behinderungen

hallo erst mal,habe eure beiträge gelesen.nur was nützt einen der umbau und alles was es da so gibt,und das amt spielt da nicht mit.man ist behindert und man muss das amt verklagen um es amtlich zu machen!habe das problem,es wurden die ausweise nur so rausgeschmissen , und heute muste den kopf unter den arm tragen bevor man den schein bekommt.klage seit 4 jahren ,um überhaupt den ausweiszubekommen!ich wünsche den bürokraten der da in soest sitzt das gleiche was ich habe (beide hände zertrümmert ,knie und hüften defekt.aber wie heist das spiel, der hat ja nichts !mfg fritz

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich mal mit einem Kandadier über das Parkproblem unterhalten. Er meinte : Ich kann nicht verstehen das es hier mit 35€ abgetan ist und sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Eigentlich ist das ja keine Strafe, bei uns kann wiederholtes nichtberechtiges Parken sogar den Führerschein kosten. Die Strafe für nichtberechtigtes Parken kann durchaus ca 300 Kanadische Dollar kosten, wenn der jenige es nicht versteht das er nicht dort parken darf kann es noch teurer werden. Im Extremfall könnte sogar sein Fahrzeug eingezogen werden.
Ob es nun stimmt was der Mann mir erzählte kann ich nicht sagen, aber vorstellen kann ich es mir durchaus weil dort behinderte Menschen dort einen ganz anderen Stellenwert habe wie behinderte Menschen hier Deutschland. Gerade hier in Deutschland werden behinderte Menschen gerne als Belastung hingestellt die dem Staat nur Geld kosten.

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Moin,

vielleicht kann mir jemand von euch fleißigen (und wohl sachkundigen) Usern helfen oder zumindest einen Hinweis geben. 🙂

Mein Vater ist seit 16 Jahren linksseitig Arm-/Schulter amputiert (der Krebs war´s, vom Hals abwärts bis zur 3. Rippe musste alles weg sonst Exitus) und hat 100% im Ausweis plus "H" für Hilflos.
Schon das Tragen einer vollen Kiste Wasser bereitet ihm große Probleme, vom Schieben eines Einkaufswagens mal ganz abgesehen...
Einen Ausweis der ihn zum Parken auf Behindertenplätzen berechtigen würde bekommt er aber nicht, denn seine unteren Extremitäten sind ja vollkommen in Ordnung...
Fast täglich sehe ich ältere Herren (meiner ist 75) z.B. direkt beim Aldi vor der Tür parken, aussteigen und ganz normal, ohne Humpeln oder andere Anzeichen einer Behinderung munter in den Laden marschieren. Beim neugierigen Blick auf deren Armaturenbrett liegt dann dort auch tatsächlich zu 99% ein gültiger Ausweis.

Es soll sich jetzt bitte niemand angegriffen oder persönlich beleidigt fühlen, ich formuliere es extra überspitz:
Warum bekommt ein Mensch dem im letzten Weltkrieg vor Moskau der große Zeh weggeschossen wurde (damit aber wunderbar fast ohne Einschränkungen leben kann) einen Ausweis für Behindertenparkplätze???
Mein Vater muss sich im schlechtesten Fall über den ganzen Parkplatz quälen und so gut wie immer jemanden fragen, ob er ihm Tragen oder Schieben hilft...

Gibt es irgendeine Möglichkeit auch ohne "G" im Ausweis auf Behindertenparkplätzen stehen zu dürfen (und überhaupt den blauen Ausweis zu kriegen)?
Vielleicht hat jemand eine Antwort für mich...

Gruß,
Andre

Da gibt es eine, wenn auch unzureichende, Regelung für "Ohnarmer".
Siehe u.a. ->hier<- und hier in diesem Thread:

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo



Zitat:

Original geschrieben von SpyGe


...
Wenn dich das Thema interessiert, klicke mal auf den Link unten; ziemlich aktuell kannst du da eine Anfrage von der Fraktion 'Die Linke' an die Bundesregierung nachlesen, bei der es um die 'Weiterentwicklung der Anhaltspunkte zur Feststellung einer Behinderung' geht.
...
Click me!
Nach dem ich das die Schriftsätze mehrfach nach einer "Weiterentwicklung" durchsucht habe, ist mir folgendes aufgefallen.

