Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge
Hallo,
bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.
Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.
Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.
Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).
Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?
B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.
Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.
Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.
Beste Antwort im Thema
Hi,
wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉
Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.
Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.
240 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Mai 2019 um 09:20:01 Uhr:
Es gibt auch Haftung ohne Schuld.
Eben.
Und zwar auf der BAB oberhalb der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Ich kenne den Unterschied zwischen den Begriffen von Zivil- und Strafrecht, aber so kleinkariert wollen wir hier mal nicht sein.
Zitat:
@manvo schrieb am 29. Mai 2019 um 22:44:24 Uhr:
@A4_TDI
Hat zwar nichts mit deiner Frage zur Anzeige zu tun, aber hast du B mal gefragt warum er dich rechts überholt hat?
Obwohl es vor dir auch nicht schneller vorwärts ging?
Die Frage stelle ich mir jedes mal, wenn die Leute im Berufsverkehr alles tum, um schneller voran zu kommen. Das rechts überholen kommt sehr häufig vor. Ich stempel es als leichtsinnige dummheit ab. In der regel passiert ja auch nix.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Mai 2019 um 07:13:41 Uhr:
Wie muss man sich den Unfall vorstellen.Bums...und das wars ?
Bei den gefahrenen Geschwindigkeiten muss da doch mehr gewesen sein, kein normaler Mensch behält die Kontrolle über sein Auto wenn er bei den gefahrenen Geschwindigkeiten einen Schlag von der Seite bekommt.
Wenn er mit seinem Heck an deine Front gekommen ist hätte es im die Führungsachse verissen, der Abflug ist da sicher.
Wenn zwei Fahrzeuge sich auf einer geraden Strecke streifen, geht nur ein Ruck durchs Fahrzeug. War damals auch verwundert, wie unspektakulär es ist. Man darf anschließend nur keine hecktischen ausweichmannöver machen, sondern den leichten Richtungswechsel auch nur leicht korrigieren. Der überholende darf nicht bremsen, damit der überholte hinter ihm ist, und nicht neben ihm.
Ob das bei einem leichten Kleinwagen, wie ein Smart, anders ausgeht weiß ich allerdings nicht.
Bei meinem Unfall war der rechtsüberholer auch nicht belehrbar. Ich durfte schon weiterfahren, während die Polizei mit ihm noch Diskussionsbedarf hatte. Seiner Versicherung hat er den Schaden nicht gemeldet. Ich bin damals nur zur Schadensregulierung zum Anwalt gegengen, habe meinen Wagen in die Werkstatt gegeben, und bin in der Zeit mit einem Leihwagen gefahren. Kann ich nur empfehlen, weil man sich um nichts kümmern muss, und es einem nichts kostet.
Schon stark, wie hier auf den TE bzgl Rechtsfahrgebot eingeschlagen wird. Er fuhr jemandem hinterher und war im Überholvorgang, er wäre auch schneller gefahren. Das ging aber nicht, weil vor ihm noch jemand fuhr. Wi bitte ist da jetzt der Verstoß gegen das RVG?
@TE
Dich wurmt, dass er eine "geringe" Strafe fürs Rechtsüberholen bekommt, obwohl er dein Leben riskiert hat. Verständlich.
Angenommen, du wärst bei selben Tempo rechts gefahren und der andere fährt dir nach dem Überholen von links in die Seite. Da hat er dein Leben exakt genauso riskiert. Wie wäre das anders gewesen? Oder willst du jetzt jeden Unfall mit lebenslangen Fahrverbot bestrafen?
Die 145€+Punkt sind schon ausreichend, schlucks runter.
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Zitat:
@A4_TDI schrieb am 30. Mai 2019 um 01:56:12 Uhr:
Das ist doch alles egal! Selbst wenn neben mir 2 Spuren auf einer Länge von 5km frei gewesen wären, hätte er nicht das Recht gehabt, mir bei 160 in die Seite zu fahren.Ich wohne in einer Einbahnstraße. Hier kommen täglich Fahrräder in falscher Fahrtrichtung raus. Habe ich jetzt das Recht, zum Feierabend mal ein paar Radfahrer platt zu fahren?
Mag sein dass da die Wut über die Situation spricht. Vielleicht kann man hier aber auch einen Teil der Unfallursache herauslesen. Man könnte auch annehmen:
TE ist penetranter Linksfahrer und macht Lücken zu. Solche gibts zuhauf, oftmals grade die, mit den leistungsstärkeren Fahrzeugen. Diese meinen oft, ihnen gehöre die linke Spur ganz alleine, ein Golf mit 1,6L hat da nichts zu suchen.
Vielleicht hat der Golffahrer irgendwann total entnervt nen waghalsigen Überholversuch gestartet und wollte den TE "abstrafen", indem er ihn schneidet. Der TE hat aber Gas gegeben. Das würde auch erklären, warum der Golf nicht in die Mittelleitplanke eingeschlagen ist; er konnte gar nicht schnell genug links rüber, damit es ihm bei dem Treffer die Hinterachse weg haut, sie müssen also quasi gleiche Geschwindigkeit gehabt haben.
