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Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne mal eure Meinung anhören zu folgender Situation. Ich wohne in einer kleinen Straße, die nur ca. 100m lang ist und wir haben in dieser Straße wirklich einen Mangel an Parkplätzen.
Parkplätze gibt es nur 4 Stück in der gesamten Straße (die fast immer belegt sind) und einer davon ist auch noch ein Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist. Der gehört einem Behinderten, dessen Haus neben seinem privaten Behindertenparkplatz steht.

Seit ich aber in dieser Straße wohne, kommt es immer wieder vor, dass sich der angeblich "Behinderte" unverschämterweise einfach auf die anderen 3 öffentlichen Parkplätze parkt und das sogar oft mehrere Tage lang. Der Witz ist, dass diese 3 öffentlichen Parkplätze nur 10 Fußsschritte näher an seinem Haus sind. Und der noch größere Witz ist, der ältere Herr und seine Frau, vermutlich beide schon Rentner, haben nichts! Sie haben weder Rollstuhl, noch hinken oder humpeln sie, sind nicht taub, nicht blind, haben nichts an den Händen/Armen etc. Habe mit Beiden schon gesprochen. Würde zu gerne mal wissen, auf welcher Grundlage die sich einen Behindertenparkplatz sichern konnten.

Letzten Monat hab ich sogar mal an seiner Tür geklopft und ihn gefragt, ob sowas wirklich sein muss und warum er seinen kleinen Toyota Yaris nicht auf seinen Behindertenparkplatz stellt, dafür hat er ihn doch schließlich!? Warum er denn den Anwohnern auf diese rücksichtslose Weise den Platz wegnimmt?

Seine Reaktion: Etwas arrogant und völlig uneinsichtig. Er antwortete, er kriege gleich Besuch vom Sohn und deswegen stellt er seinen Wagen auf die öffentlichen Plätze. Dann, wenn sein Besuch da ist, läuft er aus seinem Haus raus, rangiert dann erst seinen Wagen auf seinen Behindertenparkplatz, damit sich der Besuch auf den öffentlichen Parkplatz stellen kann.

Selber nimmt dieser Herr den Anwohnern die Plätze weg (der hat noch einen Zweitwagen für seine Frau, steht immer auf den öffentlichen Parkplätzen), aber man selbst darf sich auf seinen Behindertenparkplatz nicht hinstellen, sonst wird man abgeschleppt.

Würdet ihr das tolerieren oder wärt ihr da auch erbost?

Beste Antwort im Thema

...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?
Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.

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Zitat:

@martinde001 schrieb am 10. Januar 2016 um 14:14:31 Uhr:


Aber so einen Ausweis zu bekommen scheint besonders in D recht einfach zu sein, wenn ich sehe dass sogar junge Menschen diesen haben,

Auch junge Menschen können eine Behinderung haben. 😰

Und nein, hier in D bekommt man den SB-Ausweis, insbesondere mit Merkzeichen "aG" oder "Blind" nicht einfach auf Zuruf.

Und sei Dir Gewiss, ich weiß wovon hier die Rede ist.

Auf diese "Vorteile" würde jeder der Betroffenen gerne verzichten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 14:37:02 Uhr:



Zitat:

@gruni1984 schrieb am 10. Januar 2016 um 14:02:00 Uhr:


Sehe hier in der Gegen eine Menge PKW, die im öffentlichen Raum parken obwohl eine Garage am Haus der Besitzer ist. Ist die dann mal offen, sieht man das die voll ist mit allem möglichen Kram, so das da gar kein Auto mehr rein passt.
Das mache ich auch. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte/könnte man mir das verbieten? 😕

Die Genehmigung wird nur als Garage erteilt worden sein. Wenn sie dauerhaft zweckentfremdet werden soll (beispielsweise als Lagerraum oder Werkstatt) muss beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragt werden. Das Bauamt kann theoretisch sonst sogar den Rückbau anordnen … Grundlage sind Landes-Garagenordnungen, Bauordnung etc.

Vielen Dank für eure Antworten. Kleine Frage, sind die beim Ordnungsamt mir etwa auskunftspflichtig über die Rechtmäßigkeit eines Behindertenparkplatzes? Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man mir da auf etwas antworten wird.

Hier haben sich einige gefragt, was es denn für ein B-Parkplatz ist. Ich hab mich natürlich vertan, es ist kein auf ein Kennzeichen, sondern auf eine Nummer registrierter B-Parkplatz, Richtig mit ca. 20cm dicken Linien auf dem Asphalt und einem Schild mit weißem P auf blauen Untergrund, unten drunter noch so ein kleines (Unter)Schild mit der Nummer. Drauf steht "mit Parkausweis Nr. XXXX" Gehe mal stark davon aus, dass es die Nummer auf dem B-Ausweis ist. Sie haben 2 Autos und in beiden ist der Behinertenausweis vorhanden.
Von der Beschilderung/Gestaltung des B-Parkplatzes her kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser illegal ist.
Aber was mir schon auffällt ist, dass der B-Parkplatz nicht sonderlich groß ist. Die Linien auf dem Asphalt entsprechen gerade noch so der Autobreite, also wenn die die Tür aufmachen ist die Tür schon außerhalb der Parkfläche ihes B-Parkplatzes oder eben auf dem Bürgersteig. Und in Längsrichtung ist die Fläche auch nur einen Meter länger als ihr Toyota Yaris, also schon etwas klein für einen B-Parkplatz, wenn ich mir mal so die großen vor den Einkaufszentren vorstelle.
Gut, es liegt vllt. auch daran, dass in unserer Straße beidseitiger Verkehr ist (wenn auch wenig)