Lt. Gutachten bin ich, mit meiner Behinderung einem "Ohnarmer", wie es so schön im Gesetzestext heisst, gleichgestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo



Zitat:

Zitat (aus dem Schreiben der Bundesregierung):
Daneben ist zu beachten, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO bereits speziell auf Ohnarmer bezogene Parkerleichterungen enthält. Danach erhalten Ohnhänder bzw. Ohnarmer eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhalteverbot bzw. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung eines Parkscheins bzw. einer Parkscheibe zu parken.

Zuständig lt. § 47 StVO: die lokale Strassenverkehrsbehörde.

Also auf zum Strassenverkehrsamt.
1. Auskunft: Nur möglich mit Merkzeichen aG oder B im Schwerbehindertenausweis.
Darauf hingewiesen, daß ich ja mit einer Behinderung an den Armen nicht aussergewohnlich Gehbehindert bin, sagte mir der Sachbearbeiter, das es dann für mich keine Parkerleichterung gäbe.
Ich, natürlich vorbereitet, mit Ausdruck des oben zitierten Schreibens, nochmals auf § 46 StVO hingewiesen.
Darauf der Sachbearbeiter: Wenn überhaupt, wäre die Stadtverwaltung zuständig. Er bräuchte da erst gar nicht in seinen Unterlagen danach suchen.

Also auf zum Rathaus.
Erst mal wieder: Sie haben ja weder "aG" noch "B" im Ausweis.
Nach dem Hinweis auf das Schreiben der Bundesregierung, blättete "die Gute" ihren Unterlagen ... und fand doch tatsächlich etwas.
Ich brauchte nur noch mein Versorgungsbescheid und ein aktuelles ärztl. Gutachten, was ich zufällig habe, einreichen.
Nun habe ich einen Parkausweis nach § 46 (1) StVO.
Eine Sache ist mir aber noch unklar, der Geltungsbereich bezieht sich nur auf den Landkreis.
Ausserhalb des Landkreises erfreue ich mich also bester Gesundheit und habe keine Behinderung ?
Das gilt es jetzt noch zu kären.

Dank an das Forum und SpyGe.
Da sieht man mal wieder, wie nützlich das Netz sein kann.

😉

Hallo,

meine Frau und ich haben beide M.S. und sind öfters in eine Klink im Sauerland. Vor einigen Jahren ist ein Arzt, der gerne und schnell die Leute kaputt geschrieben hat, nach Soest gegangen und hat dort alle Leute im gegensatz zu früher alle abgelehnt.

Ciao

Peter

Danke für den Link, das ist ja schon mal was... 🙂

Gruß,
Andre

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Zitat:

Original geschrieben von tchibomann



Es soll sich jetzt bitte niemand angegriffen oder persönlich beleidigt fühlen, ich formuliere es extra überspitz:
Warum bekommt ein Mensch dem im letzten Weltkrieg vor Moskau der große Zeh weggeschossen wurde (damit aber wunderbar fast ohne Einschränkungen leben kann) einen Ausweis für Behindertenparkplätze???

2 Gründe:

- Eigene Einschätzung der Behinderung deckt sich nicht immer mit der tatsächlichen (u.U. ist es nicht nur der eine Zäh der sichtbar ist)

- Früher hat man das großzügiger verteilt als jetzt mit leeren Kassen und die ganzen Vergünstigungen sind jetzt auch etwas mehr geworden als 1950, so dass man wiederum schon alleine deswegen damit sparsamer umgeht...

Nachdem das Renteneintrittsalter erhöht wurde, werden die zunehmenden Erwerbsminderungesrenten und Behindertenanträge das Phänomen noch mehr verstärken... . Bald kriegt man ohne 2 Beine nur 50% GbB weil man ja auch (so die Logik dahinter) ohne, trotzdem ein PC bedienen kann...

Was willst Du machen? Ist nun mal so, kannst es eher nicht beeinflussen. Man kann ja schon froh sein dass es überhaupt was gibt, ist wenn man sich auf der Welt so umschaut eher eine Ausnahme, woanders gibt es nichts oder max. ein billigeres Busticket.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski



Zitat:

Was willst Du machen? Ist nun mal so, kannst es eher nicht beeinflussen. Man kann ja schon froh sein dass es überhaupt was gibt, ist wenn man sich auf der Welt so umschaut eher eine Ausnahme, woanders gibt es nichts oder max. ein billigeres Busticket.

