Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge

Hallo,

bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.

Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.

Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.

Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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Zitat:

@A4_TDI schrieb am 30. Mai 2019 um 11:40:27 Uhr:


Und die Relationen stimmen?

Nein, definitiv nicht.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, um entsprechend nachzubessern.

Die Strafen für Kindesmissbrauch und Steuerhinterziehung stehen auch in keinem gesunden Verhältnis.

Es gibt Recht und Rechtsprechung. Damit muss man sich leider abfinden.

Recht und Rechtsprechung entwickeln sich ja auch weiter.

Man kann also hoffen, daß die Mängel in Zukunft noch beseitigt werden.

Kein Vorteil für jemanden, dem heute unrecht geschieht. Dem/Der ist die juristische Zukunft.... kackegal.

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Zitat:

@A4_TDI schrieb am 30. Mai 2019 um 11:40:27 Uhr:


Mal im Vergleich:

- bei 160 rechts überholen mit Unfallfolge = 145€, 1 Punkt und fertig
- bei 30 auf dem Handy tippen mit Gefährdung ohne Unfallfolge = 150€, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
- bei 30 auf dem Handy tippen mit Unfallfolge bzw. Sachbeschädigung = 200€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Und die Relationen stimmen?

Wo ist für dich als Geschädigter der Unterschied, ob dir jemand nach dem Überholen von rechts oder von links in die Seite fährt? Nicht das Rechtsüberholen war die Ursache für den Unfall, sondern die Unaufmerksamkeit beim Spurwechsel.

Bei einem Unfall mit Handy war dagegen das Handy für die Unaufmerksamkeit verantwortlich und wird leider noch nicht all so lang so stark bestraft.

Das Hauptproblem besteht wohl darin, die Uneinsichtigkeit des Unfallgegners zu beheben. Hierfür ist das aktuelle Maßnahmenpaket offenbar noch nicht ausreichend.

Und drastische Strafen bringen eine Änderung ? Es gibt in einigen Staaten noch immer die Todesstrafe. Trotzdem werden Verbrechen aller Art verübt.

Ich bin ziemlich sicher, dass der Rechtsüberholer durchaus weiss, dass er gar nicht erst zum Überholen ansetzen dürfte. Viele sind aber so von sich überzeugt, dass man zuerst das Haar in des ,,Gegners,,Suppe sucht.

Hier in der Ecke gibts eine Kreuzung, an welcher vor gut 2 Jahren die Vorfahrtsregelung geändert wurde(statt abbiegende nun durchgehende Hauptstraße). Es gibt aber immer noch Autofahrer (auch noch Anwohner), welche das einfach nicht schnallen. Mehr noch, wenn man als Vorfahrtsberechtigter einen anhupt, bekommt man böse Blicke oder ziemlich eindeutige Gesten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 13:17:27 Uhr:


Das Hauptproblem besteht wohl darin, die Uneinsichtigkeit des Unfallgegners zu beheben. Hierfür ist das aktuelle Maßnahmenpaket offenbar noch nicht ausreichend.

Er durfte nicht rechts überholen, richtig. Und dafür hat er die Owi bekommen. Und?

Ich wiederhole mich jetzt nicht noch ein drittes Mal.

Zitat @Drahkke
"Der Unfallgegner hat rechts überholt mit der Absicht, dem TE in den Sicherheitsabstand hineinzufahren.
Dieses Manöver ist ihm dabei misslungen."

Genauso ist es immer wieder, wenn man mit "halbenTacho Abstand" jemanden auf linker Spur hinterher fährt, ist man kein Linksfahrer, man möchte ja auch schneller fahren.
Bei 160km/h 80m Abstand, ist für viele die von hinten kommen, unvorstellbar - da wird im Wagenlängen gerechnet.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 30. Mai 2019 um 11:24:51 Uhr:


Deswegen gebe ich auch gern den Tipp, die Standspur zum Überholen zu verwenden 😉 , ist absurderweise noch billiger...

Ich möchte nicht sagen, dass ich das oft mache, aber es kam schon manches Mal vor, wenn es mir zu dämlich wurde. Natürlich sollte man da nicht mit 200 am LKW rechts vorbei brettern.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 13:17:27 Uhr:


Das Hauptproblem besteht wohl darin, die Uneinsichtigkeit des Unfallgegners zu beheben. Hierfür ist das aktuelle Maßnahmenpaket offenbar noch nicht ausreichend.

Das Maßnamepaket ist schon OK. Mit genügend Punkten wird er den Führerschein los, und die könnte er bei einer gewissen fahrweise schnell ereichten... Wenn denn ausreichend kontrolliert werden würde...

Nur ist es so, dass die Autofahrer sich im Verkehr wie die letzten Ideoten benehmen können, ohne das was passiert. Im schlimmsten Fall wird gehupt. In ganz geringen Ausnahmefällen wird man von der Polizei angehalten, und nur so kann er an die Punkte gelangen, die ihm den Führerschein kosten werden...

Zitat:

@Goify schrieb am 30. Mai 2019 um 13:33:04 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 30. Mai 2019 um 11:24:51 Uhr:


Deswegen gebe ich auch gern den Tipp, die Standspur zum Überholen zu verwenden 😉 , ist absurderweise noch billiger...

Ich möchte nicht sagen, dass ich das oft mache, aber es kam schon manches Mal vor, wenn es mir zu dämlich wurde. Natürlich sollte man da nicht mit 200 am LKW rechts vorbei brettern.

Wow, was für ein Hecht du doch bist! Ich bin beeindruckt!

Und danke auch für deinen sinnvollen Beitrag zu meiner Frage.

/Ironieoff

Danke für das Kompliment. Ich helfe, wo ich kann, auch bei Leuten, die erst seit gestern den Führerschein haben, also so Leuten wie dir. Man muss Fahranfänger langsam an das Thema heranführen und da punkte ich eben mit meiner Erfahrung. Von mir können ja noch sooo viele Menschen was lernen. 😉

Zitat:

@Goify schrieb am 30. Mai 2019 um 14:37:45 Uhr:


...und da punkte ich eben mit meiner Erfahrung. Von mir können ja noch sooo viele Menschen was lernen. 😉

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es viele Ideoten im Straßenverkehr gibt. Da zieht mal eben ein LKW auf den Beschleunigungsstreifen, dass bloß keiner dran vorbei fährt... Beim Standstreifen im Stau ist es ähnlich... Blöd nur, wenn ein Standstreifenfahrer gerade neben einem LKW fährt, während er rüber zieht. Dann sieht man die beiden da noch eine Weile stehen, obwohl der Stau schon fast weg ist...

Mal an alle Zweifler hier. Fahre fast den selben Wagen wie der TE und bin meist mit DA+ unterwegs. Da schlängeln sich oft Schlaumeier von rechts rein, auch wenn diese nicht zuvor überholt haben, sondern voraus fuhren. Wird der Vorherfahrende schneller, wird es das Auto auch, schert einer zu knapp ein, ist die Elektronik überfordert.

Einen Straftatbestand wird es sicherlich nur geben, wenn man Vorsatz nachweisen kann und dies dürfte nicht möglich sein.

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