Die Beiden sind übrigens sowieso nicht gut auf mich zu sprechen, seine Frau hat nämlich vor 2 Jahren meine Heckstoßstange beim Einparken ruiniert und sich danach noch bei mir beschwert, warum ihre Versicherung "so viel" zahlen musste. Glaubte wahrscheinlich so eine Heckstoßstange kriegt man für 100 Euro im hela nachgeschmissen.

Sie beide parken auch wie die letzten Trottel übrigens, gerne mal auch mit 2 (seitlich) Reifen auf dem Bürgersteig. Sieht dann immer witzig aus, wenn alle in reih und Glied geparkt sind und einer wie besoffen sich da hinstellt^^

Zitat:

@Roman-1989 schrieb am 10. Januar 2016 um 15:01:43 Uhr:


...
Hier haben sich einige gefragt, was es denn für ein B-Parkplatz ist. Ich hab mich natürlich vertan, es ist kein auf ein Kennzeichen, sondern auf eine Nummer registrierter B-Parkplatz, Richtig mit ca. 20cm dicken Linien auf dem Asphalt und einem Schild mit weißem P auf blauen Untergrund, unten drunter noch so ein kleines (Unter)Schild mit der Nummer. Drauf steht "mit Parkausweis Nr. XXXX" Gehe mal stark davon aus, dass es die Nummer auf dem B-Ausweis ist.
...

...na dann ist die Sache doch klar, ein ständig leer stehender Parkplatz, den trotz Parplatznot keiner benutzen darf, weil er als Behindertenparkplatz ausgeschildert ist. Das riecht gerade danach da mal den Finger in die Wunde zu legen und mal über ein paar Kanäle nachzupopeln was das soll.

Also dokumentieren, dass der Parkplatz ständig sinnlos leer steht und dann das Ordnugnsamt / Straßenverkehramt auf den Plan rufen - muß man sich ein wenig durchfragen, wie in der Gemeinde / Stadt die Zuständigkeiten verteilt sind, welche Abteilung das macht.

Parallel ist es nicht falsch, wenn möglich zusätzlich den Weg über die Politik zu gehen... vielleicht kennt man den ein oder anderen Stadt-/Gemeinderat, der wegen dieser Sache mal zusätzlich ein wenig in der Verwaltung nachfragen, nachstochern kann.

Wir haben z.B. seit ein paar Monaten in der Seitenstraße, wo unsere Einfahrt liegt ein komplettes Parkverbot... die Bewohner des gegenüberliegenden Mietshauses hatten die Straße immer komplett zugestellt ... jetzt haben sie plötzlich entdeckt, wie man die Autos auch im vorhandenen Hof abstellen kann - Nachzügler müssen halt einmal um die Ecke 50m weiter parken.
Das hat ein uns bekannter Stadtrat in die Hand genommen, die zuständigen Behörden aktiviert, außerdem wurde das noch von der Polizei begutachtet und befürwortet... die Straße ist zufälligerweise auch eine Zufahrt zur örtlichen Niederlassung der Feuerwehr...ggg

Wer sich derart assozial verhält und Vergünstigungen, wie einen Behindertenparkplatz derart mißbraucht... da würde ich schon aus Prinzip dagegen vorgehen... schlechter kann es nicht werden ihr könnt nur gewinnen, egal ob es kurz bevor die Schilder weg sind zur Einsicht kommt oder zukünftig ein zusätzlicher Parkplatz für alle zur Verfügung steht.

Danke Roman-1989 für die weitere Auskunft.
Wenn es sich nicht um das KFZ-Kennzeichen handelt, sondern das tatsächlich die Nummer vom B-Ausweis, dann schaut die Sache schon mal wesentlich offizieller aus.
Dennoch "müssen" deine Nachbarn dann auf diesem, für Sie extra angelegten, Behindertenparkplatz dann auch parken.
natürlich gibt dir das Amt für öffentliche Ordnung da Auskunft... warum auch nicht ?!

Ich würde mich aber trotzdem der Sache mal annehmen, dokumentieren usw. und die Angelegenheit dem Amt für öffentliche Ordnung melden.
Weil es kann nicht sein, daß man einen Behindertenparkplatz beantragt und diesen dann nicht nutzt, bzw. als Platzhalter missbraucht damit der Besuch einen Parkplatz hat.

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. Januar 2016 um 14:43:37 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 14:37:02 Uhr:


Das mache ich auch. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte/könnte man mir das verbieten? 😕
Die Genehmigung wird nur als Garage erteilt worden sein. Wenn sie dauerhaft zweckentfremdet werden soll (beispielsweise als Lagerraum oder Werkstatt) muss beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragt werden.

