ForumBehindertengerechte Mobilität
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Themenstarteram 3. Oktober 2007 um 10:54

hallo erst mal,habe eure beiträge gelesen.nur was nützt einen der umbau und alles was es da so gibt,und das amt spielt da nicht mit.man ist behindert und man muss das amt verklagen um es amtlich zu machen!habe das problem,es wurden die ausweise nur so rausgeschmissen , und heute muste den kopf unter den arm tragen bevor man den schein bekommt.klage seit 4 jahren ,um überhaupt den ausweiszubekommen!ich wünsche den bürokraten der da in soest sitzt das gleiche was ich habe (beide hände zertrümmert ,knie und hüften defekt.aber wie heist das spiel, der hat ja nichts !mfg fritz

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich mal mit einem Kandadier über das Parkproblem unterhalten. Er meinte : Ich kann nicht verstehen das es hier mit 35€ abgetan ist und sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Eigentlich ist das ja keine Strafe, bei uns kann wiederholtes nichtberechtiges Parken sogar den Führerschein kosten. Die Strafe für nichtberechtigtes Parken kann durchaus ca 300 Kanadische Dollar kosten, wenn der jenige es nicht versteht das er nicht dort parken darf kann es noch teurer werden. Im Extremfall könnte sogar sein Fahrzeug eingezogen werden.

Ob es nun stimmt was der Mann mir erzählte kann ich nicht sagen, aber vorstellen kann ich es mir durchaus weil dort behinderte Menschen dort einen ganz anderen Stellenwert habe wie behinderte Menschen hier Deutschland. Gerade hier in Deutschland werden behinderte Menschen gerne als Belastung hingestellt die dem Staat nur Geld kosten.

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Hallo Leuchtturm,

ich kann Dich gut verstehen.Vor 25 Jahren bin ich vom Kreis Soest nach Köln gezogen,Gott sei Dank.Ich bin mehrfach behindert,an beiden Armen und Beinen.In Soest

hatte ich keine Merkzeichen im Ausweis,bei einer Nachbegutachtung anstandslos die Merkzeichen aG und BN in Köln bekommen.Der Kölner Amtsarzt äußerte sich en entsetzt über seinen Soester Kollegen.Hatte übrigens weder aG noch Bn beantragt.

Schade das man in Soest nichts gelernt hat!

am 7. Oktober 2007 um 1:14

Irgendwie ist das pervers, daß es von der Kommune abhängig ist, inwieweit man eine Behinderung anerkannt bekommt.

Zitat:

die Sachbearbeiter der entsprechenden Ämter sind ja nicht die Entscheidungsträger, sondern 'nur' Ansprechpartner; da laufen die Fäden zusammen.

 

Zitat:

Irgendwie ist das pervers, daß es von der Kommune abhängig ist, inwieweit man eine Behinderung anerkannt bekommt.

Grau ist alle Theorie - denn real gibt es eine Anforderung, die Politiker machen dafür mehr oder weniger passende Gesetze, die Ausführenden interpretieren sie (wie auch immer), die Gerichte würzen sie nach und die Anwälte verdrehen sie dann. Und bei irgendeiner dieser Stationen bleibt der Betroffene halt auf der Strecke - verständnislos blickte das Puplikum, denn eigentlich sollte das Gesetz die Erfüllung der Anforderung ja gewährleisten und klar regeln...

 

 

Angesichts der Tatsache, daß so ziemlich jeder Lebensbereich genormt wird, wäre es wohl auch hier mal von Vorteil, die Voraussetzungen für eine Anerkennung unzweifelhaft zu normieren.

am 8. Oktober 2007 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Angesichts der Tatsache, daß so ziemlich jeder Lebensbereich genormt wird, wäre es wohl auch hier mal von Vorteil, die Voraussetzungen für eine Anerkennung unzweifelhaft zu normieren.

Das ist aber sehr schwierig. Vor allem wenn man bedenkt, wie unterschiedlich die Behinderungen doch sind.

Bei einigen Behinderungen gibt es auch noch bessere und schlechtere Tage, wie z.B. bei mir mit MS und einem Kumpel mit spastischen Lähmungen.

 

Zitat:

die Voraussetzungen für eine Anerkennung unzweifelhaft zu normieren.

Darin liegt ein - auch anderorts bekanntes - Paradox verborgen.

