Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht
Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne mal eure Meinung anhören zu folgender Situation. Ich wohne in einer kleinen Straße, die nur ca. 100m lang ist und wir haben in dieser Straße wirklich einen Mangel an Parkplätzen.
Parkplätze gibt es nur 4 Stück in der gesamten Straße (die fast immer belegt sind) und einer davon ist auch noch ein Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist. Der gehört einem Behinderten, dessen Haus neben seinem privaten Behindertenparkplatz steht.
Seit ich aber in dieser Straße wohne, kommt es immer wieder vor, dass sich der angeblich "Behinderte" unverschämterweise einfach auf die anderen 3 öffentlichen Parkplätze parkt und das sogar oft mehrere Tage lang. Der Witz ist, dass diese 3 öffentlichen Parkplätze nur 10 Fußsschritte näher an seinem Haus sind. Und der noch größere Witz ist, der ältere Herr und seine Frau, vermutlich beide schon Rentner, haben nichts! Sie haben weder Rollstuhl, noch hinken oder humpeln sie, sind nicht taub, nicht blind, haben nichts an den Händen/Armen etc. Habe mit Beiden schon gesprochen. Würde zu gerne mal wissen, auf welcher Grundlage die sich einen Behindertenparkplatz sichern konnten.
Letzten Monat hab ich sogar mal an seiner Tür geklopft und ihn gefragt, ob sowas wirklich sein muss und warum er seinen kleinen Toyota Yaris nicht auf seinen Behindertenparkplatz stellt, dafür hat er ihn doch schließlich!? Warum er denn den Anwohnern auf diese rücksichtslose Weise den Platz wegnimmt?
Seine Reaktion: Etwas arrogant und völlig uneinsichtig. Er antwortete, er kriege gleich Besuch vom Sohn und deswegen stellt er seinen Wagen auf die öffentlichen Plätze. Dann, wenn sein Besuch da ist, läuft er aus seinem Haus raus, rangiert dann erst seinen Wagen auf seinen Behindertenparkplatz, damit sich der Besuch auf den öffentlichen Parkplatz stellen kann.
Selber nimmt dieser Herr den Anwohnern die Plätze weg (der hat noch einen Zweitwagen für seine Frau, steht immer auf den öffentlichen Parkplätzen), aber man selbst darf sich auf seinen Behindertenparkplatz nicht hinstellen, sonst wird man abgeschleppt.
Würdet ihr das tolerieren oder wärt ihr da auch erbost?
Beste Antwort im Thema
...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?
Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.
156 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 10. Januar 2016 um 15:25:38 Uhr:
Denke nicht dass es sinnvoll ist, hier mit Behindertenrecht zu argumentieren.IMHO ist das ein Fall von "nicht platzsparendem Parken" (hätte ja auf seinem reservierten Stellplatz parken können) nach § 12 (6) StVO, kostet je Fall € 10.
Klingt interessant. Ich glaube an dem Punkt kann man ansetzen. Werde mich nächste Woche mal beim Ordnungsamt erkunden und denen die Situation schildern. Mal schauen was die dazu sagen.
Zitat:
@gast356
...na dann ist die Sache doch klar, ein ständig leer stehender Parkplatz[...]
Ständig leer steht er ja nicht. Wie gesagt, in der Regel parken die beiden Eheleute ja auch auf ihrem Parkplatz, obiges Szenario kommt aber so ein Mal die Woche vor, mal mehr mal weniger.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 10. Januar 2016 um 16:14:16 Uhr:
Wenn du nach einem verlorenen Rechtstreit nicht die Garage rückbauen musst...
Dazu kann mich auch ein Gericht nicht verpflichten. Darum darf sich dann, wenn überhaupt, der Kerl kümmern, von dem ich die Garage angemietet habe... 😁
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 16:32:35 Uhr:
Dazu kann mich auch ein Gericht nicht verpflichten. Darum darf sich dann, wenn überhaupt, der Kerl kümmern, von dem ich die Garage angemietet habe... 😁
Aber das Gericht wird dir dann sagen wo dein Auto steht und wo die Fahrräder.
Sicherlich. Soweit die Theorie. Hat aber in den vergangenen 30 Jahren niemanden interessiert - von daher mache ich mir diesbezüglich keine Sorgen. Da gibt's größere Probleme in unserer Gemeinde.
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Also ich würde an deiner Stelle Fotos und Protokolle anfertigen, evtl. noch mit 2-3 anderen Nachbarn zusammen und die dann an höchster Stelle beim Ordnungsamt abgeben.
Der BP ist ja offenbar auf Antrag angelegt worden weil die beiden nachweisen konnten dass sie wegen ihrer Behinderung diesen Platz brauchen. Wenn sie ihn aber nicht verwenden, brauchen sie ihn ja nicht wirklich.
