behinderungen

hallo erst mal,habe eure beiträge gelesen.nur was nützt einen der umbau und alles was es da so gibt,und das amt spielt da nicht mit.man ist behindert und man muss das amt verklagen um es amtlich zu machen!habe das problem,es wurden die ausweise nur so rausgeschmissen , und heute muste den kopf unter den arm tragen bevor man den schein bekommt.klage seit 4 jahren ,um überhaupt den ausweiszubekommen!ich wünsche den bürokraten der da in soest sitzt das gleiche was ich habe (beide hände zertrümmert ,knie und hüften defekt.aber wie heist das spiel, der hat ja nichts !mfg fritz

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich mal mit einem Kandadier über das Parkproblem unterhalten. Er meinte : Ich kann nicht verstehen das es hier mit 35€ abgetan ist und sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Eigentlich ist das ja keine Strafe, bei uns kann wiederholtes nichtberechtiges Parken sogar den Führerschein kosten. Die Strafe für nichtberechtigtes Parken kann durchaus ca 300 Kanadische Dollar kosten, wenn der jenige es nicht versteht das er nicht dort parken darf kann es noch teurer werden. Im Extremfall könnte sogar sein Fahrzeug eingezogen werden.
Ob es nun stimmt was der Mann mir erzählte kann ich nicht sagen, aber vorstellen kann ich es mir durchaus weil dort behinderte Menschen dort einen ganz anderen Stellenwert habe wie behinderte Menschen hier Deutschland. Gerade hier in Deutschland werden behinderte Menschen gerne als Belastung hingestellt die dem Staat nur Geld kosten.

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Im übrigen hatte mein Opel Corsa B 1,0 keine Automatik, die ich nach 7 Jahren dann doch benötigte. seit fast 2 Jahren fahre ich einen Mitsubishi Colt 1,3 Invite (Automatik) mit Standheizung, die von der Rv übrigens bezahlt wurde. Es wurde mir ein Zuschuss von 9500 € bewilligt. Zuerst wollten die mir nur einen 3 Türer bewilligen. Mit der entsprechenden Begründung wurde mir ein 5 Türer genehmigt. Die 1000 € Mehrkosten waren dann behinderungsbedingte Mehrkosten die dann voll mit übernommen wurden.

Hi gemeinde,

ich hab das Thema verfolgt und mir wurde vor einiger zeit gesagt das im Normal fall erst eine bewilligung nach zehn Jahren in Frage kommt, nur in Aussnahme fälle kann das auch früher passieren.

Folgendes, ich habe vor gut zwei Jahren versucht eine bezuschussung zubekommen, da hatte ich von meinen Kostenträger einen Frage bogen bekommen den hab ich ausgefüllt und zurück geschickt. Ich bekamm nach langer zeit einen Brief, wird nicht bewilligt aus dem grund, da ich vor jetzt gut 10 Jahren einen zuschuss bekommen habe, für ein Fahrzeug und ich die Unterlagen nicht bei bringen kann was mit dem Auto Passiert ist. Es wahr 2003 mir hat jemand die vorfahrt genommen Auto schrott. Das Geld was ich von der VS bekommen hab und aus dem Verkauf des Schrottfahrzeuges, hab ich mir ein anderes Fahrzeug angeschafft. Gut durch die die vielen Km was ich im Jahr fahre hab ich dieses Auto verkauft. Dann vor gut 1,5 Jahren dachte ich mir, ich versuch ein zuschuss zu bekommen und kauf mir dann einen neuen oder einen 1 Jahre waagen.

Da ich die unterlagen nicht mehr zusammen bekomme von den Unfall damals, gewehrt mir mein Kostenträge nicht den zuschuss.  Da da mein Jetziges Fahrzeug ständig in die Werstatt muss, hab ich meinen Kostenträger auch schon mal die Taxi Quittungen geschickt, das sie sich weigern den zuschuss zugewähren.

Hat einer ne Idee wie meinen Kostenträger den zuschuss noch aus den Rippen leiher kann???

wäre um jeden tipp dankbar

Gruß
Stefan

@ my-wauzy

Am besten du kontaktierst nochmals deinen Kostenträger und schilderst ihm die Vorkommnisse ab 2003. Die Unterlagen von der Versicherung über den Unfall etc. müßten doch zum beschaffen sein, dann könntest du schwarz auf weiss nachweisen, das du aus dem Geld was du von der VS bekommen hast plus Wert des Schrottfahrzeugs dir ein anderes Fahrzeug angeschafft hast, was mittlerweile wegen der vielen KM die du im Jahr abspulst längst verkauft ist. Vielleicht sind von diesem Fahrzeug noch Verkaufsbelege vorhanden, wenn ja wär's nicht schlecht. Irgendwo muß man aber auch den Kostenträger verstehen, sie bezuschußen Fahrzeuge und wenn die durch Unfall etc. beschädigt und dann verkauft werden, ohne sie darüber zu informieren, braucht man sich nicht zu wundern wenn die sich dann quer stellen, zb. bei der Bezuschußung eines Neu-oder Gebrauchtwagens.