Dann schau mal z.B. nach Lichtenstein. Da wird weit mehr für Behinderte gemacht.
... und es lohnt doch wohl immer, sich für eine Verbesserung einzusetzen.
Wenn wir alle den Kopf in den Sand stecken, wird es garantiert nicht besser.

Ich ärgere mich auch immer über Opi der "mit dem Fernseher unter dem Arm" zu seinem mit Parkausweis versehendem, steuerbefreitem Auto stolziert.

Ich werte es nicht, ist aber subjektiv ob man das als Ärgernis empfindet. Ich habe z.B. weniger Probleme damit dass es einer quasi zu unrecht kriegt oder sagen wir mal etwas mehr als sein müsste, als wenn einer in der Bürokratie zermalmt wird und nicht die Begünstigungen bekommt die er bräuchte - das scheint mir öfter vorzukommen. Wer da nicht intensiv hinterher ist, der kriegt seine Begünstigungen nicht nach geworfen.

Ich glaube auch nicht dass dadurch dass einer etwas mehr kriegt, der andere gleich weniger bekommt. Das Versorgungsamt hat kein festes Budget, wenn Langfristig viel Missbrauch alles teuer macht werden die einzelnen Vergünstigungen natürlich für alle weniger, man kann ja schlecht Geld drucken oder 80% Steuern machen, aber paar Leute die vielleicht etwas mehr bekommen dürften da nicht so ins Gewicht fallen.
Trotzdem glaube ich dass Sachunkundige wie wir schon schnell "er ist doch gesund" sagen, wir haben aber nicht die Akteneinsicht und sehen die Betroffenen nur mal kurz, es gibt Krankheiten/Behinderungen die kommen schubweise etc.
Soweit ich weiß werden auch die "Bestandskunden" überprüft, wenn sich da was über Jahre bessert kriegt man auch was aberkannt.
Korrigiert mich wenn ich falsch vermute.

Was so die grundsätzlichen Richtlinien der Begutachtung und Beurteilung angeht, @ Opelowski, und damit verbunden Begriffe wie GdB-Bewertung, Fristen, Nachprüfungen, Fristverlängerungen, Heilungsbewährung usw., dazu hatte ich seinerzeit mal eine Seite verlinkt, auf der das alles ziemlich ausführlich beschrieben ist; evtl. interessant für dich? Dann schau mal rein - klick!

Grüße,
Spy

Das man nur alle 10 Jahre nur noch ein Kfz.- Hilfeverordnung ist nicht ganz richtig. In der Regel werden Fahrzeuge immer noch alle 5 Jahre bezuschußt. Es ist vor allem dann dar Fall wenn Repaturen nicht mehr wirtschaftlich sind. Außerdem kann sich eine Behinderung verschlimmern sodass es nach 5 Jahren wirtschaftlicher ist ein neues zu bezuschussen.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Das man nur alle 10 Jahre nur noch ein Kfz.- Hilfeverordnung ist nicht ganz richtig. In der Regel werden Fahrzeuge immer noch alle 5 Jahre bezuschußt. Es ist vor allem dann dar Fall wenn Repaturen nicht mehr wirtschaftlich sind. Außerdem kann sich eine Behinderung verschlimmern sodass es nach 5 Jahren wirtschaftlicher ist ein neues zu bezuschussen

@Hi
Kommt immer drauf an ob man sich einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen anschafft, je nach dem. Wenn man sich einen Neuwagen anschafft wird man nach 5 Jahren nicht wieder einen Zuschuß bzw. KFZ-Hilfe beantragen können, es sei den der Wagen hat wirklich gravierende Mängel und das sich reparieren lohnt sich auf Dauer nicht, wenn sich eine bestehende Behinderung verschlimmert sieht es wieder anderst aus. Egal ob Krankenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften, das man alle 5 Jahre KFZ-Hilfe bezuschußt bekommt sind seltene Ausnahmefälle, meistens wird die KFZ-Hilfe nicht vor Ablauf von 10 Jahren seit der Beschaffung des zuletzt geförderten Fahrzeugs geleistet, und  der Verkehrswert des Altwagens wird vom jeweiligen Bemessungbetrag abgezogen, behinderungsbedingte Zusatzausstattung bleibt hier von unberücksichtigt.

