Behindertenrabatt

Ford Grand C-Max DXA

Hallo,
2011 habe ich mit dem damaligen Behindertenrabatt von 20% einen Grand C-Max gekauft mit dem wir sehr zufrieden sind. Jetzt wirbt Ford im Internet mit 25% Behindertenrabatt. Nur für welche Modelle bzw. Händler sagen sie nicht. Nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem FFH. Hat hier schon jemand 25% Behindertenrabatt bekommen?
Gruss Rolf

54 Antworten

Die Frage ist ob der Händler bei Inanspruchname des Behindertenrabatts noch Verkäufer oder nur noch Vermittler ist.
Nicht selten laufen solche Rabattaktionen dann direkt über das Werk und der Händler ist nur Vermittlier zwischen Kunde und Hersteller. Er verkauft Dir zwar das Auto aber bekommt dafür vom Werk nur eine kleine Provision und hat dadurch keinen oder nur einen minimalen Spielraum für einen eigenen zusätzlichen Rabatt.
Letztlich ist dieser Weg für den Hersteller fast ein Nullsummenspiel da Sie selbst trotz Rabatt über 20% kaum weniger Geld bekommen als wenn Sie das Auto erst an den Händler verkaufen und Der dann mit Behindertenrabatt verkauft und eine Rückvergütung vom Hersteller bekommt.

Zitat:

@Boosterhase schrieb am 19. Juni 2015 um 17:16:16 Uhr:


Also ich finde ja, das Beste und Gerechteste wäre "Listenpreis minus GdB in %", gell Rolli? 😁😁

Das wär super. Müßte man mal nen Vorschlag nach Köln schicken!😁😁😁

Moin,

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Juni 2015 um 21:17:40 Uhr:


Die Frage ist ob der Händler bei Inanspruchname des Behindertenrabatts noch Verkäufer oder nur noch Vermittler ist.

Der Händler ist immer Verkäufer, denn Du schließt den Kaufvertrag mit ihm, nicht mit dem Werk.

Wenn ich mich an die Diskussionen zum Behindertenrabatt vor zwei, drei Jahren richtig erinnere, wird der Behindertenrabatt zwischen FFH und Werk 50:50 geteilt. Daraus folgt, daß der FFH ohnehin schon 10% des Rabattes aufbringen muß. Das sollte man bedenken, wenn man noch zusätzlichen Nachlass vom Händler, egal in welcher Form erwartet.

Zitat:

@dja-it schrieb am 20. Juni 2015 um 18:39:45 Uhr:


Der Händler ist immer Verkäufer, denn Du schließt den Kaufvertrag mit ihm, nicht mit dem Werk.
....

Bei Ford stimmt das. Bei VW gibt es wohl tatsächlich ein Konstrukt, dass der Händler nur als Vermittler auftritt.

Zumindest hat man mir das bei meinen Recherchen so erklärt.

monegasse

N'Abend,

Zitat:

@Monegasse schrieb am 20. Juni 2015 um 20:37:25 Uhr:


Bei Ford stimmt das. Bei VW gibt es wohl tatsächlich ein Konstrukt, dass der Händler nur als Vermittler auftritt.
Zumindest hat man mir das bei meinen Recherchen so erklärt.

monegasse

Das will und kann ich auch gar nicht abstreiten, mit VW hatte ich bisher nichts zu tun. Wir sind hier aber bekanntlich in einem Ford-Unterforum und wenn nicht gesondert darauf hingewiesen wird, wird es wohl um Ford gehen, auch wenn hier immer wieder mal mehr oder weniger sinnvolle Beispiele zu anderen Herstellern angeführt werden... 😉

Zitat:

@dja-it schrieb am 20. Juni 2015 um 18:39:45 Uhr:


...
Wenn ich mich an die Diskussionen zum Behindertenrabatt vor zwei, drei Jahren richtig erinnere, wird der Behindertenrabatt zwischen FFH und Werk 50:50 geteilt. Daraus folgt, daß der FFH ohnehin schon 10% des Rabattes aufbringen muß. Das sollte man bedenken, wenn man noch zusätzlichen Nachlass vom Händler, egal in welcher Form erwartet.