Kein Mensch, keine Situation, kein Handicap lässt sich normieren - legt man die Norm zu simpel aus, hängt alles an der pers. Sicht des Entscheiders - je genauer die Norm die Anforderung umschreibt, desto weiter entfernt sie sich von der Vielfalt der einzuschließenden Varianten des Handicaps, desto mehr davon fallen raus oder sie wird so komplex, dass man eben trefflich und ausführlich drüber streiten muss, ob nun "wenn a in Verbindung mit b bei Wegfall von cde, in Sonderfall mit Ausnahmeverordnung zur Grosswetterlage..."

 

Siehe auch StVO - einige wenige Regeln umfassen eigentlich alles notwendige ... da aber Menschen zuweilen nicht fähig oder willens sind, diese absichtsgemäß auf eine individuelle Situation zu adaptieren... versucht man, jeden denkbaren Furz zu beschreiben und zu regeln... mit dem allseits bekannten Ergebnis ;)

 

So sehr unsere Zeit mir auch vom Versuch den Faktor Mensch in allen möglichen Bereichen auszuschalten geprägt scheint - das wird nix, es wird einfach immer unmenschlicher. Menschen werden immer Fehler machen, eigene Wertungen oder auch charakterliche Defizite wie auch Verständnisprobleme haben - der Könisgweg kann nur sein, Menschen zu sozialkompatiblen, halbwegs objektiven und fairen Persönlichkeiten zu erziehen, sie so zu prägen und sie entsprechend ihrer Eignung einzusetzen.

Wer in unserem Beispiel hier seine Aufgabe offensichtlich möglichst in der Abwehr eines Anspruchs sieht, sich nicht als Helfer seines Gegenübers versteht, sondern diesen als "Feind", ein Gesetz als gegen den Menschen statt für ihn versteht ... der ist mE zumindest da wo er ist eine Fehlbesetzung. Ist aber subjektiv bei Beamten nicht unüblich?

Ich weis, dass es keine idealisierte Gesellschaft geben kann, sie kann aber mehr oder eben weniger weit davon entfernt sein. Ich glaube sie ist derzeit in den Augen vieler eher weiter davon weg. Den Versuch, dies durch mehr Regeln, negativeres Feedback und Normierungen zu ändern.... halte ich sogar für kontraproduktiv.... jm2c.

 

 

 

am 9. Oktober 2007 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von SpyGe

... 

Wenn dich das Thema interessiert, klicke mal auf den Link unten; ziemlich aktuell kannst du da eine Anfrage von der Fraktion 'Die Linke' an die Bundesregierung nachlesen, bei der es um die 'Weiterentwicklung der Anhaltspunkte zur Feststellung einer Behinderung' geht.

...

Click me!

 Nach dem ich das die Schriftsätze mehrfach nach einer "Weiterentwicklung" durchsucht habe, ist mir folgendes aufgefallen.

 

Lt. Gutachten bin ich, mit meiner Behinderung einem "Ohnarmer", wie es so schön im Gesetzestext heisst, gleichgestellt. 

Zitat:

Zitat (aus dem Schreiben der Bundesregierung):

Daneben ist zu beachten, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO bereits speziell auf Ohnarmer bezogene Parkerleichterungen enthält. Danach erhalten Ohnhänder bzw. Ohnarmer eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhalteverbot bzw. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung eines Parkscheins bzw. einer Parkscheibe zu parken.

Zuständig lt. § 47 StVO: die lokale Strassenverkehrsbehörde.

 

Also auf zum Strassenverkehrsamt.

1. Auskunft: Nur möglich mit Merkzeichen aG oder B im Schwerbehindertenausweis.

Darauf hingewiesen, daß ich ja mit einer Behinderung an den Armen nicht aussergewohnlich Gehbehindert bin, sagte mir der Sachbearbeiter, das es dann für mich keine Parkerleichterung gäbe.

Ich, natürlich vorbereitet, mit Ausdruck des oben zitierten Schreibens, nochmals auf § 46 StVO hingewiesen.

Darauf der Sachbearbeiter: Wenn überhaupt, wäre die Stadtverwaltung zuständig. Er bräuchte da erst gar nicht in seinen Unterlagen danach suchen.

 

Also auf zum Rathaus.

Erst mal wieder: Sie haben ja weder "aG" noch "B" im Ausweis.

