr ist der Strafbestand nur in ganz bestimmten Situation anwendbar. Darunter fällt NICHT: Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, rechts Überholen, Spurwechsel
- die Bußgelder sind in Deutschland lächerlich gering
- ein allgemeines Tempolimit hätte den Unfall höchstwahrscheinlich verhindert
Zitat:
@A4_TDI schrieb am 29. Mai 2019 um 22:28:32 Uhr:
Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.
Aufgrund dieser Aussage würde ich mich @Bamako mit seiner Vermutung anschließen. Für was sind die Fahrzeugdaten hier wichtig? Vielleicht wollte sich der TE auf der Autobahn durch für ihn leichtes Beschleunigen, was bei dem Golf Vollgas bedeutete, so wie hier mit der Angabe über die Motorisierung, profilieren und dem Golffahrer einen Denkzettel verpassen, was dann in die Hose gegangen ist. Sein gekränktes Ego möchte er dann noch mit einer höheren Strafe für den Golffahrer aufpuschen.
Etwas seltsam finde ich es schon, dass der Golf rüber zieht, bevor er vorbei war. Die Leistung des BMW lässt zu, dass der Golf beim Schulterblick, bzw. Blick in den Spiegel vor dem BMW war, dieser jedoch so stark beschleunigt, womit der Golffahrer nicht gerechnet hat, dass der BMW beim Lenken bereits wieder neben dem Golf war.
Sicherlich ist die Aktion des Golfs nicht korrekt gewesen und es gibt immer Besserwisser, die meinen, dass die in der linken Spur schneller dem Vordermann hinterherfahren können, aber da muss man drüber stehen und nicht Leib und Leben für sein Ego riskieren, wo man dann spekulieren könnte, ob eine MPU ratsam wäre.
Aber das sind nur Spekulationen und sollen keine Unterstellungen sein. Vielleicht hat es aber 2 getroffen, die einen Denkzettel gebraucht haben und denen dabei zum Glück nichts schlimmeres passiert ist. Die Aussage des Golffahrers wäre natürlich auch schön zu hören oder die des Zeugen, die die Spekulation be- oder entkräften könnte.
Ähnliche Themen
Zitat:
@augenauf schrieb am 31. Mai 2019 um 00:37:31 Uhr:
Mein Kommentar:
- ein allgemeines Tempolimit hätte den Unfall höchstwahrscheinlich verhindert
Wie begründest du deine Vermutung?
Meine Erfahrung sieht da anders aus. Gerade in Gebieten, wo ein TL herscht fahren autos länger links, weil man eh nicht überholen "darf". Dann kommt jemand, der 20-40KMH schneller fahren will, als erlaubt, und sich rechts vorbei mogelt. Hinzu kommen ab und zu mal Oberlehrer, die andere gerne ausbremsen, indem sie mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit links fahren, aber beschleunigen, wenn sie rechts überholt werden.
Es gibt einige gute Gründe für ein ATL, aber dies ist eher ein Gegenargument... Damit will ich keine Pro/Kontra Diskussion starten, sondern nur auf dieses eine Beispiel eingehen.
"Dieses eine Beispiel" basiert darauf, dass jemand die Verkehrregeln nicht einhält. Und dass vermeintliche Oberlehrer sich ebenfalls nicht korrekt verhalten.
Und dein Beispiel soll ein Argument sein gegen ein Tempolimit? Seriously?
Zitat:
@augenauf schrieb am 31. Mai 2019 um 01:38:57 Uhr:
"Dieses eine Beispiel" basiert darauf, dass jemand die Verkehrregeln nicht einhält. Und dass vermeintliche Oberlehrer sich ebenfalls nicht korrekt verhalten.
Genau so ist es, und deshalb verstehe ich nicht, wie du darauf kommst, dass ein TL oder ATL geholfen hätte... Wenn alle sich an die Regeln gehalten hätten, dann wäre der Unfall nicht passiert. Die Leute hätten sich auch nicht an die Regeln gehalten, wenn ein TL/ATL vorhanden gewesen wäre...
Wäre nett, wenn du mir den Zusammenhang erklärst.
Zitat:
@augenauf schrieb am 31. Mai 2019 um 01:38:57 Uhr:
Und dein Beispiel soll ein Argument sein gegen ein Tempolimit? Seriously?
Es soll "eher" ein Gegenargument sein, weil "ab und zu mal" Oberlehrer hinzu kommen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 31. Mai 2019 um 00:38:58 Uhr:
Sicherlich ist die Aktion des Golfs nicht korrekt gewesen und es gibt immer Besserwisser, die meinen, dass die in der linken Spur schneller dem Vordermann hinterherfahren können, aber da muss man drüber stehen und nicht Leib und Leben für sein Ego riskieren, wo man dann spekulieren könnte, ob eine MPU ratsam wäre.
Ich finde, dass der Straßenverkehr zu komplex ist, um das Ego zu verdächtigen. Der TE fährt einen schnellen wagen, und wenn sein Vordermann platz macht, kurz bevor der rechtsüberholer unerwartet rüber zieht... Da kann es schon mal knallen, weil man im falschen Moment beschleunigt...