Da muss ich sagen hier in der CH machen sie das intelligenter: Alle Parkplätze sind gebührenpflichtig, man kann sie teils mieten (günstig) oder fürs Parken bezahlen (teuer), zudem müssen pro Wohnung eine bestimmte Anzahl Stellplätze beim Bau geplant werden (ausser ZH, BS) und der Mieter kann auch verpflichtet werden diese mit zu mieten auch wenn er sie nicht braucht, bzw. muss der Käufer eine Wohnung diese auch kaufen wenn er kein Auto hat.
Zu Garagen und privaten Stellpätzen:
Dies ist im Baurecht so vorgeschrieben. Wenn eine Garage/Stellplatz als solcher genehmigt wurde ist diese auch nur dazu zu verwenden.
Wir mussten damals als wir den Bauantrag in WT eingereicht haben belegen warum wir nur 2 Stellplätze/Garage brauchen (Anzahl der Fahrzeuge). Die Garage darf NUR für den zugelassenen Zweck verwendet werden.
Wenn ich jetzt z.b. da einen Hobby-Raum draus mache und mein Auto auf der Strasse auf den öffentlichen P steht und meinen Nachbarn stört dies, dann kann es passieren dass die Polizei vorspricht und das Bauaumt.
Hinzu kommt das es evtl. Probleme mit der Gebäudeversicherung gibt wenn eine Garage als Hobbyraum usw. verwendet wird und etwas passiert.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 10. Januar 2016 um 16:40:53 Uhr:
Zu Garagen und privaten Stellpätzen:
Dies ist im Baurecht so vorgeschrieben. Wenn eine Garage/Stellplatz als solcher genehmigt wurde ist diese auch nur dazu zu verwenden.
Verständlich. Mir hat der Vermieter allerdings nie verraten (ich habe allerdings auch nie danach gefragt), was er in seinen Genehmigungsantrag 'reingeschrieben hat. Der Mietvertrag enthält diesbezüglich auch keine Aussage. Mittlerweile hat der Garagenhof auch schon dreimal den Besitzer gewechselt. Ist halt ein Anlageobjekt in einer Wohnsiedlung.
Hier mal zwei Fotos davon, die ich letztes Jahr gemacht hab, so sieht das bei uns aus:
https://picload.org/image/wrpacpc/img_6436.jpg
https://picload.org/image/wrpacwg/img_6437.jpg
Dreist finde ich ja, dass sie ihren Wagen manchmal noch so hinstellen, dass sich hinter ihren Wagen und vor ihrem Behindertenparkplatz keiner mehr hinstellen kann (passt kein Auto mehr dazwischen, wie man auf dem Bild sieht)
Auf diese Weise nehmen sie manchmal mit nur einem(!) Auto sogar 2 der nur 3 in Längsrichtung der Straße verfügbaren Parkplätze für sich in Anspruch. Aber ihr B-Platz ist leer und wehe da stellt sich einer hin.
Zitat:
Wie würdest Du das dann begründen wollen ?Zitat:
@Erwachsener schrieb am 10. Januar 2016 um 15:46:28 Uhr:Zitat:
@Geisslein schrieb am 10. Januar 2016 um 16:11:04 Uhr:
Dennoch "müssen" deine Nachbarn dann auf diesem, für Sie extra angelegten, Behindertenparkplatz dann auch parken.
Ich würde es ja nicht falsch finden, wenn es so wäre, aber was ist die Rechtsgrundlage dafür? Und zwar, wenn's geht, was Nahrhafteres als § 1 StVO.Das interessiert mich auch deshalb, weil hier der Schritt zu "Wer einen Privatparkplatz hat, muss den auch nutzen" nicht fern liegt.
Ehepaar XY geht mit dem Vorhaben zur zuständigen Behörde, weil die einen B-Ausweis besitzen und [...]
Ich habe gerade nicht verstanden, was deine Antwort mit meiner Frage zu tun hat. Das Zitat von Geisslein habe ich oben noch mal eingefügt, damit klarer wird, worauf ich mich bezogen habe.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 14:37:02 Uhr:
Das mache ich auch. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte/könnte man mir das verbieten? 😕Zitat:
@gruni1984 schrieb am 10. Januar 2016 um 14:02:00 Uhr:
Sehe hier in der Gegen eine Menge PKW, die im öffentlichen Raum parken obwohl eine Garage am Haus der Besitzer ist. Ist die dann mal offen, sieht man das die voll ist mit allem möglichen Kram, so das da gar kein Auto mehr rein passt.
