behinderungen
hallo erst mal,habe eure beiträge gelesen.nur was nützt einen der umbau und alles was es da so gibt,und das amt spielt da nicht mit.man ist behindert und man muss das amt verklagen um es amtlich zu machen!habe das problem,es wurden die ausweise nur so rausgeschmissen , und heute muste den kopf unter den arm tragen bevor man den schein bekommt.klage seit 4 jahren ,um überhaupt den ausweiszubekommen!ich wünsche den bürokraten der da in soest sitzt das gleiche was ich habe (beide hände zertrümmert ,knie und hüften defekt.aber wie heist das spiel, der hat ja nichts !mfg fritz
Beste Antwort im Thema
Ich habe mich mal mit einem Kandadier über das Parkproblem unterhalten. Er meinte : Ich kann nicht verstehen das es hier mit 35€ abgetan ist und sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Eigentlich ist das ja keine Strafe, bei uns kann wiederholtes nichtberechtiges Parken sogar den Führerschein kosten. Die Strafe für nichtberechtigtes Parken kann durchaus ca 300 Kanadische Dollar kosten, wenn der jenige es nicht versteht das er nicht dort parken darf kann es noch teurer werden. Im Extremfall könnte sogar sein Fahrzeug eingezogen werden.
Ob es nun stimmt was der Mann mir erzählte kann ich nicht sagen, aber vorstellen kann ich es mir durchaus weil dort behinderte Menschen dort einen ganz anderen Stellenwert habe wie behinderte Menschen hier Deutschland. Gerade hier in Deutschland werden behinderte Menschen gerne als Belastung hingestellt die dem Staat nur Geld kosten.
152 Antworten
hallo willy,danke für deinen vorschlag, komme lieber bei dir rum .ist einfacher für mich , ich kenne die strecke .war ja schon da.mfg fritz
ps,muss erst einen antrag stellen zwecks fahrkosten !ist zwar ironisch aber die wollen es ja nicht anders.war ja ein arbeitsunfall.
Gute Idee... 🙂
A-Bär Vorsicht!
Ich bin mit meiner Frau Sibylle und einigen Beinamputierten und Rollifahrern (Bekannnten/Kunden) im Kaunertal/Tirol zum Skifahren. (Hotel Weisseespitze .. www.weisseepsitze.com 06.04.-13.04.2008)
Am 14.04. bin ich wieder da - hoffe wohlbehalten 😁... (weil mich meine Frau immer auf gnadenlosen Pisten rumscheucht...!)
Es stimmt nicht da man nur noch alle 10 Jahre ein Fahrzeug bekommt. Dort steht das man in der Regel alle 5 jahre ein Fahrzeug bekommt. Ich habe zumindest noch nichts anderes gelesen. ein 10 Jahre altes ist doch gerade bei behindert so gut wie hinüber vor allem wenn der behinderte damit zur Arbeit fährt und dazu kommen noch 15000 km ( die werden von den Finanzämtern bei der einkommensteuererklärunng anerkannt) wenn man dazu noch etwa 10000 km Arbeitswege dazurechnet mach dann etwa 35000 km pro Jahr. Die meisten Fahrzeuge werden dann unwirtschaftlich.
Die zuständigen Ämter versuchen natürlich die nach Schwackeliste dir den Zeitwert aufzudrücken. Ich habe mich aber darauf nicht eingelassen, sondern habe bei dem Händler wo ich auch das neue Auto gekauft habe, von meinem Fahrzeug ein Wertgutachten machen lassen. Die Rentenversicherung wollte von dem Zuschuß 3500€
anrechnen. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und Ihnen das Gutachten vorgelegt ( vom Händler) die ermittelten einen Wert von 1400 € das Rentenversicherungsamt hat das dann akzeptiert und vom Zuschuss abgezogen.