@ wauzy

Du hättest den Kostenträger informieren müssen das dein Fahrzeug einen Unfallschaden hat, und das sich eine Reparatur aufgrund des Schadens eine Wertminderung des Fahrzeuges entstanden ist. Du hättest dann belegen können das es wirtschaftlicher wäre ein neues anderes Fahrzeug zu bekommen. Jetzt hilft nur noch eines :
Du solltest belegen das das genehmigte Fahrzeug nicht mehr in deinen Besitz ist, und das Fahrzeug durch den Unfallschaden es für dich aufgrund hoher Kilometerleistung nicht mehr wirtschaftlich gewesen wäre den Schaden beheben zu lassen. Da du dringend ein anderes Fahrzeug brauchtest und du deshalb wegen der Verfahrensdauer auf eine Neubeantragung verzichtet hast.
Du legst dem Träger ein Wertgutachten von einer Fachwerkstatt vor.
Ist dein jetziges Fahrzeug auf deine Behinderung genau abgestimmt ??
Wenn nein solltest du ein erneuten Antrag stellen auf Umbau des jetzigen Fahrzeuges. Legst dann aber gleichzeitig ein Wertgutachten deines jetzigen Fahrzeuges vor mit dem Hinweis das ein Umbau für dieses Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich ist. Am besten du besprichst die Sache einmal mit einer Firma die sich auf behindertengerechten Umbau von Fahrzeugen spezialsiert hat.

Z. B. www.költgen.de baut auch Pkw um nicht nur Motorräder

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@ my wauzy
Ich habe dein Thread mal genauer gelesen. Hast du jetzt kein Auto mehr?
Wenn dem so ist solltest du sagen das du kein Auto mehr hast, und du behinderungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst. Du solltest einen Antrag auf Fahrtkostenhilfe stellen ( Übernahme von Taxikosten) Ist der genehmigt solltest du dem klar machen das es auf Dauer für den Träger unwirtschaftlich ist die Fahrtkosten zu übernehmen. Du solltest einen Kostenvoranschlag vorlegen von einem Fahrzeug + Umbaukosten . Am besten besprichst du die Sache wie du vorgehen sollst mit einer spezialsierten Umbau-Firma. Siehe Umbau- Firma Beispiel zu meinem 1. Betrag von heute.

Tipp: rechne mal deine täglichen Taxikosten hoch auf 1 Jahr und das legst du dem Kostenträger mal vor. Du solltest darauf hinweisen das die Übernahme von Fahrtkosten auf Dauer nicht wirtschaftlich ist. Zumal dem Kostenträger klarmachen das der Verwaltungsaufwand viel höher wäre.
So habe ich das gemacht und der Kstenträger war einsichtig und hat letztendlich
ein Fahrzeug bewilligt

Hallo,

Krankheitskosten > 2% vom EK kann man von der Steuer absetzen.
Weiss jemand wie hoch die KM- Pauschale für Fahrtkosten mit dem eigenen PKW zum Arzt sind?

Pro einfache Fahrt bzw. hin und zurück?

Gruss

QQ 777

so weit ich weiß können zusetzliche Fahrtkosten zum Arzt nicht abgesetzt werde. Sie werden als Privatfahrten gezählt. bei Merkzeichen g 7500 Km und ag 15000 km
aber die Krankenkasse könnte für dich die Fahrtkosten übernehmen wenn du nicht in der lage bist Öpnv(öffentlicher Personennahverkehr) zu benutzen. Ich wüde da einfach mal nachfragen.

....doch, soviel weiss ich ich kenne nur nicht die Höhe der Pauschale pro KM, und ob der Wert dann pro einfache Entfernung gilt oder doppelt. ( Rückweg )

Gruss

QQ 777

30 cent pro kilometer in der regel
möglich ist das die nur die einfache Wegstrecke anerkennen.

Tipp : ich würde einfach gesamtwegstrecke ( hin und rück ) den betrag der entfernungspauschale brauchst du nicht angeben rechne mal mit 30 cent. das macht normaleweise das amt von sich aus wie hoch die genau ist

Hallo,

bin auch gerade mit der Steuererklärung beschäftigt - einen ganz guten Überblick über die Pauschalbeträge im Zusammenhang mit einer Behinderung könnt ihr euch --> da verschaffen.

Schönen Tag,
Spy

Danke, da steht doch brauchbares😉

Gruss

QQ 777

hallo zusammen an der front.habe mal wieder bescheid bekommen,vom versorgungsamt ,soest.die haben mir 40 % angeboten ,die ich sochn seit 4 jahren habe .also die kohlenkarte mit bild abgelehnt.und dann noch die frechheit 2/3 der kosten zahlen die und ich den rest ! habe einspruch eingelegt ,und der anwähltin bescheid gesagt das es weiter geht !denn es kann nicht sein für 2 kaputte hände ,und handgelänk ,knie ,lunge und ein bisschen von allen.wollt mich nur mal wieder melden.ich habe das gefühl das da nur kappte sitzen die ,die leute nur ärgern wollen.mfg fritz.

@ leuchtturm 86

Du solltest mal in der gdb (Grad der Behinderung )Tabelle nachschauen, ob die deine Behinderungen richtig gewürdigt wurden. Wenn du deiner Meinung bist wenn dies nicht der Fall ist, damit zum Rechtsanwalt.
googeln einfach gdb-Tabelle eingeben und nachschauen was für dich zutrifft

hallo,danke erst mal,mit den anwald bin ich schon seit 4 jahren am start. rechte hand 75% linke hand 40% .und den rest gibt es dazu. nur bei mir halt nicht.es wächst alles nach !und was will der denn mit so einer karte! lasse mich über raschen.mfg fritz
ps,melde mich was es sich so ergibt.

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