Gar nicht. Ich wollte damit nur sagen, dass dieses Verhalten durchaus normal ist. Es ist nicht sonderlich sozial, da man unnötig mehr Ressourcen belegt als nötig wäre, aber es ist eben legal. Nur wenn man bei der Versicherung spart, weil man die Garage angegeben hat, dann wäre es illegal.
Zitat:
@Roman-1989 schrieb am 10. Januar 2016 um 17:09:18 Uhr:
Dreist finde ich ja, dass sie ihren Wagen manchmal noch so hinstellen, dass sich hinter ihren Wagen und vor ihrem Behindertenparkplatz keiner mehr hinstellen kann (passt kein Auto mehr dazwischen, wie man auf dem Bild sieht)
Dagegen kann man was machen. Nicht platzsparend geparkt. Wenn ein Gespräch da nicht geholfen hat, kann man zumindest dagegen mit der Methode Knöllchen-Horst vorgehen.
Zitat:
@Roman-1989 schrieb am 10. Januar 2016 um 17:09:18 Uhr:
Aber ihr B-Platz ist leer und wehe da stellt sich einer hin.
War am Anfang nicht erwähnt, dass die auf diese Art einen Parkplatz für ihren Besuch reservieren? Wenn der Besuch dann aber jedes mal ein paar Wochen später Post bekommt, wegen unberechtigtem parken auf einem Behindertenparkplatz, dann merken die evt. auch mal, dass es sinnlos ist.
Wenn der Besuch dort legal parken darf, dann kann ich zumindest das woanders parken verstehen. Dann müssen die Anderen halt mal ein paar Schritte mehr zu Fuß gehen, weil sie es können. Das rechtfertigt natürlich nicht das unnötige nicht platzsparend parken.
Zitat:
@gruni1984 schrieb am 10. Januar 2016 um 17:35:11 Uhr:
War am Anfang nicht erwähnt, dass die auf diese Art einen Parkplatz für ihren Besuch reservieren? Wenn der Besuch dann aber jedes mal ein paar Wochen später Post bekommt, wegen unberechtigtem parken auf einem Behindertenparkplatz
"Schlaues" Verfahren hier: Rentnerwagen wird auf dem öffentlichen Stellplatz geparkt, Besuch kommt, Rentner parkt auf seinen BP um, Besuch kann sich auf den freiwerdenden öffentlichen stellen, alles in Butter. Vom Standpunkt des Rentners und seines Besuchs aus.
Zitat:
@gruni1984
War am Anfang nicht erwähnt, dass die auf diese Art einen Parkplatz für ihren Besuch reservieren?
Du hast es falsch verstanden. Kommt sein Besuch, läuft er aus dem Haus raus, stellt dann erst seinen Wagen auf seinen B-Platz, damit sein Besich sich dann auf den öffentlichten Parkplatz stellen kann. Er betreibt sowas wie "Reservierung öffentlicher Parkplätze". Und das tut er manchmal sogar 1-2 Tage im Voraus.
Verrückt, wenn man mich fragt.
Zitat:
@gruni1984 schrieb am 10. Januar 2016 um 17:29:59 Uhr:
Gar nicht. Ich wollte damit nur sagen, dass dieses Verhalten durchaus normal ist. Es ist nicht sonderlich sozial, da man unnötig mehr Ressourcen belegt als nötig wäre, aber es ist eben legal. Nur wenn man bei der Versicherung spart, weil man die Garage angegeben hat, dann wäre es illegal.Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 14:37:02 Uhr:
Das mache ich auch. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte/könnte man mir das verbieten? 😕
Nein, es ist nicht legal. Die Hintergründe findest du ein paar posts weiter vorne.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 10. Januar 2016 um 17:41:48 Uhr:
"Schlaues" Verfahren hier: Rentnerwagen wird auf dem öffentlichen Stellplatz geparkt, Besuch kommt, Rentner parkt auf seinen BP um, Besuch kann sich auf den freiwerdenden öffentlichen stellen, alles in Butter. Vom Standpunkt des Rentners und seines Besuchs aus.
Ob das Verfahren tatsächlich so schlau ist wage ich zu bezweifeln !
Wird die Vorgehensweisse von mehreren Personen beim zuständigen Amt gemeldet ist der B-Parkplatz schneller weg als dem Rentnerehepaar lieb ist. Dann parkt da in Zukunft nur noch der, der nen freien Platz findet.
Und die angeblich ach so gehbehinderten Leute können dann schauen, wo Sie in Zukunft ihr Auto parken können.
Wenn man aus dem Haus rausrennen kann um das Auto umzuparken, dann zweifel ich daran, ob man einen B-Parkplatz überhaupt braucht.