Außerdem zahlt keine Krankenkasse, sondern nur Arbeitsämter, Rentenversicherung bzw. Berufsgenossenschaften je nachdem wer zuständig ist. Unter Umständen zahlt der Landschaftsverband an den Arbeitgeber einen entsprechenden Zuschuß wenn ein behinderter Mitarbeiter einen Fimenwagen benötigt.
Das man alle 5 Jahre ein KFZ bezuschusst bekommt, also Höchstbemessungsbetrag 9500.- Euronen + behindertengerechter Zusatzausstattung war vielleicht früher mal, aber heute in Zeiten knapper Kassen gehört das ins Reich der Märchen, außerdem richtet sich die Art und Höhe des Zuschußes nach dem jeweiligen Einkommen, ob Familienangehörige unterhalten werden etc., ist dies nicht der Fall werden Hinterbliebenenrenten und Altersrenten miitangerechnet auf den Bemessungsbetrag. Außerdem kann geprüft werden ob die Übernahme der Beförderungskosten anstelle von KFZ-Hilfen wirtschaftlicher und für den Betreffenden zumutbar ist. Zur Sicherung des Leistungzwecks wird empfohlen eine KFZ-Vollkaskoversicherung mit 300,- Euro SB abzuschließen. Trotz alledem wenn das jemand gebacken bekommt, das er alle 5 Jahre einen KFZ-Zuschuß bekommt, gönn ich ihm das von Herzen.
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Klar, der Zuschuß ist naürlich vom Einkommen abhängig. Ich selbst habe als behindertgerchte Ausstattung noch eine Standheizung bezahlt bekommen mit entsprechender Begründung Hausarzt wurde befragt ob Standheizung behinderungbedingt notwendig. Ich halte das eigentlich für Blödsinn wie soll ein Rollstuhlfahrer Eis kratzen.
Ps: Die Ämter gehen in erster Linie davon aus, dass der Behinderte sich nicht auskennt und ziehen sämtliche Register um nicht zahlen zu müssen. Ich habe die Erfahrung gemacht wenn man einen Zuschuss beantragt sollte man sich genau informieren was ich genau brauche. Das muß dann in den Antrag herein. Du mußt selbst genau wissen was du brauchst . Das beste ist man setzt vorher mit einem Umrüster zusammen und erörtert genau was behinderunfbedingt notwendig ist
Zitat:
Original geschrieben von wkoeltgen
Hallo "Leuchtturm"Dein Klagelied ist natürlich total berechtigt.
Aber Du musst scheinbar noch lernen so quer zu denken, wie die "Entscheidungsträger" es tun....
Dies geschieht dann, wenn Du verstehst was notwendig ist, um deren "hausgemachte Gesetze" zu Deinen Gunsten zu nutzen.
Interpretiere, analysiere und drehe den Spiess um. Deren Regelwerk mache Dir zu eigen.
Was uns allen oft zum Verhängnis wird, ist dieses Obrigkeitsdenken. Das sind alles nur Menschen, die oft unsensibel und fantasielos ihren langweiligen 08/15 Alttagsjob machen. Was interessiert den Einzelnen, was für Hürden wir täglich durchleben, und was uns als (gern abgetane) Randgruppe der Gesellschaft mit einer Behinderung so alles widerfährt.Mache Deine Probleme und Sorgen "öffentlich". Der dann entstehende "Hebelarm" bewirkt oft Wunder.
Ich ziehe hier die Bremse, weil möglicherweise die falschen Leute hier unterwegs sind..
Laß uns, wenn Du möchtest, telefonieren.
