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beheizbare Frontscheibe

VW Sharan 2 (7N)

hi

wie siehts eigentlich beim 7N mit beheizbarer frontscheibe aus gibts das so wie beim alten das man auf den knopf drückt und in einer minute ist das eis von der scheibe locker?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von lrlr


>Also ich find's (fand's) mit der vorderen Heizscheibe prima, Motor starten, Knopf drücken, etwa eine >Minute warten,

was schon man nicht erlaubt ist.. (zumindest in AT..)

Also diese Regelung zum Warmlaufen lassen des Autos - könnte von der EU kommen wie die Gurken oder Glühbirnenverordnung.

Wenn ich mit dem Auto 20 km fahre, brauche ich 2 Liter diese, wenn das Auto aber 6 Minuten läuft braucht es laut BC ( in einer Stunde also 60 Minuten sind es 0,7 Liter ) also 0,07 Liter. Das wäre ziemlich lange, bei der heizbaren Frontscheibe reicht 1 Minute, also 1/100 Liter. Liebe Umweltfreunde - da wird aber viel wo anders unnötigere Energie verbraucht.

Was ist die Alternative ?

Abkratzen, ins Auto einsteigen und anstarten, dann beschlägt die Scheibe von innen, dann wäre ich gefährlich unterwegs, also muss ich mit laufendem Motor stehen bleiben und warten bis ich was sehe. Wo ist jetzt der Unterschied ob ich den Motor laufen lasse wenn ich drin sitze oder vorher ? Oder will mich das Gesetzt zwingen im Blindflug durch die Gegend zu fahren. Ich will ja keine Fußgänger niederführen oder sonstiges....

Weiters ist es eigenartig, warum eine Standheizung, die die Abgase ungefiltert ohne Katalysator und ohne Partikelfilter, viel mehr Krebserregende Abgase rausbläst, im Stand laufen darf, der Motor aber, der in einem neuen Auto einen Bruchteil an giftigen Abgasen ausstößt, nicht laufen soll ???

Da sage ich nur nochmal, ein Gurkenkrümmungs und Energisparlampengesetz ist das.

Wer jetzt böses denkt, natürlich halte ich mich, wie alle Autofahrer, an die gesetzliche Regelung.

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Zitat:

Original geschrieben von lrlr


ja, stimmt eh, (es ist trotzdem verboten ;-) )

Das ist zu kurz gegriffen. Zumindest in Deutschland ist nur "unnötiges" Laufenlassen des Motors eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es erforderlich ist, um mit dem Fahrzeug in verkehrstüchtigem Zustand (nämlich mit freier Sicht durch die Scheibe) am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist es nicht "unnötig" und damit erlaubt.

wenn du auf meinen Beitrag Antwortest, bitte auch den verlinkten Artikel lesen:

Zitat:

>Wer sich nun an dem Wörtchen »unnötig« aufhängt und behauptet, ...

http://www.zeit.de/2008/05/Stimmts-Leerlauf

Zitat:

Original geschrieben von lrlr


wenn du auf meinen Beitrag Antwortest, bitte auch den verlinkten Artikel lesen:

Zitat:

>Wer sich nun an dem Wörtchen »unnötig« aufhängt und behauptet, ...

http://www.zeit.de/2008/05/Stimmts-Leerlauf

Ja, habe ich gelesen. Und wie gesagt, das halte ich für unzutreffend. Wenn ich morgens um 8 ins Auto steige, am Verkehr teilnehmen will und die Scheibe ist so beschlagen, dass ich nichts sehe, darf ich nicht losfahren. Da hilft in der Situation nachträglich auch keine Isomatte. Das Laufenlassen des Motors ist also die einzige Möglichkeit und daher nicht "unnötig". Eine Pflicht, im Vorfeld andere Maßnahmen zu ergreifen, ist nach meiner Auffassung juristisch nicht begründbar.

Zitat:

Original geschrieben von ejanste


Hm... "Damals" tats ein simpler Lappen... 😉

Der dann schön die Scheibe verschmiert hat.

Hat super geholfen, gerade bei tief stehender Sonne im Winter ;-)

>Ja, habe ich gelesen. Und wie gesagt, das halte ich für unzutreffend. Wenn ich morgens um 8 ins Auto
>steige, am Verkehr teilnehmen will und die Scheibe ist so beschlagen, dass ich nichts sehe,

schön langsam werden die "Argumente" aber lächerlich

in diesem Fall kann/darfst die paar Sekunden im Auto sitzend warten, bis man was sieht..
(bei autos mit klima ist das ja wirklich kein thema mehr..)

um das ging es ja nicht, sondern ums minutenlange warmlaufenlassen (bis sogar der schnee schmilzt)

Zitat:

Original geschrieben von bigfred2000


Nur bei den Dieseln gibt es die beheizbare Frontscheibe. Gründe sind m.E. wohl (auch wenn ich kein echter Experte bin): 1. Die Heizung der Benziner arbeitet so schnell, dass die elektrische beheizbare Frontscheibe keinen Zusatznutzen bringt. 2. Die Batterie der Benziner ist nicht für die elektrisch beheizbare Frontscheibe ausgelegt.

Yep...der 147 kW hat einen 5 kW Zuheizer...mit der infraroterwärmten Scheibe sind übrigens keine kameragestützten Assistenzsysteme möglich....

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