Nach dem Hinweis auf das Schreiben der Bundesregierung, blättete "die Gute" ihren Unterlagen ... und fand doch tatsächlich etwas.

Ich brauchte nur noch mein Versorgungsbescheid und ein aktuelles ärztl. Gutachten, was ich zufällig habe, einreichen.

Nun habe ich einen Parkausweis nach § 46 (1) StVO.

Eine Sache ist mir aber noch unklar, der Geltungsbereich bezieht sich nur auf den Landkreis.

Ausserhalb des Landkreises erfreue ich mich also bester Gesundheit und habe keine Behinderung ?

Das gilt es jetzt noch zu kären.

 

Dank an das Forum und SpyGe.

Da sieht man mal wieder, wie nützlich das Netz sein kann.

am 9. Oktober 2007 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo

[...]Nun habe ich einen Parkausweis nach § 46 (1) StVO.

Eine Sache ist mir aber noch unklar, der Geltungsbereich bezieht sich nur auf den Landkreis.

Ausserhalb des Landkreises erfreue ich mich also bester Gesundheit und habe keine Behinderung ?

Das gilt es jetzt noch zu kären.

Das ist Deutschland... Mehr fällt mir dazu auch nicht ein.

Mal schauen, wie es bei mir noch wird. Ich stehe ja erst am Anfang der Antragsverfahren. Ein Bekannter meinte, ich könnte aG bekommen.

Mal schauen und hoffen - vor allem weil ich in Delmenhorst wohne und in Oldenburg zur Uni muß und eben dort die Uni-eigenen Behindertenparkplätze benötige.

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo

 

Dank an das Forum und SpyGe.

Da sieht man mal wieder, wie nützlich das Netz sein kann.

Hi Race-Hugo,

freut mich, dass der Link dich weitergebracht hat; solche Info's sind aber nur die eine Sache, das Nachforschen in oft sehr trockener Materie und dann ggf. das Anmelden der Ansprüche eine andere - und das hast du ja, mit Erfolg, gemacht.

Grundsätzlich empfehle ich sowieso jedem, in solchen Angelegenheiten auch selbst nochmal zu recherchieren.

Grüße

am 9. Oktober 2007 um 21:02

Hi SpyGe (wasimmerdasheissenmag), hi Rest.

 

Grundsätzlich gebe ich Dir recht, ohne eine große Portion Eigeninitiative ist nichts drinn.

Leider ist es so, dass viele Leute dies gar nicht können, ich denke da an meine "Tramal-Zeit".

Was ich, trotz anwaltlicher Vertretung (nicht nur) an Geld "verschenkt" habe, geht auf keine Kuhhaut.

Ich habe, damals unter hohen Dosen Schmerzmittel und Psychopharmaka, sowie in Unwissenheit, vielen Sachen zugestimmt und Unterschrieben, was ich heut auf keinen Fall mehr tun würde.

Und ich weiß inzwischen, aus mehreren Erfahrungsberichten, dass ich nicht der Einzige bin.

Auch jetzt benötige ich immer noch Ansatzpunkte (Tip´s/Info´s), wie den obigen, um agieren zu können.

Selbst mit Suchmaschienen ist man tagelang am lesen, bis man evtl. "das Richtige" findet.

Mit einfachen, logischen Agumenten kommt man ja leider in unserem Staat nicht weit.

8 Jahre mit Behinderung und ich lerne immer noch jeden Tag dazu.

Der Erfahrungsaustausch untereinander ist eines der wichtigsten Sachen, und das so früh als möglich.

Daher begrüße ich auch sehr solche Foren wie dieses.

Hi Race-Hugo,

SpyGe bedeutet nichts weiter als Gecko... Spying Gecko... :).

Tramal (Tramadol)? Ich fühle mit dir... im Negativen wie im Positiven... (das ist ja die reinste Droge) ;).

LG

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Erschreckend, dass man sich bei Nennung der "die Linke" fast entschuldigen muss... find ich bedenklich. Aber das ist eine andere Baustelle.. (?)

Hi tec-doc,

entschuldigend hatte ich das nicht gemeint, lediglich klarstellend.