Du weisst mich zu erreichen!Es grüßt österlich
Der Willi
Zitat:
Original geschrieben von wkoeltgen
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo erst mal,habe eure beiträge gelesen.nur was nützt einen der umbau und alles was es da so gibt,und das amt spielt da nicht mit.man ist behindert und man muss das amt verklagen um es amtlich zu machen!habe das problem,es wurden die ausweise nur so rausgeschmissen , und heute muste den kopf unter den arm tragen bevor man den schein bekommt.klage seit 4 jahren ,um überhaupt den ausweiszubekommen!ich wünsche den bürokraten der da in soest sitzt das gleiche was ich habe (beide hände zertrümmert ,knie und hüften defekt.aber wie heist das spiel, der hat ja nichts !mfg fritz
Hallo Willi
Du sprichts mir aus der Seele, genau das ist der Punkt
Gruß Gerd Frank
Ich habe mal in eine aktuelle Kfz-Hilfeverordnung reingeschaut. "Dort steht das nicht vor Ablauf von 5 Jahren ein neues Fahrzeug bewilligt werden soll." Nicht wie hier behauptet wird von 10 Jahren. Wenn ein Sachbearbeiter nun behauptet es könnte erst nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug beantragen ist das Unsinn.
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Ich habe mal in eine aktuelle Kfz-Hilfeverordnung reingeschaut. "Dort steht das nicht vor Ablauf von 5 Jahren ein neues Fahrzeug bewilligt werden soll." Nicht wie hier behauptet wird von 10 Jahren. Wenn ein Sachbearbeiter nun behauptet es könnte erst nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug beantragen ist das Unsinn.Zitat:
Also wenn ich da in die BG-KFZ-Hilfeverordnung reinschaue, steht da nichts das man nach Ablauf von 5 Jahren immer einen Zuschuß von 9500.-EUR. beantragen kann, immer und immer wieder. Kommt halt immer auch darauf an welche Institution für einen Antragsteller in Betracht kommt. Ich hab ganz am Anfang, also nach meinem Unfall (Arbeitsunfall) auch den Höchstbetrag der KFZ-Hilfe bekommen, aber danach wurde immer der Gebrauchtwagenwert des jeweiligen Fahrzeugs vom Zuschuß abgezogen. Je nach dem was der Gebrauchtwagen noch wert war, blieb von den 9500.-EUR. nicht viel übrig, kein Wunder bei Mercedes & Co. Die behindertengerechte Zusatzausstattung ist natürlich immer dabei. Wenn du dir ein Auto kaufst das ohne Umbau sagen wir mal jenseits der 60.000.-EUR. wert ist, und du den Höchstzuschuß bekommen hast(9500.-EUR.-), darfst du nicht glauben das du den nach 5 Jahren wieder gewährt bekommst. Als direkt Betroffener kenn ich mich schon mit der Thematik aus, alles andere ist Wunschdenken mehr nicht.
Zitat:
Original geschrieben von zepter
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Ich habe mal in eine aktuelle Kfz-Hilfeverordnung reingeschaut. "Dort steht das nicht vor Ablauf von 5 Jahren ein neues Fahrzeug bewilligt werden soll." Nicht wie hier behauptet wird von 10 Jahren. Wenn ein Sachbearbeiter nun behauptet es könnte erst nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug beantragen ist das Unsinn.Zitat:
Also lange Rede kurzer Sinn, gewährt bekommst du den Zuschuß schon, aber er wird mit dem Gebrauchtwagenwert des vorigen Fahrzeugs verrechnet, bzw. dieser wird vom Zuschuß egal wie hoch er ausfallen sollte, das spielen ja jeweils verschiedene Parameter eine Rolle, abgezogen.
Zitat:
Original geschrieben von zepter
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Ich habe mal in eine aktuelle Kfz-Hilfeverordnung reingeschaut. "Dort steht das nicht vor Ablauf von 5 Jahren ein neues Fahrzeug bewilligt werden soll." Nicht wie hier behauptet wird von 10 Jahren. Wenn ein Sachbearbeiter nun behauptet es könnte erst nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug beantragen ist das Unsinn.