Mal angenommen, das wäre so, dann hätte der Händler bei Behinderten eigentlich einen um 10 Prozentpunkte höheren Rabattierungsspielraum als normalerweise. Gibt er üblicherweise bis zu 20 % aus eigener Kasse, könnte er dann 30 % geben, denn 10 % bekäme er zurück.

Moin,

Zitat:

@Boosterhase schrieb am 21. Juni 2015 um 15:07:54 Uhr:


Mal angenommen, das wäre so, dann hätte der Händler bei Behinderten eigentlich einen um 10 Prozentpunkte höheren Rabattierungsspielraum als normalerweise. Gibt er üblicherweise bis zu 20 % aus eigener Kasse, könnte er dann 30 % geben, denn 10 % bekäme er zurück.

Könnte, muß er aber nicht. Letzten Endes ist das auch eine Möglichkeit für einen Händler, die Prozente, die er bei anderen Wagen auf eigene Rechnung gegeben hat, wieder reinzubekommen. Im Zweifel wird außerdem Ford schon dafür sorgen, daß das nicht passiert, auch da gab es Regularien.

Abgesehen davon sollte man berücksichtigen, daß in Verbindung mit dem Behindertenrabatt verschiedene andere Vergünstigungen und Pakete nicht möglich sind. Dazu zählt zum Beispiel die Flatrate sowie jede Finanzierung. Zumindest war das vor vier Jahren so, bei mehreren FFH das gleiche.

Stimmt. Dass Ford da irgendwo den Deckel drauf haben will, kann man ja auch verstehen. Der Grat zwischen "entgegen kommender Preispolitik" und "Ramschniveau" dürfte bei Rabattspannen um 20 % in der Wahrnehmung der Kundschaft nicht allzu breit sein. Sowas kann dann auch schnell das Image beschädigen. Und das ist bei Ford ohnehin noch nicht allzu belastbar. Man ist zwar auf gutem Weg, würde ich sagen, aber der ist ja bekanntlich steinig und schwer. 😉

Moin,

meines Wissens nach geben verschiedene Hersteller alle um die 20%, lediglich Citroën, Renault und Nissan geben teils sogar bis zu 30% - allerdings ist hier der Rabatt an eine Mitgliedschafft beim Bund behinderter Autobesitzer e.V. gebunden, bei anderen teils an Behinderungsgrad ab 50%

Von daher, auch weil ich selbst einen Antrag laufen habe, fänd ich es schon interessant, wo der TE denn dann wirklich mehr als die 20,5% von Ford (in diesem Fall für den Max) bekommen hätte - aber ich vermute er hat sich hier verabschiedet, weil er das Angebot mir unverständlich für zu unverschämt empfand.

Zitat:

@dja-it schrieb am 20. Juni 2015 um 18:39:45 Uhr:


Moin,

Zitat:

@dja-it schrieb am 20. Juni 2015 um 18:39:45 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Juni 2015 um 21:17:40 Uhr:


Die Frage ist ob der Händler bei Inanspruchname des Behindertenrabatts noch Verkäufer oder nur noch Vermittler ist.
Der Händler ist immer Verkäufer, denn Du schließt den Kaufvertrag mit ihm, nicht mit dem Werk.

Wenn ich mich an die Diskussionen zum Behindertenrabatt vor zwei, drei Jahren richtig erinnere, wird der Behindertenrabatt zwischen FFH und Werk 50:50 geteilt. Daraus folgt, daß der FFH ohnehin schon 10% des Rabattes aufbringen muß. Das sollte man bedenken, wenn man noch zusätzlichen Nachlass vom Händler, egal in welcher Form erwartet.

Genau so war es. Den Rabatt teilen sich FFH und Ford.

Ich habe damals zu den 20 % noch weitere 3 % ausgehandelt, allerdings ist dieser Rabatt nicht mit weiteren Aktionen kombinierbar, d. h. damals gab es als Einführung das Paket anklappbare Spiegel und Parkassisten im Wert von 600 Euro gratis dabei, aber bei Inanspruchnahme des Behindertenrabattes mußte man dieses Extra (sofern man es denn haben wollte) extra bezahlen. Unterm Strich waren es dann ca. 21 % Rabatt.

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