Natürlich, was der Golffahrer getan hat ist verboten, saugefährlich und keinesfalls gut zu heissen.
Vielleicht tu ich dem TE auch unrecht mit meiner These...
...vielleicht ist aber der Golffahrer auch gar nicht der wahre Unfallverursacher (im Grunde von Ursache und Wirkung, nicht rechtlich).
Der Golffahrer wird wohl kaum die Absicht gehabt haben dich zu rammen. Womöglich warst sogar du derjenige, der es darauf hat ankommen lassen?
Zitat:
@Bamako schrieb am 30. Mai 2019 um 11:05:02 Uhr:
Man könnte auch annehmen:TE ist penetranter Linksfahrer und macht Lücken zu.
Das sehe ich gerade in diesem Fall nicht so.
Der Unfallgegner hat rechts überholt mit der Absicht, dem TE in den Sicherheitsabstand hineinzufahren.
Dieses Manöver ist ihm dabei mißlungen.
Ich will ja keine Fakten präsentieren.
Ich sagte nur, was man da auch zwischen den Zeilen herauslesen KANN.
Einer gefahren wie ein Hengst, der andere wie ein Stier. Salomon würde sagen: ÖPNV-Jahreskarte für beide.
Wird echt Zeit, dass solche Leute dauerhaft aussortiert werden. Ich habe die Schnauze voll davon, jeden Tag solche Szenen mit ansehen zu müssen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Mai 2019 um 10:59:46 Uhr:
Dich wurmt, dass er eine "geringe" Strafe fürs Rechtsüberholen bekommt, obwohl er dein Leben riskiert hat. Verständlich.
Angenommen, du wärst bei selben Tempo rechts gefahren und der andere fährt dir nach dem Überholen von links in die Seite. Da hat er dein Leben exakt genauso riskiert. Wie wäre das anders gewesen? Oder willst du jetzt jeden Unfall mit lebenslangen Fahrverbot bestrafen?
Die 145€+Punkt sind schon ausreichend, schlucks runter.
Stell dir vor, du fällst die Rolltreppe runter, weil du über den Fuß eines anderen gestoplert bist. Dumm gelaufen... Und jetzt vergleiche es, dass dich jemand dir ein Bein stellt, damit du runter fällst... Das Ergebnis ist gleich, aber reagierst du auch gleich? 😉
Unfälle passieren manchmal. Aber wenn Absicht dahinter steckt, ist es nun mal was anderes...
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Mai 2019 um 10:59:46 Uhr:
Die 145€+Punkt sind schon ausreichend...
Naja, wenn man sich die tägliche Praxis auf den deutschen Autobahnen anschaut, können da schon berechtigte Zweifel auftauchen, besonders in Verbindung mit der geringen Kontrolldichte.
Zitat:
@MvM schrieb am 30. Mai 2019 um 11:17:06 Uhr:
Stell dir vor, du fällst die Rolltreppe runter, weil du über den Fuß eines anderen gestoplert bist. Dumm gelaufen... Und jetzt vergleiche es, dass dich jemand dir ein Bein stellt, damit du runter fällst... Das Ergebnis ist gleich, aber reagierst du auch gleich? ??
Nur weil das Rechtsüberholen gesetzlich verboten ist. Wäre es das nicht, wäre das Ergebnis trotzdem gleich. Zumal dein Beinstellen vorsätzlich ist, der Unfall aber höchstwahrscheinlich nur fahrlässig war.
Dem Spurwechsler obliegt grundsätzlich die Verantwortung dafür, daß er den Spurwechsel auch gefahrlos durchführen kann.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 11:19:00 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Mai 2019 um 10:59:46 Uhr:
Die 145€+Punkt sind schon ausreichend...
Naja, wenn man sich die tägliche Praxis auf den deutschen Autobahnen anschaut, können da schon berechtigte Zweifel auftauchen, besonders in Verbindung mit der geringen Kontrolldichte.
Deswegen gebe ich auch gern den Tipp, die Standspur zum Überholen zu verwenden 😉 , ist absurderweise noch billiger...
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Mai 2019 um 11:23:03 Uhr:
Nur weil das Rechtsüberholen gesetzlich verboten ist. Wäre es das nicht, wäre das Ergebnis trotzdem gleich. Zumal dein Beinstellen vorsätzlich ist, der Unfall aber höchstwahrscheinlich nur fahrlässig war.
Es geht um die Gesammtsituation. Der überholende wusste, dass links jemand fährt, er wusste, dass es knappt ist, und er hat es dennoch getan.
Ein einfaches Rechtsüberholen ist eigentlich ungefährlich, da man bei einem Spurwechsel immer auf den verkehr der anderen Fahrstreifen achten muss. In vielen Situatioenen ist dies sogar erlaubt, wie in der Stadt, oder bei Geschwindigkeiten bis 80KMH.
Mal im Vergleich:
- bei 160 rechts überholen mit Unfallfolge = 145€, 1 Punkt und fertig
- bei 30 auf dem Handy tippen mit Gefährdung ohne Unfallfolge = 150€, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
- bei 30 auf dem Handy tippen mit Unfallfolge bzw. Sachbeschädigung = 200€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Und die Relationen stimmen?