Das habe ich auch nicht gesagt . In der Verordnung steht es so wie ich es geschrieben habe Du bekommst in der Regel kein neues Auto vor Ablauf von 5 Jahren. Das heißt nicht zwangsläufig das du nach 5 Jahren ein neues bekommst. Du bekommst erst dann ein neues Fahrzeug wenn eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. Deine Aussage du bekommst erst nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug ist das so nicht ganz richtig. Ich habe nach ca 7 Jahren ein neues Fahrzeug bekommen. Ich hätte eine ganze Menge Geld reinstecken müssen.
Außerdem entsprach es nicht mehr meinen behinderungsbedingten Anforderungen. Das Fahrzeug anzupassen hätte sich nicht mehr gelohnt. Also habe ich ein neues bekommen.
Das Fahrzeug wurde laut Gutachten sozusagen kaputtgeschrieben.
gruß teddy
Zitat:
Original geschrieben von zepter
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Ich habe mal in eine aktuelle Kfz-Hilfeverordnung reingeschaut. "Dort steht das nicht vor Ablauf von 5 Jahren ein neues Fahrzeug bewilligt werden soll." Nicht wie hier behauptet wird von 10 Jahren. Wenn ein Sachbearbeiter nun behauptet es könnte erst nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug beantragen ist das Unsinn.
Zitat:
Original geschrieben von zepter
Zitat:
Original geschrieben von zepter
Dein Einkommen spielt bei den Versicherungsträger z.t. auch eine Rolle. Bei Arbeitsunfällen kann die Sache unter Umständen etwas anders aussehen. Es auch nicht unbedingt gesagt das du nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug bekommst. Es wird immer der Wert deines Fahrzeuges ermittelt. Ist es mehr Wert als die 9500 € bekommst du in der Regel keinen neuen Zuschuß für die Ansachaffung eines Neufahrzeuges
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Dein Einkommen spielt bei den Versicherungsträger z.t. auch eine Rolle. Bei Arbeitsunfällen kann die Sache unter Umständen etwas anders aussehen. Es auch nicht unbedingt gesagt das du nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug bekommst. Es wird immer der Wert deines Fahrzeuges ermittelt. Ist es mehr Wert als die 9500 € bekommst du in der Regel keinen neuen Zuschuß für die Ansachaffung eines NeufahrzeugesZitat:
Original geschrieben von zepter
Zitat:
Das meinte ich ja auch damit. Es kommt halt immer auch darauf an was man sich für ein Fahrzeug anschafft. Ein Dacia Logan Kombi ist vielleicht nach 5 Jahren noch ne Handvoll Euro wert überspitzt formuliert egal ob neu oder gebraucht, da ist schon klar das man da den Zuschuß eher durchbekommt, als wenn man sich als Neuwagen einen BMW, Mercedes oder Audi vor die Tür stellt. Liegt der Gebrauchtwagenwert dieser Fahrzeuge auch nach mehr als 5 Jahren deutlich über dem was als Zuschußhöchstbeitrag (9500.-EUR.) bewilligt wird. Deswegen habe ich auch die 10 Jahre in die Runde geworfen. Mein E280 war nach knapp 10 Jahren und 80.000 Km (bin kein Vielfahrer) noch knapp 8000.-EUR. wert, deswegen habe ich noch 1500.-EUR. Zuschuß bekommen+ behindertengerechten Umbau. Also wenn ich da nach 5 Jahren angetanzt gekommen wär und hätte einen Zuschuß zum neuen Fahrzeug verlangt, hätten die nur den Kopf geschüttelt. Das du alle 5 Jahre den Zuschuß in Höhe von 9500.-EUR. bewilligt bekommst, kann ich nicht glauben sowas gibt einfach nicht. Bei gebrauchten Fahrzeugen muß ja der Zeitwert noch 50% dem Neuwagenwert entsprechen, nur das noch am Rande. Und außerdem spielt das Einkommen des jeweiligen der KFZ-Hilfe beantragt auch keine untergeordente Rolle, nach diesem wenn man noch erwerbstätig ist, richtet sich der Zuschuß wie folgt.