Bei mir paßt das Auto nicht mehr in die Garage, weil dort bereits ein Motorrad und fünf Fahrräder drin stehen. Von daher hat das Bauamt keine Handhabe, hier einzuschreiten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 15:37:23 Uhr:



Bei mir paßt das Auto nicht mehr in die Garage, weil dort bereits ein Motorrad und fünf Fahrräder drin stehen. Von daher hat das Bauamt keine Handhabe, hier einzuschreiten.

Warum nicht ?!

Man besitzt eine Garage, welche mit anderem Krempel zugestellt ist, das Auto aber steht woanders, bzw. muß deshalb woanders abgestellt werden.

Bei der Versicherung ist aber das Auto nicht "irrtümlicherweiße" mit Garagenstellplatz angegeben ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Januar 2016 um 15:34:01 Uhr:


Dennoch "müssen" deine Nachbarn dann auf diesem, für Sie extra angelegten, Behindertenparkplatz dann auch parken.

Ich würde es ja nicht falsch finden, wenn es so wäre, aber was ist die Rechtsgrundlage dafür? Und zwar, wenn's geht, was Nahrhafteres als § 1 StVO.

Das interessiert mich auch deshalb, weil hier der Schritt zu "Wer einen Privatparkplatz hat, muss den auch nutzen" nicht fern liegt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 15:37:23 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 10. Januar 2016 um 14:43:37 Uhr:



Die Genehmigung wird nur als Garage erteilt worden sein. Wenn sie dauerhaft zweckentfremdet werden soll (beispielsweise als Lagerraum oder Werkstatt) muss beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragt werden.
Bei mir paßt das Auto nicht mehr in die Garage, weil dort bereits ein Motorrad und fünf Fahrräder drin stehen. Von daher hat das Bauamt keine Handhabe, hier einzuschreiten.

Doch, hat es. Die 5 Fahrräder sind bereits eine Zweckentfremdung einer Garage. Garagen sind per Garagenordnung "… Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen …" Fahrräder sind keine Kfz.

Ich würde es da im Ernstfall auf einen Rechtstreit ankommen lassen. Sollte der zu meinen Ungunsten ausgehen, hätte ich ein gutes Argument gegenüber meiner Frau, die fünf Fahrräder gegen ein zweites Motorrad einzutauschen. Der PKW paßt dann nach wie vor nicht mehr in die Garage. 😁

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Januar 2016 um 15:46:28 Uhr:


Ich würde es ja nicht falsch finden, wenn es so wäre, aber was ist die Rechtsgrundlage dafür? Und zwar, wenn's geht, was Nahrhafteres als § 1 StVO.

Das interessiert mich auch deshalb, weil hier der Schritt zu "Wer einen Privatparkplatz hat, muss den auch nutzen" nicht fern liegt.

Wie würdest Du das dann begründen wollen ?

Ehepaar XY geht mit dem Vorhaben zur zuständigen Behörde, weil die einen B-Ausweis besitzen und der Auffassung sind und es für sich nötig betrachten, dort einen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Der Fall wird überprüft und erstmal abgelehnt. Das Ehepaar XY ist damit nicht einverstanden und kämpft für die Erstellung ihres Behindertenparkplatzes erneut weiter.

Die Behörde kennt diesen erneuten Antrag dann an und legt einen auf die Nummer des Behindertenausweises von Herrn XY einen Behindertenparkplatz an.

und jetzt plötzlich hat man den beantragten, "privaten" Behindertenparkplatz, der eigentlich aus Sicht der Antragsteller nicht benutzt wird, bzw. nur "zweckentfremdet wird, wenn man Besuch erwartet.

Man stellt öffentliche Parkplätze zu, obwohl man einen "eigenen" hat, ist aber in der Lage, das Auto auf den Behindertenparkplatz umzuparken, nur damit der Besuch direkt vor der Haustüre einen Parkplatz hat.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 15:59:33 Uhr:


Ich würde es da im Ernstfall auf einen Rechtstreit ankommen lassen.

Da würdest du vermutlich den Kürzeren ziehen.

Selbst wenn du nur deinen zweiten Satz Reifen darin lagerst und das Auto deswegen nicht mehr passt, ist das eine anzuzeigende Nutzungsänderung.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 15:59:33 Uhr:


Ich würde es da im Ernstfall auf einen Rechtstreit ankommen lassen. Sollte der zu meinen Ungunsten ausgehen, hätte ich ein gutes Argument gegenüber meiner Frau, die fünf Fahrräder gegen ein zweites Motorrad einzutauschen. Der PKW paßt dann nach wie vor nicht mehr in die Garage. 😁

Wenn du nach einem verlorenen Rechtstreit nicht die Garage rückbauen musst kannst Du das gerne versuchen.

Vielleicht wird dir auch richterlich auferlegt, was in Zukunft in deiner Garage dann zu stehen hat !

Gibt's dazu überhaupt publizierte Urteile? 😰

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