Es ist ja so: Welche Fraktion so eine Anfrage startet, ist rein politisch gesehen zwar sehr interessant, keine Frage - von der Sache her, um die es hier gerade geht, allerdings weniger; da ist eher interessant, dass die Anfrage überhaupt gestellt wurde, erst mal egal von wem (auch wenn die Antwort der Bundesregierung unbefriedigend erscheint). Und weil es eben um die Sache geht (und auch um das Risiko von parteipolitischen Grabenkämpfen flach zu halten :D), hatte ich die Bemerkung, auf die sich das obige Zitat von dir bezieht, mal vorsichtshalber dazugeschrieben.

LG

am 14. Oktober 2007 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater

Man sollte auch mal hingehen, die Planer von Fußgängerzonen, Kaufhäusern, öff. Gebäuden usw in einen Rollstuhl zu setzen und dann die auch nur einen Tag durch die Stadt zu scheuchen und diverse Kleinigkeiten erledigen lassen. Evtl. gäbe es weniger solche "Scherze" wie Kopfsteinpflaster in Fußgängerzonen, zu steile Rampen, Behindertentoiletten mit Stufen, mechanische Schwingtüren bei Einkaufszentren usw.. Die Liste könnte ich jetzt fast endlos fortsetzen.

Hier wird es etwas komplizierter. Sicher sind einige Sachen aus Unkenntnis einfach nicht genug Behindertengerecht, andere Sachen sind quasi mit Absicht so. Aber nicht unbedingt nur um Rollstuhlfahrer als Beispiel, zu ärgern.

Kaufhäuser sind eben privat, da kommt es noch mehr als im öffentlichen Raum darauf an ob der/die Besitzer gewisse Investitionen für ein gewissen Prozentsatz potentieller Kunden bereit sind zu tätigen. Schliche Wirtschaftlichkeit hindert sie daran, oder sie bewerten es fälschlicherweise als nicht lohnend - sucht euch eins davon aus.

Ich bin zum Glück gesund, aber sowas Nebensächliches wie dass ich 190cm gross bin, wobei ich schon keine Ausnahme bin, veranlasst die Leute nicht mal alte Industrienormen mal endlich umzustellen. Überall duckt man sich und Betten die lang genug sind findet man schwer...

Wenn für jeden zweiten oder dritten Mann nicht mal die Sachen ergonomisch sind, werden wir noch lange darauf warten dass der öffentliche und private Raum und die Produkte behindertengerechter sind.

Bei sowas wie Kopfsteinpflaster, hohen Bürgersteigen etc. kommt wieder das durch, dass sie auch andere Interessen damit verfolgen.

Da kann man im Rollstuhl vorfahren und ihnen sowas erläutern, sie werden aus PC Gründen mal kurz zustimmen, aber wenn ein Neubau ansteht, wird es gebaut wie immer, selbst wenn es anders angenommen nicht teurer wäre.

Wieso?

Damit der böse Autofahrer nicht auf Bürgersteigen parkt oder sie überfährt (was nicht selten sehr gut wäre um ein Krankenwagen vorbei zulassen etc.) werden sich eben so gebaut, da nimmt man es bewusst hin dass ein Rollstuhlfahrer weite Umwege machen muss um draufzufahren...

Das dumme Kopfsteinpflaster z.B. das hilft ja keiner Sau und ist nicht mal günstiger. Es ist laut, rutschig, wackelt das Auto durch etc. und dahinter die Lenkungswirkung dass wir vom Gas gehen...

Dass ich nicht bei erlaubten 30 meine 40 fahre sondern durch die "Physik" dazu gezwungen werde, ist eben wichtiger als dass ein Rollstuhlfahrer bequem durchkommt.

Hier ist es daher wichtig den Gesamtzusammenhang zu kennen um das zu ändern,

die wissen sehr wohl wo der Schuh drückt, wollen es aber nicht ändern weil sie auch ganz andere Grössen optimieren wollen.

 

 

In dem Zusammenhang ist der folgende Artikel vielleicht mal ganz interessant - klick!

Grüße

Nur so ein Nebengedanke.... irgendwie sind das auch Antworten auf die Frage: Wie kann man gehandicapte Menschen einfach allein lassen.

Ein wichtiger Ansatz liegt nämlich auch einfach in der sich verbreitenden Mentalität des Wegschauens, der Egozentrik und Tabuisierung. Viel Erleichterung/Hilfe könnte auch ganz trivial von Mitmenschen ausgehen...

Nur so ein Gedanken zur freien Verwendung ;)

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