Einkommen bis zu % der monatl. Zuschuß der in % des Bemessungs-
Bezugsgröße n.§18Abs.1 SGB IV beitrages nach Nr.4.340 100
45 88
50 76
55 64
60 52
65 40
70 28
75 16
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Das habe ich auch nicht gesagt . In der Verordnung steht es so wie ich es geschrieben habe Du bekommst in der Regel kein neues Auto vor Ablauf von 5 Jahren. Das heißt nicht zwangsläufig das du nach 5 Jahren ein neues bekommst. Du bekommst erst dann ein neues Fahrzeug wenn eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. Deine Aussage du bekommst erst nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug ist das so nicht ganz richtig. Ich habe nach ca 7 Jahren ein neues Fahrzeug bekommen. Ich hätte eine ganze Menge Geld reinstecken müssen.Zitat:
Original geschrieben von zepter
Außerdem entsprach es nicht mehr meinen behinderungsbedingten Anforderungen. Das Fahrzeug anzupassen hätte sich nicht mehr gelohnt. Also habe ich ein neues bekommen.
Das Fahrzeug wurde laut Gutachten sozusagen kaputtgeschrieben.gruß teddy
Zitat:
Nur mal als kleine Frage am Rande, was war den das für ein Auto das sich nach 7 Jahren keine Reperatur mehr rentiert ?
KFZ-Hilfe/Ersatzbeschaffung
13.2
Die Hilfe wird geleistet, wenn die weitere Nutzung des zuletzt geförderten Fahrzeugs unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtpunkten nicht zumutbar ist. Dies kann regelmäßig bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug unterstellt werden. Die Fünfjahresfrist in §6 Abs.4 Satz 2 KfzHV ist zu beachten. Von daher die 10 Jahre, die ich anfangs mal erwähnt habe.
Zitat:
Original geschrieben von zepter
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Dein Einkommen spielt bei den Versicherungsträger z.t. auch eine Rolle. Bei Arbeitsunfällen kann die Sache unter Umständen etwas anders aussehen. Es auch nicht unbedingt gesagt das du nach 10 Jahren ein neues Fahrzeug bekommst. Es wird immer der Wert deines Fahrzeuges ermittelt. Ist es mehr Wert als die 9500 € bekommst du in der Regel keinen neuen Zuschuß für die Ansachaffung eines Neufahrzeuges
Klar, ist so weit richtig. Z. B. ich hatte einen Opel Corsa 1.0 . Nach ca 7 jahren habe ich dann ein Neuwagen beantragt. Sie haben dann ohne Gutachten einen Wert von 3800 € nach Schwacke -Liste veranschlagt. Dagegen habe ich dann Widerspruch eingelegt. Laut Gutachten wurden ein Wert von 1400 € festgestellt. Dises Gutachten wurde dann von der RV akzeptiert. und dieser Betrag dann abgezogen, von den 9500 € . Gehen wir mal davon aus das wenn ein Fahrzeug noch einen Wert hat von mehr als 9500 €. Das Fahrzeug entspricht nicht mehr deinen behinderungsbedingten Bedürnissen, es kann auch nicht angepasst werden, dann bekommst du keinen Zuschuss für das Fahrzeug weil es ja noch mehr Wert hat. Aber für die behinderungsbedingten Umbauten wird dann der volle Zuschuss bezahlt. Der Kaufpreis für das Fahrzeug ohne behindergerechten Umbau ist maßgebend. Für den behindertengerechten Umbau allein gelten andere Regelungen. Der Zuschuss für ein Fahrzeug kann höher ausfallen.
Wenn der Behinderte auf Grund seiner Behinderung beispielsweise nur einen Van fahren kann. Das sind allerdings Ausnahmen die einer genauen Begründung bedürfen.
Bei einem Mercedes oder BMW Pkw (Limosine oder Combi) wäre das allerdings nicht zu begründen.