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


Hallo, vielleicht bin ich falsch hier, aber eventuell weiß jemand Bescheid.

Ich habe jetzt einen Ausweis mit GdB 70 und Merkzeichen G. -------Gültigkeit unbefristet.---

Gruss

QQ 777

Nachtrag: Habe beim Kreis einen Antrag auf Parkerleichterung gestellt der jetzt abgehnt wurde😠

Begründung: Aktionsradius ist > 100 Meter.

Problem: Widerspruch unzulässig, nur Klage möglich.

Was meit ihr? Ist es sinnvoll einen Änderungsantrag zu stellen auf a.G. ?

Mein Orthopäde hat mir eine Bescheinigung ausgestellt, dass eine erhebliche Einschränkung des Bewegungsradius zu Fuß (unter 100 Meter- Gehstrecke), insbesondere wegen unvorhersehbarer plötzlich einschießender Beinschmerzsymptomatik vorliegt.

Und weiß jemand ob es den Behindertenrabatt auch bei Vorführ bzw. Geschäfts und Jahreswagen gibt?

Gruss
QQ 777

@ QQ 777

An deiner Stelle würde ich da das Versorgungsamt kontaktieren, und deinen Fall schildern wie es ist, und das mit dem Attest vom Orthopäden untermauern, vielleicht geht dann was, zumindest die Parkerleichterung innerhalb des Kreises. Für Merkzeichen aG zu bekommen seh ich schwarz, da müsstest mindestens GdB 80 haben. Die Behindertenrabatte gibts meines Wissens bei Mercedes und BMW nur bei Neuwagen, ansonsten Gebrauchtwagenrabatte wie gehabt.

Sehe ich auch so wie zepter, @ QQ 777; es gelten zwar jeweils die grundsätzlichen Richtlinien, trotzdem wird jeder Einzelfall sehr individuell behandelt, und da fließen dann bei der Beurteilung alle verfügbaren Fakten mit ein - so eine ärztliche Bescheinigung ist da nicht gerade unwesentlich.

Was die offiziellen Behindertenrabatte beim Autokauf angeht, die gelten bei allen Marken, die diesen Rabatt anbieten, nur für Neuwagen.

Grüße

Danke euch beiden.

Gruss

QQ 777

Hallo "Leuchtturm"

Dein Klagelied ist natürlich total berechtigt.
Aber Du musst scheinbar noch lernen so quer zu denken, wie die "Entscheidungsträger" es tun....
Dies geschieht dann, wenn Du verstehst was notwendig ist, um deren "hausgemachte Gesetze" zu Deinen Gunsten zu nutzen.
Interpretiere, analysiere und drehe den Spiess um. Deren Regelwerk mache Dir zu eigen.
Was uns allen oft zum Verhängnis wird, ist dieses Obrigkeitsdenken. Das sind alles nur Menschen, die oft unsensibel und fantasielos ihren langweiligen 08/15 Alttagsjob machen. Was interessiert den Einzelnen, was für Hürden wir täglich durchleben, und was uns als (gern abgetane) Randgruppe der Gesellschaft mit einer Behinderung so alles widerfährt.

Mache Deine Probleme und Sorgen "öffentlich". Der dann entstehende "Hebelarm" bewirkt oft Wunder.
Ich ziehe hier die Bremse, weil möglicherweise die falschen Leute hier unterwegs sind..
Laß uns, wenn Du möchtest, telefonieren.
Du weisst mich zu erreichen!

Es grüßt österlich
Der Willi

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86


hallo erst mal,habe eure beiträge gelesen.nur was nützt einen der umbau und alles was es da so gibt,und das amt spielt da nicht mit.man ist behindert und man muss das amt verklagen um es amtlich zu machen!habe das problem,es wurden die ausweise nur so rausgeschmissen , und heute muste den kopf unter den arm tragen bevor man den schein bekommt.klage seit 4 jahren ,um überhaupt den ausweiszubekommen!ich wünsche den bürokraten der da in soest sitzt das gleiche was ich habe (beide hände zertrümmert ,knie und hüften defekt.aber wie heist das spiel, der hat ja nichts !mfg fritz
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