Aber dann hätte der Zeuge, aus dem dritten Wagen wohl etwas dazu gesagt...
Der Golf-Faher kann von Glück reden das er nicht abgeflogen ist. Bei der Geschwindigkeit ist das keine Kolonne mehr. D.h. da is nicht mit rechts vorbei.
Im übrigen sinnbefreit. Er überholt rechts, obgleich er sich auch links hinter den 5er des TE anstellen hätte können.
Die Dinger sind nicht zu unterschätzen, mir folgte mal ein Golf 4 1,6er geschmeidig mit 180 auf der A4.
Auf YT kursieren Videos wo die die Kisten auf 210 geprügelt haben. Meiner fährt auch selbst nach 20 Jahren noch seine 190.
Der TE kann froh sein das nicht mehr passiert ist. Bis auf den etwas kürzeren Sicherheitsabstand ist hier nichts verwerfliches zu bemerken.
Einmal kurz ärgern, durchatmen und abhaken.
Zitat:
@manvo schrieb am 30. Mai 2019 um 23:22:21 Uhr:
@mk28
Die Elektronik reguliert doch sanft wieder auf den richtigen Abstand, außerdem kommt man, wenn der Abstand (halber Tacho) stimmt, nicht so schnell in den "Straftatbestand" wenn sich einer reinschlängelt.
Aber nicht wenn einer ohne zu schauen nach links zieht. Musste auch schon öfters bremsen, damit es nicht knallt.
Meine Distronic schaut nur geradeaus. Macht Sinn, sonst würde die ja wg. jedem der neben mir fährt bremsen.
Schert einer ein von links oder rechts, muss der sich erst in den richtigen Radarwinkel bewegen, dann wird automatisch gebremst.
Geht, ist aber nicht empfehlenswert, da die Bremsung dann doch recht heftig ausfällt.
"ein, habe ich nicht. Er stieg aus und fing direkt an, wirres Zeug zu reden. "Sie hätten mich lassen müssen! Sie haben noch extra Gas gegeben!" usw."
das solltest du mit dir selbst ausmachen. es liegt ja im charakter mancher fahrer, dass sie bei bemerktem rechtsüberholen so gasgegen, dass dieses rechtsüberholen nicht gelingt. wenn du das gemacht hast trägst du eine teilschuld an dem unfall evtl gar volle schuld (vergleichbar mit auffahrunfällen von dränglern wenn der vordermann 'erzieherisch' gebremst hat und das ganze schiefgeht)
->wäre blöd das 'erziehen' offen zuzugeben aber wenn es so war hast du dich auch selbst gefährdet (und alle anderen mit)
->natürlich kannst du als überholender jederzeit gasgeben. aber den sicherheitsabstand zum vordermann unterschreiten ist ja dann auf deiner seite auch schon ein vergehen für sich (könnte man auch zur anzeige bringen dann gibt es für dich ggf auch punkte+bußgeld oder verwarngeld)
-----------
dass er als schutzbehauptung für sein fehrverhalten angibt "ich habe sie nicht gesehen" ist nun clever. sonderlich viele ausredemöglichkeiten um den vorwurf eines vorsatzes zu entkräften hat er ja nicht.
------------
ps: das soll KEIN inschutznehmen des rechtsüberholers sein (nur gehe in dich und überlege wer alles schuld an diesem unfall und der damit verbundenen recht hohen gefährung bei diesem tempo ist)
--------
da auch du oberhalb der richtgeschwindigkeit unterwegs warst solltest du mit einer haftungsteilung rechnen! (versicherungen zahlen gerne nur soviel wie sie eben müssen)
Rechts überholen ist einfach mörderisch.
Dann noch den anderen in die rechte Seite zu fahren - ist totales Unvermögen und disqualifiziert den Rechtsüberholer zusätzlich, egal was der Linke macht, ER ist dem Linken ja schließlich in die rechte Seite gefahren, das muss man erstmal hinkriegen, war der Rechtsüberholer überhaupt nüchtern?
Er hätte auch jederzeit bremsen können auf seiner rechten Spur.
Was passiert eigentlich, wenn dem Linken das drängeln des hinteren Fahrers nervt(dem ist der Sicherheitsabstand des vorderen Fahrers, ein Dorn im Auge), sich entschließt rechts rüber zu fahren und der Hintermann gleichzeitig zum rechts überholen ansetzt?
Allein deshalb ist rechts überholen schon mörderisch.
Für rechts überholen mit anschließendem Spurwechsel gibt es einfach überhaupt keine Rechtfertigung!
Vielleicht war es auch gar kein Überholen von Rechts, sondern der Fahrer auf der linken Spur wurde schlichtweg übersehen, weil im toten Winkel ? Sicherlich hätte ein Schulterblick von dem Fahrer der Mittelspur genügt, welcher hier aber offenbar ausgeblieben ist.
Der versucht jetzt natürlich, sein Versäumnis zu rechtfertigen. Dummerweise hat er aber die Schuld nicht bei sich gesehen, sondern fälschlicherweise beim TE. Warum auch immer.